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HBM

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  1. ja, hab ich schon versucht, aber irgendwie liegt mir "pur" mit nur Apfel besser, wobei ich mal "klassisch" mit Balsamico und Zwiebeln ausprobieren muss, das hatte ich noch nicht. Die Nieren bekommt, ebenso wie die Lunge mein Hund, das ist so gar nicht meins und ich mag Innereien auch nur frisch und nicht gefroren und so viele Rehe schieße ich dann an einem Tag doch nicht, dass sich ein Gericht mit Nieren rentiert. 😉 Herz ist allerdings wirklich auch sehr gut, aber halt nur für eine schöne Vorspeise geeignet außer ein mal im Jahr wenns dann doch 3 Rehe bei einem Ansitz sind. Das geht aber halt auch nur am Wochenende ansonsten ist das zeitlich nicht möglich. PS: Eigentlich bin ich immer noch mehr Sportschütze als Jäger, auch wenn sich das jetzt anders liest.
  2. Bist Du Vegetarier? Wenn ja, dann verstehe ich Deine Aussage, wenn nein, dann solltest Du darüber nachdenken Vegetarier zu werden wenn Du Dir selbst nicht vorstellen kannst Tiere zu töten. Und Du kannst mir glauben, dass ich mir zwar auch nicht 100%ig sicher war (vor dem ersten Schuss auf Wild) ob ich das kann, aber ich war mir ziemlich sicher das es geht, weil ich sehr gerne Fleisch esse. Die Jagd ist übrigens eine der wenigen Möglichkeiten Tiere / Fleisch zu essen ohne, dass die Tiere extra für Dich (den Menschen) geboren, aufgezogen und (je nachdem besser oder schlechter) gehalten werden. Was ich mir allerdings nicht gedacht hätte ist, dass ich seitdem ich selbst jage und verwerte sehr viel "respektvoller" mit Fleisch und Fleischerzeugnissen umgehe. Es ist eben nicht mehr nur "ein Schnitzel aus dem Supermarkt" sondern ein Teil eines Tieres. Komischerweise esse ich, seit dem ich selbst jage, auch weniger Fleisch, eben weil ich weis bzw. gemerkt habe wie aufwendig es ist "Schnitzel zu jagen". Eine frische Rehleber mit etwas Kräutern und viel Äpfel ist einfach ein Traum. 😉
  3. Oder einen Sportschützen nervt der laufende Umbau der Lower auf dem AR (ok, das ist ja nach neuem Waffengesetz jetzt eh nicht mehr möglich) damit man die Disziplinen sinnvoll bzw. erfolgreich schießen kann. Deshalb möchte er mehrere ARs (ohne dauernd erklären zu müssen warum) kaufen und außerdem interessieren Ihn diverse Themen bzgl. "Natur", Wald, Tieren, etc. und er macht den Jagdschein. Bei der Ausbildung nerven Ihn zwar die Enten und die Bezeichnung der Zähne 😉 (das mit der "Natur" hat er sich anders vorgestellt) aber trotzdem wird die doch recht knackige Ausbildung sehr erfolgreich beendet. Nach ein paar Drückjagd- und Ansitz-Einladungen und etwas jagdlicher Erfahrung (irgendwie ist die Ausbildung zwar wichtig, aber die ersten Jahre - wenn man nicht täglich in einem Revier ist - lernt man doch noch sehr viel dazu, manches sinnvoll, manches eher "komisch" aber auch das merkt man irgend wann) wird doch tatsächlich ein Revier ca. 10 Minuten von seinem Wohnsitz frei vergeben. Er findet, relativ durch Zufall, die Ausschreibung und ruft dort mal an. Dann schaut er sich, gemeinsam mit zwei Vorständen der Jagdgenossenschaft das Revier mehrmals an. Die Chemie stimmt sofort und neben ein paar hundert Hektar Wald sind auch noch zusätzlich einige Gewässer im Revier. Das Angebot an die Jagdgenossenschaft passt auch und schon ist der "Sportschütze" auf einmal, vorsichtshalber gemeinsam mit einem erfahreren Jäger (alleine wars Ihm dann doch zu "heiß") Pächter eines Jagdreviers. Und jetzt sind die Enten dann doch wieder so viel interessanter als in der Ausbildung. So kanns laufen, daher kann ich nur sagen "Mehr Jäger braucht das Volk." 😉 aber natürlich auch "Mehr Sportschützen ..." aber daran arbeitet der Sportschütze und Jäger "laufend" mit Einladungen zum Schießen und der ein oder andere bleibt dann auch hängen und wird, vielleicht nicht gleich aber evtl. später, dann auch Jäger.
  4. https://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz-und-betrug-unerlaubte-handlung/
  5. Meinst Du eine Verurteilung wg. Betruges alleine reicht nicht aus damit die betrügerisch erlangte Summe (Forderung an den Schuldner) trotz eines "erfolgreichen" privaten Insolvenzverfahrens auch nach dem Insolvenzverfahren durch den Schuldner zu zahlen ist? Wir hatten zwar erst einmal diesen Fall - da hat einer nach dem "Offenbarungseid" noch weiter bei uns bestellt - und dann nicht bezahlt. Das ging dann wg. Betruges vor Gericht und trotz eines Privatinsolvenzverfahrens blieb die Forderung weiterhin bestehen und inzwischen haben wir unser Geld. Kann mich da aber nicht erinnern, dass wir bei der Verhandlung (oder vorher oder nachher) irgendwie "beigetreten" wären. Wir wurden nur als Zeugen gehört und der Staatsanwalt hat angeklagt. Ist aber schon ein paar Jahre her, daher kann ich mich da auch irren, allerdings hatten wir nicht mal einen Anwalt also kann ich mir nicht vorstellen, das es damals bei uns so wie von Dir beschrieben gelaufen ist.
  6. Bei 10.000,- Euro rentiert sich eine Betrugsanzeige. Das bringt Dir zwar "direkt" kein Geld, aber bei einer Verurteilung kann der Schuldner die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigen". Schulden die durch Betrug entstanden sind bleiben auch nach einer Privatinsolvenz erhalten. Daher macht eine Betrugsanzeige (kostet auch nichts, außer den Aufwand) bei dem Betrag auf jeden Fall Sinn.
  7. Dann fang ich gleich mal an mit dem ersten kleinen Artikel / Bericht aus den Münchner Wochenanzeigern: Trotz Corona erfolgreich Grasbrunner Schützenjugend ist nicht zu stoppen https://www.wochenanzeiger.de/article/241991.html und dann noch Vereinsmeister gekürt SG Frohsinn kürt seine besten Schützen https://www.wochenanzeiger.de/article/241598.html
  8. Habe keinen allgemeinen Thread gefunden in dem diverse (oft kleinere) Berichte über den Schießsport bzw. Schützenvereine gesammelt werden. Es macht oft keinen Sinn für jeden kleineren Bericht einen eignen Thread zu eröffnen, daher dieser "Sammelthread".
  9. Menschen machen Fehler oder handeln auch mal in eigenem Interesse oder sind unfähig oder ... daher gibt es natürlich immer wieder falsche Entscheidungen von Behörden oder Fehlurteile. Die korrekte Auslegung eines Gesetzestextes find ich jetzt zwar "theoretisch" aber schon mit "praktischem Bezug", aber da kannst Du natürlich auch anders sehen. Ja, das stimmt natürlich und wie sagte ein Anwalt mal zu mir "Die Sonne ist so lange grün wie ein Richter das so entscheidet und wenn ein anderer Richter das dann korrigiert kann die Sonne auch mal blau sein.".
  10. Wenn der Gesetzestext "...erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 ..." nicht klar ist sondern "vielleicht" bedeutet, dann gäbe es viel mehr Gesetze an die sich die Bürger nicht mehr halten müssen sondern als "Vielleicht, vielleicht auch nicht" interpretieren dürften. Wenn man dann noch die Verwaltungsvorschrift dazu liest "13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines nach § 15 Absatz 2 BJagdG entfällt die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition. Diese Kurzwaffen müssen nicht für den Fangschuss (Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule, vgl. das Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d BJagdG) zugelassen sein. Ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen (z.B. für die Bau- und Fallenjagd, zur Abgabe von Fangschüssen, das jagdliche Übungsschießen) ist jeweils im Einzelfall glaubhaft zu machen; zur Glaubhaftmachung können auch Stellungnahmen des örtlichen Kreisjägermeisters, des Jagdberaters, des Landesjagdverbandes oder einer sonstigen sachverständigen Stelle vorgelegt werden.", dann wird das noch klarer (wenn es bei der eindeutigen Formulierung überhaupt noch klarer geht). Auch der Satz "In besonders zu begründenden Einzelfällen kann für die Jagd im Ausland auch ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, welche nach dem BJagdG nicht zugelassen sind, anerkannt werden; hier ist aber wie auch beim Vorliegen lediglich einer ausländischen Jagderlaubnis das Bedürfnis nach den allgemeinen Grundsätzen des § 8 zu prüfen (siehe auch Nummer 8.1.5)." aus der https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm zeigt deutlich, dass auch § 8 bei Jägern mit Jahresjagdschein bereits "erfüllt" ist. Auch die Sätze "Inhaber von Tagesjagdscheinen müssen vor dem auf Dauer angelegten Erwerb und Besitz einer Waffe ein Bedürfnis hierfür in jedem Einzelfall glaubhaft machen. Für den Erwerb und Besitz von Lang- und Kurzwaffen bedürfen sie der vorherigen behördlichen Erlaubnis (Voreintrag)." und "Ein Falknerjagdschein nach § 15 Absatz 1 Satz 3 BJagdG berechtigt nicht zum Erwerb und Besitz von Jagdwaffen und Munition." zeigen, dass eben die Spezialfälle die ein Bedürfnis benötigen hier aufgelistet wurden. Das heisst natürlich nicht, dass der Gesetzgeber das nicht irgendwann ändert, aber aktuell gilt für alle Jäger mit gelöstem Jagdschein eben keine Erfordernis zum Nachweis eines zusätzlichen Bedürfnisses für eine Langwaffe die jagdlich zugelassen ist.
  11. Sorry, dann habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden. Ich dachte, dass Du fälschlicherweise auch meinst ein Jäger mit Jahresjagdschein muss sein "Bedürfnis" (die Notwendigkeit der Waffe) noch extra nachweisen. Leider hat auch der Autor vom BDMP (Hr. Thomas Beyer) - siehe https://www.flipbookpdf.net/web/site/f3770f92b096ec74cdb8ef8cde88ef777f4b45bdFBP23656023.pdf.html#page/8 - mit der Aussage "Der § 13 WafG regelt recht eindeutig, dass das jagdliche Bedürfnis, und somit auch die Erlaubnis zum Waffenbesitz an die Jagdausübung oder das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe gebunden ist." das WaffG falsch interpretiert. Der Autor Thomas Beyer hat anscheinend entweder den § 13 Waffg. bzw. den dortigen Absatz 2 "Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen." nicht verstanden. Oder es wurde nach dem Absatz 1 mit "...wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen..." aufgehört zu lesen. Kennt jemand Hr. Thomas Beyer und kann das korrigieren bzw. Ihm das WaffG erklären? Wahrscheinlich ist er kein Jäger bzw. halt nur "sportlich" interessiert, allerdings sollte man dann, vor allem wenn man nicht laufend mit Gesetzestexten zu tun hat (hoffentlich ist Thomas Beyer jetzt kein Anwalt, dann wärs echt peinlich) mit Aussagen wie "... regelt recht eindeutig." vorsichtig sein.
  12. Nein, das Gericht sollte sich an den Gesetzestext halten und da steht eben im WaffG in §13 Absatz 2 folgendes: "Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen." Damit gilt für den Inhaber eines Jahresjagdscheins (bei Tagesjagdschein ist das anders) eben der §15 Absatz 1 nicht und damit muss für die zusätzliche Langwaffe oder auch die zusätzliche zweite Kurzwaffe (im Gegensatz zur dritten oder vierten Kurzwaffe) eben gerade keine Notwendigkeit nachgewiesen werden und damit ist eben kein "Bedürfnisquatsch" wie bei Sportschützen oder Jägern mit Tagesjagdschein notwendig. Nein, einen Bedürfnisnachweis (über den gelösten Jahresjagdschein hinaus) braucht ein Jäger eben, nach dem Willen des Gesetzgebers bzw. dem Gesetzestext (WaffG §13 Absatz 2) - siehe oben - gerade nicht zu erbringen.
  13. Meinst Du https://www.hdg.de/lemo/biografie/mao-tse-tung.html ? 😉 Wobei das "z" wohl falsch war, allerdings macht es die Aussage nicht weniger interessant oder ging es Dir um korrekte Rechtschreibung?
  14. Gehört zwar nicht zum Thema "Schusswaffentote in den USA", aber da die USA aus diversen Gründen nicht wirklich mit Deutschland zu vergleichen ist macht evtl. ein Blick auf folgende Statistiken Sinn: 1. Schweiz: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/306917/umfrage/todesfaelle-aufgrund-von-schusswaffen-in-der-schweiz/ Anscheinend stellen Schusswaffen trotz der größeren Verbreitung von Schusswaffen in Haushalten in der Schweiz und viel niedrigerer Aufbewahrungsvorschriften als in Deuschland auch in der Schweiz keine große "Bedrohung" dar. Oft werden Suizide einfach als "Schusswaffentote" ausgewiesen, was natürlich nicht falsch ist, aber die Aussage "verfälscht" da bei Suiziden das Mittel nicht relevant ist. Interessant dazu auch https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/der-traurige-zweite-rang-der-schweiz/story/21879680 2. Österreich: https://de.euronews.com/2018/02/23/die-meisten-eu-morde-geschehen-im-nordosten Obwohl in Österreich praktisch jeder Erwachsene ohne Vorstrafen eine Schusswaffe besitzen darf gibt es sehr wenig Morde in Österreich. Also kann die "Mordrate" wohl eher nicht mit der Möglichkeit sich Schusswaffen legal zu beschaffen zusammen hängen. 3. Tschechien: https://www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/tschechien-nimmt-recht-auf-schusswaffenbesitz-in-verfassung-auf-100.html In Tschechien hat jeder unbescholtene Bürger nicht nur das Recht auf eine Waffe sondern auch das Recht diese zu führen (in der Öffentlichkeit zu tragen). Also durchaus vergleichbar mit den Staaten in den USA in denen ein sehr liberales Waffenrecht gilt. Trotzdem ist die Mordrate in Tschechien sehr viel niedriger als in den USA: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/693683/umfrage/mordrate-in-tschechien/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/693264/umfrage/mordrate-in-den-usa/ 4. Chicago: https://www.chicagomag.com/city-life/April-2014/Chicago-Gun-Violence-Big-Numbers-But-a-Surprisingly-Small-Network/ Bin im Thema Waffenrecht in den USA nicht besonders fit, aber eine Studie zeigt deutlich, dass es weniger um Waffenrecht als um soziales Umfeld, etc. geht wenn Probleme entstehen - siehe https://www.nap.edu/read/18319/chapter/1 Schaut also ganz so aus, als ob die Verfügbarkeit von Schusswaffen zwar die Schusswaffentoten erhöht aber nicht die Mordrate.
  15. Ich mag Heuchelei auch nicht und natürlich sind die "laufenden" PR-Aktionen darauf ausgerichtet etwas in der Bevölkerung, evtl. Geschworenen, Richtern, Staatsanwälten, etc. zu bewirken. Unabhängig davon glaube ich, dass selbst Scharfschützen der Marines die im Krieg eingesetzt wurden bei einem tödlichen Schuss (voraussichtlich aus Versehen) im zivilen Leben auf einen Dritten durchaus emotionale Probleme haben. Für Menschen die als Kind oder auch als Erwachsener auf Schießständen verbringen (das mache ich z.B. auch und sicher auch viele hier im Forum) wäre ein solcher Vorfall das erste Mal einen Menschen selbst zu töten. Also ja, ich hätte in einem solchen Fall schon massive Probleme (glaube ich zumindest) und würde wohl auch sehr oft (hoffentlich nicht jeden Tag, da ich versuchen würde mich abzulenken) daran denken.
  16. Alles andere wäre ja auch "sau blöd" ;-). Ich dachte halt, dass meine P-ID reicht und dann hinter der P-ID irgendwo gespeichert ist "der hat einen gültigen Jagdschein". Aber anscheinend ist das, zumindest gegenüber Händlern nicht so. Aber da ich kein Händler bin tendiert mich das auch nur insoweit, dass der Mehraufwand bei den Händlern ja irgend jemand zahlen muss (bzw. sollte) und wirklich reich wird man bei den Margen auf Waffen ja eh nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
  17. Die Erklärung habe ich auch bekommen, aber ist halt interessant wenn ein Dokument das dazu berechtigt Waffen zu erwerben nicht als Waffenrechtliches Dokument gesehen wird bzw. man das im NWR nicht berücksichtigt hat. Beim ersten Erwerb von einem Händler auf Jagdschein war ich echt überrascht warum eine ID (einer beliebigen WBK) notwendig ist um eine Waffe auf Jagdschein zu erwerben. Hab dann vorsichtshalber eine komplett volle WBK ausgewählt damit da nichts falsch laufen kann - wobei, evtl. hab ich jetzt im NWR 9 Waffen auf der WBK. 😉
  18. Was ich so gar nicht verstehe ist, dass der Jagdschein selbst keine Erwerbs-ID hat. Daher brauchen (zumindest wurde mir das zweimal gesagt) die Händler von mir als Käufer eine ID einer "beliebigen" WBK. Mit Ausnahme von Jungjägern bei der ersten Langwaffe geht es wohl als Händler (als Verkäufer) nur mit einer WBK-ID. Bei privatem Kauf / Verkauf ist aber keine ID erforderlich.
  19. Sind die Angebote erst ab morgen gütltig? Aktuell entsprechen die Preise im Shop nicht denen im "Newsletter".
  20. Schau doch mal, ob da nicht noch weitere solche Zettel aushängen. In mindestens einem Stand auf dem ich des öfteren Schieße hängen genau diese Zettel (gleiches "Layout" bzw. Aufbau) aber davon 3 oder 4 Stück jeweils mit den Angaben dazu.
  21. Und die beiden letzten Schweizer Ordonnanzrevolver gingen auch für richtig gutes Geld über den Tisch: Schweizer Ordonnanzrevolver Mod.1882 7,5mmSR für 755,- https://www.egun.de/market/item.php?id=14476335 schweiz. Revolver M 1882, Zoll für 610,- https://www.egun.de/market/item.php?id=14478673
  22. Stand in Deiner Bestätigung nichts zur Aufbewahrung? Wenn nein, dann gilt, zumindest in Bayern folgendes: "Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. " Siehe PDF: fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf Zumindest in Bayern sollten sich die Kontrolleure an die Vorgaben der Waffenbehörde und diese an die Vorgaben des Ministeriums halten - siehe PDF fragen_und_antworten_drittes_waffenänderungsgesetz.pdf
  23. Wird, wenn keine andere Person auf dem Stand anwesend ist, auch auf jedem DSB-Vereinsstand wohl möglich sein. 😉
  24. Bei meiner Anmeldung in Bayern für ein paar Lower wurde mir vom Sachbearbeiter gesagt "ok, einfach anmelden, da sie ja einen Jagdschein haben brauchen wir auch keinen Bedürfnisnachweis für die Lower", daher kann evtl. ein Sportschütze aus Bayern sagen ob das mit mehreren Lowern so ganz "unproblematisch" war.
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