HBM
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Wollte ich gerade auch schreiben, aber wichtig ist auf welche Disziplin die X-Six erworben wurde. Wenn z.B. die X-Six in Kaliber 40 für 25 m Präzision über 9 mm erworben wurde, dann wäre der Revolver auf Freie Klasse kein Problem.
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Stimmt, was hab ich Ärger bekommen. ;-( PS: Heute verstehe ich meine Mutter, aber damals. ;-)
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Lies lieber http://www.meforum.org/2435/sind-judentum-christentum-gewalttaetig-wie-islamund hab Spaß beim "löchern von Scheiben".
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Wieso das, oder woher weist Du, welche Art von Verbindlichkeiten (z.B. an Gesellschafter mit Rangrücktritt oder ähnliches) die 10 Mio. Verbindlichkeiten darstellen? Bereits 2012 (oder war es 2011 - hab keine Lust nach zu schauen) wurde ein Teil der langfristigen Verbindlichkeiten in eine Kapitalrücklage umgewandelt und noch zusätzlich was "drauf gelegt". Da braucht es nur einen Beschluss und es ist nicht mal ein Notar notwendig.- 280 Antworten
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Kommt nach dem Radikalenerlass-Der "Depri"-Erlass?!
HBM antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das Problem, das ich sehe ist, dass eine "Zwangsmeldung" aller Ärzte bei bestimmten Berufen / Tätigkeiten / etc. (z.B. Waffenbesitzer) massiv gegen den Datenschutz verstößt und im Endeffekt keine Vorteile bzw. nicht mehr Sicherheit bringt. Eher sorgt eine solche Verpflichtung sogar für weniger Sicherheit bzw. eine höhere Gefährdung, da niemand mehr bei ersten Anzeigen zum Arzt geht. Niemand möchte Probleme im Job oder andere "Einschränkungen" riskieren und dann wird lieber mal ein "wird schon irgendwie gehen" gedacht und schon entstehen Probleme da ansonsten evtl. behandelt worden wären. -
Nein, dass wäre gar nicht schön, zumindest für mich nicht. Ich kenne sehr viele Politiker, teils recht gut. Ein paar davon sind Jäger und wir gehen von Zeit zu Zeit zum "Sportschießen". Das ist auch o.K. und macht viel Spaß. Wenn alle Politiker die ich persönlich kenne Sportschützen wären, dann würde mir mein Hobby wahrscheinlich keinen Spaß mehr machen. PS: Wobei ja nicht alle im gleichen Verein, noch besser nicht im gleichen Verband sein müssen. ;-)
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Es soll sogar Verbrecher geben/gegeben haben, die sind/waren Politiker. Der einzige Unterschied ist, dass ein Verbrecher (da reicht erst mal sogar "mutmaßlicher") kein Sportschütze mehr ist, zumindest keiner mehr mit eigenen Waffen. Ein mutmaßlicher Verbrecher, der gleichzeitig noch Politiker ist, bleibt erst mal weiter Politiker. Wobei es auch für den dann eher schwer wird, aber verboten wird die Tätigkeit als Politiker erst mal nicht.
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10. 9 Para Pistole aus der "BDS-Dienstpistolenliste" (o.K. sind eher historische Pistolen, aber auch teilweise 9 Para) - man muss allerdings aufpassen, dass die Pistole nicht auch beim BDMP in der Dienstpistolenliste steht [1014] PS: Jetzt (ab der 10. 9 Para) wird es aber wirklich schwer, wenn man nicht wie schon angemerkt auf "Austauschwaffe" für Wettkampfschützen "plädiert", oder hat noch jemand eine Disziplin?
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Gilt der Voreintrag in die grüne WBK bereits als Erwerb?
HBM antwortete auf Exitstrategie's Thema in Waffenrecht
Wieso stellt sich bei Euch dieses Problem. Es werden immer gleich zwei Waffen "gleichzeitig" erworben und schon ist die Rechenweise komplett egal. ;-) -
Das PDF bzw. die Stellungnahme in der Gesamtheit klingt logisch und sinnvoll. Was mich total irritiert ist das Thema "Wir stellen keine HK416 zur Verfügung". Warum kauft der Bund nicht einfach fünf solcher Gewehre, wenn er einen Test durchführen will? Wenn wirklich "leichte Maschinengewehre" (egal von wem) mit dem "normalen" G36 verglichen wurden, dann kann ich den Ärger von HK nachvollziehen. Die "Weigerung" HK416 zur Verfügung zu stellen macht das Thema allerdings nicht gerade einfacher. ;-)
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S&B Lieferprobleme - woher kurzfristig 1.000 Schuss .308 Win?
HBM antwortete auf sozialwirt's Thema in Allgemein
Evtl. wäre auch Waffen Rabitsch eine sinnvolle "Lieferadresse". -
Kurz und schmerzlos auf den Punkt gebracht. Hoffentlich gab es vom Hersteller vorher kein: "Lieber Lieferant, mir ist klar, dass ich nicht genau gesagt habe, was ich haben will, aber könntest Du mir einen Gefallen tun und irgendeine Lösung für die Probleme finden die mich nicht ganz blöd dastehen lässt. Wir haben doch immer gut zusammen gearbeitet, oder?"
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Sollte es doch jemand interessieren, natürlich war die Anfrage (incl. der Antwort) an/vom LKA und nicht BKA. Hab mir gerade die Mail noch mal raus gesucht. PS: Damit ist auch klar, warum warum der SB eine Antwort bekommen hat, das LKA ist nicht für Bundestagsabgeordnete zuständig. ;-)
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Mir wäre eine telefonische Auskunft hier zu wenig, aber ich schreibe niemandem vor wie er in diesem Fall zu handeln hat (weder dem Händler, noch dem Erwerber). Als ich mir nicht sicher war ob ein "Ersatzschloss" für meine P210 ein EWB-Teil ist oder nicht (aufgrund der Formulierung "...oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.") hat sogar mein Sachbearbeiter eine Rückfrage beim BKA eingeholt. Die Mail hat er mir dann freundlicherweise zur Verfügung gestellt damit ich keine Probleme bekomme, falls das mal jemand anders sehen sollte.
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Das mag jetzt nicht für alle gelten, aber ich erfahre Änderungen im Waffengesetz bzw. "Auslegungen" und "Fallstricke" in diesem Bereich, sehr viel schneller und besser als ähnliche Themen im Straßenverkehr. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich mich hier "aktiv" informiere und mein Auto bzw. Autofahren für mich nur ein "bringt mich von Punkt A nach Punkt B" ist. Weist Du z.B., dass man, auch wenn die Sicht perfekt gegeben ist und nirgends ein anderes Fahrzeug in Sicht ist, der "neue" grüne Abbiegepfeil zum Rechts-Abbiegen verlangt, dass man komplett anhällt und alle vier Räder still stehen und nicht wie bei "Vorfahrt achten" auch gemäßigt (ohne Anhalten) in die Kreuzung gefahren werden darf?
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Eingeschränkt ja, das "sehr" würde ich streichen ;-) oder wie beurteilst Du das Thema im Bereich der STVO? Als Autofahrer ist der Satz "Aber als ich den Führerschein gemacht habe musste man sich noch nicht anschnallen." vor Gericht nur bedingt hilfreich. PS: Hab auch noch nie von "kostenlosen Auffrischungslehrgängen zu Änderungen in der Straßenverkehrsordnung" gehört. ;-)
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o.K., kenne die "Black Dog Magazine" nicht, aber für die SIG P210 KK - Magazine brauche ich das Ladetool viel öfter als bei meinen 9mm oder .40 S&W Waffen. Kann aber natürlich auch an den SIG-KK-Magazinen liegen.
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Das Beispiel der Magazin Lader war wohl als Antwort auf diesen Post gedacht.
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Danke für den Beitrag. Ich war kurzzeitig echt irritiert, da wir im Verein wirklich nur die erforderlichen "Vorgaben" aus den Gesetzen bzw. des Verbandes (BDS bzw. BSSB) einhalten und auch nicht darüber hinaus gehen wollen. Weder führen wir eine "Liste der anwesenden Schützen" - dafür ist jeder selbst verantwortlich , noch gibt es andere Einschränkungen über die Gesetze / Verbandsvorgaben hinaus. Ein "Nachtragen" von alten Terminen gibt es nicht und daher hat jeder immer sein Schießbuch dabei. Beim Thema "Aufsichten" hat praktisch jeder Schütze auch eine "Aufsichentschulung" hinter sich. Ein paar ältere Mitglieder haben keine Schulung, aber alle "neuen" machen den Tag Schulung mit dem Erwerb der eigenen Waffe, allein schon, da wir den Stand 24/7 nutzen können.
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Kann man so sehen, muss man aber nicht. Meiner Meinung nach sollte kein Verein, kein Verband und kein "Einzelner" die bestehenden Gesetze auch noch verschärfen bzw. verschärft auslegen. Wenn jemand eine Waffe, noch dazu im Erbfall, erhalten / behalten möchte, dann sollten eine Beurteilung der persönlichen Eignung, der Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis reichen. Ein Bedürfnis und laufende Schießtermine sind meiner Meinung nach nicht nötig. Die Wartezeit von einem Jahr auch nicht sinnvoll, eine Verlängerung auf 2 Jahre durch den Verein fast schon unverschämt. Was macht der Verein mit Schützen, die aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr zum schießen kommen? Die gesetzlichen Einschränkungen, vor allem das "Bedürfnis-Prinzip" an sich, sind mehr als ausreichend. Das letzte, was wir Schützen brauchen sind Vereine, Verbände oder andere Organisationen die das Gesetz noch verschärfen. Ist aber natürlich nur meine Meinung und ich akzeptiere auch eine andere Sichtweise. Aber, wie ich schon geschrieben habe, wenn nie bei Euch geschossen wurde, dann braucht/könnt Ihr auch nichts bestätigen. Ist doch alles klar, oder?
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Na ja, ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich einen KK-Einzellader "bedienen" könnte. Hab sowas noch nie geschossen, also würde ich mir das kurz vorher erklären lassen. Treffen sollte dann allerdings auch mit KK-Einzellader passen, wobei das "Treffen" kein Kriterium ist, wie mir mein SB mal beim Thema "erfolgreiche Teilnahme an einem Wettkampf" erklärt hat (da reicht "nicht DQ" als "erfolgreich" aus). ;-) Ist nicht optimal, aber gegen geplanten Betrug gibt es nur wenig Möglichkeiten von "jeder kennt jeden" mal abgesehen. Dann hat Sie ja auch nur einen Eintrag von "Euch" im Schießbuch und da hab ich jetzt keine Ahnung ob das für eine Bestätigung durch den Verein reicht oder nicht. Evtl. macht es in diesem Fall auch mehr Sinn, wenn der Antrag für die neue Waffe über den Verein gestellt wird in dem sie häufiger schießt. Dort ist die Bestätigung dann ja auch kein Problem.
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Servus, im BBS in Bayern bestätigt der Verein folgendes: -------------------------------------------------------------------------------- Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. * Bei Antrag auf eine bestimmte Waffe **Bei Antrag auf eine WBK (gelb) für Sportschützen ***Unzutreffendes streichen -------------------------------------------------------------------------------- Euer Verein hat doch bestimmt irgendeinen "Dauer-Mietvertrag" oder eine andere Vereinbarung bzgl. der dauerhaften Nutzung (egal ob wöchentlich oder monatlich) eines Schießstandes. Wenn ja, überhaupt kein Problem, auch wenn die Mitglieder an anderen Orten schießen. Probleme gab es wohl "nur" bei Vereinen, die z.B. überhaupt keine Möglichkeit zum Flintenschießen haben/anbieten aber deren Mitglieder "Flintendisziplinen beantragt" haben.
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Kann der Verein, analog zum Verband, den "Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre" auch auf die Mitglieder selbst "delegieren"? In einem der Vereine in denen ich schieße wird zwar mein Name notiert, aber das dient (zumindest bin ich bisher davon ausgegangen) nur der Abrechnung, da in diesem Verein pro Schießtermin bzw. Standnutzung abgerechnet wird. In den anderen beiden Vereinen werden keine Namen notiert und sollte ich mal wirklich alleine im Training sein, dann trage ich mir den Termin auch mal selbst in mein Schießbuch ein. Ist allerdings ab einer bestimmten Menge an Schießterminen auch egal und über die Zutrittskarten wäre evtl. sogar ein Nachweis in diesem Fall möglich.