Die Frage ist überhaupt nur für Waffen bis max. 7,5 Joule relevant,
mit Anderen darf nicht auf privatem Grund geschossen werden.
Ein Diabolo aus solch eine Waffe kann im äußersten Fall 180m weit
fliegen. Der Acker muss denzufolge 360x360m groß sein.
Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch
den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammen-
hängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.
Quelle: OLG Frankfurt NJW 2006, 1746, 1747; OLG Hamm NJW 1982, 1824.
Es ist nicht nötig, dass das Betreten des befriedeten Grundstücks nennens-
wert erschwert wird, sondern lediglich dass der Wille des Eigentümers zum
Ausdruck kommt, dass dieses Grundstück nicht einfach so betreten wird.
Das bekommt man z.B. mit Flatterband hin (wenn das Grundstück nicht
dem Gemeingebrauch unterliegt).