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jpx-tactical light-laser-jet protector Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?
WOF antwortete auf donmartim's Thema in Waffenrecht
Nur weil das Gerät für den Einsatz gegen Menschen bestimmt ist. Ohne diese Bestimmung ist der Laser egal. Es ist also nicht wegen dem Laser sondern wegen der Bestimmung eine verbotene Waffe. Mit der Bestimmung ist der Laser dann auch verboten. -
jpx-tactical light-laser-jet protector Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?
WOF antwortete auf donmartim's Thema in Waffenrecht
Aber nicht wegen dem Laser. -
jpx-tactical light-laser-jet protector Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?
WOF antwortete auf donmartim's Thema in Waffenrecht
Die Bestimmung des Lasers legt der Hersteller bzw. Importeur fest. Steht dabei daß er für eine Schußwaffe bestimmt ist (Werbung oder Anleitung) so handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Wenn das nicht dabei steht ist er erlaubt. Die Behördenversion ist zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und daher als Waffe eingestuft. Das ist nicht vergleichbar mit einem Gerät zur Tierabwehr das keine Waffe ist. -
jpx-tactical light-laser-jet protector Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?
WOF antwortete auf donmartim's Thema in Waffenrecht
Da das keine Schußwaffe ist macht das kein Problem. -
100% Zustimmung.
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Bundesverwaltungsamt - Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
WOF antwortete auf HBM's Thema in Waffenrecht
Das haben die sich ausgedacht. Beamte neigen zu solchen Dingen. -
Gilt das auch für Diabolos mit eingesetzter Spitze?
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Einem Anwalt übergeben der Sie abgibt. Er muss und darf nichts über die Herkunft sagen.
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Es gibt da 2 Foren die sich überwiegend mit dem Thema beschäftigen: www.co2air.de www.outdoorandguns.de Einfach mal draufklicken und reinschauen ...
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sry, doppelt
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Die Polizei darf nach § 29 Abs. 2 Nr. 2 PAuswG einen Personalausweis sicherstellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung nach § 29 Abs. 1 PAuswG vorliegen. Einziehen kann nur die ausstellende Behörde. §7 (1) Für Ausweisangelegenheiten in Deutschland sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig (Personalausweisbehörden). Die Polizei kann allerdings im Auftrag der zuständigen Behörde tätig werden. Die Behörde muss von nichts ausgehen. Wenn Sie es genau wissen will kann Sie sich den gültigen Ausweis vorzeigen lassen. Man muss Ihn aber nicht mitführen, nur besitzen. § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht Alt: Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen,... Neu: Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen,... Die Alternativvorschriften sind hier irrelevant. Das Urteil darfst du selber suchen. Googeln wirst du ja evtl. können. Mein Ausweis geht dich nichts an.
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Das mit dem Lesen musst du noch üben. Einziehen kann die ausgebende Behörde. Die Polizei kann sicherstellen wenn eine der genannten Voraussetzungen vorliegen. Das ist genau dann nicht der Fall wenn die zuständige Behörde auf den Einzug verzichtet hat. Wenn jemand einen abgelaufenen Ausweis vorzeigt kann man deshalb von keiner anderen Annahme ausgehen. Das geht nur mit vielen Drogen. Da das mit dem Lesen ja nicht so recht klappt: Im §1 hat sich geändert daß man einen gültigen Ausweis haben muss. Das war bis zum 6.7.2017 nicht der Fall. Und daß Gemeindeverwaltungen Ihre Bürger gerne abzocken ist kein Beleg für die Richtigkeit einer Aussage. Vor allem nicht wenn Sie damit vor Gericht gescheitert sind...
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Du redest echt Schwachsinn. Ein abgelaufener Ausweis ist ein abgelaufener Ausweis und nicht "kein Ausweis". Ob er gültig ist war nicht gefragt. Du hast behauptet du könntest eine OWI aus dem vorgezeigten abgelaufenen Ausweis konstruieren. Und das ist immer noch Unsinn denn es sagt nichts darüber aus ob jemand noch weitere nicht abgelaufene Ausweise hat. Das man einen gültigen Ausweis besitzen muss steht seit dem 7.7. im Gesetz. Der Gesetzgeber geht davon aus daß es das braucht. Sonst hätte er es ja nicht in das Gesetz eingefügt. Deine Meinung dazu ist schlicht irrelevant. Daß man vor dem 7.7. nur einen Ausweis besitzen musste ist seit langem HM. Von alledem hast du nicht mal etwas gewusst, die Änderung im Gesetz war dir ja ganz offensichtlich neu. Und jetzt erklär mal bitte mit welchem Recht die Polizei einen Ausweis einziehen darf und was auf der Anzeige gestanden hätte ...
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Was für ein Unsinn.
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Schöner Link. Und jetzt mal nachlesen. Das Wort gültig steht da nämlich noch nicht.
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PAuswG § 1 https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html https://www.buzer.de/gesetz/12668/a207776.htm
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Wenn ich einen abgelaufenen Ausweis vorzeige bedeutet daß nicht daß ich keinen Gültigen habe. Wie kommst du zu einer solchen Annahme? PS Daß man einen gültigen Ausweis haben muss gilt übrigens erst seit dem 7.7.2017 - ist also ganz frisch.
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Dann mal Butter bei die Fische: was genau?
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Der war gut!
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Nicht nötig, die Software ist schon installiert :(
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@Joe07 So sollte es sein. In einem Rechtsstaat wäre es auch so.
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Ich habe auch schon Sendungen aus China einfach so bekommen. Die letzten 2 wurden sogar mit DPD zugestellt. Es ist einfach eine Frage von Glück.
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Der Zoll glaubt z.B. bei Sendungen aus China grundsätzlich nicht was auf dem Paket bzw. der Rechnung steht. Die wollen einen Zahlungsnachweis sehen. Nur DHL stellt die Pakete beim Zoll zu. Alle anderen verzollen und stellen die Dienstleistung in Rechnung. Manche fair, andere verlangen Mondpreise. USPS übergibt die Sendung an DHL, das kommt also beim Zoll an. China und Hong Kong Post ebenfalls.
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Da aus der Sicht der Grünen alle anderen unzuverlässig sind trifft es genau den Punkt.
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Daß die Grünen bzgl. des Waffenbesitzes die gleiche Meinung vertreten wie die NSDAP es getan hat stimmt sogar. Daß Sie deshalb Nazis sind ist natürlich Quatsch. Evtl. Taliban, aber keine Nazis.
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