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HBM

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  1. Nicht, wenn man bedenkt, dass die erste Formulierung auch für Aufsichten auf z.B. Druckluftständen passt und dann noch mal "nachgeschoben" wird, dass man zusätzlich zur "Sachkunde für Standaufsichten" bei Aufsicht auf Schießstätten für Feuerwaffen die Sachkunde nach § 7 WaffG ("normale" Sachkunde) haben soll. Wohl gemerkt "soll", also eine Aufsicht braucht zwar eine "Sachkunde für Standaufsichten", aber selbst bei Tätigkeit auf Schießstätten für Feuerwaffen nicht unbedingt die "normale" Sachkunde, also z.B. keine eigenen Waffen. Jetzt verständlicher?
  2. Kenne die "normal Sachkunde" des DSB nicht, aber wenn dort keine Inhalte bzgl. Aufsichtsführung, etc. vermittelt werden, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Ihr das vom DSB-Kreisverband schriftlich bekommt. Unabhängig davon, dass Euch auch so eine schriftliche Bestätigung / Vorgabe des Kreisverbandes nicht von der Einhaltung der Gesetze entbindet wäre ich auch bzgl. Haftungsfragen mit diesem Thema sehr vorsichtig. Der DSB selbst definiert wie folgt: Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ als Standaufsicht muss – volljährig, – zuverlässig, – persönlich geeignet und – sachkundig sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde. Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt die ersten drei Voraussetzungen ohne weiteres. Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt Nr. 2 WaffG) soll die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen.
  3. Wenn in Bayern die CSU Stimmen gewinnt und die AfD praktisch nicht gewählt wird, dann wäre das definitiv ein Signal "gegen die CDU". Wenn ich in Bayern AfD oder irgendeine "Spaßpartei" wähle, dann ist das nicht gegen die CDU, sondern gegen die CSU. Wobei eine "Spaßpartei" halt dann "nur Protest" wäre, auch eine Option.
  4. Sag das mal Frau Merkel nach einer Diskussion mit der CSU. ;-)
  5. Wenn ich "nur aus Protest" wählen gehe, dann macht "Die Partei" sehr viel mehr Sinn als die "AfD" oder "nicht wählen". Denn dann braucht es keine 30%, sondern es langen 5-10% um wahrgenommen zu werden. Außerdem gefallen mir einige Dinge im AfD-Programm gar nicht (siehe unten) und über die diversen Diskussionsbeiträge die zu dem inzwischen, für die AfD, recht "weich gewaschenen" Parteiprogramm, möchte ich erst gar nicht nachdenken. Wenn mir aber die "Ansichten" der AfD, zumindest in großen Teilen, überhaupt nicht gefallen, dann ist diese Partei für mich halt nicht wählbar und als Alternative bzw. Protestpartei bleiben nur "ganz kleine" andere Parteien. Was mir bei der AfD gar nicht gefällt (gibt noch viel mehr und das sind nur ein paar Beispiele): - Abzug aller ausländischen Truppen aus Deutschland sowie die Diskussion über einen Austritt aus der NATO - Einführung eines eigenen Straftatbestandes für körperliche Angriffe auf Polizisten - Rücknahme des Automausstigs und Verlängerung der AKW-Laufzeiten - Einstellung zum Datenschutz bzw. Aufweichung des "Datenschutzes für Täter" zum Schutze aller - Thema "Jäger" ist mir mit "Die AfD setzt sich für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die eine ganzheitliche Betrachtung des Waldes in seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktion zum Ziel hat. Die AfD bekennt sich zu den bewährten Grundsätzen der waidgerechten Hege und Jagd. Wir sehen Jäger als Naturschützer, deren Fachkenntnisse wieder stärker berücksichtigt werden müssen." wie vieles andere auch viel zu "wischi-waschi". Hier hat die AfD das Problem, hat sich in den Diskussionen zu den Partei-Papieren gezeigt, dass veil zu viele unterschiedliche Positionen innerhalb der Partei vertreten sind. PS: Als Wähler in Bayern kann ich ja Gott sei Dank "aus Protest" gegen Merkel auch die CSU wählen. ;-)
  6. Keines, aber wenn mir ein Schreiben vom Landratsamt vorliegt diese Waffen nicht auf der Jagd zu verwenden, dann habe ich nur ein paar Möglichkeiten: 1. Ich akzeptiere die "Anweisung". (habe ich vorerst so gemacht bis die bayerische Regierung das geklärt hat) 2. Ich ignoriere die "Anweisung". (kann man machen, wäre mir aber zu viel Risiko) 3. Ich klage gegen die "Anweisung". (kann man machen, wäre mir aber, da es "nur" um eine Übergangszeit geht, zu aufwendig) In Bayern ist das Thema für alle Jäger zumindest schon mal so weit geklärt, dass zwar keine HA mit Wechselmag. (bis zur Zustimmung des BR bzw. dem Ablauf der 6 Monate) eingetragen werden, aber die vorhandenen HA genutzt werden dürfen.
  7. HBM

    Waffen erben

    Dir ist also wirklich ein klares "Ja" auf Deine Frage lieber als die Info, wo, zumindest für Deinen Sachbearbeiter, "verbindlich" steht, wie der Sachverhalt zu handhaben ist? Mir reicht auf meine Frage ein klares "Nein" oder "Ja" von Dir, aber für mich hängt an Deiner Antwort auch nicht viel, sorry nichts. ;-) PS: Überleg mal, warum erfolgreiche und nachhaltige Entwicklungshilfe immer "Hilfe zur Selbsthilfe" ist.
  8. Beim Einkauf, zumindest in Bayern, gibt es Probleme und das ist "tägliche Praxis", daher alles etwas "nervig", aber anonsten gebe ich Dir recht. PS: Gibt es die offizielle Regelung bzgl. "dürfen benutzt werden" auch in anderen Bundesländern?
  9. Viel problematischer bei solchen Fragen wie vom Threadstarter gestellt, finde ich die Tatsache, dass es einen Richter überhaupt nicht interessiert, welche "Tipps" bzw. Auskünfte jemand in einem Forum erhalten hat. Bei einem solch wichtigen Thema, daran hängt immerhin mein Jagdschein bzw. meine waffenrechtlichen Erlaubnisse, würde ich zuerst selbst nachschlagen und mich in "offiziellen Dokumenten", damit meine ich Gesetze und bedingt (falls schon recht alt) meine Lehrgangsunterlagen, informieren. Falls mir dann wirklich noch was unklar ist bzw. ich mehrere Interpretationsmöglichkeiten sehe würde ich evtl. im Forum "nachfragen" ob mir jemand noch andere offizielle Quellen zur Klarstellung nennen kann. Ich stelle mir gerade vor, wenn es rechtliche Probleme gibt und man bezieht sich dann auf "Aber mehr als 10 User in WO haben mir bestätigt, dass ich lt. Waffengesetz die Waffen über das Wochenende auch einfach so daheim versteckt unterm Bett aufbewahren darf, allerdings nur maximal drei Tage und zwei Nächte.". ;-) Das mag jetzt hier lustig rüberkommen, aber ich frage mich bei manchen Fragen bzw. Fragestellungen schon, was das bringen soll, vor allem wenn man vorher nicht selbst überlegt / nachforscht.
  10. Ich hätte jetzt gedacht da steht dann zumindest "Artikel mit Mindestpreis", aber ich kann mich auch irren, ebay nutze ich nicht.
  11. Eher unwahrscheinlich wenn man als Höchstbietender (siehe z.B. https://www.auctronia.de/angebot/0303313063) den Hinweis "Sie haben den Artikel Schrotpatronen Super Black Star 12/70, 2,5 mm leider nicht ersteigern können, da der Mindestpreis nicht erreicht wurde." per Mail bekommt. Damit für mich voraussichtlich "gestorben" da ich zwar kein Problem damit habe wenn jemand einen Artikel erst ab xxx,- Euro einstellt, aber wenn zuerst nichts bzgl. einem zu erreichenden Mindestgebot ersichtlich ist dann "nachträglich" so eine Info zu bekommen ist für mich nicht akzeptabel.
  12. Nein, meines Wissens nach nicht.
  13. Lies doch mal die Dokumente unter https://www.google.de/search?q=ziffer+160.68 Speziell die Info, wie die Höhe der Gebühr zu Stande gekommen ist: Die Kontrollen werden jeweils durch zwei Mitarbeiter (Beamte der Laufbahngruppe I zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Angestellte) durchgeführt. Für die Kontrollen vor Ort sind durchschnittlich 45 Minuten zu veranschlagen. Ferner entsteht Aufwand für die Erstellung von Kontrollplänen, die Erstellung des Gebührenbescheids sowie sog. Overhead-Kosten. Ins-gesamt ist der Aufwand mit 139 € zu beziffern. Dabei ist berücksichtigt, dass die Kontrollen bislang eine erhebliche Beanstandungsquote ergeben haben (rd. 80%), die zu einem höheren Aufwand führt und bei der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Für die Nachkontrolle bei Beanstandungen ist eine Gebühr von 70 € vorgesehen (Nr. 160.68 b des Entwurfs). Der Aufwand für Nachkontrollen ist geringer als bei der vollständigen Überprüfung sämtlicher Auf-bewahrungsvorschriften. Bin jetzt kein Jurist, aber wenn bei Dir nur einer da war und nichts zu beanstanden war und evlt. inzwischen nicht mehr "80% Beanstandungsquote zu mehr Aufwand führt" hast Du evtl. eine Chance hier etwas ändern zu können. Ich verstehe schon nicht, warum, wenn schon die "Allgemienheit den Aufwand nicht tragen soll" dann die "Allgemeinheit der Waffenbesitzer" den "höheren Aufwand" bei einer Beanstandung mittragen soll. Wäre auch ein Ansatz, allerdings, wie gesagt, bin kein Anwalt.
  14. Interessant wäre auch der zeitliche Ablauf, also wann Widerspruch zur Post (Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?) und wann die Mahnung im Briefkasten.
  15. Hast Du damit gerechnet, dass aufgrund Deines Widerspruchs ein Schreiben kommt mit "brauchst nicht zahlen - Sorry"? Aber Spaß beiseite, schreib mal das Forum Waffenrecht - http://www.fwr.de/kontakt/und-rechtliche-hinweise/ - an ob eine Klage evtl. finanziell und oder durch Beratung unterstützt wird.
  16. Zu ersten Aussage bin ich bei Dir, beim der zweiten Aussage bin ich anderer Meinung. Mir bringt es nichts, wenn Politiker auch keine Waffen führen dürfen, daher ist mir das einfach egal ob "die" dürfen oder nicht.
  17. Warum "Unglaublich !"? Was ist daran schlimm, wenn ein Politiker eine Waffe trägt? Ich mag zwar einige Politiker nicht, aber so lange niemand vorbestraft ist bzw. "Dreck am Stecken" hat - o.K., jetzt merke ich selbst, dass sich die Auswahl einschränkt ;-) - ist das doch kein Problem. Kenne allerdings nur Politiker die gleichzeitig auch Sportschütze bzw. Jäger sind und manchmal eine Waffe führen. Damit habe ich aber gar kein Problem. Eine SP5K könnte ich mir vorstellen, allerdings ist das recht unpraktisch bzw. unhandlich im Vergleich zu einer "normalen" Kurzwaffe. Eine Voll-Auto-Waffe glaube ich eher nicht, zumindest kenne ich keinen Bundestagsabgeordneten mit einer solchen Waffe. Soll ich mal fragen?
  18. Für welche Disziplin / welcher Verband wurde denn beantragt? Gehen beide Kaliber in dieser Diziplin?
  19. Schau doch am besten unter https://www.nwr-fl.de/Seiten/XWaffe-Dolmetscher.aspx im Programm XWaffe nach, meiner Meinung nach zwei versch. Patronen. https://www.google.at/search?hl=de&as_q=&as_epq=32+Smith+%26+Wesson+Long+Wad+Cutter&as_oq=&as_eq=&as_nlo=&as_nhi=&lr=&cr=&as_qdr=all&as_sitesearch=&as_occt=any&safe=images&as_filetype=pdf&as_rights=
  20. ja, habe auch lange überlegt und bei einer X-Six kontra Glock einfach kein sinnvolles Beispiel gefunden und daher eine alte SIG-P210 ohne Magazinauslöseknopf bei der der Magazinwechsel sehr "hakelig" und langsam vor sich geht im Vergleich zu einer Glock bzw. PPQ gewählt. Keine Ahnung ob das genehmigt wird, aber eine sinnvolle Begründung, vor allem wenn man bei den letzten Meisterschaften Punktabzüge wegen Zeitüberschreitung hatte, wäre es.
  21. Siehe auch das "Halbautomaten-Urteil für Jäger", da hat der Gesetzgeber etwas klargestellt nachdem Richter, nach vielen Jahren anderer Auslegung, auf einmal etwas ganz anderes / restriktiveres aus einem Gesetz heraus gelesen haben. Für mich, ja das ist nur eine Meinung, ist vor allem wichtig, dass selbst bei relativ klar im Gesetz geregelten und über Jahre in der Praxis "gelebten" Sachverhalten (Halbautomaten für Jäger erwerbbar) diverse Richter "einfach so" anders entscheiden. Der Gesetzgeber würde in dem hier diskutierten Fall wohl nicht im "Eilverfahren" klarstellen, dass Sportschützen/Jäger Ihre legale Waffe jederzeit auf dem eigenen abgegrenzten Grundstück geladen tragen dürfen. Von den Richtern, die im Fall "Halbautomaten / 2-Schuss-Magazin für Jäger" entschieden haben würde Dir wohl schon ein Strick gedreht werden. Kannst aber auch Glück haben und der Richter hält sich an die Gesetze, dann wohl eher nicht. Siehe oben - bis zu diesem Urteil (HA für JÄger) habe ich zwar auch schon "komische" Urteile selbst erlebt, aber immer noch irgendeine nachvollziehbare Logik erkannt. Leider scheint beim Thema "Waffen" der ein oder andere Richter seine eigene Meinung / Anschauung extrem einbringen zu wollen.
  22. Wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber über Monate / Jahre doch niemals "leistbar", von den Kosten ganz zu Schweigen. Bei 24h sind das doch 3 Menschen, die benötigt werden. Im Vergleich zu einem Stempel und evtl. noch einer Woche Training doch ein massiver Mehraufwand, vor allem da es ja nicht um eine temporäre Situation (z.B. bis zur Festnahme eines Gesuchten) geht.
  23. Weis jemand ob der Betroffene einen Waffenschein beantragt hat? Zumindest das Thema "mehr gefärdet als die Allgemeinheit" sollte doch spätestestens mit dem Zusammenschlagen vor dem Gericht bzw. den Äußerungen im Gerichtssaal gegeben sein. Zumindest kenne ich keinen, der ein Mitglied einer "Großfamilie" erschossen hat und jetzt bedroht wird. Daher doch ein "klarer Fall" für das legale tragen einer Waffe.
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