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Bist Du im BDMP und hast ein Bedürfnis für einen OFF-Duty-Revolver? Ich hab nur folgenden Passus beim BDMP gefunden und daraus geht nur hervor, dass "intern" im BDMP noch jemand zusätzlich unterschreiben muss für das Bedürfnis: In Fällen der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen für Kurzwaffen mit einer Lauflänge kleiner als drei Zoll für die Disziplinen Off Duty Revolver Match und Five-Shot Off Duty Revolver Match holt die beschei- nigende Person eine Befürwortung des Antrages bei der hierzu vom Präsidium des BDMP e.V. bevollmächtigten Person ein. Hierzu ist der Vordruck BDMP-WRB_1500/071204 zu verwenden.
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Obwohl ich definitiv für ein "liberaleres" und vor allem einfacheres/verständlicheres Waffengesetz bin, macht ein Verbot von Gegenständen in bestimmten Fällen und natürlich nicht "übertrieben" schon sehr viel Sinn. Oder würdest Du befürworten Atomwaffen (sicher nicht für jeden bezahlbar, aber so teuer kann eine "schmutzige Bombe" ja nicht sein) für jeden frei zu geben? Oder, evtl. nicht ganz so teuer, Sprengstoffe incl. Zünder an einen 14-jährigen verkaufen? Mir würde es reichen, aber ich lasse mich auch gerne von noch weitergehenden "Freigaben" überzeugen, wenn das bisherige Bedürfnisprinzip um "Selbstverteidigung" erweitert wird, ein Lehrgang (analog zum Jagdschein, aber viel weniger umfangreich und mehr Schießtraining) dafür als Grundlage wäre auch o.K.. Zusätzlich noch die Erlaubnis Waffen entweder verdeckt oder offen (je nach dem für was man sich in der jeweiligen Situation entscheidet) zu tragen/führen und eine "Entschlankung" des Waffengesetzes und ich könnte mit einem Verbot von Atomwaffen für Privatpersonen (gerne auch für alle Staaten) leben.
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Darf ich meinen auf Jagschein erworbenen Revolver mit 2,5 Zoll-Lauf im BDMP verwenden oder muss ich mir einen zweiten über den BDMP "holen"?
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Bei mir/uns wird ja ein Termin vereinbart und das ganze extrem stressfrei, daher kein Problem. Mir ging es nur darum, dass ein unangemeldete Kontrolle nach 21.00 Uhr (in einem Beitrag wurde von 22.00 Uhr geschrieben) nicht akzeptiert werden muss. Wüsste gar nicht, wie ich meiner Frau 3 nackte Frauen erklären sollte, daher mache ich so früh (ohne Anmeldung) auch nicht auf.
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Das hab ich bei einem Kündigungsschreiben schon anders erlebt. Da war der Richter erst nach der Info "Das Schreiben wurde gemeinsam mit zwei Zeugen in das Kuvert eingelegt und dann von einem der beiden in den Briefkasten geworfen." überzeugt, dass eine Kündigung zugestellt wurde. Hätte unser "Personaler" das Schreiben selbst eingetütet und geschlossen übergeben wäre das ein Problem gewesen. Aber nicht jeder Richter ist eben gleich, das erlebt man ja immer wieder, gerade in den unteren Instanzen. ;-(
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Müsste jetzt noch mal nachlesen, aber meiner Meinung nach wäre in so einem Fall nur eine Kontrolle von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich, da 21.00 bis 6.00 Uhr früh als "Unzeit" nicht zumutbar für Kontrollen sind. Sonntag geht auch nicht, aber Samstag müsste auch 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr gehen, daher würde ich als Kontrolleur um 6.00 Uhr oder am Samstag "auftauchen". PS: Ich leb in Bayern und da wird den Beamten gesagt "Meldet Euch an und kontrolliert nicht einfach so.". Hat wohl auch den Grund, dass es einen sehr hohen Aufwand bedeutet, da oft "Leerfahrten" anfallen. Mein Sachbearbeiter kommt jetzt mal gleich in der Früh, bevor ich zur Arbeit fahre oder an einem Samstag vorbei. Wir sind uns allerdings beide noch nicht ganz sicher, was uns lieber ist, aber das machen wir aus, wenn ich die nächsten Waffen eintragen lasse. Kosten wird die Kontrolle natürlich nichts und evtl. spar ich mir auch den Brief bzw. den Gang zur Behörde, weil ich gleich was zum eintragen mit gebe. Alles in allem recht entspannt hier in Bayern - zumindest bei mir. :-)
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Wenn wir schon beim Thema sind. Oft ist Enschreiben, zumindest "Übergabe Einschreiben" sogar schädlich, da der Empfänger einfach den Empfang verweigert und dann eben dokumentiert nicht rechtzeitig zugestellt wurde. Ein Einschreiben bzw. ein Kuvert, dass man einwirft sollte immer im Beisein von Zeugen "befüllt" und eingeworfen werden, zumindest wenn es um was wirklich wichtiges geht.
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Es gibt keine Zulassung für Notwehr/Nothilfe. In einem dieser Fälle darfst Du alles verwenden, was Dir zur Verfügung steht. Das Thema Tierversuche hat damit zu tun ob ein Produkt zur Anwendung bei Menschen verkauft bzw. beworben werden darf. Deshalb darf OC nur zur Abwehr von Tieren beworben und verkauft und natürlich auch nur für diesen Zweck in der Tasche getragen werden. Sollte dann wirklich eine Notwehr/Nothilfe-Situation entstehen, dann nimmt man das Tier-Abwehr-Spray heraus und darf das auch verwenden.
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Du erwartest aber jetzt keine "ausdrückliche Antwort" zu diesem Problem hier im Forum wenn selbst Dein Verband keine Antwort gibt. ;-) -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Dann lad doch mal die Bedürfnisvoraussetzungen Deines Verbandes hier hoch oder verlinke die Voraussetzungen. Im Waffg wirst Du nur ab der dritten Kurzwaffe was zu Wettkämpfen finden aber wie sind die Richtlinien Deines Verbandes? -
Danke für den Link. Also haben wirklich nicht alle Munition daheim, allerdings steht dort auch, dass bei Änderung der Sicherheitslage dies wieder geändert werden kann.
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Da man einer Waffe (zumindest nach Manipulation der Mündung) nicht mehr ansieht ob "erlaubnispflichtig" oder "frei erwerbbar" kann man nur aus den am Tatort aufgefundenen bzw. sichergestellten Waffen eine Quote errechnen. In 2014 (lt. Bundeslagebild 2014) waren 75,7 % erlaubnisfreie Waffen und 24,3 % erlaubnispflichtige Waffen. Von den 100% Waffen oder 443 Stück Waffen waren genau 4,9% in legalem Besitz. Wenn hier jemand der Meinung ist, eine Gesetzesänderung würde helfen, dann sollte man hinterfragen ob so jemand überhaupt noch etwas entscheiden sollte.
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Hat man in der Schweiz keine Munition daheim? Ich frage mich, welchen Sinn es macht das Gewehr ohne Munition im Haushalt vorzuhalten. Mir ist klar, dass dadurch eine dauerhafte Bewaffnung ohne Vorlaufzeit gewährleistet werden soll, aber ohne Munition verstehe ich das Konzept nicht. PS: Danke für den tollen Film.
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Mit ein bisschen Weihwasser ist es nicht getan, da braucht es schon http://www.egun.de/market/item.php?id=5263551
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Wenn es denn so ist, dann ist (hoffentlich) alles gut. Persönlich habe ich zu wenig Infos, welche Gründe bisher zur Aberkennung der Zuverlässigkeit herangezogen wurden. Ich habe aber auch ein Problem, wenn eine "unbedachte" Äußerung gleich zur Aberkennung führt.
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Es stellt sich doch nicht die Frage "Mehr Polizei oder mehr/gleiche Möglichkeiten zur sofortigen Selbstverteidigung?" sondern beides ist wichtig nur kann die Polizei keine "Gegenwehr" bzw. Selbstverteidigung ersetzen. Die Polizei kann: - ein subjektives Sicherheitsgefühl vermitteln (oder auch ein solches vermissen lassen) - bei größeren Ausschreitungen eingreifen / regeln - nach dem Übergriff ermitteln - bedingt durch Präsenz Übergriffe verhindern (nicht in jeder Straße bzw. jedem Weg kann alle paar hundert Meter ein Polizist stehen) Zum letzten Punkt besteht auch noch das Problem, dass bei "zu viel" Präsenz und wenn dadurch nichts mehr passiert, wieder alle schreien "Wofür brauchen wir so viel Polizei?" bzw. "Warum werden wir von der Polizei laufend überwacht?", etc..
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Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Bin zwar nicht "Karlyman", aber ich gehe davon aus, dass die "gesamtösterreichische" Möglichkeit der Waffenbeschaffung durch die Aussage "Ich möchte eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung." gemeint ist. Dort (in Österreich) gilt zwar auch das/ein Bedürfnisprinzip, aber als Bedürfnis wird auch Selbstverteidigung anerkannt. -
Stimmt, ich dachte jetzt eher an die aktuellen "Gesichter" im Fernsehen und die Politiker mit denen ich bisweilen rede.
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Stimmt, leider stellt sich kein Innenminister oder weitere Politiker hin und sagen "Keine allgemeine Verurteilung von Sportschützen, nur weil einer völlig idiotisch austickt.". Beim Thema Asylanten bzw. Migranten ist die Politik da viel schneller mit dem "Nicht verallgemeinern". PS: Auch die Grünen werden wohl im Bereich Waffenrechtsverschärfung eher nicht fordern "Erst prüfen, ob eine Gesetztesänderung notwendig bzw. sinnvoll ist.". Mich stört es, wenn hier von den Politikern so massiv mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.
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Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Stimmt, jetzt hab ich doch heute glatt vergessen mein Fahrtenbuch auszufüllen und an der Tankstelle abstempeln zu lassen und die letzten zwei Monate bin ich ja auch noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Hoffentlich kontrolliert der TÜV beim nächsten Check nicht mein Fahrtenbuch, merkt das, gibt ne Meldung an die Polizei weiter und dann darf ich mein Auto abgeben, wo das Autofahren - so ab und zu - doch so viel Spaß macht. Wenn ich so nachdenke, dann gibt es Wochen, da verbringe ich mehr Zeit auf dem Schießstand als im Auto. Hoffentlich darf ich mein Auto noch lange behalten. -
Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Kein Problem, allerdings ist das Bedürfnis (ich rede vom "Grundbedürfnis" und nicht von mehr als 2/3 Waffen) erfüllt, wenn man dem Verband 12/18 Schießtermine nachweisen kann. Weder ist eine Teilnahme bei einer Vereinsmeisterschaft notwendig, noch überhaupt eine Teilnahme an irgendwelchen Wettkämpfen. Zumindest der Gesetzgeber sieht das wie von mir beschrieben. Was der DSB bzw. der jeweils zuständige Landesverband des DSB, als einer der möglichen Verbände, an zusätzlichen "Hürden" (z.b. Teilnahme an einer Vereinsmeisterschaft) noch hat, kann ich nicht sagen - ich bin nicht beim DSB. Auch wenn ein Verein solche zusätzlichen "Hürden" einzieht, mag das für diesen Verein dann gelten, eine gesetzliche Regelung ist es trotzdem noch lange nicht. -
Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Keiner von "Euch". Seine Glock 17 sollte sich jeder selbst kaufen, egal ob wenig oder viele Termine und auch egal ob Wettkampfteilnahme bis zur DM oder nicht. ;-) -
Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Stimmt, ist meine Interpretation, aber ich bin halt davon ausgegangen wenn Du dafür bist, dass man nur eine Waffe bekommt wenn man Wettkämpfe schießt, dass es für Dich normal ist, dass man Waffen nur behalten darf, so lange man Wettkämpfe schießt. Daher meine Frage ob das bei Euch so ist. Bist Du denn der Meinung, dass man, wenn man, aus welchen Gründen auch immer, keine Wettkämpfe mehr schießt, seine Waffen wieder abgeben muss/soll? PS: Mich stört halt massiv, wenn der Breitensport im Bereich Schießsport nicht berücksichtigt wird. Wenn jemand einfach nur zum Spaß, als Hobby halt (Hobbys machen meistens Spaß) ohne die Teilnahme an Wettkämpfen, schießen möchte, dann ist das doch auch o.K. und wenn das nur ein bis zweimal pro Monat ist, dann passt das auch. -
Steigende Mitgliederzahlen in Schützenvereinen?
HBM antwortete auf Speedshooter's Thema in Allgemein
Warum "steinigen", ist halt nicht sinnvoll, was Du schreibst, oder gehört für Dich "Breitensport" nicht zum Schießsport bzw. ist für Dich "Leistungssport" das einzig wahre. Wenn ja, dann hab ich auch kein Problem damit, ich schieße auch gerne Wettkämpfe, aber mir würde nie einfallen anderen vorzuschreiben auch Wettkämpfe schießen zu müssen. Die ersten drei Jahre bzw. nach den ersten drei Jahren prüft die Behörde eh, also warum forderst Du das? Du kennst doch bestimmt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, zumindest wäre das sinnvoll, wenn Du hier "Forderungen" stellst. "Keine Wettbewerbe - keine Knarren" -> siehe oben bzgl. "Breitensport", oder warum hast Du ein Problem mit "Knarren ohne Wettbewerbe". Denk doch mal darüber nach, warum es in Österreich, trotz "einfachem Bedürfnis Selbstverteidigung" keine Probleme mit diesen Waffen gibt. Schade, dass man bei Euch bis ins hohe Alter an Wettkämpfen teilnehmen muss oder gilt das nur für "Neue" bzw. wenn man eine weitere Waffe kaufen möchte (nach dem Grundkontingent wäre das ja eh normal)? Hoffentlich müssen die langjährigen Schützen bei Euch nicht mit allen Ihren Waffen an Wettkämpfen teilnehmen, aber evtl. fordern das ja dann die jetzigen "Neumitglieder" wenn diese irgend wann mal die Verantwortung im Verein übernehmen.