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HBM

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  1. Religion ist halt doch besser als Schreckschusswaffen. Er hätte halt eine Bibel statt der SSW in seinem "Säckchen" transportieren sollen, dann würde sich auch "Always Carry A Bible" besser erklären lassen. ;-)
  2. Und ich dachte die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat (§ 355 AO) gilt dann auch hier. Gilt vielleicht für den Kläger, aber doch nicht für alle anderen die eine Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte) versterichen haben lassen. Evtl. beginnt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ja auch wieder die Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte).
  3. Kenne mich mit "Verwaltungsrecht" nicht gut aus, aber z.B. bei einem falschen Steuerbescheid kann man nicht "irgendwann" daher kommen und sagen "bitte ändern" bzw. klagen, wenn man die Einspruchsfrist versäumt hat. Durch die aktuelle Änderung der Gesetzeslage kann sich das zwar in "unserem" Fall anders darstellen, aber den Eintrag "2 Schuss" einfach so nach ein paar Jahren monieren sehe ich als problematisch an. Gibt es dazu ein paar Meinungen von Experten, die hier mehr Ahnung als ich haben bzw. gibt es eine "übliche" Frist in der man nach einer Gesetzesänderung hier aktiv werden müsste bis der Eintrag wieder "für immer gilt"?
  4. Interessant wird es in diesem Fall erst, wenn sich die Gesetzeslage zu Deinen Gunsten ändert und man dann nachträglich durch den Eintrag eingeschränkt wird. Dies betrifft nach Zustimmung durch den Bundesrat bzw. 6 Monate Wartefrist übrigens jetzt alle, die einen Eintrag bzgl. "nur mit 2-Schuss Magazin" oder sogar den alten Gesetzestext "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" auf Ihrerer WBK haben. Bei mir nicht der Fall, aber auch für alle, die bzgl. Schalldämpfer Einschränkungen in der WBK (z.B. bei mir "Die eingetragenen Schalldämpfer dürfen nur für jagdlich zugelassene Langwaffen verwendet werden.") stehen haben die evtl. "irgendwann mal" nicht mehr im Gesetz stehen. Ich bin ja schon froh, dass die Eintragung nicht auf "jagdliche Verwendung der Schalldämpfer" sondern auf "jagdlich zugelassene Langwaffen" formuliert wurde, aber sollten z.B. Schalldämpfer für Kurzwaffen erlaubt werden, dann müsste ich den Eintrag streichen lassen. Gibt es eigentlich Langwaffen, die zwar sportlich, aber nicht jagdlich zugelassen sind? Mir fallen da jetzt spontan keine Langwaffen ein, evtl. Vorderlader-Waffen (da müsste ich jetzt mal nachlesen), aber da macht jetzt ein Schalldämpfer auch nur bedingt Sinn. ;-)
  5. Da steht dann aber nicht "nur mit 3-Schuss-Magazin" sondern "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“ und wenn Dein Sachbearbeiter das dann so einträgt ist das zwar unnötig (da es schon im Gesetz steht) und lästig (da es auch noch gilt, wenn das Gesetz irgendwann geändert wird), aber trotzdem darfst Du Magazine mit mehr als 3 Schuss verwenden.
  6. Gibt es in München jetzt wieder eine Filiale oder meinst Du Aschheim? Wenn Du Aschheim meinst, dann hat die Filiale von Frankonia dort, ausser evtl. dem Standort in einem Industriegebiet, mit dem Konzept von Aldi für mich aber gar nichts gemeinsam. Was ist dort denn "wie bei Aldi"?
  7. Mach doch am besten eine Umfrage daraus und jeder kann dann ankreuzen, so eine Art "Publikumsfrage". Das druckst Du dann aus und wenn dann jemand fragt musst Du nur den Ausdruck dabei haben. Die WO-Schwarm-Intelligenz ist in Deutschland praktisch die höchste Instanz für solche waffenbezogenen Rechtsfragen.
  8. Kannst Du mir sagen wo das "definiert" wurde? Finde im Waffengesetz und den diversen Vorordnungen unter "pump" nur einmal "aufpumpen". ;-) Kannst Du mir meine Frage bzgl. Deko- und Salutwaffen evtl. noch beantworten oder kennst Du Dich da auch, wie ich, nicht so gut aus?
  9. Siehe ein Kommentar von einem SPD MDB: Weniger schön war es, dass Politiker/innen am nächsten Tag ihre Hilflosigkeit durch den Ruf nach der Verschärfung des Waffenrechts (der Täter hat sich seine Waffe schlicht und einfach illegal beschafft), oder dem Einsatz der Bundeswehr zu überspielen versuchten.
  10. In der PK wird erwähnt, dass der aktuelle Stand der EU-Richtlinie "nur" Salutwaffen identisch zur vorherigen / unveränderten Waffe eingestuft wird und dies für Deko-Waffen nicht gilt. Mein Stand ist, dass die Einstufung auch für Dekowaffen gilt. Lieg ich hier falsch oder war die Info in der PK falsch? PS: Wenn ich allerdings höre, dass "sogenannte Pump-Guns" verboten sind, dann kann das oben angemerkte auch falsch in der PK kommuniziert worden sein.
  11. Mit meinem Thema "Bedürfniserweiterung" meinte ich den von Dir im zweiten Absatz angesprochenen Punkt, dass in Österreich Flinten und Repetierbüchsen gar kein "Bedürfnis brauchen" und eine Kurzwaffe eben mit dem Bedürfnis "Selbstverteidigung im Haus, am Arbeitsplatz, etc." begründet werden kann.
  12. Ist zwar OT, aber beim Thema "Bedürfnis" fehlt mir der Selbstschutz (analog zu z.B. Österreich) in Deutschland komplett. Für mich nicht nachvollziehbar, warum man hier nicht auf Basis der Erfahrungen in Österreich einen weiteren Bedürfnisgrund einführt. Allerdings verstehe ich auch nicht, warum die Bevölkerung nicht zumindest danach "fragt". Wahrscheinlich liegt es allerdings auch daran, dass ich auch erst nach meinem "Einstieg" in den "GK-Schießsport" mit bekommen habe, dass in Österreich jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen ohne Probleme eine Kurzwaffe "für daheim" bekommt und Langwaffen bzw. vor allem Bockflinten, etc. in den meisten Fällen extrem unproblematisch zu kaufen sind.
  13. All zu oft wird das beim Händler nicht vorkommen, daher wäre ich nicht zu sauer. Außerdem kannst Du den Händler nicht zwingen Dir die Munition zu verkaufen, daher würde ich empfehlen erst mal zu telefonieren und zu erklären und nicht noch mal hin zu fahren.
  14. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html sollte Dir helfen.
  15. HBM

    MOS Sommer Oparany

    Evtl. weil nach deutscher Sportordnung des BDS geschossen wurde. Ist allerdings nur eine Vermutung von mir, wissen wird das nur der Veranstalter, aber das wäre jetzt, neben einer Art "Selbstverpflichtung" (was irgendwie komisch wäre) die einzige sinnvolle Erklärung, die mir einfällt.
  16. Mit der obigen Änderung gebe ich Dir recht. Aber da ich das "Vorleben von Verhaltensweisen" nicht ändern kann bin ich dafür, dass zumindest das Thema "Hilfe für Kinder / Jugendliche durch Übernahme von Sachleistungen" (und damit indirekt eine gewisse finanzielle Gleichstellung) anstatt von finanziellen Leistungen für die Eltern, machbar sein sollte.
  17. Da Du ja unterstellst, dass "die" ja gar nicht arbeiten wollen (zumindest lese ich das zwischen den Zeilen) ändert sich z.B., dass die Kinder nicht für die "Fehler" bzw. die Einstellung der Eltern bestraft werden. Hast Du wirklich ein Problem mit Sozialleistungen für Kinder/Jugendliche um eine zumindest gewisse "Chancengleichheit" zu fördern? Ich habe auch Probleme mit manchen Sozialleistungen, Fördergeldern, Geldverschwendung, etc., aber Ausgaben für Kinder und Jugendliche von Familien mit wenig/weniger Geld gehören nicht dazu.
  18. Bist Du Dir sicher, dass dieses Thema bei der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt ist? Evtl. habe ich auch was falsch verstanden, aber da ich mehrere Personen mit Waffenschein kenne haben wir auch mal über die Kosten gesprochen und ich meine mich zu erinnern, dass von einer niedrigen vierstelligen Summe bzgl. Versicherung gesprochen wurde.
  19. Wenn ich mir was bzgl. Waffenrecht / SV wünschen dürfte, dann wäre das die Erweiterung des Bedürfnis-Prinzips auf "Selbstverteidigung / Home-Defense" als Bedürfnis-Grund, analog zu Österreich. Das wäre mal "Salami-Taktik" in die richtige Richtigung. Das Thema "Ich unterschreib Dir das jetzt nicht weil ..." im Bereich der Vereine und/oder Verbände wäre, auch wenn ich da noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, auch vom Tisch. Alles andere, wie "Erlaubnis zum Führen" (allein die Kosten für die Versicherung bei vorhandenem Waffenschein würden viele wohl eher abschrecken), etc. wäre dann ein nächster Schritt. Der Vorteil bei der Diskussion bzgl. "Erweiterung des Bedürfnis-Prinzips auf Selbstverteidigung" wäre, dass keinem Verband, keinem Verband und auch keinem Jäger, Sammler oder Sportschützen vorgeworfen werden kann, dass er das für sich selbst möchte. Es kämpft sich zwar meistens etwas unmotivierter aber für Dritte "erkennbar ehrlicher" für die Rechte anderer als für den Erhalt bzw. die Ausweitung eigener "Pfründe".
  20. Nein, nicht wirklich, was meinst Du? 1. Ist ein Beispiel aus meinem privaten Umfeld wo es eben für das andere Kind nicht peinlich war, da ja bei uns Computer zur Verfügung standen. 2. Dient dazu Dir zu zeigen, dass selbst im "reichen" München nicht jeder genug Geld hat um sich was zu essen zu kaufen. Aber wenn Du der Meinung bist, dass in Deutschland jedes Kind daheim Zugriff auf einen Computer hat, dann ist das zwar falsch, aber warum sollte ich Dich überzeugen wollen/müssen? Da hast eben eine falsche Meinung, da wird die Welt deshalb aber nicht unter gehen.
  21. Geh dort http://www.versoehnungskirche-muenchen.de/sub/kirchenkueche.html mal zum Essen hin und rede mit den Leuten, das würde Dir sicher gut tun. War schon lange Zeit nicht mehr dort, aber der Eindruck hält recht lange, wenn man sich mit einer allein erziehenden Mutter mit Kind unterhält und dann die Chancen des Kindes mit den eigenen Kindern vergleicht.
  22. Sorry, aber anscheinend hast Du keine Ahnung wie wenig Geld manche Familien zur Verfügung haben, aber wenn Du mir nicht glaubst, das es selbst im Münchner Umland Familien gibt, die keinen Computer daheim haben, dann ist mir das ehrlich gesagt ziemlich egal. Was ich, keine Ahnung ob das in Nordkorea auch so ist, hier gut finde ist, dass die intelligenten Kinder aus einer solchen Familie in Deutschland ihr Abitur machen können.
  23. Hast Du Kinder? Wenn ja, hast Du schon mal erlebt, welcher "Druck bzgl. Kleidung" in der heutigen Zeit auf den Jugendlichen liegt? Wenn ja, hast Du schon mal erlebt, wie andere oder auch Deine Kinder aufgrund von falscher, "billiger" Kleidung, ausgegrenzt werden? Wenn ja, hast Du schon mal erlebt, dass Kinder oder Jugendliche aus der Klasse nicht mitfahren nur weil nicht ausreichend Geld in der Familie vorhanden ist. Sicherlich wird man mit Schuluniformen und Übernahme aller "Schulkosten" nicht alle Probleme lösen, aber darüber diskutieren (wenn auch komplett OT) wird man ja noch dürfen. Im Vergleich zu "Problemen mit Schusswaffen" sind diese Probleme jeden Tag, jede Woche, jeden Monat und das seit Jahren, aktuell. Und das sage ich, obwohl meine Familie und ich und der glücklichen Lage sind, das Geld bzw. "Statsussymbole", kein Problem darstellen. Ich wäre sogar dafür, dass der Staat jedem Kind/Jugendlichen elektronisches Equipment bzw. Laptop incl. freiem Internet-Zugang zur Verfügung stellt. Du glaubst nicht, wie peinlich es für ein Kind / einen Jugendlichen ist, wenn er in der Klasse sagen muss, dass die EDV-Hausaufgaben nicht gemacht werden können, weil kein Computer vorhanden ist. Ok., ist jetzt nur theoretisch, zumindest mein Beispiel, da die Hausaufgaben dann bei uns gemacht wurden, aber mir war es nachträglich fast peinlich, dass wir einfach aus meinem Büro zwei weitere Laptops (1x Mac, 1x PC) die ich selten nutze, genommen haben und im anderen Haushalt gar kein Computer vorhanden ist.
  24. "Theoretisch" sind Handys auch bei uns verboten, aber da hält sich keiner dran und bei Schmuck bzw. Uhren dienen dann halt als "Statusmesser", wobei ich auch ein Befürworter von Schuluniformen bin, allerdings bin ich da in unserer Familie der einzige. ;-) Taschenrechner ist heute auch noch so, allerdings eher wegen "der darf nicht mehr, aber auch nicht weniger können".
  25. Wenn die Schule selbst einkauft, nicht zwangsweise, wobei das natürlich ein Problem sein kann. Allerdings ist der Umsatzanteil der "Schulartikel" am gesamten Jahresumsatz, zumindest bei den Schreibwarenläden deren Besitzer ich kenne zwar "nett" aber nicht ausschlaggebend. Zusätzlich kommt, dass manche Lehrer den Einkauf schon über eine Sammelbestellung organisieren und einige Eltern bzw. Elternsprecher auch den Einkauf über das Internet organisieren sowie sämtliche Supermärkte in den "wichtigen" Tagen Schulartikel anbieten. Schreibwarenläden ohne weiteres Geschäftsfeld, z.B. im Bastel- bzw. Kunstbedarf, Spielwaren, Handybedarf, Bücher, etc. sind heute schon nicht überlebensfähig. Zumindest ist das die Aussage meiner Bekannten aus dieser Branche.
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