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HBM

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  1. Dann lieg ich wohl falsch, wobei ich mir bei gestohlener Ware doch recht sicher bin, dass kein gutgläubiger Erwerb möglich ist. Trotzdem würde ich mit dem Händler "verhandeln" und einen hochwertigeren Revolver und zusätzlich die Kosten für den Eintrag "raus handeln", dann hast Du auch dem bisherigen Besitzer (versetz Dich doch mal in dessen Lage) einen Gefallen getan und noch "was besseres" bekommen.
  2. Wenn er etwas verkauft hat, was dem Händler nicht gehört hat, dann ist der Kauf nichtig (ähnlich, wie bei gestohlener Ware, da kann man auch nicht "gutgläubig" kaufen, der Eigentümer bleibt immer der, dem gestohlen wurde). Die Kosten wirst Du vom Händler, evtl. inkl. einem zusätzlichen Aufwandsersatz, erstattet bekommen. Zusätzlich hast Du evtl. noch einen Anspruch darauf einen "gleichwertigen" Revolver (da wird wohl, da keine Neuware, ein Problem liegen) zu kaufen und die evtl. Mehrkosten vom Händler zu bekommen. Frag doch mal den Händler, was er Dir anbietet, evtl. einen hochwertigeren Revolver aus seinem Bestand. Alle Infos natürlich ohne dass dies eine Rechtsberatung in irgendeiner Form darstellt, ist einfach meine Meinung bzw. wie ich das machen würde.
  3. Das war mir so noch nicht klar da ich mich noch nicht so lange mit dem Waffengesetz, etc. beschäftige. Danke für den Hinweis. Wir sind ja nicht so weit auseinander. Selbst würde ich auch z.B. maximal ca. 10 Schweden mit jeweils unterschiedlicher Visierung sportlich nutzen, allerdings sehe ich auch kein Problem wenn ein anderer Schütze mehr braucht / haben möchte.
  4. So würde ich das auch "raus lesen", da "und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist." für mich folgendes bedeutet. Der Gesetzgeber hat ab dem ersten Erwerb auf "Gelb" mit 18 Jahren und dem letzten Erwerb kurz vor dem Tod mit 78 Jahren mit 2x2x60 = 240 Waffen gerechnet, die ein Sportschütze erwerben darf und diese 240 Waffen nicht als "Horten" angesehen. Für mich sind 240 relativ identische Waffen zwar eher Sammeln als Erwerb als Sportschütze, aber anscheinend wurde das vom Gesetzgeber nicht so gesehen.
  5. Vielleicht die Tatsache, dass mehr Tankstellen überfallen werden als "irgendwelche Büros"? Ich gönne allen Politikern die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, aber ich hätte auch kein Problem wenn "die Tankstellenfrau" eine Waffe führen würde. Nur sehe ich das "Bedürfnis" eher bei der Tankstellenfrau als beim Politiker.
  6. Es gibt doch mehr Überfälle auf Tankstellen als Übergriffe auf Politiker oder wird nur mehr über Überfälle berichtet? Natürlich gibt es mehr Tankstellen als Politiker, aber wann war denn eigentlich der letzte Überfall auf einen Politiker?
  7. Gut, dass die Kriminalität in den amerikanischen Staaten, in denen die Waffengesetze am härtesten sind, am niedrigsten ausfällt. Und ich dachte immer, die Probleme in den USA haben mit der Gesellschaftsstruktur bzw. den Problemen in den Ballungsräumen zu tun. Wobei Du recht hast, anscheinend ist es wirklich so, dass in den Statten der USA, in denen das tragen von Waffen erschwert oder verboten ist, die Kriminalitätsrate höher als im Durchschnitt ist. Allerdings denke ich, dass das eher mit der sozialen Struktur bzw. der Bevölkerungsdichte dort zusammen hängt.
  8. Bin ich 100% bei Dir und jetzt geh ich mal unsere Vereinsmeisterschaft vorbereiten, da gehts ab 18.00 Uhr los und hoffentlich komme ich zum Schießen.
  9. Klar, ich akzeptiere so ziemlich jede Meinung, so lange nicht die Meinung anderer unterdrückt wird und man muss auch nicht bei jedem Punkt gleicher Meinung sein, daher auf jeden Fall , allerdings nicht "Freunde", da ich unter diesem Wort nur sehr wenige Personen sehe. Im Moment sind das bei mir genau drei und für mich definiert sich "Freund" sehr umfangreich, was Du evtl. gar nicht möchtest da mit diesem "Status" auch sehr viele Pflichten verbunden sind. ;-)
  10. Waffen sind kein Kinderpielzeug und gehören deshalb nicht in die Hände von Kindern. Ansonsten geht, zumindest ist das meine Meinung, von einem ungeübten Teilnehmer am Straßenverkehr (bin einmal, nach etwas mehr Alkohol bei einem Freund im Auto mit dessen Frau als "Fahrer" nach Hause kutschiert worden - die Frau fährt maximal ein mal im Jahr mit dem Auto und war dermaßen unsicher bis gefährlich unterwegs, dass ich fast meinen Führerschein riskiert hätte) eine größere Gefahr aus, als von einem ungeübten Schützen auf dem Schießstand. Die wichtigsten Regeln sind bei Waffen um so vieles einfacher, als bei der Bedienung von diversen Maschinen (wie oft fliegen einem z.B. die Steine um die Ohren wenn irgendein Trottel mit der Motorsense arbeitet), von Fahrzeugen gar nicht zu reden und dort wird, zumindest im Privatbereich, Gott sei Dank sehr viel auf "Selbstverantwortung" gesetzt. Die Gefährlichkeit von Waffen in "ungeübten" Händen, wenn man vom Missbrauch absieht, wobei ich auch da mehr Gefahr von Autos/LKWS/etc. sehe, wird, auch von Schützen, sehr oft überschätzt. Wo ist die Grenze bei "fit bleiben" bzw. "sicher bedienen"? Ich selbst schieße, als Jäger, aufgrund meines hohen Trainingsaufwands, bestimmt zielsicherer als viele andere Jäger. Trotzdem würde ich nicht schreiben "besser" als viele andere Jäger, da ich, mangels Zeit, viel zu wenig zum Jagen komme und daher wenig Erfahrung mit dem schätzen von Entfernungen, etc. habe. Mir fehlt oft auch die Erfahrung bei etwas schräg stehendem Wild abschätzen zu können, wohin ich treffen muss bzw. je nach Haltung, Zustand, Körperbau des Tieres genau zu wissen wo welche Organe liegen. Daher bleibt bei mir der Finger halt trotz der Tatsache, dass ich genau da hin treffen würde, wohin ich schießen will, auch mal lang. So lange nicht zumindest die Reaktionsfähigkeit, Sehkraft und evtl. "allgemeine Konstitution" bei Führerscheininhabern geprüft wird sehe ich keinen Anlass hier in einem viel unproblematischeren Bereich der Waffenbesitzer überhaupt über so etwas zu diskutieren.
  11. Stimmt, allerdings reicht für "Home Defense" ja eine Doppelflinte und eine Glock 17 aus und diese "Grundaustattung" bekommt man als Österreicher ohne Probleme. Deshalb werden in Österreich ja auch alle Streitigkeiten bevorzugt mit Schusswaffen ausgetragen. Sorry, aber mich nervt es, wenn in Deutschland selbst manche Schützen der Meinung sind, dass "zum Spaß breitensportlich Schießen" nicht ausreicht, obwohl dem Gesetzgeber genau das als "sporliches Schießen" ausreicht. Wäre alles viel einfacher, wenn, analog zu Österreich, die Selbstverteidigung als zusätzliches Bedürfnis möglich wäre. Auch die diversen Einschränkungen für Sportschützen (2/6, "Anschein"-Kaliber-Lauflänge, etc.), Jäger (nur 2-3 KW), Sammler (Nutzung der Waffen), etc. nerven mich, obwohl ich noch nicht mal so groß betroffen bin.
  12. So jemand kann man dann ja nur empfehlen nach Österreich auszuwandern und dort eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung für zuhause zu beantragen. Dort geht das nämlich ohne Probleme, vom extrem einfachen Erwerb von Langwaffen mag ich jetzt gar nicht reden. Was bin ich froh, dass wir hier ein Deutschland keine österreichischen Verhältnisse haben sondern die Vereine darauf achten, dass nur ernsthafte Sportschützen aufgenommen werden. Was bin ich froh, dass bei uns der Spaß im Vordergrund steht und bis auf ein paar wenige (o.K., da gehöre ich dazu) nur wenig Wettkämpfe über Vereinsebene geschossen werden. Was bin ich froh, dass ich nicht ein "Deinem" Verein Mitglied bin.
  13. Was ist schon "leicht"? Schwer ist der Einstieg nicht, aber etwas Zeit sollte man schon mitbringen. Aus welcher Gegend kommst Du? Mit der Info ist es etwas einfacher evlt. Tipps zu Vereinen zu geben.
  14. Die Antwort passt meiner Meinung nach nicht zur Ausgangsfrage. Es geht bei dieser Formulierung nur um "Waffenkontingente" (also die zwei Kurzwaffen für Jäger und die drei Halbautomaten sowie zwei Kurzwaffen für Sportschützen) und nicht um die weiteren Kurzwaffen z.B. zur Leistungssteigerung oder weiterer Disziplinen, etc.. Meiner Meinung nach wird ab der dritten Kurzwaffe bzw. bei Sportschützen ab dem vierten Halbautomaten eine evtl. vorhandene Erbwaffe berücksichtigt bzw. kann berücksichtigt werden. Ist aber wohl, wie schon geschrieben, immer Auslegungssache des jeweiligen Verbandes bzw. spätestens (wenn man dem Verband die Erbwaffen nicht meldet - beim BDS muss man alle vorhandenen WBKs mit einreichen) des Sachbearbeiters in der Behörde. Der berücksichtigt dann evtl. die geerbte CZ Sport III wenn ein Sportschütze zusätzlich zur 9mm Pistole und .357er Revolver noch eine KK-Pistole für weitere Disziplinen beantragen möchte da es nicht um das Thema "Waffenkontingent", sondern um "Schütze braucht eine weitere Waffe, da noch keine geeignete Waffe für diese Disziplin vorhanden ist" geht. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler, dann bitte begründen warum eine "Nicht-Anrechnung auf bestehende Waffenkontingente" gleichbedeutend mit "Erbwaffen sind per Definition keine beim Erben/Sportschützen im Besitz befindliche Waffe" sein sollte. Zumindest beim BDS heißt es im Antrag bzw. der Bedürfnisbestätigung: "Der Antragsteller benötigt über die bereits in seinem Besitz befindlichen (Anzahl) mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition*/ (Anzahl) halbautomatischen Langwaffen* eine weitere mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition* / halbautomatische Langwaffe* für die Ausübung der folgenden weiteren Sportdisziplin ...".
  15. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kleiner-waffenschein-in-deutschland-laien-am-abzug-a-1118109.html So sollte der Link gehen.
  16. Es geht also um Kurzwaffe im Blechkasten und Munition daneben. Beides gemeinsam im B-Schrank. Würde ich ohne schriftliche Erlaubnis vom SB nicht machen. Munition im Blechkasten und Kurzwaffe daneben. Beides gemeinsam im B-Schrank. Sehe ich eher kein Problem, würde aber noch mal kurz mit dem SB sprechen, der zur evlt. Kontrolle vorbei kommt und mir die Info notieren.
  17. Kaufen = Jetzt Erwerben = Später PS: Hat, zumindest bei mir, dann noch den Vorteil, dass die Eintragung einer Büchse genau so viel kostet wie maximal acht Büchsen (mehr geht nicht auf die WBK). ;-)
  18. o.k., wenn Dein Einwand als Kritik am Wirtschaften des Staates gedacht war, dann verstehe ich Dich. Für mich klang die Formulierung allerdings eher nach "unfähige Mitarbeiter, die nicht aufs Geld schauen, da eh nicht Ihr eigenes". Zumindest Dein Beispiel mit "Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte ..." klang eher nach "den Menschen dort ist es egal, da nicht das eigene Geld".
  19. Für mich kein Argument. In jeder Firma (vom Inhaber mal ausgenommen) wird mit dem Geld anderer Leute eingekauft. Trotzdem wird verhandelt, "gefeilscht" und dann teilweise (leider) beim "billigsten" und nicht beim günstigsten Anbieter eingekauft. Mit den anderen Punkten hast Du allerdings recht, man muss bei öffentlicher Beschaffung immer aufpassen, dass man nicht "Äpfel mit Birnen vergleicht" wenn z.B. eine Ersatzteillieferung auf Jahrzehnte und oder identische Nachlieferungen, etc. vereinbart werden, dann soll/muss der Lieferant dafür auch Geld bekommen.
  20. Also wäre das im Vergleich "Innendienst bis zur Rente bei geänderten Bezügen". ;-)
  21. Welche Strafe gibt es denn für einen Sportschützen der seine Waffe auf dem Stand liegen lässt und diese gestohlen wird oder für den Jäger, dem die Waffe im Wald abhanden kommt? Gibt es hierzu nachlesbare Urteile? Mir ist klar, dass für den Polizisten das Waffengesetz, zumindest im Dienst, nicht gilt, aber trotzdem würde mich ein Vergleich interessieren. Ein "dann hagelts Strafe" ist mir etwas zu unklar, auch wenn ich mir durchaus vorstellen kann, dass es für einen Ottonormalverbraucher problematisch ist eine Waffe "liegen zu lassen". Wobei die Erklärung "Einsatz zu einem aktuellen Raubüberfall" einem "Anruf, die Frau wird verletzt ins Krankenhaus eingeliefert - schnell kommen." für Ottonormalverbraucher entspricht.
  22. Einen kleinen "Schock" hab ich auch bekommen, als ich vor mehreren Jahren - nichts ahnend - bei einem Verein vorbei geschaut habe und dort gerade ein IPSC-Wettkampf ausgetragen wurde. Eigentlich wollte ich nach langjähriger Pause wieder das Schießen beginnen um einen "meditativen" Sport (ohne gleich mit Golf anfangen zu müssen) ausüben zu können. O.K., bei dem Verein hab ich nicht angefangen, aber inzwischen machen mir IPSC-Matches schon viel Spaß, allerdings nicht "leistungssportlich", da ist mir IPSC viel zu anstrengend. ;-) Interessant, dass genau die Art von Schießsport, die ich aufgrund "ist mir zu sportlich", wirklich nur zum Spaß ausübe, von der Steuerbehörde nicht als "Sport" anerkannt wird, aber das ist ein anderes Thema. :-)
  23. Bei meinem letzten "will haben" Kauf war ich auch recht überrascht wie lang eine Winchester SX3 Rainero Testa ( http://www.winchesterint.com/winchester/products/mresult.php?group1=1&group2=2&group3=&submod=A-WSX3RT&lang=de ) im Original / Live ausschaut. Auf dem Bild gehts ja noch, aber das Ding ist echt lang. ;-)
  24. Ist mir schon klar, ich lehn mich ja auch zurück und lache bei einigen Beiträgen (manchmal aber auch nur deshalb, weil ich lieber lache als weine).
  25. Die erste Antwort berücksichtigt allerdings nicht die unterschiedlichen "Einschränkungen in Bezug auf den Transport bezüglich der Anzahl der Waffen". ;-) Es geht ja nicht nur um den rechtlichen Aspekt, sondern auch darum ob sich die unterschiedlichen Waffen miteinander vertragen. Niemand möchte einen Streit in der Tasche auf dem Rücksitz. PS: Ein Forum mit einem ersten Beitrag incl. konkreter Frage und einem zweiten Beitrag mit "nein" macht doch auch keinen Spaß. :-) Übrigens war ich echt überrascht wie viel vier Langwaffen wiegen können und das obwohl ich in Mathe gar nicht mal so schlecht war.
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