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WOF

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  1. Das wird mir nicht passieren, ich kenne die blöde Falle. Das ändert aber nichts daran daß es hier nicht um die DDR ging, auch wenn du Sie noch so sehr vermisst.
  2. Evtl. gelingt es dir wenn du dir mehr Mühe gibst?
  3. Nein, um die ging es eben gerade nicht. Hier nochmal die Original-Frage des TE:
  4. Die Stasi beobachtet mich nicht mehr *freu*
  5. Wenn du dich nicht verständlich ausdrücken kannst ist das auch kein Wunder.
  6. Was genau möchtest du damit sagen? Ich sehe keinen Zusammenhang mit der Frage des TE.
  7. Dann halt stempeln lassen. Die Frage des TE war aber "vor 1970".
  8. Vor 1970 machen auch die kein Problem, zw. 70 und 89 brauchen Sie aber ein F.
  9. Vernichten lassen.
  10. Fällt das Führen des PIN unter das Waffengesetz?
  11. Es gibt keine Vorschrift zur Lagerung von Schlüsseln.
  12. Solange es nur "Zivilisten" erwischt kümmert das doch keinen.
  13. Hä?
  14. Manchmal funktioniert es, manchmal aber auch nicht. Es sind weder alle Polizisten noch alle Staatsanwälte korrupt oder kriminell. Vermutlich sogar nur sehr wenige. Das Problem ist, daß Solche fast unbehelligt agieren können.
  15. Von Selbstreinigung steht da nix. Nur daß es mal 3 (zu Recht) erwischt hat. Das ist selten genug. @CM Waren an der Aufklärung andere Polizisten beteiligt?
  16. Ja, die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt für jeden. Das ändert nichts an der Pflicht korrekt zu Ermitteln und rechtfertigt nicht das Verdunkeln durch andere Polizisten. (Beim Beschuldigten selbst ist es zulässiges Verteidigungsverhalten).
  17. Wer den Schießbefehl leugnet ist genau auf der selben Stufe wie die welche den Holocaust leugnen. Ob Terror von rechten oder linken Extremisten stammt macht keinen Unterschied. Weil Polizisten -wider besseres Wissen - nicht gegen den NSU ermittelt haben. Über die Gründe diskutieren wir mal besser nicht.
  18. Genau. Wenn man das Video vom SEK mit der Unterschrift "IS-Terroranschlag" ins Netz stellt wird das nicht offensichtlich falsch aussehen. Wie kann es sein daß sich Polizisten genauso wie Terroristen verhalten?
  19. Aber nicht als Kopfschuß. So wie der Holocaust nie stattgefunden hat. Schade daß DDR-Verbrechensleugnug kein Straftatbestand ist. Das dritte Reich war auch anerkannt. Macht es das besser? Fehler anderer sind keine Legitimation für eigene.
  20. Zum Glück nicht, sonst wäre ich ja jetzt tot. Du findest es also ok wenn man auf einen Flüchtenden schießt? Evtl. hast du dich zu lange an den Schießbefehl gewöhnt
  21. Die Beiden haben in Notwehr gehandelt. Der Polizist der auf kürzeste Entfernung einen Menschen in den Kopf geschossen hat nicht. Selbst du solltest den Unterschied erkennen.
  22. By the Way: der Polizist der im Juli 2014 einen Flüchtenden mit einem gezielten Schuß in den Kopf hingerichtet hat wird (wie immer) nicht belangt. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt.
  23. Es gibt einige solcher Revolver die alle von Wingun in Taiwan gefertigt werden. Soweit Umarex den Vertrieb übernommen hat werde Sie auch dort repariert. Derzeit ist der Dan Wesson 715 das beste Modell sowohl in Verarbeitung als auch Präzision. An die LEP-Revolver von Weihrauch (Bull Barrel, Competition und SAA) kommen diese Teile nicht heran.
  24. Was man nicht verstehen will kann man halt auch nicht verstehen...
  25. Ninja heißt auf Deutsch Verborgener. Passt also ganz gut. Und welchen Grund sollte eine rechtsstaatliche Institution haben Ihre Mitarbeiter zu verbergen? Der Einzige Grund der mir einfällt ist diese einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen. Das war ja auch der Grund beim japanischen Vorbild.
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