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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und was das ganze noch schwieriger macht ist, dass es, zumindest für mich, auch noch ein Leben neben den "Waffen" bzw. der Jagd oder dem Schießsport gibt. -
Und ich dachte immer, man kann sich durch eine Frage niemals "zum D****n" machen. Aber trotzdem ein Tipp: Die Waffe und Munition muss auf dem Weg zum bzw. vom Verein genau so gesichert sein, wie auf dem Weg vom Händler zu Dir. Oder hast Du die Waffe geliefert bekommen, dann wäre die Fahrt zum Verein ja das erste Mal für Dich "in freier Wildbahn". ;-)
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Wobei in "meiner" Firma schon noch die Geschäftsleitung entscheidet auf welche Inhalte die Kollegen während der Arbeitszeit bzw. auf Firmenrechner zugreifen dürfen und das ist auch gut so.
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Genau das ist das Problem. War bei uns in der Firma auch so, aber dann haben wir halt "Waffen" im Proxy-Server wieder freigegeben und "Sex" nur selektiv freigegeben da z.B. "Palmers" Unterwäsche auch nicht ging, da zu viel "nackte Haut".
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Ich glaube Du verwechselst "Verein" mit "Verband". Der "Verein" und um den geht es hier, bestätigt nur die Teilnahme am Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen sowie das Vorhandensein eines ausreichenden Schießstandes. Das Ausstellen einer Befürwortung für ein Bedürfnis macht der "Verband". Dein Tipp wird auch deshalb nicht funktionieren, weil der Vorstand des Vereins ja kein Problem mit dem Mitglied sieht, sondern nur andere Mitglieder ein Problem haben bzw. ein Problem sehen. PS an den Threadersteller: Stell doch mal ein Foto des betroffenen Mitglieds incl. einer, wenn möglich etwas umfangreicheren, Schriftprobe und optimalerweise einem Mitschnitt eines "Ausrasters" hier ins Forum, dann können wir gemeinsam eine Beurteilung des Sachverhalts vornehmen. Bitte mach dann noch einen Termin aus an dem sich alle interessierten aus dem Forum bei einem Gastschießen einen "Vor-Ort-Eindruck" des potentiellen bzw. neuen Mitglieds machen können. Es ist immer sehr schwer eine fundierte psychologische Beurteilung bzw. selbst eine Beurteilung von Sachverhalten aufgrund einer Forums-Frage zu erstellen. Schön wäre es auch, wenn Du die Kontaktdaten von ein oder zwei Vorständen hier einstellen könntest, damit wir, falls diese Vorstände nicht in WO aktiv sind, uns deren Seite bzw. deren Beweggründe für die Ignoranz Eurer Vorschläge, anhören können. Wenn dies aus datenschutzrechtlicehn Gründen nicht möglich ist, dann reicht auch ein Link zur Homepage des Vereins oder wir fragen dann beim Vor-Ort-Termin nach.
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Mit einem Drilling darfst Du z.B. kein "Wurfscheibe" schießen, aber ich müsste jetzt mal schauen, ob die Anzahl der Läufe, auch bei anderen Disziplinen begrenzt ist. Bei der Gattling-Gun ist das Kaliber in 2.03.1.1 mit 5,6 mm / .22 lr / .22 lfb - .50 aber auch recht "eingeschränkt". ;-) Und "L 1.17 Hilfsmittel zur Laufkühlung: Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Laufkühlung ist nicht erlaubt." zeigt doch, dass, wenn nichts anderes definiert ist (wie z.B. bei den Wurfscheibendisziplinen) nur ein Lauf erlaubt ist. O.K., ist jetzt etwas weit her geholt, aber wir reden ja über "Waffen". :-)
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Dort wird die Waffe mit 2 Läufen aber definiert "Es darf grundsätzlich nur mit einer Flinte bzw. mit einem Laufpaar oder Einzellauf geschossen werden."
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Wir wollen doch nur spielen. ;-)
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Da bin ich nicht Deiner Meinung, da "Waffenwechsel" nicht erlaubt ist und ich, zumindest als Schießleiter bzw. verantwortliche Aufsicht, nicht mehrere Läufe akzeptieren würde. Das wäre für mich analog einem "Waffenwechsel" verboten bzw. nur bei technischen Problemen (je nach Disziplin) erlaubt. Zusätzlich würde ich die "Lafette" monieren da der Anschlag "liegend aufgelegt" nicht eingehalten wird. Hast Du für die Gattling noch eine Alternative? ;-)
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Ist echt schwierig eine Büchse zu finden, die nicht auf "Gelb" geht. Beim BDS gibt es L 2.01.9 Disziplin „Freie Klasse“ (FSG) - Kennziffer 2109 Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber.22 WMR oder .17 HMR. Daher ist die .17HMR wieder "im Rennen" ;-)
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Wieso, so ein "Aus erster Hand - Bericht" von der ersten WBK hat doch was, gerade für andere, die sich nicht trauen zu fragen. ;-) Ich hab jetzt echt überlegt, wie das bei meiner ersten WBK war, aber bis auf die Tatsache von drei Voreinträgen incl. der Ausnahme von "in der Regel nur zwei Waffen alle 6 Monate" und einer wirklich interessanten Unterhaltung mit dem Sachbearbeiter kann ich mich nicht mehr genau erinnern wie es genau abgelaufen ist. An Unterlagen habe ich aber recht viel abgegeben. Die WBK hatte ich, gefühlt, viel zu spät, aber das lag nur daran, dass ich viel zu spät mit dem Schießsport begonnen habe. ;-(
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Warum zitierst Du nicht: Auf diese Aussage war die Antwort doch sogar noch höflich bzw. zumindest nicht beleidigend.
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Ist mir klar, aber warum fragst Du dann "Sind wesentliche Teile frei zu erwerben?" und zitierst nicht gleich? Im Waffengesetz gibt es Regelungen für wesentliche Teile zum freien Erwerb (hast Du ja jetzt zitiert) aber auch Regelungen für wesentliche Teile, die nicht frei zu erwerben sind. Daher meine Antwort "ja" und "nein".
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Das kommt darauf an - manche "ja", manche "nein". ;-)
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Einen "klassischeren" bzw. einfacher nachzuweisenden Schaden als eine erfolgte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es ja fast nicht.
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Ist ein Repetierer, wobei es die auch oft als Enzellader gibt/gab. Evtl. wäre noch das ein oder andere Gewichtslimit bzw. das Abzugsgewicht oder ein Stecher ein Problem in der Sportordnung. Wie wäre es z.B. mit einer Büchsflinte oder einem Bergstutzen bzw. einem Drilling. In welche Sportordnung passen die? Oder eine Büchse in Kaliber .17HMR? Eine "gattling gun" hätte ich auch noch anzubieten, wobei wir da schon sehr speziell werden und als Einzellader, wenn auch ohne Disziplin, würde die doch auf "Alt-Gelb" gehen, aber auf "Neu-Gelb" nicht, oder irre ich mich da?
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Ist doch unerheblich, da es hier um die neue gelbe WBK geht und da sind doch keine "Büchsen", sondern unter anderem "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen" erlaubt und darunter fällt doch kein 9mm Flobert mit glattem Lauf. Im Endeffekt wäre jede Repetierlangwaffe, egal ob "Büchse" oder "Flinte" oder "was auch immer", mit glattem Lauf, für die gelbe WBK nicht erlaubt. Zusätzlich "könnte" sogar in der jeweiligen Sportordnung bei "Allgemein" (oder so) ein Ausschluss bei Büchsendisziplinen für "glatte Läufe" stehen. Das wäre "so rum" zwar ziemlich idiotisch aber zumindest sind z.B. beim BDS Flinten mit gezogenem Lauf nicht erlaubt. Aber da ich ein Flobert in 9mm, wenn überhaupt, auf Jagdschein (da würde so eine "Schrotflinte" sogar noch Sinn machen) erwerben würde, bin ich jetzt mal Faul und suche nicht weiter. PS: Steht im Waffengesetz überhaupt was bzgl. "Büchse" bzw. "Flinte"? Müsste ich jetzt mal suchen, aber ich glaube es steht immer nur "gezogene" und "glatte" Läufe.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Kennst Du die im jeweiligen Bundesland "für Polizeibeamte gletenden gesetzlichen Vorschriften"? Wenn nein wäre ich mit "Da steht nichts von nur im Dienst." vorsichtig, zumindest als "Betroffener". Wenn es Dich allerdings, so wie mich auch, nur indirekt betrifft, dann macht die Behauptung auch nichts. Analog dazu behaupte ich jetzt mal, da steht indirekt sehr wohl "nur im Dienst erlaubt", zumindest wenn dies z.B. per Erlass so geregelt wurde. -
Wird echt schwierig, aber wie wäre es mit: - Flobert in 9mm mit glattem Lauf Wobei das ja eher eine "Repetierflinte" wäre aber was besseres ist mir jetzt auf die schnelle nicht eingefallen. ;-)
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"gezogen" oder "glatt"? ;-) PS: Die Diskussion zu dem Thema bitte unter http://forum.waffen-online.de/topic/438369-rep-lw-mit-gezogenem-lauf-auf-gelb-20/?hl=%20flinte%20%20mit%20%20gezogenem%20%20lauf%20%20auf%20%20gelb weiter führen sonst werde ich hier gesteinigt. ;-)
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Bekommt den Schadenersatz dann der Arbeitgeber?
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Wobei da Deutschland eher zu "flexibel" ausgerichtet ist. Bin zwar kein Freund einer "Einheitsversicherung", aber wenn sich junge Gutverdiener freiwillig versichern und dann ein älteren (oder "krankeren") Jahren bei mir (bzw. unserer Firma) nach einer Anstellung "fragen" um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, dann finde ich das nicht lustig. Jetzt sind wir alledings komplett o.T., daher ist für mich jetzt Schluss.
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Klar kann immer "irgendwas kommen", aber Du hast geschrieben "Mal ehrlich, geht es hier um etwas anderes?", also aktueller Vorgang und aktuelle Zeit und ich sage "ja, es geht um etwas anderes". Auch das ist etwas anderes und so lange selbst beim Personalausweis noch die Möglichkeit "ohne Fingerabdruck" (dann halt ohne "Sonderfunktionen") möglich ist, bin ich relativ stressfrei. Du hast aber in so weit recht, dass die Daten / Informationen über die Bürger immer mehr, immer problematischer und immer weniger kontrollierbar werden. Ist nicht schön, aber damit kann ich bedingt leben, problematischer sehe ich die Tatsache, dass die Bürger immer weniger Hemmungen haben Ihre Daten bzw. Informationen zur Person, Lebensweise, etc. freiwillig in diversen sozialen Netzwerken veröffentlichen un das mit Datenspeicherung in fremden Ländern ohne Zugriff durch eine Justiz, die evtl. im Problemfall eingreifen kann.
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Wenn die aktuellen "Versuche" an inhaftierten Tätern ohne deren Einwilligung vorgenommen werden dann kommen wir langsam in den von Dir angesprochenen Bereich. Wenn man eine bestimmte Bevölkerungsgruppe weg sperrt (ohne sinnvolle Beschuldigung) und dann solche Versuche zwangsweise vornimmt, dann wären wir bei Deinem Thema. Im Moment handelt es sich, ehrlich, um etwas anderes.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wenn wir, die Firma in der ich arbeite, einen säumigen Schuldner suchen und Hinweise haben wo er hin gezogen ist, dann machen wir eine Anfrage bei der Meldebehörde mit Namen und evtl. weiteren bekannten Daten (z.B. Geburtsdatum). In einem solchen Fall bekommen wir, zumindest ist mir das nicht bekannt, keine Infos über den Waffenbesitzstatus. ;-)