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WOF

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  1. Ohne CE-Zeichen ist es auch Spielzeug. Es darf allerdings nicht in Verkehr gebracht werden. Das hat miteinander gar nichts zu tun. Privat darf man es trotzdem besitzen.
  2. Es gibt einige Urteile zu dem Thema. In dem Fall: saudämliche Begründung. Deshalb auch dumm gelaufen.
  3. Nö. Wenn im Angebot steht das es freibleibend ist sticht das. Wenn der Anbieter das Angebot zurücknimmt gilt es nicht mehr. Ob er dazu berechtigt ist das Angebot zurückzunehmen kann vor einem Gericht geprüft werden. Ist sein Grund stichhaltig wird der Anbieter in dem Verfahren obsiegen.
  4. AGBs regeln die Beziehung zwischen eGun und dem Anbieter, NICHT zwischen den Anbieter und dem Käufer. Ein Vertrag zwischen Anbieter und Käufer kommt erst mit dem Ende der Auktion zustande. Wenn der Anbieter sein Angebot vorher zurückzieht kommt kein Vertrag zustande. Es spielt keine Rolle was eGun dazu sagt, relevant ist BGB!
  5. Glaubst du an den Weihnachtsmann?
  6. Selbst mit 4cm Lauf werden die Kütürbereicherer ganz artig wenn Sie da reinsehen. Auch die Schlimmsten
  7. Zur SV braucht es keine Zulassung Ansonsten bin ich für .38 zur SV.
  8. Nee, er will das auch (Illegale Waffe straffrei kaufen). Das ist sehr dünnes Eis ...
  9. Bedürfnis für umgearbeitete Waffen, kein Bedürfnis für "geborene" Mäusekaliber Ist doch ganz einfach.
  10. und das absolut zu Recht. Hatten wir alles schon mal. Das muss sich nicht unbedingt widerholen ... obwohl wir auf dem besten Weg dahin sind :(
  11. Ja, Bürgerkontakt macht heutzutage nur noch das SEK. Es sei denn man kann Autofahrer zur Kasse bitten.
  12. Die P30 ist im Grunde eine Diabolo-Waffe. Man kann halt auch Rundkugeln verwenden, aber die aus Stahl beschädigen die Züge und halten auch nicht im Magazin. Schau mal nach der Race-Gun.
  13. Mir ist kein Fall bekannt bei dem Marienkäfer mit der Stasi zusammengearbeitet haben. Bei VoPos war das aber häufig der Fall. Gesundes Misstrauen ist demnach also angebracht.
  14. Warum liest du mein Post dann? Klar, ein StA kann einen Strafbefehl raushauen. Dagegen kann ich Einspruch einlegen. Fettich
  15. Erstens: Satzzeichen werden zwar diktiert, aber nicht ausgeschrieben. 6. Zweitens: Ein Staatsanwalt kann eine Klageschrift vorlegen, entscheiden muss darüber aber noch immer ein Richter. Nix mit verknacken. Drittens: Gesetz(e) nochmal lesen, wird helfen ...
  16. Doch, wenn man Gesetze lesen kann kommt man auch an der falschen Meinung eines Staatsanwalts vorbei. Herr RA Jede hat es mal fein säuberlich auseinandergedröselt, ist lesenswert: http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/pfefferspray/ In der Tat muss bei einer KV ermittelt werden. Es gibt kein Gesetz welches verlangt daß ich nach einer Notwehr am Ort bleibe. Und der/die Angreifer haben in der Regel auch wenig Interesse die Polizei zu rufen. Ansonsten muss man schon aufpassen daß da nicht aus dem Nichts ein paar falsche Zeugen auftauchen... Ja, das kenne ich auch gut.
  17. Nein, ein zur Tierabwehr bestimmtes Reizstoffsprühgerät unterliegt gerade nicht dem WaffG!
  18. Dann erkläre Ihnen das und bitte Sie den Koffer für dich nach Hause zu bringen. Evtl. haben die aber auch Tape dabei ...
  19. Es muss ja nicht der kontrollierende Polizist selbst die Anzeige schreiben. Es ist doch kein Problem Ihm den Schlüssel zu geben. Und es schont die Porzellankiste.
  20. Kannst du das bundesweit ausschließen?
  21. Eben, deshalb passt Scherge ja.
  22. Schergen passt schon.
  23. Das ist etwas für Sammler. Entweder eGun oder DHD24.
  24. Führen von Waffen ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden um die Erlaubnis zu erhalten. Fällt das Bedürfnis weg kann die Erlaubnis wieder entzogen werden. Solange Sie aber vorliegt ist der Jäger im Recht.
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