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HBM

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  1. HBM

    Rückgabe der WBK

    Für "Gelb" sicherlich nicht, da die gelbe WBK als Sportschütze als Grundlage zum Erwerb auch ohne einen Eintrag ausgegeben wird. Bei "Grün" wird wohl unterschiedlich verfahren, aber wenn Du acht Waffen auf der grünen WBK hattest und alle ausgetragen wurden, kenne ich es bisher, allerdings aus Erzählungen, so, dass die WBK einbehalten wird. Wenn noch freie Plätze auf der WBK sind, dann wird die WBK anscheinend von manchen SB einbehalten und manche lassen diese beim Waffenbesitzer um das Geld für die Neuausstellung zu sparen.
  2. Es ist auf jeden Fall einfacher zu beweisen, dass die Fingerabdrücke der Frau nicht passen als dass die Frau den Zahlencode nicht kennt. Beides wirst Du nicht beweisen müssen, aber falls doch ist das Thema Fingerabdrücke einfacher als beim Zahlencode.
  3. http://www.carl-wittkopp.com/m/produkte/elektronische-schloesser/92/finkey-serie.html http://www.hartmann-tresore.de/sonderseiten/biometrisches-verschlusssystem.html http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Widerstandsgrad-1-EN-1143-1-Langwaffen-KurzwaffenMunition-7/waffenschrank-biometre-fingerpint-FinKey-320.html
  4. Wichtig ist auch noch, ob der Schrank ohne Wandbefestigung z.B. durch schwere Türen umfallen kann.
  5. Wie hoch möchtest Du die Munition bzw. den Inhalt versichern?
  6. Ist mir schon klar, aber die Vorgehensweise mit dieser "Schlagzeile" und der Präsentation der Waffen, etc. stört mich halt. Die Polizeit wird die Waffen sicherlich auch nicht mit einem Pressetermin und einer Entschuldigung mit Foto zurückgeben, was ich allerdings genau so idiotisch fände, wie die aktuelle Präsentation des "Waffenarsenals".
  7. Naja, kann man so sehen, allerdings möchte ich auch keine Reichsbürger (damit meine ich jetzt Personen die das "Thema" konsequent "ausleben") in einem Verein für den ich verantwortlich bin. Das betrifft allerdings nicht nur Schützenvereine, sondern ebenso alle anderen Vereine und Institutionen. Diese Menschen wären mir einfach zu stressig wenn ich mir die Aussagen teilweise anschaue bzw. lese und damit meine ich jetzt nicht die Berichterstattung "über Reichsbürger" sondern die reigenen Äußerungen "von Reichsbürgern". Wobei ich glaube, dass es "den Reichsbürger" gar nicht gibt, sondern viele "shades of grey" wie man heute sagt ;-) und daher gilt immer die "Einzelfallpräfung". ;-)
  8. Folgende "Probleme" hab ich mit dem aktuellen Vorgehen: 1. Warum präsentieren die Behörden Waffen die zumindest bis zur Widerrufung der WBK legal im Besitz von Reichsbürgern waren? 2. Warum wird nicht, zumindest in der Pressemitteilung der Polizei, gesagt, dass die Waffen nach WaffG aufbewahrt wurden? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dem so war, da ansonsten jedes auch nur so kleines Vergehen gegen das WaffG ja breit getreten wird. 3. Unsere Presse (evtl. auch die Polizei) schreibt "Reichsbürger-Rentnerpaar hatte ganzes Waffenarsenal in seiner Wohnung". Ist natürlich reißerischer als "Reichsbürger-Rentnerpaar verliert Erlaubnis zum Waffenbesitz", aber sugeriert einen ganz anderen Sachverhalt als der tatsächliche. 4. Mir ist nich klar, bzw. aus dem Artikel geht nicht hervor ob das "Reichsbürger-Rentnerpaar" die WBKs "normal" widerrufen bekommen hat und sich dann geweigert hat die Waffen einem Berechtigten zu überlassen oder ob gleich, mit der Übergabe des Widerrufs, die Waffen "beschlagnahmt" wurden. Wenn die zweite Variante zutrifft, was ich durchaus aufgrund anderer Vorfälle, von Seiten der Behörde verstehen würde, dann habe ich massive Probleme mit der Darstellung des Sachverhaltes und vor allem mit der Präsentation (siehe 1.) der Waffen, da dann noch gar kein Fehlverhalten der Reichsbürger vor lag.
  9. Lass doch solche nicht passenden Vergleiche. "Die Juden" und meines wissens auch kein Jude haben die staatliche Ordnung im damaligen Deutschland in Frage gestellt bzw. "öffentlich" nicht anerkannt, sondern sich genau so wenig oder viel an die damaligen Gesetze gehalten wie alle anderen Deutschen. Aufgrund der Tatsache Jude zu sein, haben sie sich wahrscheinlich sogar mehr an die Gesetzte gehalten als der "typische Arier".
  10. Ist übrigens das gleiche Problem wie mit der "Kriminalität durch Nichtdeutsche", da gibt es in der Kriminalitätsstatistik (zumindest in denen wo seperat ausgewiesen wird) noch einen Prozentsatz ohne derjenigen "Kriminalität" die nur durch die Tatsache "Nichtdeutscher" möglich ist, also z.B. Passvergehen, Freizügigkeit, etc.. Interessant wäre eben auch, welche "Straftaten", also z.B. gegen das Waffengesetz "nur" deshalb begangen werden konnten weil eine Waffe vorhanden war und ansonsten (außer z.B. dem bloßem Besitz einer illegalen Waffe) keine andere Straftat als Grundlage hat.
  11. HBM

    Waffen Braun

    Vorgehensweise wird geduldet bzw. von manchen Sachbearbeitern empfohlen und wenn dann niemand (weder die Behörde noch der Händler, noch der Käufer) einen Schaden bzw. ein Problem damit hat, dann ist es zwar nicht "gesetzeskonform" aber das interessiert dann trotzdem niemand.
  12. Warum "dünnes Eis"? Bist Du der Meinung man muss die Waffe erst wieder zurückgeben und dann neu "erwerben" oder geht es Dir nur darum, dass man in diesem Fall den Überlasser der Waffe informieren sollte, da ansonsten die 14 Tage für das Austragen nicht eingehalten werden?
  13. HBM

    Disziplin Frage DSB

    Sehe ich genau so. Der Grund für den BDMP werden günstigere Gebühren bei der Versicherung sein.
  14. HBM

    Disziplin Frage DSB

    Interessant wird es dann beim BDMP, da dort eine Versicherung nur besteht, wenn ein Schießleiter-BDMP anwesend ist. Eine Aufsicht-BDMP alleine reicht nicht, allerdings reicht ein Schießleiter-BDMP als "verantwortliche Aufsichtsperson" auch für mehrere Stände auf einem Areal mit jeweils "nur" Aufsichten.
  15. Sicher ist das der Grund, allerdings kann der SB hier auch eine Ausnahme machen und dem Kunden Kosten und Zeit/Aufwand sparen.
  16. Stimmt, wahrscheinlich wirklich weder Austausch- noch Wechsellauf, sondern Wechselsystem.
  17. Wird Dir zwar Dein Anwalt sagen, aber ich gehe davon aus, dass Du einen "Austauschlauf" und keinen "Wechsellauf" meinst.
  18. Jetzt stellt sich halt die Frage ob die 6 Monate für die gelten, die sich alles gefallen lassen und die einigen Tage für die, die für Ihre Rechte auch mal "kämpfen" bzw. zumindest klar stellen, dass man wissen möchte auf welcher Rechtsgrundlage die "Forderung" oder soll ich sagen "der Wunsch" der Waffenbehörde begründet ist. Aber das ist naürlich Deine Entscheidung. Bei Aussagen wie "da mir Wartezeiten von bis zu 6 Monaten offenbart wurden, das Ergebnis der Abfrage könnte aber auch nur einige Tage dauern" bin ich halt eher der Typ "dann schau ma mal wer Recht hat (evtl. auch bekommt)". Allerdings braucht es das bei meiner Behörde bzw. dem für mich zuständigen Sachbearbeiter so überhaupt nicht, aber es gibt ja auch noch andere Behörden bei denen ich mir "meinen" SB wünschen würde. ;-)
  19. Sind die Quellenangaben falsch oder wurden diese (evtl. nach Deiner Anmerkung) ergänzt?
  20. Ich "benötige" auch keinen Reisepass, aber trotzdem habe ich einen und nicht nur meinen Personalausweis. Warum? Da ich meinen Personalausweis immer dabei habe liegt der Reisepass daheim für den Fall, dass der Ausweis abhanden kommt. Allerdings hat mich niemand gefragt "Warum brauchen Sie noch einen Reisepass?". Geht ja auch die Gemeinde nichts an, aber evtl. siehst Du das ja auch anders.
  21. Was ist daran so "schlimm", wenn ich eine Urkunde über meine Staatsangehörigkeit, auch als LWB oder Beamter, vom Staat anfordere? Lt. den Infos die ich bisher zum Thema gelesen habe ist wohl der Pass bzw. Ausweis kein urkundlicher Nachweis der Staatsangehörigkeit und daher wäre alleine das doch schon ein Grund für die Beantragung der Urkunde oder hab ich was übersehen?
  22. Das sehe ich ganz anders. Im Moment (aufgrund des Themas "Reichsbürger") würde ich das Papier nicht einfach so beantragen, aber ansonsten wäre mein "Grund" für die Urkunde, dass ich stolz darauf bin Deutscher zu sein. Noch lieber wäre mir allerdings eine Urkunde die bestätigt, dass ich ein "gebürtiger Bayer" bin. Was daran ist falsch, wenn man sich (z.B. weil man, zusätzlich zum Stammbuch, noch ein anderes Dokument, an anderer Stelle, aufheben möchte) diese Urkunde ausstellen lässt. Allerdings ist mir, habe mich da noch nicht eingelesen, da es für mich auch nicht so relevant ist, auch nicht klar, was die Reichsbürger damit "anfangen" möchten.
  23. Hoffentlich bekommt Arms24 das Thema schnell in den Griff. So was nervt Kunden und ist rechtlich auch nicht unproblematisch.
  24. In welchem Bundesland geht es so zu? :-(
  25. Warum? Sicherlich nicht in allen Fällen, aber wenn jemand seinen Pass zurück gibt mit der Begründung "diesen Staat gibt es gar nicht", dann braucht es doch nur ein Formular incl. Verzicht auf alle staatlichen Leistungen (mir ist klar, dass in der BRD ein Formular wichtig ist) mit dem er seine "Ausbürgerung" (keine Ahnung ob es sowas gibt, aber warum nicht) beantragt und ab da läuft alles seinen behördlichen Ablauf. Eben auch inkl. der Forderung zur Rückgabe aller anderen Ausweise / Genehmigungen / etc.. Und wenn er oder sie "Verzicht auf alle staatlichen Leistungen" nicht ankreuzt, dann bekommt er oder sie den Pass wieder zurück mit "Leider können wir Ihrer Ausbürgerung nicht stattgeben. Bitte erklären Sie vor einem erneuten Antrag erst den Verzicht auf alle Leistungen.". Ist zwar extrem bürokratisch, aber wenn ich mir die aktuelle Verwaltungspraxis in anderen Dingen anschaue, dann wäre dieses Vorgehen fast schon einfach und "schlicht". ;-)
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