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HBM

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  1. Nicht, wenn man bedenkt, dass die erste Formulierung auch für Aufsichten auf z.B. Druckluftständen passt und dann noch mal "nachgeschoben" wird, dass man zusätzlich zur "Sachkunde für Standaufsichten" bei Aufsicht auf Schießstätten für Feuerwaffen die Sachkunde nach § 7 WaffG ("normale" Sachkunde) haben soll. Wohl gemerkt "soll", also eine Aufsicht braucht zwar eine "Sachkunde für Standaufsichten", aber selbst bei Tätigkeit auf Schießstätten für Feuerwaffen nicht unbedingt die "normale" Sachkunde, also z.B. keine eigenen Waffen. Jetzt verständlicher?
  2. Kenne die "normal Sachkunde" des DSB nicht, aber wenn dort keine Inhalte bzgl. Aufsichtsführung, etc. vermittelt werden, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihr das vom DSB-Kreisverband schriftlich bekommt. Unabhängig davon, dass Euch auch so eine schriftliche Bestätigung / Vorgabe des Kreisverbandes nicht von der Einhaltung der Gesetze entbindet wäre ich auch bzgl. Haftungsfragen mit diesem Thema sehr vorsichtig. Der DSB selbst definiert wie folgt: Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ als Standaufsicht muss – volljährig, – zuverlässig, – persönlich geeignet und – sachkundig sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde. Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt die ersten drei Voraussetzungen ohne weiteres. Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt Nr. 2 WaffG) soll die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen.
  3. Wenn in Bayern die CSU Stimmen gewinnt und die AfD praktisch nicht gewählt wird, dann wäre das definitiv ein Signal "gegen die CDU". Wenn ich in Bayern AfD oder irgendeine "Spaßpartei" wähle, dann ist das nicht gegen die CDU, sondern gegen die CSU. Wobei eine "Spaßpartei" halt dann "nur Protest" wäre, auch eine Option.
  4. Sag das mal Frau Merkel nach einer Diskussion mit der CSU. ;-)
  5. Wenn ich "nur aus Protest" wählen gehe, dann macht "Die Partei" sehr viel mehr Sinn als die "AfD" oder "nicht wählen". Denn dann braucht es keine 30%, sondern es langen 5-10% um wahrgenommen zu werden. Außerdem gefallen mir einige Dinge im AfD-Programm gar nicht (siehe unten) und über die diversen Diskussionsbeiträge die zu dem inzwischen, für die AfD, recht "weich gewaschenen" Parteiprogramm, möchte ich erst gar nicht nachdenken. Wenn mir aber die "Ansichten" der AfD, zumindest in großen Teilen, überhaupt nicht gefallen, dann ist diese Partei für mich halt nicht wählbar und als Alternative bzw. Protestpartei bleiben nur "ganz kleine" andere Parteien. Was mir bei der AfD gar nicht gefällt (gibt noch viel mehr und das sind nur ein paar Beispiele): - Abzug aller ausländischen Truppen aus Deutschland sowie die Diskussion über einen Austritt aus der NATO - Einführung eines eigenen Straftatbestandes für körperliche Angriffe auf Polizisten - Rücknahme des Automausstigs und Verlängerung der AKW-Laufzeiten - Einstellung zum Datenschutz bzw. Aufweichung des "Datenschutzes für Täter" zum Schutze aller - Thema "Jäger" ist mir mit "Die AfD setzt sich für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die eine ganzheitliche Betrachtung des Waldes in seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktion zum Ziel hat. Die AfD bekennt sich zu den bewährten Grundsätzen der waidgerechten Hege und Jagd. Wir sehen Jäger als Naturschützer, deren Fachkenntnisse wieder stärker berücksichtigt werden müssen." wie vieles andere auch viel zu "wischi-waschi". Hier hat die AfD das Problem, hat sich in den Diskussionen zu den Partei-Papieren gezeigt, dass veil zu viele unterschiedliche Positionen innerhalb der Partei vertreten sind. PS: Als Wähler in Bayern kann ich ja Gott sei Dank "aus Protest" gegen Merkel auch die CSU wählen. ;-)
  6. Keines, aber wenn mir ein Schreiben vom Landratsamt vorliegt diese Waffen nicht auf der Jagd zu verwenden, dann habe ich nur ein paar Möglichkeiten: 1. Ich akzeptiere die "Anweisung". (habe ich vorerst so gemacht bis die bayerische Regierung das geklärt hat) 2. Ich ignoriere die "Anweisung". (kann man machen, wäre mir aber zu viel Risiko) 3. Ich klage gegen die "Anweisung". (kann man machen, wäre mir aber, da es "nur" um eine Übergangszeit geht, zu aufwendig) In Bayern ist das Thema für alle Jäger zumindest schon mal so weit geklärt, dass zwar keine HA mit Wechselmag. (bis zur Zustimmung des BR bzw. dem Ablauf der 6 Monate) eingetragen werden, aber die vorhandenen HA genutzt werden dürfen.
  7. HBM

    Waffen erben

    Dir ist also wirklich ein klares "Ja" auf Deine Frage lieber als die Info, wo, zumindest für Deinen Sachbearbeiter, "verbindlich" steht, wie der Sachverhalt zu handhaben ist? Mir reicht auf meine Frage ein klares "Nein" oder "Ja" von Dir, aber für mich hängt an Deiner Antwort auch nicht viel, sorry nichts. ;-) PS: Überleg mal, warum erfolgreiche und nachhaltige Entwicklungshilfe immer "Hilfe zur Selbsthilfe" ist.
  8. Beim Einkauf, zumindest in Bayern, gibt es Probleme und das ist "tägliche Praxis", daher alles etwas "nervig", aber anonsten gebe ich Dir recht. PS: Gibt es die offizielle Regelung bzgl. "dürfen benutzt werden" auch in anderen Bundesländern?
  9. Viel problematischer bei solchen Fragen wie vom Threadstarter gestellt, finde ich die Tatsache, dass es einen Richter überhaupt nicht interessiert, welche "Tipps" bzw. Auskünfte jemand in einem Forum erhalten hat. Bei einem solch wichtigen Thema, daran hängt immerhin mein Jagdschein bzw. meine waffenrechtlichen Erlaubnisse, würde ich zuerst selbst nachschlagen und mich in "offiziellen Dokumenten", damit meine ich Gesetze und bedingt (falls schon recht alt) meine Lehrgangsunterlagen, informieren. Falls mir dann wirklich noch was unklar ist bzw. ich mehrere Interpretationsmöglichkeiten sehe würde ich evtl. im Forum "nachfragen" ob mir jemand noch andere offizielle Quellen zur Klarstellung nennen kann. Ich stelle mir gerade vor, wenn es rechtliche Probleme gibt und man bezieht sich dann auf "Aber mehr als 10 User in WO haben mir bestätigt, dass ich lt. Waffengesetz die Waffen über das Wochenende auch einfach so daheim versteckt unterm Bett aufbewahren darf, allerdings nur maximal drei Tage und zwei Nächte.". ;-) Das mag jetzt hier lustig rüberkommen, aber ich frage mich bei manchen Fragen bzw. Fragestellungen schon, was das bringen soll, vor allem wenn man vorher nicht selbst überlegt / nachforscht.
  10. Ich hätte jetzt gedacht da steht dann zumindest "Artikel mit Mindestpreis", aber ich kann mich auch irren, ebay nutze ich nicht.
  11. Eher unwahrscheinlich wenn man als Höchstbietender (siehe z.B. https://www.auctronia.de/angebot/0303313063) den Hinweis "Sie haben den Artikel Schrotpatronen Super Black Star 12/70, 2,5 mm leider nicht ersteigern können, da der Mindestpreis nicht erreicht wurde." per Mail bekommt. Damit für mich voraussichtlich "gestorben" da ich zwar kein Problem damit habe wenn jemand einen Artikel erst ab xxx,- Euro einstellt, aber wenn zuerst nichts bzgl. einem zu erreichenden Mindestgebot ersichtlich ist dann "nachträglich" so eine Info zu bekommen ist für mich nicht akzeptabel.
  12. Siehe auch das "Halbautomaten-Urteil für Jäger", da hat der Gesetzgeber etwas klargestellt nachdem Richter, nach vielen Jahren anderer Auslegung, auf einmal etwas ganz anderes / restriktiveres aus einem Gesetz heraus gelesen haben. Für mich, ja das ist nur eine Meinung, ist vor allem wichtig, dass selbst bei relativ klar im Gesetz geregelten und über Jahre in der Praxis "gelebten" Sachverhalten (Halbautomaten für Jäger erwerbbar) diverse Richter "einfach so" anders entscheiden. Der Gesetzgeber würde in dem hier diskutierten Fall wohl nicht im "Eilverfahren" klarstellen, dass Sportschützen/Jäger Ihre legale Waffe jederzeit auf dem eigenen abgegrenzten Grundstück geladen tragen dürfen. Von den Richtern, die im Fall "Halbautomaten / 2-Schuss-Magazin für Jäger" entschieden haben würde Dir wohl schon ein Strick gedreht werden. Kannst aber auch Glück haben und der Richter hält sich an die Gesetze, dann wohl eher nicht. Siehe oben - bis zu diesem Urteil (HA für JÄger) habe ich zwar auch schon "komische" Urteile selbst erlebt, aber immer noch irgendeine nachvollziehbare Logik erkannt. Leider scheint beim Thema "Waffen" der ein oder andere Richter seine eigene Meinung / Anschauung extrem einbringen zu wollen.
  13. Welches? Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein. Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein. Kann der Bundesrat auch Gesetze des Bundestages blockieren, die nicht Zustimmungspflichtig sind?
  14. Welches? Ich kenne keines bei dem nicht schon vorher im Bundestag Gegenstimmen da waren, aber evtl. kennst Du ja eines und schreibst es dann noch hier rein.
  15. Hast Du noch das Beispiel-Gesetz mit Enthaltung im Bundestag (also ohne Gegenstimme im Bundestag verabschiedet) und dann im Bundesrat abgelehnt oder kommt von Dir nur weiterhin "blabla"?
  16. Nenn doch bitte ein Gesetz, gegen das im Bundestag keine einzige Partei gestimmt hat und das dann im Bundesrat abgelehnt wurde. In unserem Fall ist das Gesetz noch nicht mal Zustimmungspflichtig sondern der Bundesrat entscheidet nur darüber ob das Gesetz sofort oder erst in 6 Monaten in Kraft tritt. Aber noch mal, nenn einfach ein Beispiel eines Gesetzes und nicht nur "Vielies ist im Bundesrat gescheitert." da mir kein Gesetz einfällt, dass im Bundesrat abgelehnt wurde aber im Bundestag keine einzige "Nein-Stimme" erhalten hat.
  17. Mir fällt jetzt gerade kein Gesetz ein bei dem keine Partei dagegen war, aber evtl. kannst Du ja ein Beispiel nennen wo CDU/CSU/SPD/LINKE (früher noch FDP) für ein Gesetz waren und die Grünen nicht dagegen, sondern "Enthaltung" gestimmt haben. Dann muss das Gesetz natürlich noch im Bundesrat abgelehnt werden bzw. wie in diesem Fall im Bundestag gegen die "Sofortige Wirksamkeit" gestimmt werden. Verhindern kann der BR das Gesetz nämlich nicht, da nicht Zustimmungspflichtig. Zustimmungspflichtig ist nur die "Sofortige Wirksamtkeit".
  18. Egal welche "Auffassung" in WO vertreten wird, Fakt ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien, bis auf die Grünen (Enthaltung), für das Gesetz gestimmt haben. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Zustimmung im BR recht hoch. Mehr kann Dir hier auch eine Abstimmung auf WO nicht an "Erkenntniss" über die zukünftige Abstimmung bringen.
  19. Entwürfe hinter denen die Verbände nicht stehen, und zwar als eine laute Stimme, bringen nichts bzw. werden nicht umgesetzt. Jetzt stellt sich die Frage ob es mehr Sinn macht die Entwürfe an die Verbände oder die Verbände an die Entwürfe an zu passen. Ersteres ist sicherlich einfacher, mir gefällt die zweite Version aber besser.
  20. Sorry, aber hast Du die Stellungnahme des LJV BW gelesen. In dem Schreiben geht es eben nicht nur um die "Angleichung an Bundesrecht" bzgl. der neuen 3-Schuss-Regelung sondern der LJV hat, keine Ahnung ob notwendig oder nicht, darauf hingewiesen dass "Eine Öffnung der Magazinkapazität für alle Jägerinnen und Jäger im Rahmen von § 31 Abs. 1 Nr. 7 c) hält der LJV aber - ..... - für aus jagdlicher Sicht nicht erforderlich.". Dies mag ja aus Sicht des LJV so sein und ich möchte dem LJV, schon gar nicht dem LJV BW, seine Meinung nicht absprechen. Was mich aber schon irritiert ist der Nebensatz (dort wo ich die .... eingefügt habe) der mit "gerade auch angesichts der aktuellen politischen Diskussion um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts aufgrund schrecklicher Amokläufe in Deutschland". Zum einen ist diese Äußerung bestenfalls unnötig, meiner Meinung nach aber sogar schädlich, da man eine prinzipielle Zustimmung zu einer weiteren Verschärfung des Waffenrechtes raus lesen kann. Wenn ein LJV nur "angesichts der politischen Diskussion über ein Thema" der Meinung ist, dass etwas für Jäger nicht sinnvoll ist, dann habe ich kein Vertrauen in diesen LJV als Vertreter der Jäger. Wenn der Nebensatz als "- unabhängig der aktuellen politischen Diskussion um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die wir als LJV ablehnen -" formuliert wäre, dann würde dadurch klar, dass der LJV BW keine Erhöhung der Magazinkapazität möchte/unterstützt, aber dies keine aktuellen "Gründe" hat.
  21. Unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18184.pdf findet sich das Protokoll zur Sitzung in der das Thema "Halbautomaten für Jäger" behandelt wurde. Auszug aus dem Text aus dem beschlossenen Gesetzesentwurf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf ): ---------------------------------------------------------------- ‚Artikel 1 Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: „c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“. ... „Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ ---------------------------------------------------------------- Die Franktionen der CDU/CSU, der SPD und die Linke haben dafür gestimmt und die Grünen haben sich enthalten. PS: Sollte der Bundesrat wider erwartend der "sofortigen" Gesetzesänderung nicht zustimmen, dann tritt das Gesetz 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Da die Zustimmung sehr wahrscheinlich ist erspare ich mir das suchen nach dem genauen Datum.
  22. Dann gibt es aber keinen Folgeauftrag zur "Kaumpfwertsteigerung". Denk doch auch mal an die deutsche Wirtschaft und nicht nur an die BW. ;-)
  23. Religion ist halt doch besser als Schreckschusswaffen. Er hätte halt eine Bibel statt der SSW in seinem "Säckchen" transportieren sollen, dann würde sich auch "Always Carry A Bible" besser erklären lassen. ;-)
  24. Und ich dachte die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat (§ 355 AO) gilt dann auch hier. Gilt vielleicht für den Kläger, aber doch nicht für alle anderen die eine Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte) versterichen haben lassen. Evtl. beginnt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ja auch wieder die Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte).
  25. Kenne mich mit "Verwaltungsrecht" nicht gut aus, aber z.B. bei einem falschen Steuerbescheid kann man nicht "irgendwann" daher kommen und sagen "bitte ändern" bzw. klagen, wenn man die Einspruchsfrist versäumt hat. Durch die aktuelle Änderung der Gesetzeslage kann sich das zwar in "unserem" Fall anders darstellen, aber den Eintrag "2 Schuss" einfach so nach ein paar Jahren monieren sehe ich als problematisch an. Gibt es dazu ein paar Meinungen von Experten, die hier mehr Ahnung als ich haben bzw. gibt es eine "übliche" Frist in der man nach einer Gesetzesänderung hier aktiv werden müsste bis der Eintrag wieder "für immer gilt"?
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