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  1. Das mit dem Lesen musst du noch üben. Einziehen kann die ausgebende Behörde. Die Polizei kann sicherstellen wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegen. Das ist genau dann nicht der Fall wenn die zuständige Behörde auf den Einzug verzichtet hat. Wenn jemand einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt kann man deshalb von keiner anderen Annahme ausgehen. Das geht nur mit vielen Drogen. Da das mit dem Lesen ja nicht so recht klappt: Im §1 hat sich geändert daß man einen gültigen Ausweis haben muss. Das war bis zum 6.7.2017 nicht der Fall. Und daß Gemeindeverwaltungen Ihre Bürger gerne abzocken ist kein Beleg für die Richtigkeit einer Aussage. Vor allem nicht wenn Sie damit vor Gericht gescheitert sind...
  2. Du redest echt Schwachsinn. Ein abgelaufener Ausweis ist ein abgelaufener Ausweis und nicht "kein Ausweis". Ob er gültig ist war nicht gefragt. Du hast behauptet du könntest eine OWI aus dem vorgezeigten abgelaufenen Ausweis konstruieren. Und das ist immer noch Unsinn denn es sagt nichts darüber aus ob jemand noch weitere nicht abgelaufene Ausweise hat. Das man einen gültigen Ausweis besitzen muss steht seit dem 7.7. im Gesetz. Der Gesetzgeber geht davon aus daß es das braucht. Sonst hätte er es ja nicht in das Gesetz eingefügt. Deine Meinung dazu ist schlicht irrelevant. Daß man vor dem 7.7. nur einen Ausweis besitzen musste ist seit langem HM. Von alledem hast du nicht mal etwas gewusst, die Änderung im Gesetz war dir ja ganz offensichtlich neu. Und jetzt erklär mal bitte mit welchem Recht die Polizei einen Ausweis einziehen darf und was auf der Anzeige gestanden hätte ...
  3. Was für ein Unsinn.
  4. Schöner Link. Und jetzt mal nachlesen. Das Wort gültig steht da nämlich noch nicht.
  5. PAuswG § 1 https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html https://www.buzer.de/gesetz/12668/a207776.htm
  6. Wenn ich einen abgelaufenen Ausweis vorzeige bedeutet daß nicht daß ich keinen Gültigen habe. Wie kommst du zu einer solchen Annahme? PS Daß man einen gültigen Ausweis haben muss gilt übrigens erst seit dem 7.7.2017 - ist also ganz frisch.
  7. Dann mal Butter bei die Fische: was genau?
  8. Der war gut!
  9. Nicht nötig, die Software ist schon installiert :(
  10. @Joe07 So sollte es sein. In einem Rechtsstaat wäre es auch so.
  11. Ich habe auch schon Sendungen aus China einfach so bekommen. Die letzten 2 wurden sogar mit DPD zugestellt. Es ist einfach eine Frage von Glück.
  12. Der Zoll glaubt z.B. bei Sendungen aus China grundsätzlich nicht was auf dem Paket bzw. der Rechnung steht. Die wollen einen Zahlungsnachweis sehen. Nur DHL stellt die Pakete beim Zoll zu. Alle anderen verzollen und stellen die Dienstleistung in Rechnung. Manche fair, andere verlangen Mondpreise. USPS übergibt die Sendung an DHL, das kommt also beim Zoll an. China und Hong Kong Post ebenfalls.
  13. Da aus der Sicht der Grünen alle anderen unzuverlässig sind trifft es genau den Punkt.
  14. Daß die Grünen bzgl. des Waffenbesitzes die gleiche Meinung vertreten wie die NSDAP es getan hat stimmt sogar. Daß Sie deshalb Nazis sind ist natürlich Quatsch. Evtl. Taliban, aber keine Nazis.
  15. 16992! Fast alle illegalen Waffen stammen aus Behördenbeständen.
  16. Genau das vermeidet man als Selbstverzoller. Die Sendung wir dann beim Zoll abgeliefert und man bekommt eine Benachrichtigung. Mit dem Zoll darf man sich dann selbst rumschlagen. Wenn man vorbereitet ist geht das aber gut.
  17. Bei DHL wenn die meinen Sie können die Anmeldung machen. Ist sehr unterschiedlich. Andere machen es immer, natürlich gegen Gebühr.
  18. Bei der Post. Ist formlos und gilt auch für DHL. Ich nehme den Begriff "Selbstverzoller" immer in die Anschrift mit auf.
  19. Zollanmeldung durch DHL ist ein großer Fehler. Man kann sich dort als Selbstverzoller registrieren lassen. Das spart viele Nerven und auch Geld.
  20. mindestens ein verschlossenes Behältnis. Das ist bei einer Wandhalterung ja nicht gegeben.
  21. Kommt halt drauf an was der Auftraggeber bestellt hat. Hier war ja der Auftrag von der Behörde erteilt worden.
  22. Bedenkenträger rotieren schon beim Gedanken an eine Waffe. Laien hören zu, unsere Sportschützen wissen ja schon allen. Warum sollten die noch zuhören? Die erklären höchstens dem Instruktor die Regeln :( Sorry aber für Polizeiniveau reichen 15 Minuten.
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