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WOF

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Alle Inhalte von WOF

  1. Weist du einen Besseren? Bin für Vorschläge offen.
  2. Wo Menschen zusammenleben braucht es Regeln. Soweit ok. Es gibt nur 2 Gruppierungen die glauben daß man absolut alles bis in den privatesten Bereich regeln müsste: die Islamisten und die Grünen. Beide gehören weggesperrt.
  3. Mir ist jeder der den Umgang damit trainieren möchte willkommen. Und ausprobieren kann man die ja auch nicht einfach überall. Besser am Stand als im Wald.
  4. Hilf mir mal: das Teil darf nicht exportiert werden aber wenn Bushnell das an Hoffmann schickt geht es doch? Das Üben wir besser nochmal ...
  5. Es ist ja registriert. Also kein Problem. Die Sonderbewilligung hab ich ja auch.
  6. Dann frage ich mich woher ich meins habe?
  7. Nicht unbedingt. Als Privatperson brauchst du eine kantonale Sondebewilligung. Da kann auch abweichendes zur Aufbewahrung drin stehen . Je nach Kanton ist das ganz entspannt. Mir genügt ein abgeschlossener Raum. Soweit mir bekannt nur beim Transport. Hatte meins immer einfach im Schrank. War aber vor 2008. Die Abänderung wird auch erst seit 2008 vorgenommen. Vorher bekam man sein Gewehr einfach so mit. Davon stehen auch noch jede Menge herum. Völlig legal.
  8. WOF

    Walther PDP

    Das BKA hat die "Mace Pepper Gun" als Anscheinswaffe beschieden. Link Der Grund ist, dass es (angeblich) einer Schusswaffe sehr ähnlich sieht. Das trifft für diesen Parfümzerstäuber genauso zu.
  9. Ich wäre verblüfft wenn Ihr in Deutschland 50 unter einen Hut bekommt.
  10. Die Fachfirma die den geöffnet hat sollte das doch beurteilen können...
  11. Wie wäre es denn mit einem Parteiverbot der Grünen?
  12. Eine Spielzeugpistole ist keine Waffe. Das AR15 zuhause lassen und den Spielzeug-Colt mitnehmen (besser 2 - jede Seite einen).
  13. Weil du Unfug schreibst soll ich woanders hin gehen? Ich weis ja nicht was du so nimmst aber es tut dir nicht gut.
  14. Es ging um die Präzision von Luftgewehren. Was hat dasmit deinem 300m Stand zu tun?
  15. Wenn ich mir ansehe welche Ergebnisse die Amis oder die Niederländer auf 100m mit z.B. Ihren FX-Gewehren erreichen würde ich sagen besser, das schaffen die orthopädischen Gehhilfen wie Sie im DSB üblich sind nicht annähernd.
  16. Jeder Jäger ist mit seiner geladenen Büchse unterwegs. Die angebliche Sicherheit ist einfach nur Quatsch. Vor allem wenn es nur um gebremste Luftpumpen geht. Pro Lane hat man in der Regel 2 Ziele. Und mit Diabolos im Feld zu hantieren ist nicht besonders praktisch. Moderne Luftgewehre arbeiten als Selbstlader.
  17. Moderne Technik? Soll das ein Witz sein? Da sind doch nur Waffen mit Modell vor 1873 zulässig (also Einzellader). Sorry, dann kann man auch SP schießen. Moderne Technik geht anders und Nachwuchs geht halt nicht mit der altertümlichen Haltung.
  18. Das stimmt. Allerdings hat man in anders gelagerten Fällen ja durchaus auch rechtliche Möglichkeiten. In diesen Fällen eher nicht.
  19. Gute Idee. Allerdings hat dann das dümmste Gericht darüber zu entscheiden. Das ist die Nummer mit dem Teufel und dem Bezelbub ...
  20. Alles Richtig. Blöd ist die Situation halt für den Betroffenen dem ein Polizist mit der Begründung der BMI hat gesagt... erstmal alle Waffen beschlagnahmt.
  21. Da käme man ja dran. Aber was nutzt es wenn dein Staatsanwalt sagt ist ok? Der nächste kann das anders sehen. Was nutzt es wenn dein Verwaltungsgericht sagt das ist ok? Der nächste Richter kann das anders sehen. Und was das dümmste Gericht dazu sagt möchte ich lieber gar nicht wissen :(
  22. Ich kneife ;(
  23. Würde ich nicht unterschreiben. Ich halte das was die Frau Kluge da verbreitet für völlig falsch.
  24. Auctronia ist nur die Resterampe von Frankonia. Für den Handel von gebrauchten Waffen hat diese Plattform keine Relevanz.
  25. Habs gefunden: http://prolegal.de/2016/04/09/vollzugshinweise-dekowaffen/ Seite 5: Ein Besitzwechsel („Inverkehrbringen") bzw. der Transport einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe aus dem Inland in einen EU-Mitgliedstaat oder aus ei- nem Drittstaat oder EU-Mitgliedstaat nach Deutschland („Verbringen") ist nur noch zulässig, wenn die Schusswaffe nach den neuen Regelungen des EU- Rechts deaktiviert wurde und die einschlägigen Kennzeichnungen und Dokumente vorliegen. Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurch- führungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungs- durchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden. Der Besitz bleibt zulässig.
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