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HBM

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  1. Würde empfehlen die geerbte Waffe nicht auf Sportschützenbedürfnis eintragen zu lassen sondern als Erbwaffe die Eintragung zu beantragen. Ist zwar evtl. (falls es ein Kaliber ist, dass Du noch nicht auf der WBK hast - siehe Post von @hexoplast75) etwas aufwendiger aber der "Bestandsschutz" und die Anforderungen zum Thema "Überkontingentwaffen" sind für Dich mit der Erbwaffe sehr viel besser.
  2. Da ist ja der gepflasterte Teil des abgebildeten Grundstücks (auf dem Musterfoto) schon mehr als 180qm und die "ungeklärten Grenzverhältnisse bzgl. Kleintierstall im östlichen Grundstücksbereich" sieht man auch nicht auf dem "Foto" 🙂 . Wenns nicht so weit weg wäre würde ich mir das glatt mal anschauen, allerdings kenne ich auch ein paar Immobilien da wäre evtl. "geschenkt" noch "zu teuer". 😉
  3. HBM

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    Das liegt wohl (auch) daran, dass es sich um Menschen handelt die entscheiden bzw. beurteilen, richten, etc.. Trotz des "Problems", dass Menschen eben unterschiedliche Menschen sind und Menschen auch fehlbar (ok, der Pabst jetzt mal ausgenommen 😉 ) sind, bin ich darüber froh, dass nicht seelenlose Maschinen über mich bzw. meine Anliegen "richten". Bei manchen Behördenentscheidungen wären zwar einheitliche Entscheidungen (bei gleicher Grundlage) in manchen Fällen besser aber es beschwert sich halt auch keiner darüber wenn eine Behörde (bzw. eben der Mensch in / hinter der Behörde) mal etwas in Richtung Antragsteller entscheidet. Und immer daran denken "Gerechtigkeit ist nicht gleiches Recht für alle sondern gleiches Recht für Gleiche.", sonst wären wir sehr schnell im extremen Kommunismus und nein, das möchte, zumindest ich selbst in der "reinen / guten Form", nicht haben.
  4. https://www.projekt-gutenberg.org/kafka/erzaehlg/chap003.html
  5. HBM

    Medaillen

    Da gebe ich Dir prinzipiell recht und genau so läuft es auch zwischen "Meiner Behörde" <-> "mir" und das macht Spaß (den Sachbearbeitern und mir), verursacht wenig Aufwand (auf beiden Seiten) und alle sind glücklich. Allerdings bin ich mir sicher, aus der Erfahrung mit anderen Ämtern aber auch im beruflichen und (ganz selten) auch privat, dass es langfristig zielführend ist, wenn man nicht "alles schluckt" und immer nach gibt sondern auch mal "dagegen hält" wenn die Höflichkeit und Achtung nur einseitig (von "mir" -> "Behörde") erfolgt. Wenn es sich um einen einmaligen Verwaltungsakt handelt bzw. der Kontakt danach voraussichtlich nie mehr besteht, dann gebe ich auch gerne mal nach auch wenn ich der Meinung bin, dass ich um Recht bin. Das spart dann wirklich, wie von Dir angemerkt, Lebenszeit und Stress, aber wenn absehbar ist, dass der Kontakt bestehen bleibt und man immer wieder mit der gleichen Behörde oder sogar mit dem gleichen Menschen zu tun hat, dann ist es, nach meiner Erfahrung, besser wenn man spätestens beim zweiten Mal klar stellt, dass Höflichkeit und Achtung keine Einbahnstraße sind und Gesetze auch in beide Richtungen gelten. Ansonsten wird die Auslegung von Vorschriften (bei Behörden) bzw. Regeln / Verträgen im beruflichen und privaten Bereich von der anderen Seite immer "kreativer" und die Probleme nehmen aufsteigend zu. Wenn man viel mit der gleichen Behörde (oder Firmen oder Personen) zu tun hat, dann spart es manchmal Lebenszeit wenn man einmal seine Lebenszeit dazu verwendet klar zu stellen, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Respekt, Höflichkeit und Achtung muss man sich (leider) manchmal erst verdienen bzw. erkämpfen. Wenn es um einen einmaligen Vorgang geht, dann macht ein "ich habe aber Recht und das werde ich auch durchsetzen" natürlich nur Sinn wenn wirklich ein wichtiger Vorgang (z.B. eine Baugenehmigung) dran hängt. PS: Wie schon erwähnt hat sich meine Waffen-Behörde (beide damaligen Sachbearbeiter und auch die aktuellen Sachbearbeiter) immer als "Dienstleister" für Schützen, Jäger und Sammler verstanden, daher war es nie auch nur ansatzweise nötig hier "was klar zu stellen", aber das ist halt nicht in allen Behörden so. Manchmal habe ich aber auch das Gefühl, dass es nicht an den Menschen "hinter dem Schreibtisch" liegt, sondern auch (aus welchem Grund auch immer, z.B. einfach schlecht drauf oder private Probleme oder ...) die Antragsteller "falsch" (zu fordernd, unhöflich, schlecht vorbereitet) und damit respektlos und unhöflich auftreten.
  6. Sehe ich etwas anders, zumindest sagen die Unterlagen eher, dass "nur" (aber das ist auch schon problematisch) alte negative Auskünfte nicht gelöscht werden. Die Begründung dafür ist: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sofern sich aus der Sicherheitsüberprüfung Hinweise auf staatsanwaltschaftliche oder sonstige Ermittlungsverfahren ergeben, die jedoch für sich allein genommen keine Antragsablehnung begründen, verbleiben auch diese chronologisch geordnet in der Waffenakte, um anhand dieser Aktenbestandteile darlegen zu können, weshalb einer Person - trotz vorliegender Ermittlungserkenntnissen - waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt worden sind. Auch dies dient der Feststellung und Nachvollziehbarkeit der sodann begründeten waffenrechtlichen Besitzverhältnisse. In diesem Sachzusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass durch die gegenwärtige Verfahrensweise, dass alle Prüfungsschritte in zeitlicher Reihenfolge dokumentiert werden, auch gegenüber Dritten (z. B. Aufsichtsbehörde, Antragsteller selbst oder Gerichte im Wege einer Verwaltungsklage) gewährleistet werden kann, welche Umstände zur Genehmigung oder aber auch zur Ablehnung der Antragstellung führten. Nur durch den Umstand, dass diese Unterlagen zeitlich geordnet in der Akte verbleiben, wird ermöglicht, dass auch bei zeitlichem Fortschreiten der Erlaubniserteilung jederzeit zurückverfolgt werden kann, auf welcher Entscheidungsgrundlage die Erlaubnis zum damaligen (zurückliegenden) Zeitpunkt genehmigt wurde. So kontrolliert unter anderem die Abteilung Waffenrecht des Landeskriminalamts Nordrhein Westfalen {LKA NRW) in regelmäßigen Abständen Entscheidungen der Waffenbehörden. Zu diesem Zweck suchen Mitarbeiter des LKA NRW alle Waffenbehörden auf und nehmen persönlich Einsicht in stichprobenartig ausgewählte waffenrechtliche Papierakten. Dabei wird auch seitens des LKA NRW allerhöchsten Wert auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Akte gelegt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In wie weit die rückwirkende Prüfung durch LKA als Grundlage für eine längere Speicherung (wie lange Rückwirkend prüft denn das LKA?) bzgl. der Datenschutzthematik dienen darf bin ich mir nicht sicher, würde da aber eher davon ausgehen, dass Erlaubnisse von vor mehr als 10 Jahren nicht mehr rückwirkend vom LKA geprüft werden und daher zumindest dieser Punkt kein ausreichender Grund für die langfristige Aufbewahrung der Daten darstellt. Was mich allerdings interessieren würde wären die Ergebnisse von: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nur zur Vervollständigung wird abschließend darauf hingewiesen, dass im Falle eines Tatgeschehens unter Verwendung einer Schusswaffe und Beteiligung eines waffenrechtlichen Erlaubnisinhabers (u. a. missbräuchliche Waffenverwendung) Politik und Öffentlichkeit hinterfragen, ob die waffenrechtliche Erlaubnis nicht zu verweigern oder zu widerrufen gewesen wäre. Diesbezügliche Fragestellungen können nur durch eine lückenlose Dokumentation der waffenrechtlichen Akte beantwortet werden. Ein Ausheften wichtiger Aktenbestandteile wegen Fristablauf/datenschutzrechtlicher Vorgaben würde hier von der überwiegenden Mehrheit überaus kritisch gesehen werden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zumindest kommt es mir so vor (ist allerdings evlt. auch eine etwas gefärbte / einseitige Ansicht), dass in den meisten Fällen in denen Legalwaffenbesitzer für Straftaten mit Waffen überführt werden die Behörden versagt haben bzw. eben die aktuellen Gesetze bei Anwendung dieser Gesetze ausgereicht hätten um die meisten Vorfälle zu verhindern. Leider findet dieser Aspekt nur sehr wenig Beachtung und über "Konsequenzen" für die Verantwortlichen bei Behörden hört man ebensowenig wie bei "Kunstfehlern" von Ärzten oder einer "falschen Beurteilung" von Sachverständigen vor Gerichten.
  7. 1. Eine gesetzliche Verpflichtung weitere / zusätzliche Tresore (für Waffen) an die Waffenbehörde zu melden besteht nicht. 2. Im Rahmen des Bestandsschutzes für "alte Tresore" mit niedrigerer Schutzklasse (A bzw. B) war es etwas stressfreier wenn diese Tresore bei der Waffenbehörde bereits als Meldung vorlagen. Nach meinen Erfahrungen war aber auch eine zeitnahe Meldung der Alttresore kein Problem. Teilweise wurde dann aber nach Rechnungen (mit Datum vor dem Stichtag) gefragt. Zumindest in einem mir bekannten Fall langte aber, da Kauf von Privat, auch eine schriftliche Aussage des Besitzers für den "Nachweis". War aber halt etwas aufwendiger als wenn vorher gemeldet worden wäre. 3. Blechschränke für Munition müssen gar nicht gemeldet werden. 4. Bei Waffenerwerb (vor allem Langwaffen oder mehr als 10 Kurzwaffen bei "nur" 0er Schrank) wird halt, wenn zusätzliche Tresore nicht gemeldet werden, von der Waffenbehörde evtl. nachgefragt wo die "neuen" Waffen untergebracht werden.
  8. Du darfst gerne mit einem Deiner Halbautomaten gegen mein AR15 mit 22-Zoll-Lauf auf 100 oder 300 Meter "antreten", egal ob BDS-Fertigkeit (ok, gibts nicht auf 300 Meter aber könnten wir ja zum Training machen) oder BDMP-ZG4 (gerne auch MOD). Wenn Du dann immer noch nicht weißt, warum man mit einer Waffe schießen "muss" die zumindest optisch eine gewisse Ähnlichkeit mit Kriegswaffen hat (ok, wiegen darf man mein AR15 nicht, zumindest hat es dann nichts mehr mit "Kriegswaffen" zu tun) ... 😉 . Und ja, Du hast recht, Bogenschießen macht, egal ob mit Compound-Bogen (sieht halt teilweise auch recht "martialisch" aus) oder japanische Langbögen (ist echt schwierig aber entspannend) auch Spaß, allerdings eben anders. Irgendwie so, wie wenn man statt mit einer "Ducati Panigale V4" halt mit einem "Specialized S-Works McLaren Venge" unterwegs ist. Beide "Zweiräder" machen Spaß aber halt ganz unterschiedlich.
  9. Dann nehm ich mir mal die Zeit, wenn Du so beschäftigt bist. Nein, 2/6 gilt.
  10. Alles andere wäre auch kontraproduktiv da jemand dessen Einkommen / Beruf / Lebensunterhalt davon abhängt z.B. flugtauglich zu sein dann bei "seelischen Problemen" lieber mal nicht zum Arzt geht wenn eine Meldepflicht für Ärzte gegeben wäre. Das wäre dann sicherlich nicht förderlich für die Sicherheit des Betroffenen aber auch nicht der Allgemeinheit.
  11. Bei "meinem" Antrag steht da nur "Ich erkläre weiterhin, dass ich sowohl körperlich als auch geistig gesund bin.". Meine Brille hab ich da jetzt nicht angegeben und sollte ich mal unter Kopfweh leiden, dann würde ich das auch nicht angeben, allerdings sieht mich "mein" Sachbearbeiter recht oft und daher ist die Brille bekannt und als ich mal länger keinen Waffenerwerb eintragen lies wurde bei einem Bekannten (der vor Ort war) gefragt ob ich krank sei. 😉 Aber Spaß beiseite, eigentlich ist die Erklärung "Ich erkläre weiterhin, dass ich sowohl körperlich als auch geistig gesund bin." schon irgendwie sehr umfassend und extrem, da "Gesundheit" halt schon relativ ist und man im Alter doch eher nicht komplett "körperlich gesund ist" aber man die kleineren Leiden / Gebrechen doch sicher nicht angeben wird bzw. bei meinem Formular gar nichts zum angeben sind, sondern nur obige Aussage zu bestätigen ist.
  12. Bin ich komplett bei Dir. Mir ging es bei meinem Post darum, dass die oft verwendete Formulierung "Man muss nicht aussagen wenn man sich selbst belastet." zwar richtig ist, aber eben oft dazu führt, dass doch geredet wird da "man sich ja nicht belastet" und es in Deutschland aber für Zeugen schon als Grund für "nichts sagen" reicht wenn durch die Aussage "begonnen wird gegen einen selbst zu ermitteln" und da ist die Grenze selbst bei "ich war vor Ort" schon erreicht, daher finde ich (ok, da geht es nicht um Zeugen, aber trotzdem gut), dieses Video sehr lehrreich (zwar Thema PC bzw. Online): PS: Das Video ist zwar schon alt und daher z.B. das Thema "Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft" nicht berücksichtigt, aber trotzdem sehr interessant bzw. auch auf Waffen anwendbar.
  13. 1. Dann gilt aber (in Deutschland wie folgt) ein Auskunftsverweigerungsrecht: Lt. § 55 StPO darf jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung eine Strafverfolgung gegen Ihn selbst auslösen könnte. Beispielsweise wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird. 2. Stimmt, die beste Option ist immer noch "alles über einen guten Anwalt".
  14. Es geht ja bei Dir nicht um Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauung sondern um Essgewohnheiten bzw. Deine Ernährungsform und das steht da nicht. 😉
  15. Bin mir jetzt auch nicht sicher ob ich zwei Sachbearbeiter (ok, die kenne ich gut bzw. den "neuen" erst zweimal jeweils ca. eine halbe Stunde vor Ort gesprochen) und zusätzlich zwei Polizeibeamte bei einer Kontrolle akzeptieren würde. Da die (meine) Sachbearbeiter aber sehr entspannt sind und eher bei Bekannten (ebenfalls Schützen) von mir nachfragen "ob ich krank bin bzw. mir was passiert ist weil ich schon seit Wochen keine Waffe mehr habe eintragen lassen" kann ich mir die Situation schlecht vorstellen, aber wahrscheinlich "Nein" bzw. da würde ich zumindest persönlich vor Ort nachfragen "was das soll".
  16. Gerade junge Schützen (bei uns im Verein) finden AR-15 "schöner" als klassische Ordonanzwaffen aus den Weltkriegen. Kann ich, vor allem wenn, wie bei uns, auch recht präzise ARs zur Verfügung stehen, voll verstehen. Wenn dann das "will ich selbst auch haben" kommt (auch das kann ich verstehen), dann ist, wenn unter 18 Jahren, auch das Thema .22lr / Anschein? / etc. schnell auf dem Tisch. Daher sehe ich das jetzt erst mal (noch) als normal an, wenn das von jemand jungem, der noch keinen Anschluss im Verein (wohl noch keinen Verein) hat, kommt.
  17. Mach bitte keinen Jagdschein 😉 und denk nicht über das Waffengesetz nach, da verzweifelst Du denn dort ist so viel unnötiger Unsinn geregelt dass jeder froh sein kann für den das Waffengesetz "erst mal" (viele merken erst wenn der Gebührenbescheid kommt, dass das Waffengesetz auch für Sie gilt) uninteressant ist.
  18. ja ja. Klingt komisch und doof, ist aber so.
  19. In folgenden Fällen ist "alles ok": 1. Du hast einen Jagdschein und schießt nicht "sportlich" (vor allem keine Wettkämpfe eines Sportverbandes). 2. Deine Waffe hat einen Lauf der kürzer als 16" ist und die Waffe ist für Sportschützen erwerbbar (wovon ich ausgehe, da Du die Waffe ja erworben hast) 3. Deine Waffe gibt es in genau dieser Konfiguration (Schaft, Vorderschaft) in 9mm oder .22lr für Sportschützen erwerbbar. 4. Du beantragst einen Bescheid in dem bestätigt wird, dass genau Deine Waffe in .22lr für Sportschützen erwerbbar / nutzbar ist. PS: Es reicht wenn einer der 4 Punkte zutrifft. 😉
  20. HBM

    Die 2/6 Regel

    Anscheinend reden / schreiben (zumindest wir) aneinander vorbei, ja, transportieren ist führen.
  21. HBM

    Die 2/6 Regel

    Auch recht gut erklärt unter http://www.waffen-sachkunde.com/Recht/Waffen_Fuhren/waffen_fuhren.html wenn es aus dem Gesetztestext nicht klar genug rüber kommt.
  22. HBM

    Die 2/6 Regel

    3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
  23. Hört sich gut an, evtl. trägt Dir der Sachbearbeiter neben dem Voreintrag dann auch gleich die gekaufte Waffe ein und Du kannst dann zum Händler, die Waffe abholen und musst nicht noch ein zweites Mal zum Amt. Bin mir allerdings nicht sicher ob das aktuell (Händler meldet ja jetzt die Überlassung der Waffe direkt im NWR) noch vorab geht. Bei mir ging das (noch?) und war echt praktisch und hat (lt. Sachbearbeiter) auch noch Gebühren gespart, da nur ein Vorgang. 😉
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