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WOF

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  1. Wenn das doch nur 2 oder 3 Menschen mehr begreifen würden.
  2. @Heletz Was hast du heute wieder geraucht?
  3. So wie das da steht ist es formal nicht geprüft, gibt aber die Meinung des Senats wieder. Sonst würde man darauf verzichten. Daß insbesondere untere Gerichte in Bayern praktisch alles gesundbeten ist durchaus bekannt. Wenn der BGH das anders sieht muss man ein LG nicht ernst nehmen. Das wird i.d.R. durch Beschluß entschieden. Man bekommt daher nicht viel davon mit. Ist genauso wie mit den DB's. Etwa 50% aller DB sind rechtswidrig. Mit Beschlüßen die das feststellen kann man den Reichstag verhüllen. Nur nutzen die genau nichts. Beweisverwertungsverbote gibt es nicht und für die Beamten hat es auch keine Konsequenzen. Deshalb wird es beim nächsten Mal gleich wieder so gemacht.
  4. Also doch reine Willkür. Und dafür muss dann jemand sterben. Zum K****n!
  5. Das hast du gründlich mistverstanden. Übersetzt steht da daß der Senat ohne die Putativnotwehr auf eine gerechtfertigte Notwehr gegen die Polizisten erkannt hätte.
  6. Schön wäre es wenn man sagen würde wir machen das demnächst auf rechtlich einwandfreie Weise. Wenn die Bedrohung derart extrem ist kann man sich das nämlich in den Beschluß schreiben lassen ... Würde halt in 99% der Fälle kein Richter mitmachen. Obwohl die ja heute schon fast alles durchwinken.
  7. Wenn er nicht öffnet mag das so sein. Die taktischen oder Eigensicherungsgründe sind reine Willkür und vom Gesetz nicht gedeckt. Das geht dann auch zu Recht mal schief wie man sehen durfte.
  8. Dem Delinquenten ist der Durchsuchungsbeschluß zu Kenntnis zu bringen. Dieser hat dann die Durchsuchung zu dulden. Tut er das nicht darf man die Tür aufbrechen. Nicht vorher.
  9. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58793&pos=0&anz=1 Lesen kannst du aber selbst?
  10. Also schriftliche Anfrage an die Behörde und abwarten was dann kommt? Ja, ich denke das kann man so machen.
  11. Welche Behörde würde denn so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Die Antwort wird doch im besten Fall lauten "Steht doch im Gesetz".
  12. Ist schon komisch: Niemand würde selbst eine Herz-OP versuchen aber Jura können immer alle. Wozu muss man das eigentlich studieren?
  13. Oh Gott, jetzt erklären wieder Hauptschüler den Juristen Ihren Job. Hört das nie auf?
  14. Für einen Originalen Walker würde sich auch eine rote WBK lohnen
  15. Wie immer: Sie selbst halten sich für genial, alle anderen finden Sie unbeschreiblich ...
  16. @Leo2 Sehr erfreulich. Leider nicht der Standard im ganzen Land.
  17. Willst du mich auf den Arm nehmen? Die dürfen ja nicht mal mehr auf "Ihren" Schießstand ...
  18. Und der Ausbildungsstand ist noch schlechter geworden.
  19. WOF

    illegaler Waffenkauf?!?

    Das steht halt so in der Wikipedia. Was ich nicht verstehe ist wie man sich an solch einem Machwerk beteiligen kann. Das hat ja Grafe-Niveau.
  20. WOF

    illegaler Waffenkauf?!?

    Wenn bei euch 20 Mio. Waffen aus der Neckermann-Zeit herumstehen werden die wohl auch vererbet werden. So viele gibt es im Ausland ja gar nicht
  21. WOF

    Problem mit Behörde

    In §3 Absatz 1 steht wann die Sachkunde nachgewiesen ist. Darin findet sich keine Maßgabe. In Absatz 4 wird der Lehrgangsträger verpflichtet und mit Maßgabe auf §2 verwiesen. Das steht in keinem Zusammenhang mit der nachgewiesenen Sachkunde. Man kann doch nicht beliebige Stücke aus dem Gesetz anders neu zusammensetzen.
  22. WOF

    Problem mit Behörde

    Genau so ist es.
  23. WOF

    Problem mit Behörde

    Da steht eben gerade NICHT "gilt mit der Maßgabe". So argumentieren eigentlich nur Cops die keine Ahnung haben. Wenn du ein Stück zurückblätterst siehst du das Sachbearbeiter das auch so sieht. Es ist sein Job das zu beurteilen. Ich denke er kann das zutreffender...
  24. WOF

    Problem mit Behörde

    Das ist immer noch eine Auflage die den Lehrgangsträger verpflichtet. Es steht nirgendwo daß das Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung ist - ganz im Gegenteil steht dort zwei Absäze früher daß die Sachkunde nachgewiesen ist wenn die Bescheinigung vorliegt (ohne Einschränkung). Man kann nicht einfach mal eine Auflage dazu erfinden weil man das gerade für richtig hält. Gesetze müssen wortgenau ausgelegt werden soweit dies möglich ist. Das ist hier zweifellos der Fall.
  25. WOF

    Problem mit Behörde

    Das hatte ich auch schon angemerkt. Es dient vermutlich dem künftig guten Klima wenn man einfach eine neue Bescheinigung vorlegt. Ist ja nichts schwieriges.
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