Löst euch mal vom WaffG bei dieser Frage! Alles, was zum Spiel bestimmt ist, fällt unter die Spielzeug-Richtlinie! Ob das ein Brettspiel ist oder eine Plastikwaffe, ist egal! Dann muss dieses Spielzeug die CE-Kennzeichnung tragen und den Normen entsprechen. In der Norm EN 71-1 ist die Grenze von 0,5J fest gelegt. Das hat alles nichts direkt mit dem WaffG zu tun. Das WaffG setzt darauf auf und sagt, das zum Spiel bestimmte nicht unters WaffG fallen, wenn sie die 0,5J einhalten. Über 0,5J ist es rechtlich kein Spielzeug mehr. Weil wenn zum Spiel bestimmt: CE-Zeichen Pflicht. Wenn kein CE-Zeichen drauf ist und auch nichts anderes, wird es eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Ist die Waffe nicht zum Spiel bestimmt und soll erlaubnisfrei sein, muss das F im Fünfeck drauf. Daher wie im Absatz darüber: F oder CE für erlaubnisfrei, alles andere erlaubnispflichtig.