HBM
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Ähh... wer ist "wir"?
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Die "West-Deutschen" wurden vorsichtshalber nicht gefragt ob eine Widervereinigung, aber vor allem unter welchen Voraussetzungen (z.B. eine aktuelle Verfassung) gewollt ist oder nicht, daher würde ich als "Wessi" sagen "der andere, weil er erst gar nicht gefragt wurde.".
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Es braucht eben keine "Konkretheit", sondern nur die "Überlegungen des Sachbearbeiters" bzgl. "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen...". Ist halt extrem dehnbar so eine Formulierung und wenn überhaupt, dann fehlt es im Gesetzestext an "Konkretheit", was sich aber auch leichter hier im Forum diskutieren lässt, als eine "sinnvolle" Gesetzesformulierung zu finden.
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Als Waffenhändler zur "allgemeinen Bewaffnung" aufzurufen ist doch eher Werbung oder was sollte er sonst sagen/fordern. ;-)
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Es gab keine "Strafverfolgung" gegen den Mann, er wurde nie "angeklagt", wahrscheinlich wurde noch nicht mal ermittelt, da keine Äußerung strafrechtlich relevant war/ist. Es geht doch hier nur darum, dass eine Behörde aufgrund diverser Äußerungen (in diesem Fall auf Facebook, aber auch ein Blogg oder laufende öffentliche Äußerungen auf Kundgebungen, etc. würden nach der Begründung reichen) die WBKs eingezogen und die Handelserlaubnis widerrufen hat. Dagegen hat der Mann geklagt und verloren. PS: Die Äußerungen gefallen mir auch nicht, zumindest nicht in dieser Form und in dem Umfeld, aber das zeigt mal wieder, dass es eben kein "Recht auf Waffenbesitz", sondern nur eine "Duldung unter bestimmten Voraussetzungen" gibt.
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Nur ist der Betroffene nicht "vollgesoffen mit dem Auto gefahren", sondern er hat nur immer wieder gepostet "Deutschland ist nur noch mit Alkohol zu ertragen" bzw. "Trinkt Alkohol, dann wird alles besser" und natürlich besoneders schlimm, er hat auch noch bei einem "Tuningkit für mehr PS" ein "muss ich haben" gepostet. Für diese Äußerungen auf Facebook wurde dann der Führerschein entzogen, denn so jemand hält sich sicher nicht an die Verkehrsregeln und wird natürlich auch unter Alkohol sein Fahrzeug benutzen. Wobei es sich ja um einen Berufskraftfahrer handelt, daher ist es besonders bedauerlich, dass der Führerschein jetzt weg ist.
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Was hältst Du von 1.3 in https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html ? Für mich bedeutet das "ja", oder verstehe ich jetzt was falsch? PS: Mein Sachbearbeiter meinte, dass er Schalldämpfer aufgrund dieser Tatsache einer Waffenkategorie (im NWR) zuordnen muss, daher bei mir in Bayern der Eintrag mit Kategorie.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen. Zustätzlich ist die Auslegung aus "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" ein "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" zu machen ja sehr "kreativ". Würdest Du akzeptieren, wenn in Deine WBK bei Deinen Pistolen (falls Du welche hast) ein Text wie z.B. "Verwendung nur mit Magazinen mit maximal 10 Schuss" eingetragen wird und der Sachbearbeiter auf Nachfrage sagt "In der / Deiner Sportordnung steht doch, dass nur 10 Schuss geladen werden dürfen, daher tragen wir das jetzt auch bei Ihrer Sportwaffe ein."? Trotzdem würde ich als Bayer darauf gerne antworten. Es geht, zumindest mir, nicht darum den Länderfinanzausglaich komplett zu "kippen", sondern darum, dass es, meiner Meinung nach, nicht sein kann, dass Länder die sparen nicht belohnt werden und das es diverse Sozialleistungen in "Nehmerländern" gibt, die in "Geberländern" nicht vorhanden sind. Wenn einige Länder sparen, dafür immer mehr zahlen und andere Länder weiter Geld ausgeben, das nicht oder nur durch die Zahlungen der "Geberländer" vorhanden ist, dann ist das System "Länderfinanzausgleich" mehr als überholungsbedürftig. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es geht um "halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können". Je nach "Auslegung" also sogar um Kurzwaffen, aber in jedem Fall auch um Selbstladeflinten. Du darfst ja auch nicht mit einer Selbstladflinte mit Magazinkapazität > 2 Enten jagen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn ich Deine Aussagen zu zumindest einem (ist jetzt nicht sehr viel, aber besser als nichts) Mitarbeiter eines "betroffenen" Bundesministeriums so lese, dann halte ich es persönlich für sehr wichtig proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere (wann gab es denn nennenswerte?) Liberalisierungen zu fordern und auch bei nur mäßigen Erfolgsaussichten zu klagen. Bei der, Deiner Meinung nach, vorherschenden Meinung ist "stillhalten" wohl eher nicht zielführend, zumindest ändert sich durch "nichts tun" die Meinung des anderen meistens nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist, Deiner Meinung nach, dann "die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)." im aktuellen §13 auch so zu verstehen, dass diese "Dynamik" auch hier gilt? Damit wäre dann ja der "Altbestand" nicht gefährdet da der §13 ja auf den Zeitpunkt des Erwerbs abstellt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wobei mir die Formulierung der CSU mit "Die Staatsregierung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, um Rechtssicherheit beim Einsatz halbautomatischer Waffen bei der Jagd im Sinn der bisherigen Verwaltungspraxis zu schaffen." besser gefällt als "Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen auch weiterhin zur Jagd zugelassen sind. Hierzu ist unter anderem die gesetzliche Grundlage auf Landes- und Bundesebene zu schaffen." Meiner Meinung nach ist "mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen zur Jagd" auch problematisch, je nach Auslegung. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Am problematischsten sehe ich b) und c), da gerade durch eine "eindeutige" bzw. "klar umrissene" Definition alles was nicht in genau diesen Rahmen fällt eben (in diesem Fall) "nicht erlaubt" ist. Zumindest bei Verträgen wird dieses Problem durch das Einfügen des Wortes "insbesondere" vor der jeweiligen Aufzählung gelöst. Keine Ahnung ob dies in Gesetzestexten auch möglich bzw. üblich ist, aber ansonsten ist es besser keine Aufzählungen zu verwenden, sondern lieber allgemeiner zu schreiben, z.B. "Die Beschränkung auf 2-Schuss-Magazine gilt nicht für eine andere jagdliche bzw. jagdsportliche Verwendung.". Wobei ich mich eigentlich nicht einmischen wollte, aber eine (nicht vollständige) Aufzählung ist schädlicher als man denkt. Vielleicht liegt das "Crowdfunding" daran, dass bis zu Deinem Post, zumindest hier im Forum, niemand wusste, dass bereits "deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme" vorliegen. Wussten bzw. wussten die zwei "Betroffenen" vor Start der Crowdfunding-Aktion von dieser Kostenübernahme? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Vielleicht ist das der Grund, warum dieser Richter nicht mit diesem Fall/diesen Fällen betraut wurde. Keine Ahnung wie die Zuordnung der Fälle von statten geht, aber welches Gericht/welcher Senat hätte denn sonst entscheiden sollen? Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber den Beitrag verstehe ich nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Immerhin "bricht" bzw. ersetzt oder ergänzt Landesjagdgesetz das Bundesjagdgesetz, daher kann/könnte die CSU schon was in diesem Fall machen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich kann die CDU ja gar nicht wählen. Diese Partei gibt es bei mir nicht. ;-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und was das ganze noch schwieriger macht ist, dass es, zumindest für mich, auch noch ein Leben neben den "Waffen" bzw. der Jagd oder dem Schießsport gibt. -
Einen "klassischeren" bzw. einfacher nachzuweisenden Schaden als eine erfolgte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es ja fast nicht.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Kennst Du die im jeweiligen Bundesland "für Polizeibeamte gletenden gesetzlichen Vorschriften"? Wenn nein wäre ich mit "Da steht nichts von nur im Dienst." vorsichtig, zumindest als "Betroffener". Wenn es Dich allerdings, so wie mich auch, nur indirekt betrifft, dann macht die Behauptung auch nichts. Analog dazu behaupte ich jetzt mal, da steht indirekt sehr wohl "nur im Dienst erlaubt", zumindest wenn dies z.B. per Erlass so geregelt wurde. -
Bekommt den Schadenersatz dann der Arbeitgeber?
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HBM antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Wenn wir, die Firma in der ich arbeite, einen säumigen Schuldner suchen und Hinweise haben wo er hin gezogen ist, dann machen wir eine Anfrage bei der Meldebehörde mit Namen und evtl. weiteren bekannten Daten (z.B. Geburtsdatum). In einem solchen Fall bekommen wir, zumindest ist mir das nicht bekannt, keine Infos über den Waffenbesitzstatus. ;-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum sollte Dich jemand "verteufeln"? Zumindest mich stört nur, wenn ein Thema "aufgemacht" wird, aber keine Fakten - in diesem Fall das Urteil - veröffentlicht werden. Wenn Du zumindest erklären würdest, warum Du das Urteil hier nicht veröffentlichen möchtest, sondern stattdessen darüber diskutierst wer nicht hilft / geholfen hat, dann würde das evtl. "einiges geraderücken", aber so warte ich immer noch darauf, dass ich mir die Fakten durchlesen kann um dann selbst entscheiden zu können wen ich "verteufle". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum regst Du Dich denn auf? Entweder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil gibt es (in dieser Form) nicht, dann ist (hoffentlich) alles gut oder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil stellt ein Problem dar. Wenn es das Urteil (in der diskutierten Form) nicht gibt, dann ist der Typ doch völlig unwichtig und egal. Lass uns warten bis was veröffentlicht wird, alles andere ist wie "Schalldämpfer für Jäger wird es nie geben! Ich weis es, weil ich jemanden kenne der richtig wichtig ist.". PS: Beiträge mit dem Tenor "Ich weis was, aber ich darfs nicht genau sagen." sind doch immer wieder interessant. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
zu 1.: Wenn er als wichtiger Funktionsträger das Urteil vorliegen hat, dann erwarte ich mir (bzw. eher "erhoffe ich mir" bzw. "bin froh", dass hier in WO Stellung genommen wird. zu 2.: Wenn der betroffene Waffenbesitzer / Jäger nicht möchte, dass das Urteil "vorab" veröffentlicht wird, dann würde ich als Funktionsträger auch nicht mehr schreiben. Ob das vom betroffenen Jäger sinnvoll ist oder nicht muss jeder selbst beurteilen, aber wenn ich etwas bzgl. der Kommunikation nicht optimal finde, dann sind es diejenigen, die das Thema über diverse Beiträge vor dem Vorliegen des Urteils thematisiert haben. Allerdings ist das im Vergleich zum Thema selbst ein eher unwichtiger Punkt. Zumindest hat man über die Feiertage was "zum Aufregen".