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HBM

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  1. Die Beretta Storm CX-4 ist auch mit Originalabzug (ziemlich hohes Abzugsgewicht) bei der LM-Speed in Bayern Platz 1, durchaus "sportlich nutzbar" ;-) und preislich echt interessant. Ok, an das Design muss man sich gewöhnen. :-)
  2. Nein, in München, aber ich weis ja noch gar nicht ob die Lust darauf haben. Bei mir im Betrieb hatten bisher allerdings noch alle die ich gefragt habe Interesse an einem Standbesuch. Du kannst Dich ja als Aufsicht "bewerben", falls Du genug Zeit hast. :-)
  3. ja, ein Traum und das nicht nur im Bereich "Waffen", dass darf ich nur nicht vergessen bzw. als zu "selbstverständlich" nehmen. Muss mal fragen, ob die Freundinnen mal zu einem "Frauenabend" mitkommen. Sind ein paar Singles dabei und da finde ich bestimmt genügend Aufsichten für den "Event". ;-)
  4. Echt, muss ich mal in den Vereinen rumfragen. Meine Frau schießt zwar nicht oft, aber so 2-3 Mal pro Monat kommt sie entweder mit oder es gibt einen "Familienausflug" auf den Stand. Ist halt mit diversen Kurzwaffen, zusätzlich noch KK und jeweils Munition immer etwas viel "geschleppe", allerdings auch nicht mehr als beim letzten Training vor einer Meisterschaft. ;-)
  5. Danke für die Antwort / Erläuterungen. Problematisch für mich wären evtl. noch die Schalldämpfer bzw. die Nutzung der Schalldämpfer, da hier explizit eine "Nutzung nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen" gestattet ist. Sind die Waffen, nach dem Eingang der Befürfnisbescheinigungen beim Amt jetzt noch "Jagdlangwaffen" oder "Sportlangwaffen" oder sind die Waffen, je nach Nutzung, beides? Ich tendiere zwar dazu, dass je nach Nutzung, die Waffe eine "Jagdlangwaffe" bleibt, aber irgendwie idiotisch ist das ganze schon.
  6. Dann wäre doch, zumindest für die HA mit sportlicher Nutzungsmöglichkeit, die beste Lösung für alle Jäger die gleichzeitig auch Sportschützen sind, die Beantragung von Bedürfnissen für das sportliche Schießen, oder? Die 2/6-Regelung betrifft ja nur den Erwerb von Waffen und "erworben" wurden die HA-Jagdwaffen ja schon, daher kein Problem alle HA, die auf jagdliches Bedürfnis erworben wurden zusätzlich auch für sportliche Nutzung "registrieren" (was auch immer der Sachbearbeiter da dann bei sich notiert/eingibt) zu lassen. Problematisch sind nur die HA, die für eine sportliche Nutzung nicht zugelassen sind. Natürlich passt diese "Lösung" auch nicht für die Jäger, die keine Sportschützen sind. Extrem "schwammig" formuliert, wahrscheinlich aus der "Rede"/Statement übernommen und daher wenig aussagekräftig. Kann von "Regelung ist wieder wie bisher" bis zu "nur noch feste Magazine", etc. alles bedeuten. Bin auf den Gesetztesentwurf gespannt.
  7. "Ich bin der Meinung, jeder sollte sich bewaffnen." im Vergleich zu "Bewaffnet Euch!" Beides nicht so weit auseinander, wobei "Bewaffnet Euch!" natürlich stärker wirkt. Ist wie der Unterschied zwischen "Wir sind Pabst!" und "Ein Deutscher wird zum Pabst gewählt." ;-)
  8. Nur war die "Tat" nach dem Impuls zumindest eine Anklage wert: "Den Mann aus dem Erzgebirge erwartet ein Strafverfahren wegen Bedrohung sowie nach dem Waffengesetz." Wenn der Fahrer statt mit der Waffe zu drohen gerufen hätte "Überholen mit überhöhter Geschwindigkeit ist gefährlich. Lass das besser bleiben.", dann wäre das vergleichbar.
  9. Wieso? Hier http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html werden "nur" Krankheiten aufgezählt und hier http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html gehts nur um "C" und "D", daher sehe ich nirgends eine Formulierung die einen Entzug aufgrund von Äußerungen in Facebook rechtfertigen würde. Es fehlt beim Thema Führerschein einfach ein "Die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Fahrzeuges besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Fahrzeuge missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden. Eine bereits erteilte Fahrerlaubniss kann auch nachträglich widerrufen werden wenn eine Voraussetzung nach ..., insbesondere die fehlende Zuverlässigkeit, festgestellt wird." oder woraus möchtest Du diese Regeleung konstruieren?
  10. Das wäre mir neu und "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." sowie "Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so daß dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, daß sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden." finde ich jetzt doch recht "eindeutig", zumindest wird kein "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" sondern ein "gegen Strafgesetze verstoßen hat" formuliert. Mit dieser Formulierung wäre die WBK sowie die WHL nicht weg.
  11. Wenn noch Äußerungen wie "Dobrindt soll in der Hölle schmoren." und "Lass die Leute ruhig auf der linken Spur dahinschleichen, ein getunter Schneepflug löst jedes Problem." oder auch "Links fahren ohne Gaspedal, besonders beliebt bei ..... und anderen Arschlöschern, aber ein Schneepflug löst jedes Problem." dazu kommen, dann fehlt nur noch eins. Was? Eine Gesetzesänderung bzw. Ergänzung mit "Die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Fahrzeuges besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Fahrzeuge missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden. Eine bereits erteilte Fahrerlaubniss kann auch nachträglich widerrufen werden wenn eine Voraussetzung nach ..., insbesondere die fehlende Zuverlässigkeit, festgestellt wird." Hab jetzt keine Lust zu stöbern, aber ich denke, so einen Gesetztestext gibt es nicht, daher wirds wohl nichts mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. PS: Bei einem Fahrer mit solchen Äußerungen würde ich nicht mitfahren, allerdings würde ein solcher "Fahrer" wohl auch etwas zu schnell fahren und die Abstandsregelung auch nicht einhalten, evtl. rechts überholen, etc. so dass der Führeschein anderweitig weg wäre.
  12. Bitte nicht noch in der Wunde rühren, hab jetzt auch verstanden, dass hier über "alle Köpfe" hinweg entschieden wurde. Allerdings wäre ich mir im Westen bei einer Abstimmung nicht sicher gewesen ob 50+x erreicht worden wäre. Zumindest der Umrechnungskurs von 2:1 für etwas mehr Geld und Schulden der Firmen wäre wohl eher nicht durch gegangen. Die 1:1 Umrechnung der Gehälter auf schon niedrigerem Niveau glaube ich, wäre, mit sinnvoller Erklärung, auch akzeptiert worden, auch wenn wir in den "neuen Bundesländern" jetzt seit Jahren bei einer niedrigen Produktivität stagnieren (allerdings auch bei einem sehr viel niedrigerem Haushaltseinkommen).
  13. Ich war jetzt echt der Meinung es gab eine Abstimmung, aber interessiert hat mich eigentlich nur, dass ich nicht gefragt wurde. Wenn alle anderen auch nicht gefragt wurden, dann macht es die Sache etwas erträglicher. ;-)
  14. Gabs im "Osten" nicht ein Volksbefragung / -abstimmung über das Thema? Allerdings ist die Widervereinigung noch eine der Entscheidungen in den letzten Jahren die ich am unkritischsten sehe.
  15. Bin mir selbst nicht sicher, wie ich entschieden hätte, aber mich stört massiv, dass bei einer "Vereinigung" der eine gefragt wird und der andere nicht. Das ganze hat so was von einer "Vergewaltigung", vor allem, wenn ich mir von meinen Kollegen anhören muss, dass der "Soli" doch irgendwie augeglichen werden muss.
  16. Die "West-Deutschen" wurden vorsichtshalber nicht gefragt ob eine Widervereinigung, aber vor allem unter welchen Voraussetzungen (z.B. eine aktuelle Verfassung) gewollt ist oder nicht, daher würde ich als "Wessi" sagen "der andere, weil er erst gar nicht gefragt wurde.".
  17. Es braucht eben keine "Konkretheit", sondern nur die "Überlegungen des Sachbearbeiters" bzgl. "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen...". Ist halt extrem dehnbar so eine Formulierung und wenn überhaupt, dann fehlt es im Gesetzestext an "Konkretheit", was sich aber auch leichter hier im Forum diskutieren lässt, als eine "sinnvolle" Gesetzesformulierung zu finden.
  18. Als Waffenhändler zur "allgemeinen Bewaffnung" aufzurufen ist doch eher Werbung oder was sollte er sonst sagen/fordern. ;-)
  19. Es gab keine "Strafverfolgung" gegen den Mann, er wurde nie "angeklagt", wahrscheinlich wurde noch nicht mal ermittelt, da keine Äußerung strafrechtlich relevant war/ist. Es geht doch hier nur darum, dass eine Behörde aufgrund diverser Äußerungen (in diesem Fall auf Facebook, aber auch ein Blogg oder laufende öffentliche Äußerungen auf Kundgebungen, etc. würden nach der Begründung reichen) die WBKs eingezogen und die Handelserlaubnis widerrufen hat. Dagegen hat der Mann geklagt und verloren. PS: Die Äußerungen gefallen mir auch nicht, zumindest nicht in dieser Form und in dem Umfeld, aber das zeigt mal wieder, dass es eben kein "Recht auf Waffenbesitz", sondern nur eine "Duldung unter bestimmten Voraussetzungen" gibt.
  20. Nur ist der Betroffene nicht "vollgesoffen mit dem Auto gefahren", sondern er hat nur immer wieder gepostet "Deutschland ist nur noch mit Alkohol zu ertragen" bzw. "Trinkt Alkohol, dann wird alles besser" und natürlich besoneders schlimm, er hat auch noch bei einem "Tuningkit für mehr PS" ein "muss ich haben" gepostet. Für diese Äußerungen auf Facebook wurde dann der Führerschein entzogen, denn so jemand hält sich sicher nicht an die Verkehrsregeln und wird natürlich auch unter Alkohol sein Fahrzeug benutzen. Wobei es sich ja um einen Berufskraftfahrer handelt, daher ist es besonders bedauerlich, dass der Führerschein jetzt weg ist.
  21. Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen. Zustätzlich ist die Auslegung aus "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" ein "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" zu machen ja sehr "kreativ". Würdest Du akzeptieren, wenn in Deine WBK bei Deinen Pistolen (falls Du welche hast) ein Text wie z.B. "Verwendung nur mit Magazinen mit maximal 10 Schuss" eingetragen wird und der Sachbearbeiter auf Nachfrage sagt "In der / Deiner Sportordnung steht doch, dass nur 10 Schuss geladen werden dürfen, daher tragen wir das jetzt auch bei Ihrer Sportwaffe ein."? Trotzdem würde ich als Bayer darauf gerne antworten. Es geht, zumindest mir, nicht darum den Länderfinanzausglaich komplett zu "kippen", sondern darum, dass es, meiner Meinung nach, nicht sein kann, dass Länder die sparen nicht belohnt werden und das es diverse Sozialleistungen in "Nehmerländern" gibt, die in "Geberländern" nicht vorhanden sind. Wenn einige Länder sparen, dafür immer mehr zahlen und andere Länder weiter Geld ausgeben, das nicht oder nur durch die Zahlungen der "Geberländer" vorhanden ist, dann ist das System "Länderfinanzausgleich" mehr als überholungsbedürftig.
  22. Es geht um "halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können". Je nach "Auslegung" also sogar um Kurzwaffen, aber in jedem Fall auch um Selbstladeflinten. Du darfst ja auch nicht mit einer Selbstladflinte mit Magazinkapazität > 2 Enten jagen.
  23. Wenn ich Deine Aussagen zu zumindest einem (ist jetzt nicht sehr viel, aber besser als nichts) Mitarbeiter eines "betroffenen" Bundesministeriums so lese, dann halte ich es persönlich für sehr wichtig proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere (wann gab es denn nennenswerte?) Liberalisierungen zu fordern und auch bei nur mäßigen Erfolgsaussichten zu klagen. Bei der, Deiner Meinung nach, vorherschenden Meinung ist "stillhalten" wohl eher nicht zielführend, zumindest ändert sich durch "nichts tun" die Meinung des anderen meistens nicht.
  24. Ist, Deiner Meinung nach, dann "die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)." im aktuellen §13 auch so zu verstehen, dass diese "Dynamik" auch hier gilt? Damit wäre dann ja der "Altbestand" nicht gefährdet da der §13 ja auf den Zeitpunkt des Erwerbs abstellt.
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