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  1. AGBs regeln die Beziehung zwischen eGun und dem Anbieter, NICHT zwischen den Anbieter und dem Käufer. Ein Vertrag zwischen Anbieter und Käufer kommt erst mit dem Ende der Auktion zustande. Wenn der Anbieter sein Angebot vorher zurückzieht kommt kein Vertrag zustande. Es spielt keine Rolle was eGun dazu sagt, relevant ist BGB!
  2. Glaubst du an den Weihnachtsmann?
  3. Selbst mit 4cm Lauf werden die Kütürbereicherer ganz artig wenn Sie da reinsehen. Auch die Schlimmsten
  4. Zur SV braucht es keine Zulassung Ansonsten bin ich für .38 zur SV.
  5. Nee, er will das auch (Illegale Waffe straffrei kaufen). Das ist sehr dünnes Eis ...
  6. Bedürfnis für umgearbeitete Waffen, kein Bedürfnis für "geborene" Mäusekaliber Ist doch ganz einfach.
  7. und das absolut zu Recht. Hatten wir alles schon mal. Das muss sich nicht unbedingt widerholen ... obwohl wir auf dem besten Weg dahin sind :(
  8. Ja, Bürgerkontakt macht heutzutage nur noch das SEK. Es sei denn man kann Autofahrer zur Kasse bitten.
  9. Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach also angebracht.
  10. Warum liest du mein Post dann? Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen. Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich
  11. Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6. Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken. Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...
  12. Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei. Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt, ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/ In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden. Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen. Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen... Ja, das kenne ich auch gut.
  13. Nein, ein zur Tierabwehr bestimmtes Reizstoffsprühgerät unterliegt gerade nicht dem WaffG!
  14. Führen von Waffen ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden um die Erlaubnis zu erhalten. Fällt das Bedürfnis weg kann die Erlaubnis wieder entzogen werden. Solange Sie aber vorliegt ist der Jäger im Recht.
  15. Die "netten" Kollegen sind das eine. Ich gehe immer noch davon aus daß die eigentlich in der deutlichen Minderzahl sind. Der Kadavergehorsam in der Truppe führt aber dazu daß diese sich praktisch alles leisten können und von Ihren Kollegen dabei gedeckt werden. Das ist das eigentliche Problem.
  16. Und das ist kein Einzelfall. Denk ich an Deutschland in der Nacht ...
  17. Das solltest du! Die Frage ist nicht ob sondern wann.
  18. Ich habe auch geändert, auf unschuldige Bürger. Da auch Täter zur Bevölkerung gehören ist diese Unterscheidung sehr richtig.
  19. Ich habe hier mehr als 100 Entscheidungen von Landgerichten die durchgeführte Durchsuchungen als rechtswidrig festgestellt haben. Das sind Täter, nur werden Sie nicht verfolgt.
  20. Da die Polizei vorzugsweise gegen unschuldige Bürger vorgeht kann ich keinen nennenswerten Unterschied feststellen.
  21. Das wirklich schlimme daran ist, daß auch die Polizisten im diskutierten Fall davon noch nie gehört haben.
  22. Schau an, geht doch auch vernünftig.
  23. Ein fauler Apfel im Obstkorb verdirbt alle anderen in kürzester Zeit. Ist bei den besonderen Mützen offensichtlich auch so. Nö, OWi
  24. Ja, einige der Fälle waren an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Jeder andere der seinen Job so ausübt fliegt hochkant raus. Das glaubst du doch selber nicht. Die wissen ja oft nicht mal welches die richtige Tür zum sprengen ist.
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