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Ich denke, ein berechtigtes Interesse enthält auch einen Grund, warum kein Zweihand-Messer reicht. Und da wird es schwer...
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Qnkel antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Niedersachsen ähnlich. Grün im Kontingent: 60€ Grün über Kontingent: 90€ -
Gigantischer Betrug der EU bei der Feuerwaffenrichtlinie?
Qnkel antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Siehst ja, es wird lieber diskutiert, welcher Lobby-Verein der beschissenere ist... -
Hatte noch keine aber in Niedersachsen Minimum 45€.
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WL sind erlaubnisfrei, also können sie eine vorhandene Erlaubnis kaum belasten. Aber vor Gericht und auf hoher See...
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Die WaffVwV sagt dazu: Jetzt sag mir mal, wie ich ein Wechselsystem "in Anschlag" bringen kann bzw. innerhalb von 3 Sekunden / 3 Handgriffen zu einer Waffe zusammen bauen kann.
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Spricht eigentlich irgendwas dagegen, sich ein Magazingehäuse zu drucken?
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Bei Hera (https://www.hera-arms.de/h3l) steht noch folgendes: Also scheinen die in den USA ja auch das Problem zu haben. Hab aber gerade gesehen, da reicht es wohl, die Magazine zu blockieren. Mist.
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Das hilft nicht, da blockieren das Verbot nach neuem WaffG ja nicht aufhebt (Magazinkörper ist weiter verboten) und ich jetzt auch nirgends mehr ein 30er Magazin kaufen darf. Weißt Du noch ungefähr, in welcher DWJ das war? Dann würde ich mir die Ausgabe mal besorgen. Zu 1.) Da es um einen Repetierer geht, fällt es nicht unter den §6 AWaffV, daher ist ein BKA Bescheid nicht betroffen, oder welchen BKA Bescheid meinst Du? Zu 2.) Da Magazine aktuell noch bedürfnisfrei sind, muss es erstmal zum reinen Besitz in keine Sportordnung passen. Soweit ich weiß, gibt es beim BDS da aber (noch) keine Einschränkungen.
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Moin, nach dem Magazinverbot frage ich mich, ob es mittlerweile Hersteller gibt, die geborene 10-Schuss-Magazine in der Optik/Größe von großen (30-Schuss-Magazinen) anbietet. Einfach für die Optik & bessere Handhabbarkeit. Nachträgliches blockieren reicht ja nicht, aber noch vorhandene Magazine/Einzelteile könnten doch von einem Hersteller/Büchsenmacher neu aufgebaut werden zu einem 10-Schussmagazin. (z.B. bei nem 30-Schuss-Magazin eine Platte/Stück einsetzen und dann Boden plus Feder eines 10-Schuss-Magazins). Frage wäre hier, wie weit Magazingehäuse definiert ist...
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Anerkennung gleich- oder höherwertiger Sicherheitseinstufung für Tresore
Qnkel antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
So ausdrücklich ist die AWaffV gar nicht. -
Vereinigung aller deutschen LWB-Interessengruppen - Wie wäre das möglich?
Qnkel antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Sinnvoll: bestimmt! Erreichbar: niemals! Das fängt nicht mal da an, das man Jäger und Sportschützen nicht unter einen Hut bekommt sondern das selbst innerhalb der DSB-Vereine die LG-Schützen gegen KK wettern und KK gegen GK und innerhalb der Gruppen noch die Gebrauchswaffen-Freunde gegen die "Sportgeräte"-Fraktion... Und wenn Du alle unter einen Hut bekommen möchtest, kommt erstmal laaaange bevor es um Inhalte und Wirkung geht, wer denn Chef sein darf... Wenn dann die Hälfte ihre Lametta-Pöstchen haben, haut die andere Hälfte wieder in Sack weil sie unzufrieden sind (=eingeschnappt, weil sie kein Pöstchen bekamen)... -
Der letzte Protest wäre, dass innerhalb der ersten 2-3 Tage, nachdem das Gesetz in Kraft ist, alle Magazinbesitzer zu ihren SB gehen und alle Magazine einzeln anmelden wollen. Die SB müssen so mit Arbeit zugeschissen werden, dass sie über ihre Vorgesetzten die weiße Fahne schwenken und die Verwaltungschefs mal über die Landesregierungen in Berlin anklingeln, ob die noch alle Haare im Toupet haben.
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Entschuldigung: der Erwerb nur noch mit Ausnahmebescheinigung des BKA für Vollautomaten erlaubt.
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Die hams in der Formulierung einfach verkackt. Da müsste "Erlaubnis nach § 14 Absatz 4 alte Fassung WaffG" stehen... Naja, das Ding wird eh noch paar mal durchgeklagt.
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Oder nicht so berühmt: Johann Ofner.
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Für den Umbau auf Halbautomat stimmt es. Aber der Umbau auf Repetierer, ist nach meiner Lesart, noch erlaubt. Damit wird das Niedermeier M16SG illegal ab Datum, das M16Rep nicht.
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...alle nochmal schnell n M16 bei Niedermeier bestellen.
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Da er nicht gesagt hat, wo, kann ich die Royal Range USA in Nashville wärmstens aus eigener Erfahrung empfehlen. Zu annehmbaren Preisen kann man dort vollautomatisch Horror-Clowns und Zombies wegrotzen. Konnte dort mich mit einem M4, einer MP5SD und der Traumwaffe FN P90 austoben (mit Schalter auf Frieden natürlich). Herrlicher Spaß und sehr moderne und riesige Anlage.
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Moin, habe mich mal ein paar Abende hingesetzt und eine Lesefassung des neuen WaffG 2020 erstellt. Alle Änderungen sind in rot drin. Quellen: Fassung des aktuellen WaffG von gesetze-im-internet.de Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Drucksache 19/13839 von bundestag.de Beschlussempfehlung und Bericht (mit letzten Änderungen am Gesetzesentwurf), Drucksache 19/15875 von bundestag.de War nicht leicht, da man die Änderungen aus dem Gesetzesentwurf noch mit der Beschlussempfehlung verwursten musste. Ich denke/hoffe aber nach mehrmaliger Kontrolle keine Fehler drin zu haben. Die Formatierung ist eventuell manchmal etwas komisch, gerade an den nicht bearbeiteten Teilen. Liegt daran, dass ich das original Gesetz als PDF laden und in Word importieren musste. Da war es am besten noch bearbeitbar und soweit formatiert, das ich nicht alles neu machen muss. Wenn ihr was findet, einfach kurz hier schreiben, dann änder ich das noch. Neues WaffG 2020.pdf
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Jo, weil es da um Geld geht, was dem Staat durch die Lappen geht. Nicht mehr und nicht weniger.
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Als Besitzer einer Nagant-Abschussrampe interessiert mich jetzt ernsthaft: Wie benutze ich das Tool (originales vorhanden) und die stelle ich den Schlagbolzen dann ein?
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Noch keine, was sich aber jederzeit ändern kann. Der Eintrag ist aber kein Freifahrtsschein, das alle anderen Gesetze wie das KrWaffKontrG auch nicht mehr gelten.