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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Deine Frage war schon o.K., ohne die "neuen" Bedürfnisse habe ich zwei HA, eine SLF, drei Revolver und drei Pistolen. Daher wurde schon ganz genau geschaut welche Wettkämpfe bestritten wurden. Keine Ahnung wie andere Landesverbände das bei Waffen über dem Grundkontingent handhaben. Bei uns wird halt sehr genau geschaut ob die Waffe wirklich gebraucht wird und auch welche Wettkämpfe geschossen wurden. Muss man halt so akzeptieren und ich verstehe auch, dass die Verantwortlichen beim Verband nicht selbst Probleme bekommen möchten. Bis jetzt hab ich noch keinen guten Schützen getroffen, der sich zur Leistungssteigerung in Präzisionsdisziplinen eine Glock bei vorhandener X-Six gekauft hat. Allerdings gebe ich Dir recht, dass man für eine alte SIG-P210 mit unten liegendem Magazinauslöser natürlich eine Glock oder PPQ zur Leistungssteigerung bei Mehrdistanz beantragen kann und dies wohl auch genehmigt wird.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Ist doch eher serviceorientiert, wenn der Verband nach der genauen / geplanten Waffe fragt und dann z.B. bei einer normalen X-Six in 9 mm auf Präzi kurz schreibt "geht nicht" oder sogar "geht nur für Fallplatte" zurück schreibt. Ohne "Hilfe" vom Verband hat der Schütze ein echtes Problem am Hals da er eine Waffe erworben hat, für die sein Bedürfnis nicht passt. Wobei ich Dir recht gebe, dass das nicht die Aufgabe der Verbände, sondern jedes einzelnen Schützen ist, hier keine Fehler zu machen. Ob die Frage nach "welche Waffe" aber gleich mit "geht die gar nichts an" zu beantworten ist, da bin ich nicht Deiner Meinung. Bei einer Waffe auf "Leistungssteigerung" würde ich als Verantwortlicher beim Verband auch wissen wollen, ob wirklich eine "bessere" Waffe angeschafft wird (z.B. längere Visierlinie, höhere Präzision, schnellerer Mag-Wechsel möglich, etc.). Wie soll der Verband ansonsten entscheiden ob notwendig oder nicht? PS: Ich bin ein Gegner des "Bedürfnis-Prinzips" über die Verbände, aber wenn der Gesetzgeber den Verbänden diese Aufgabe überträgt würde ich als Verantwortlicher im Verband schon lieber ein paar Infos zur beantragten Waffe haben um entscheiden zu können und nicht selbst nachträglich Ärger am Hals zu haben.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
ja, 1x HA .308, 1x SLF, 2x KW (den HA sowie die SLF brauchte ich dringend, da meine anderen Jagdwaffen aufgrund "Jäger-HA-Urteil" im Schrank standen) ja, allerdings helfen diverse Qualifikationen zur Deutschen Meisterschaft doch sehr ;-) vor allem wenn bei einer LM eine Waffe so "rum zickt", dass man in zwei Disziplinen nicht starten kann. :-( Stimmt, zeigt aber, dass die Behörde auch bei einem Bedürfnis noch 2/6 prüfen "muss" bzw. der Wafenbesitzer sich nicht auf "hab ja ein Bedürfniss vom Verband" bzw. "hab ja einen Voreintrag von der Behörde" verlassen darf, sondern für die Einhaltung (oder eine "Ausnahme durch den SB") selbst verantwortlich ist.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Ist hier in Bayern, zumindest so weit ich das bisher erlebt habe, auch so. Anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt. In meinem Fall habe ich halt gleich vier Bedürfnisse beantragt (alle vier Waffen möchte ich auch erwerben) und diese vier dann vom SB auch gleich als Voreintrag eingetragen bekommen. Erwerben durfte ich, aufgrund der 2/6-Regelung, gleich zwei Stück (die waren auch schon beim Händler bzw. zum Probeschießen bei mir) und die anderen zwei halt erst in einem halben Jahr. Aufgrund der Lieferzeit für eine P210 ist mir das aber in diesem Fall egal bzw. wenn es blöd läuft muss ich den Voreintrag sogar noch verlängern lassen.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
PS: Der Verband stellt auch 4 oder mehr Bedürfnisse auf einmal aus, nur erwerben darf man halt "in der Regel" nicht mehr als 2 pro Halbjahr.- 63 Antworten
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Ist ein Lauf eine (vollständige) Schusswaffe?
HBM antwortete auf AtahualpaJones's Thema in Waffenrecht
Stimmt und für die Einhaltung der 2/6-Regelung ist der Waffenbesitzer selbst zuständig und die Behörde (nicht der Verband) prüft die Einhaltung. Der SB hat kein Recht auf "Urkunden und Wettkampfnachweise" so lange er nicht in Einzelfall-Entscheidung die "Soll-Vorschrift" bzgl. 2/6 auf z.B. 3/6 oder 4/6 zu Gunsten des Sportschützen "ändert". Dann kann er verlangen was er möchte und der Schütze kann dann entscheiden ob er "liefert" oder mit 2/6 lebt. In folgenden Fällen lohnt eine Frage beim SB nach Veränderung der 2/6-Regelung im Einzelfall: - Beginn der "Karriere" und bereits im 1. Jahr Wettkämpfe mit Vereinswaffen die Schützenkollegen zu den Wettkämpfen mitbringen - Beginn Western-Schießen und noch keine SA-Revolver, UHR-Büchse und Flinte vorhanden - Gewinn einer Waffe "zum falschen Zeitpunkt"- 63 Antworten
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[Antwort auf off topic entfernt] Zum Thema zurück: Ein Anfang wäre z.B., das "Bedürfnisprinzip" hier in Deutschland, für Deutsche, analog zu Österreich, um den Grund "Selbstschutz" zu erweitern.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Welches? Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein. Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein. Kann der Bundesrat auch Gesetze des Bundestages blockieren, die nicht Zustimmungspflichtig sind? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Welches? Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hast Du noch das Beispiel-Gesetz mit Enthaltung im Bundestag (also ohne Gegenstimme im Bundestag verabschiedet) und dann im Bundesrat abgelehnt oder kommt von Dir nur weiterhin "blabla"? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nenn doch bitte ein Gesetz, gegen das im Bundestag keine einzige Partei gestimmt hat und das dann im Bundesrat abgelehnt wurde. In unserem Fall ist das Gesetz noch nicht mal Zustimmungspflichtig sondern der Bundesrat entscheidet nur darüber ob das Gesetz sofort oder erst in 6 Monaten in Kraft tritt. Aber noch mal, nenn einfach ein Beispiel eines Gesetzes und nicht nur "Vielies ist im Bundesrat gescheitert." da mir kein Gesetz einfällt, dass im Bundesrat abgelehnt wurde aber im Bundestag keine einzige "Nein-Stimme" erhalten hat. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mir fällt jetzt gerade kein Gesetz ein bei dem keine Partei dagegen war, aber evtl. kannst Du ja ein Beispiel nennen wo CDU/CSU/SPD/LINKE (früher noch FDP) für ein Gesetz waren und die Grünen nicht dagegen, sondern "Enthaltung" gestimmt haben. Dann muss das Gesetz natürlich noch im Bundesrat abgelehnt werden bzw. wie in diesem Fall im Bundestag gegen die "Sofortige Wirksamkeit" gestimmt werden. Verhindern kann der BR das Gesetz nämlich nicht, da nicht Zustimmungspflichtig. Zustimmungspflichtig ist nur die "Sofortige Wirksamtkeit". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Egal welche "Auffassung" in WO vertreten wird, Fakt ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien, bis auf die Grünen (Enthaltung), für das Gesetz gestimmt haben. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Zustimmung im BR recht hoch. Mehr kann Dir hier auch eine Abstimmung auf WO nicht an "Erkenntniss" über die zukünftige Abstimmung bringen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Entwürfe hinter denen die Verbände nicht stehen, und zwar als eine laute Stimme, bringen nichts bzw. werden nicht umgesetzt. Jetzt stellt sich die Frage ob es mehr Sinn macht die Entwürfe an die Verbände oder die Verbände an die Entwürfe an zu passen. Ersteres ist sicherlich einfacher, mir gefällt die zweite Version aber besser. -
So unterschiedlich sind Menschen. Ich will auch möglichst nah an mindestens einer meiner Kurzwaffen sein, aber ich habe mich dann für einen 0er Schrank im Schlafzimmer entschieden damit neben der Waffe auch noch etwas Munition in der Nähe ist. Aber ich finde es gut, wenn Du die Waffe (ohne Munition) aus Sicherheitsgründen, auch im B-Tresor im Schlafzimmer aufbewahrst.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber hast Du die Stellungnahme des LJV BW gelesen. In dem Schreiben geht es eben nicht nur um die "Angleichung an Bundesrecht" bzgl. der neuen 3-Schuss-Regelung sondern der LJV hat, keine Ahnung ob notwendig oder nicht, darauf hingewiesen dass "Eine Öffnung der Magazinkapazität für alle Jägerinnen und Jäger im Rahmen von § 31 Abs. 1 Nr. 7 c) hält der LJV aber - ..... - für aus jagdlicher Sicht nicht erforderlich.". Dies mag ja aus Sicht des LJV so sein und ich möchte dem LJV, schon gar nicht dem LJV BW, seine Meinung nicht absprechen. Was mich aber schon irritiert ist der Nebensatz (dort wo ich die .... eingefügt habe) der mit "gerade auch angesichts der aktuellen politischen Diskussion um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts aufgrund schrecklicher Amokläufe in Deutschland". Zum einen ist diese Äußerung bestenfalls unnötig, meiner Meinung nach aber sogar schädlich, da man eine prinzipielle Zustimmung zu einer weiteren Verschärfung des Waffenrechtes raus lesen kann. Wenn ein LJV nur "angesichts der politischen Diskussion über ein Thema" der Meinung ist, dass etwas für Jäger nicht sinnvoll ist, dann habe ich kein Vertrauen in diesen LJV als Vertreter der Jäger. Wenn der Nebensatz als "- unabhängig der aktuellen politischen Diskussion um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die wir als LJV ablehnen -" formuliert wäre, dann würde dadurch klar, dass der LJV BW keine Erhöhung der Magazinkapazität möchte/unterstützt, aber dies keine aktuellen "Gründe" hat. -
Sehe ich auch so, eindeutig ist beim IPSC nur Munition oder Dummy-Patronen ein Problem in der Sicherheitszone und nicht ein leeres Magazin in der Waffe. Schießt der Vereinskamerad IPSC oder kommt er eher aus dem Standard-Bereich? Beim BDS gilt, Ausnahme siehe oben beim IPSC, eine Waffe als geladen wenn ein Magazin (egal ob mit oder ohne Munition / Dummy-Patronen) in der Waffe eingeführt ist.
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So macht das meine Behörde bzw. mein Sachbearbeiter auch (bei den Waffen auf Sportbedürfnis). Bei mir würde mein Sachbearbeiter erst am 1.9.2016 die vierte Waffe "zulassen". Da mein Sachbearbeiter mir allerdings "zum Start" meines Sportschützendaseins drei Waffen genehmigt hat und dann nach sechs Monaten wieder zwei werde ich hier keine Diskussion anfangen auch wenn die Verwaltungsvorschrift hier eine andere Interpretation zulässt bzw. aufdrängt. Zusätzlich hat meine "nächste" Sportwaffe eine aktuelle Lieferzeit von 30.08. (jetzt hätte ich fast das Jahr 2017 vergessen) und damit stellt sich eher das Problem einer Verlängerung des Voreintrages. ;-)
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Bis jetzt war noch jeder Kollege bzw. ganze Abteilungen daran interessiert ein "Schnupperevent" auf dem Schießstand zu machen. Interessanterweise sind Frauen zwar nicht ganz so interessiert, aber dann sehr viel schneller nachhaltiger dabei oder "macht mir keinen Spaß". Bei Männern, zumindest nach meiner Erfahrung, eher ein "das können wir mal wieder machen" und dann erst beim dritten oder vierten Mal entscheidet sich dann ob "aktiv dabei" oder nicht. Für am Schießsport interessierte Kunden ist so ein "Schnuppertermin" gemeinsam mit dem Kundenbetreuer perfekt geeignet, da es in Deutschland noch nicht so "normal" ist "einfach mal Großkaliber zu schießen".
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Hoffentlich bekommst Du in Deinem Job mehr Anerkennung und Geld als die Helfer hier im Forum bekommen. Ehrlich? Mischt sich Dein Arbeitgeber in Deine Freizeitgestaltung ein? Evtl. gibt es ja Firmen-Schießsport zur Entspannung, frag doch mal, bei uns wird das gerade diskutiert / geplant. Zurück zum Thema: Bei "Gästen", die mal den Schießsport ausprobieren wollen machen mehr als 50 Prozent Fotos oder filmen, allerdings keine Fotos von andern, den Aufsichten, etc. sondern nur "von sich selbst". Jeder nimmt normalerweise auch ein paar leere Hülsen und die Scheiben mit nach Hause.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18184.pdf findet sich das Protokoll zur Sitzung in der das Thema "Halbautomaten für Jäger" behandelt wurde. Auszug aus dem Text aus dem beschlossenen Gesetzesentwurf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf ): ---------------------------------------------------------------- ‚Artikel 1 Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“. ... „Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ ---------------------------------------------------------------- Die Franktionen der CDU/CSU, der SPD und die Linke haben dafür gestimmt und die Grünen haben sich enthalten. PS: Sollte der Bundesrat wider erwartend der "sofortigen" Gesetzesänderung nicht zustimmen, dann tritt das Gesetz 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Da die Zustimmung sehr wahrscheinlich ist erspare ich mir das suchen nach dem genauen Datum. -
Das "Münchner Problem" war zumindest nicht kurzfristig importiert sondern ist bei uns in München "entstanden". Daher kann ich durchaus verstehen, wenn die bayerische Polizei für einen solchen Fall auch als "normale Streife" zumindest besser als jetzt geschützt/ausgerüstet werden soll. Persönliche, nicht im Einsatzwagen sondern wirklich eigene Westen, SK3-Schutzwesten sollten allerdings für jeden Polizisten als Standard/Grundausstattung vorhanden sein. Leider ist das in vielen Bundesländern nicht so. :-(
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Ist doch ein toller Anfang für den Bericht: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Beginnen möchte ich gleich mit einer Richtigstellung: Den Schießsport in Deutschland als "exotisch" zu bezeichnen, geht deutlich am Ziel vorbei. Denn tatsächlich ist der Deutsche Schützenbund (DSB) mit 1.356.900 Mitgliedern der viertgrößte Verband innerhalb des DOSB - nach dem DFB (6,89 Millionen), dem Deutschen Turnerbund (4,97 Millionen) und dem Deutschen Tennisbund (1,41 Millionen). Schießen ist also ein absoluter Breitensport (Stand: 2015). Am beliebtesten ist der Schießsport in Bayern, wo 465.524 Schützinnen und Schützen in 4.624 der insgesamt 14.456 bundesweit eingetragenen Vereine organisiert zu Gewehr und Pistole greifen (Quelle: DSB / Stand: 2015). Wer es gerne selbst mal versuchen und Schießpulver schnuppern möchte, findet hier mit ziemlicher Sicherheit einen Verein ganz in der Nähe. Aber um Schießpulver soll es heute nicht gehen. Denn das Luftgewehr, mit dem wir uns in den kommenden zwei Stunden beschäftigen, zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass es beim Schuss nicht zum Verbrennen einer Treibladung kommt. Stattdessen wird das Projektil mit Druckluft beziehungsweise Gas in Richtung Ziel befördert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ http://www.spiegel.de/sport/sonst/olympia-2016-liveblog-zu-randsportarten-luftgewehrschiessen-a-1106327.html
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Dann gibt es aber keinen Folgeauftrag zur "Kaumpfwertsteigerung". Denk doch auch mal an die deutsche Wirtschaft und nicht nur an die BW. ;-)
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Neben den persönlichen Unterzieh-Schutzwesten, die in Bayern bereits jetzt bei jedem Streifenbeamten vorhanden ist, gibt es jetzt zusätzlich noch in jedem Auto zweimal "einen ballistischen Schulterüberwurf für den Brust-, Schulter- und Halsbereich, einem ballistischen Tiefschutz, einem ballistischen Helm sowie einem ballistischen Plattenüberwurf, (eine an der Schulter und an den Seiten offene Schutzweste)". http://www.wochenanzeiger.de/article/179853.html
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