

HBM
WO Premium-
Gesamte Inhalte
4.347 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von HBM
-
Lies lieber http://www.meforum.org/2435/sind-judentum-christentum-gewalttaetig-wie-islamund hab Spaß beim "löchern von Scheiben".
-
Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Wieso das, oder woher weist Du, welche Art von Verbindlichkeiten (z.B. an Gesellschafter mit Rangrücktritt oder ähnliches) die 10 Mio. Verbindlichkeiten darstellen? Bereits 2012 (oder war es 2011 - hab keine Lust nach zu schauen) wurde ein Teil der langfristigen Verbindlichkeiten in eine Kapitalrücklage umgewandelt und noch zusätzlich was "drauf gelegt". Da braucht es nur einen Beschluss und es ist nicht mal ein Notar notwendig.- 280 Antworten
-
- Waffensicherung
- Transport
-
(und 4 weitere)
Markiert mit:
-
Kommt nach dem Radikalenerlass-Der "Depri"-Erlass?!
HBM antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das Problem, das ich sehe ist, dass eine "Zwangsmeldung" aller Ärzte bei bestimmten Berufen / Tätigkeiten / etc. (z.B. Waffenbesitzer) massiv gegen den Datenschutz verstößt und im Endeffekt keine Vorteile bzw. nicht mehr Sicherheit bringt. Eher sorgt eine solche Verpflichtung sogar für weniger Sicherheit bzw. eine höhere Gefährdung, da niemand mehr bei ersten Anzeigen zum Arzt geht. Niemand möchte Probleme im Job oder andere "Einschränkungen" riskieren und dann wird lieber mal ein "wird schon irgendwie gehen" gedacht und schon entstehen Probleme da ansonsten evtl. behandelt worden wären. -
Nein, dass wäre gar nicht schön, zumindest für mich nicht. Ich kenne sehr viele Politiker, teils recht gut. Ein paar davon sind Jäger und wir gehen von Zeit zu Zeit zum "Sportschießen". Das ist auch o.K. und macht viel Spaß. Wenn alle Politiker die ich persönlich kenne Sportschützen wären, dann würde mir mein Hobby wahrscheinlich keinen Spaß mehr machen. PS: Wobei ja nicht alle im gleichen Verein, noch besser nicht im gleichen Verband sein müssen. ;-)
-
Es soll sogar Verbrecher geben/gegeben haben, die sind/waren Politiker. Der einzige Unterschied ist, dass ein Verbrecher (da reicht erst mal sogar "mutmaßlicher") kein Sportschütze mehr ist, zumindest keiner mehr mit eigenen Waffen. Ein mutmaßlicher Verbrecher, der gleichzeitig noch Politiker ist, bleibt erst mal weiter Politiker. Wobei es auch für den dann eher schwer wird, aber verboten wird die Tätigkeit als Politiker erst mal nicht.
-
10. 9 Para Pistole aus der "BDS-Dienstpistolenliste" (o.K. sind eher historische Pistolen, aber auch teilweise 9 Para) - man muss allerdings aufpassen, dass die Pistole nicht auch beim BDMP in der Dienstpistolenliste steht [1014] PS: Jetzt (ab der 10. 9 Para) wird es aber wirklich schwer, wenn man nicht wie schon angemerkt auf "Austauschwaffe" für Wettkampfschützen "plädiert", oder hat noch jemand eine Disziplin?
-
Gilt der Voreintrag in die grüne WBK bereits als Erwerb?
HBM antwortete auf Exitstrategie's Thema in Waffenrecht
Wieso stellt sich bei Euch dieses Problem. Es werden immer gleich zwei Waffen "gleichzeitig" erworben und schon ist die Rechenweise komplett egal. ;-) -
Das PDF bzw. die Stellungnahme in der Gesamtheit klingt logisch und sinnvoll. Was mich total irritiert ist das Thema "Wir stellen keine HK416 zur Verfügung". Warum kauft der Bund nicht einfach fünf solcher Gewehre, wenn er einen Test durchführen will? Wenn wirklich "leichte Maschinengewehre" (egal von wem) mit dem "normalen" G36 verglichen wurden, dann kann ich den Ärger von HK nachvollziehen. Die "Weigerung" HK416 zur Verfügung zu stellen macht das Thema allerdings nicht gerade einfacher. ;-)
-
S&B Lieferprobleme - woher kurzfristig 1.000 Schuss .308 Win?
HBM antwortete auf sozialwirt's Thema in Allgemein
Evtl. wäre auch Waffen Rabitsch eine sinnvolle "Lieferadresse". -
Kurz und schmerzlos auf den Punkt gebracht. Hoffentlich gab es vom Hersteller vorher kein: "Lieber Lieferant, mir ist klar, dass ich nicht genau gesagt habe, was ich haben will, aber könntest Du mir einen Gefallen tun und irgendeine Lösung für die Probleme finden die mich nicht ganz blöd dastehen lässt. Wir haben doch immer gut zusammen gearbeitet, oder?"
-
Sollte es doch jemand interessieren, natürlich war die Anfrage (incl. der Antwort) an/vom LKA und nicht BKA. Hab mir gerade die Mail noch mal raus gesucht. PS: Damit ist auch klar, warum warum der SB eine Antwort bekommen hat, das LKA ist nicht für Bundestagsabgeordnete zuständig. ;-)
-
Mir wäre eine telefonische Auskunft hier zu wenig, aber ich schreibe niemandem vor wie er in diesem Fall zu handeln hat (weder dem Händler, noch dem Erwerber). Als ich mir nicht sicher war ob ein "Ersatzschloss" für meine P210 ein EWB-Teil ist oder nicht (aufgrund der Formulierung "...oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.") hat sogar mein Sachbearbeiter eine Rückfrage beim BKA eingeholt. Die Mail hat er mir dann freundlicherweise zur Verfügung gestellt damit ich keine Probleme bekomme, falls das mal jemand anders sehen sollte.
-
Das mag jetzt nicht für alle gelten, aber ich erfahre Änderungen im Waffengesetz bzw. "Auslegungen" und "Fallstricke" in diesem Bereich, sehr viel schneller und besser als ähnliche Themen im Straßenverkehr. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich mich hier "aktiv" informiere und mein Auto bzw. Autofahren für mich nur ein "bringt mich von Punkt A nach Punkt B" ist. Weist Du z.B., dass man, auch wenn die Sicht perfekt gegeben ist und nirgends ein anderes Fahrzeug in Sicht ist, der "neue" grüne Abbiegepfeil zum Rechts-Abbiegen verlangt, dass man komplett anhällt und alle vier Räder still stehen und nicht wie bei "Vorfahrt achten" auch gemäßigt (ohne Anhalten) in die Kreuzung gefahren werden darf?
-
Eingeschränkt ja, das "sehr" würde ich streichen ;-) oder wie beurteilst Du das Thema im Bereich der STVO? Als Autofahrer ist der Satz "Aber als ich den Führerschein gemacht habe musste man sich noch nicht anschnallen." vor Gericht nur bedingt hilfreich. PS: Hab auch noch nie von "kostenlosen Auffrischungslehrgängen zu Änderungen in der Straßenverkehrsordnung" gehört. ;-)
-
o.K., kenne die "Black Dog Magazine" nicht, aber für die SIG P210 KK - Magazine brauche ich das Ladetool viel öfter als bei meinen 9mm oder .40 S&W Waffen. Kann aber natürlich auch an den SIG-KK-Magazinen liegen.
-
Das Beispiel der Magazin Lader war wohl als Antwort auf diesen Post gedacht.
-
Danke für den Beitrag. Ich war kurzzeitig echt irritiert, da wir im Verein wirklich nur die erforderlichen "Vorgaben" aus den Gesetzen bzw. des Verbandes (BDS bzw. BSSB) einhalten und auch nicht darüber hinaus gehen wollen. Weder führen wir eine "Liste der anwesenden Schützen" - dafür ist jeder selbst verantwortlich , noch gibt es andere Einschränkungen über die Gesetze / Verbandsvorgaben hinaus. Ein "Nachtragen" von alten Terminen gibt es nicht und daher hat jeder immer sein Schießbuch dabei. Beim Thema "Aufsichten" hat praktisch jeder Schütze auch eine "Aufsichentschulung" hinter sich. Ein paar ältere Mitglieder haben keine Schulung, aber alle "neuen" machen den Tag Schulung mit dem Erwerb der eigenen Waffe, allein schon, da wir den Stand 24/7 nutzen können.
-
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Meiner Meinung nach sollte kein Verein, kein Verband und kein "Einzelner" die bestehenden Gesetze auch noch verschärfen bzw. verschärft auslegen. Wenn jemand eine Waffe, noch dazu im Erbfall, erhalten / behalten möchte, dann sollten eine Beurteilung der persönlichen Eignung, der Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis reichen. Ein Bedürfnis und laufende Schießtermine sind meiner Meinung nach nicht nötig. Die Wartezeit von einem Jahr auch nicht sinnvoll, eine Verlängerung auf 2 Jahre durch den Verein fast schon unverschämt. Was macht der Verein mit Schützen, die aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr zum schießen kommen? Die gesetzlichen Einschränkungen, vor allem das "Bedürfnis-Prinzip" an sich, sind mehr als ausreichend. Das letzte, was wir Schützen brauchen sind Vereine, Verbände oder andere Organisationen die das Gesetz noch verschärfen. Ist aber natürlich nur meine Meinung und ich akzeptiere auch eine andere Sichtweise. Aber, wie ich schon geschrieben habe, wenn nie bei Euch geschossen wurde, dann braucht/könnt Ihr auch nichts bestätigen. Ist doch alles klar, oder?
-
Na ja, ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich einen KK-Einzellader "bedienen" könnte. Hab sowas noch nie geschossen, also würde ich mir das kurz vorher erklären lassen. Treffen sollte dann allerdings auch mit KK-Einzellader passen, wobei das "Treffen" kein Kriterium ist, wie mir mein SB mal beim Thema "erfolgreiche Teilnahme an einem Wettkampf" erklärt hat (da reicht "nicht DQ" als "erfolgreich" aus). ;-) Ist nicht optimal, aber gegen geplanten Betrug gibt es nur wenig Möglichkeiten von "jeder kennt jeden" mal abgesehen. Dann hat Sie ja auch nur einen Eintrag von "Euch" im Schießbuch und da hab ich jetzt keine Ahnung ob das für eine Bestätigung durch den Verein reicht oder nicht. Evtl. macht es in diesem Fall auch mehr Sinn, wenn der Antrag für die neue Waffe über den Verein gestellt wird in dem sie häufiger schießt. Dort ist die Bestätigung dann ja auch kein Problem.
-
Servus, im BBS in Bayern bestätigt der Verein folgendes: -------------------------------------------------------------------------------- Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. * Bei Antrag auf eine bestimmte Waffe **Bei Antrag auf eine WBK (gelb) für Sportschützen ***Unzutreffendes streichen -------------------------------------------------------------------------------- Euer Verein hat doch bestimmt irgendeinen "Dauer-Mietvertrag" oder eine andere Vereinbarung bzgl. der dauerhaften Nutzung (egal ob wöchentlich oder monatlich) eines Schießstandes. Wenn ja, überhaupt kein Problem, auch wenn die Mitglieder an anderen Orten schießen. Probleme gab es wohl "nur" bei Vereinen, die z.B. überhaupt keine Möglichkeit zum Flintenschießen haben/anbieten aber deren Mitglieder "Flintendisziplinen beantragt" haben.
-
Kann der Verein, analog zum Verband, den "Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre" auch auf die Mitglieder selbst "delegieren"? In einem der Vereine in denen ich schieße wird zwar mein Name notiert, aber das dient (zumindest bin ich bisher davon ausgegangen) nur der Abrechnung, da in diesem Verein pro Schießtermin bzw. Standnutzung abgerechnet wird. In den anderen beiden Vereinen werden keine Namen notiert und sollte ich mal wirklich alleine im Training sein, dann trage ich mir den Termin auch mal selbst in mein Schießbuch ein. Ist allerdings ab einer bestimmten Menge an Schießterminen auch egal und über die Zutrittskarten wäre evtl. sogar ein Nachweis in diesem Fall möglich.
-
Eine Verpflichtung für den Verein zur Führung einer "Teilnehmerliste" bzw. einer "Schießkladde" besteht nicht. Ein Stempel incl. Unterschrift in einem persönlichen Schießbuch ist eine Bestätigung der Teilnahme am Schießen. Weder würde ich selbst, noch kenne ich "Berechtigte" in meinem Umfeld, die hier "einfach so" etwas abstempeln würden. Die Aussage "Die Nachfrage beim Verband ergab allerdings, dass sich die Kollegin in keiner!, der immer bei den Schießen ausliegenden Teilnehmerlisten eingetragen hatte!" verstehe ich nicht. Schickt der Verein die Teilnehmerlisten an den Verband oder wie soll ich mir das vorstellen? Du, bzw. Dein Verein, unterschreibt auf der Bedürfnisbescheinigung doch "nur": - die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb des Vereins (hier ist keine Mindestanzahl gefordert) - die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin (z.B. ein Mietverhältnis für einen 100m Stand bzw. begehbarer Stand, etc.) Den Nachweis über die Termine (z.B. Schießbuch, Urkunden, etc.) muss der Antragsteller doch selbst an den Verband (mit dem Bedürfnis-Antrag) schicken, bei dem er die Waffe beantragt, da bist Du bzw. Dein Verein doch raus. Welches Problem hast Du bzw. Dein Verein denn? Wenn niemand bei Euch den/die Antragsteller/in kennt und diese nie zum schießen kommt, dann gibt es keine Bestätigung. Wenn es um eine Erstbescheinigung geht (erste Waffen), dann haben die meisten Verbände auch eine Regelung, dass ein bestimmter Prozentsatz bzw. Mindesttermine beim "eigenen" Verband geschossen werden müssen, aber auch da bist Du bzw. Dein Verein raus aus der Beurteilung. Dafür ist der Verband da.
-
Wenn Du schon Bilanzen postest, dann nimm doch bitte die aktuell veröffentlichte Bilanz und nicht die "alte" und sag noch dazu, welches Jahr die Bilanz betrifft. Aktuell veröffentlicht ist die Bilanz 2013 und dort sind keine ungedeckten Fehlbeträge mehr vorhanden (wurden aus dem Gewinn gedeckt). Das einzige Problem, neben der Risiken bei Gesetzesänderungen und immer niedrigerer Beschaffungsetats, von HKO ist die hohe Fremdfinanzierung durch Anleihen. Evtl. auch problematisch, aber da müsste ich mich jetzt tiefer einlesen, ist ein hohes Darlehen an die Muttergesellschaft (HKB). Normalerweise finanziert die Mutter die Töchter und nicht die Tochter die Mutter, daher müsst man sich die Mutterfirma (HKB Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Konzernabschluss hinterlegt bei der Bank of New York Mellon, Luxemburg) mal genauer ansehen bzw. prüfen warum dort Geld gebraucht wird. Evtl. gibt es ja noch andere Beteiligungen, die nicht so gewinnträchtig (über 50% Umsatzrendite der HKO, allerdings nur so hoch durch korrigierte Abschreibungen auf Finanzanlagen, aber "bereinigt" um die Korrektur und von Tochterunternehmen abgeführte Gewinne immer noch über 20% Umsatzrendigt) wie die HKO sind. Im Moment schaut HKO, zumindest nach einer kurzen Durchsicht der öffentlich zugänglichen Unterlagen, recht "stabil" aus. Allerdings "stören" mich die vielen Darlehen an "Beiräte" und "Geschäftsführer" und die Tatsache, dass die Ausgaben für die "ausgeschiedene" Geschäftsleitung höher ist, als die Kosten für die aktuelle/operative Geschäftsleitung. Aber evtl. kenne ich mich mit den "Gepflogenheiten" bei größeren Gesellschaften auch nur nicht aus. ;-) PS: Um beim Thema zu bleiben: HKO hat, nach den wenigen offiziellen Unterlagen zu urteilen, die Kapazität, die Stabilität und auch die finanziellen Mittel um ein "neues" Sturmgewehr oder auch ein "Umbaukit" für das G36 zu entwickeln, zu produzieren und langfristig zu liefern. :-)
-
Bin gespannt was SPD und Grüne davon halten, wenn Ärzte bei "kritischen Berufen" verpflichtet werden dem Arbeitgeber eine "Beeinträchtigung der Einsatzfähigkeit" zu melden. Die Sicherheit der Allgemeinheit wäre bestimmt höher, aber die Rechte des Einzelnen werden massiv beschnitten. Meiner Meinung nach der falsche Weg, auch wenn dadurch evlt. der konkrete Fall verhindert worden wäre.
-
Ich bin da "eigentlich" voll bei Dir, o.K., das Wort "eigentlich" schränkt das ganze ein und daher möchte ich mal nachfragen wie Du / Ihr zu dem folgenden Sachverhalt steht: 1. Bei meiner ersten WBK wollte ich einmal Pistole, einmal Revolver und ein AR15. ;-) 2. Lt. gesetzlicher Regelung kann der SB auch mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten genehmigen, allerdings muss er das nicht tun. 3. Als Begründung beim SB habe ich neben diversen Teilnahmen auf Meisterschaften (mit Vereinswaffen bzw. Waffen von Freunden) auch meine vielen Schießtermine (ca. 150 im ersten Jahr) angeführt. 4. Der Sachbearbeiter meinte, bei einem Nachweis meinerseits (Urkunden sowie Schießbuch) kann er sich eine solche Ausnahme vorstellen. 5. Nach Vorlage der Unterlagen hat der SB ohne weitere Rückfrage drei Waffen "zum Start" genehmigt. Ich habe, in diesem speziellen Fall, Verständniss dafür, dass ein SB bei einer "eigenen Beurteilung" die über das "Muss" hinaus geht, auch zusätzliche Unterlagen / Infos anfordert und dann auch bekommt. Wie soll der SB denn sonst entscheiden ob er seinen Spielraum ausübt oder nicht. PS: Das Thema "mehr als zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten" wäre z.B. auch bei Western-Disziplinen mit zwei identischen Revolvern, einer Flinte und einem UHR möglich.