

HBM
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Das PDF bzw. die Stellungnahme in der Gesamtheit klingt logisch und sinnvoll. Was mich total irritiert ist das Thema "Wir stellen keine HK416 zur Verfügung". Warum kauft der Bund nicht einfach fünf solcher Gewehre, wenn er einen Test durchführen will? Wenn wirklich "leichte Maschinengewehre" (egal von wem) mit dem "normalen" G36 verglichen wurden, dann kann ich den Ärger von HK nachvollziehen. Die "Weigerung" HK416 zur Verfügung zu stellen macht das Thema allerdings nicht gerade einfacher. ;-)
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Kurz und schmerzlos auf den Punkt gebracht. Hoffentlich gab es vom Hersteller vorher kein: "Lieber Lieferant, mir ist klar, dass ich nicht genau gesagt habe, was ich haben will, aber könntest Du mir einen Gefallen tun und irgendeine Lösung für die Probleme finden die mich nicht ganz blöd dastehen lässt. Wir haben doch immer gut zusammen gearbeitet, oder?"
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o.K., kenne die "Black Dog Magazine" nicht, aber für die SIG P210 KK - Magazine brauche ich das Ladetool viel öfter als bei meinen 9mm oder .40 S&W Waffen. Kann aber natürlich auch an den SIG-KK-Magazinen liegen.
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Das Beispiel der Magazin Lader war wohl als Antwort auf diesen Post gedacht.
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Wenn Du schon Bilanzen postest, dann nimm doch bitte die aktuell veröffentlichte Bilanz und nicht die "alte" und sag noch dazu, welches Jahr die Bilanz betrifft. Aktuell veröffentlicht ist die Bilanz 2013 und dort sind keine ungedeckten Fehlbeträge mehr vorhanden (wurden aus dem Gewinn gedeckt). Das einzige Problem, neben der Risiken bei Gesetzesänderungen und immer niedrigerer Beschaffungsetats, von HKO ist die hohe Fremdfinanzierung durch Anleihen. Evtl. auch problematisch, aber da müsste ich mich jetzt tiefer einlesen, ist ein hohes Darlehen an die Muttergesellschaft (HKB). Normalerweise finanziert die Mutter die Töchter und nicht die Tochter die Mutter, daher müsst man sich die Mutterfirma (HKB Heckler & Koch Beteiligungs GmbH, Konzernabschluss hinterlegt bei der Bank of New York Mellon, Luxemburg) mal genauer ansehen bzw. prüfen warum dort Geld gebraucht wird. Evtl. gibt es ja noch andere Beteiligungen, die nicht so gewinnträchtig (über 50% Umsatzrendite der HKO, allerdings nur so hoch durch korrigierte Abschreibungen auf Finanzanlagen, aber "bereinigt" um die Korrektur und von Tochterunternehmen abgeführte Gewinne immer noch über 20% Umsatzrendigt) wie die HKO sind. Im Moment schaut HKO, zumindest nach einer kurzen Durchsicht der öffentlich zugänglichen Unterlagen, recht "stabil" aus. Allerdings "stören" mich die vielen Darlehen an "Beiräte" und "Geschäftsführer" und die Tatsache, dass die Ausgaben für die "ausgeschiedene" Geschäftsleitung höher ist, als die Kosten für die aktuelle/operative Geschäftsleitung. Aber evtl. kenne ich mich mit den "Gepflogenheiten" bei größeren Gesellschaften auch nur nicht aus. ;-) PS: Um beim Thema zu bleiben: HKO hat, nach den wenigen offiziellen Unterlagen zu urteilen, die Kapazität, die Stabilität und auch die finanziellen Mittel um ein "neues" Sturmgewehr oder auch ein "Umbaukit" für das G36 zu entwickeln, zu produzieren und langfristig zu liefern. :-)
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
O.K. also erwartest Du von jedem Unternehmer, dass er Geld in eine Firma steckt ohne Anrecht darauf es jemals wieder zu sehen und wenn es mal Probleme (auch vom Gesellschafter unverschuldet) gibt, dann soll auch noch das gesamte Privatvermögen eingebracht werden und natürlich dürfen keine Gewinne entnommen werden. Sorry, aber aus der Diskussion bin ich jetzt raus.- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Wenn ein Gesellschafter also Geld als Kapitaleinlage in die Gesellschaft einlegt um die entstandenen Verluste zu decken, dann istndas Deiner Meinung nach "Insolvenzverschleppung"?- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Die Gesellschafter haben in diesem Fall die Verluste als Kapitalrücklage in die Gesellschaft eingelegt und sie haften daher mit dem gesamten Betrag der angefallenen Verluste. Gesellschafter als Vollhafter machen bei einer GmbH unter anderem aus folgenden Gründen wenig Sinn: 1. Den Geschäftsbetrieb führt bei einer GmbH der Geschäftsführer und er trifft, je nach Satzung mehr oder weniger, alle Entscheidungen der GmbH. 2. Oft gibt es bei einer GmbH viele Gesellschafter und nicht nur einen "Ton angehenden". Ein Gesellschafter wird überstimmt und würde dann für "Folgen" haften obwohl er in der Versammlung dagegen gestimmt hat aber überstimmt wurde. 3. Eine Haftungsbegrenzung macht z.B. auch bei unvorhersehbaren Zahlungsausfällen Sinn. ...- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Ich halte es da lieber mit "Fragt was der Staat für Euch tut und dann verlasst Euch nicht darauf und tut noch etwas mehr.". Dadurch bleibt der Statt "aufmerksam" und tut vielleicht etwas mehr als wenn niemand nachfragt und der Einzelne kann sogar noch etwas drauf setzen. ;-)- 280 Antworten
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Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?
HBM antwortete auf carcano's Thema in Waffenrecht
Sehe ich nicht ganz so, zumindest so lange, wie es zwei "Arten" von Mitgliedern gibt. Sollte irgendwann "jeder gleich sein" (o.K., mir ist des Thema "Gleicher unter Gleichen" schon bekannt), dann sind wir alle mit verantwortlich. So lange sehe ich mich als "Fördermitglied" nicht in der Verantwortung etwas zu organisieren. Was jetzt nicht heißen soll, dass man nicht, wenns Spaß macht, auch mal was organisiert. Eine "Verpflichtung" dazu sehe ich aber, zumindest für "Fördermitglieder" nicht.- 280 Antworten
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Inzwischen wirklich als 1er oder sogar höher zertifiziert - siehe http://www.eisenbach-tresore.de/tresore-biometrie-finkey-fingerprint/ Danke für die Info, war mir so nicht klar.
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Kannst Du bitte einen Link zu einem 0er oder 1er Schrank mit "nur" biometrischem Schloss hier einstellen. Im Moment finde ich leider kein solches Produkt.
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z.B. hier http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/24262000 , wobei es sicher noch andere Händler gibt, die die Waffe bereits haben.
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Wobei Du die Glock und deren Abzug nicht unterschätzen darfst. Gerade am Anfang ist ein zu "kurzer" Abzug / Reset der Entwicklung beim Schießen nicht unbedingt förderlich. Auf kurze Entfernungen bemerkt man den Abzugsfehler (so denn einer vorhanden ist) bei einer Glock sehr viel besser als bei den anderen von Dir genannten Waffen. Selbst schieße ich mit der Glock, auch auf 25 Meter, immer mal wieder um zu prüfen, ob sich nicht doch wieder ein paar Fehler "eingeschlichen" haben. Alternativ geht zur "Abzugskontrolle" auch mal eine Trainingseinheit mit der LuPi meiner Tochter, aber das macht mir nicht so viel Spaß, daher eher selten.
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Frag deinen Trainer mal nach der SigSauer P226 LDC Sport. Die Waffe sollte zum einen geeignet sein und zum anderen auch bezahlbar bleiben. In der "Liga" der neuen (und daher eher noch wenig getesteten) SFP9 liegt noch die Walther PPQ die auch einen ähnlichen Abzug/Reset/etc. hat. Günstig, vor allem günstige Magazine, wäre als Alternative noch die Glock, allerdings ist der Abzug komplett anders und liegt mir z.B. nur bedingt.
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Nein, ist eine "interne" Fortbildung des/der Verbände und das LKA hat damit nichts zu tun und bekommt auch keine Infos. Bei mir ging die erste WBK zwar gefühlt recht schnell und ich hab mich daher nicht eingelesen, welche Abfragen da gemacht werden.
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Ja, aufgrund technischer Probleme im Moment noch offline bzw. ohne Inhalt. Siehe http://sigsauer.de/
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Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
HBM antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Ich bin zwar nicht der "angesprochene", aber ich finde auch keine Aussage bzgl. "ausschließen des Anwalts des Durchsuchten". Ich denke, hab dazu jetzt aber auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden, dass nicht auf den "Anwalt des Durchsuchten" für den Beginn der Durchsuchung gewartet werden muss. Daher ist der "Anwalt des Durchsuchten" wohl eher nicht mit dabei, da einfach nicht vor Ort bzw. nicht rechtzeitig vor Ort. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der "Anwalt des Durchsuchten" bei eine Durchsuchung nicht mit dabei sein "darf", allerdings habe ich dazu auch weder eine positive noch negative Aussage in den Gesetzen gefunden. -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
HBM antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Stimmt, alles nur "soll" bzw. "falls möglich" bzgl. "Fremden" und dann auch nur, wenn der Betroffene nicht da ist. Ich muss mal auf unserem Merkblatt in der Firma nachschauen. Ich hätte jetzt gedacht dort steht was von "Recht einen Fremden mit dazu zu nehmen" aber anscheinend irre ich mich. Evtl. mal den Firmenanwalt fragen von dem der "Zettel" ist. Vielleicht ist es auch eine Abwechslung für die Beamten. Bin selbst kein Gemeindebeamter und kann daher nicht nachvollziehen wie interessant so was rüberkommt. Ich wäre, Sicherheit hin oder her, nicht scharf drauf, dabei zu sein. -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
HBM antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Da ist aber dann doch weder Staatsanwalt noch ein Gemeindebeamter dabei, zumindest könnte ich mir vorstellen,, dass de meisten Gemeindebeamter "dankend ablehnen". -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
HBM antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Ist bei einer Durchsuchung "wegen Waffen" wirklich das Recht einen "eigenen Zeugen" mit dazu zu nehmen eingeschränkt bzw. ausgehebelt? -
IPSC und Familie - geht das? -ja, mit der MOS League 2015
HBM antwortete auf Guenter Friedrich's Thema in IPSC
Ein Veranstalter kann doch, Regelwerk hin oder her, alle Teilnehmer unter 21 Jahren von den Startgebühren freistellen, oder ist das auch im IPSC-Regelwerk "geregelt" bzw. verboten? PS: Da ich die 21 schon ein paar Jahre hinter mir gelassen habe betrifft das eher meine Nachkommen, wobei Dank den aktuellen deutschen Gesetzen hier ja nur .22lfb und Flinte Kaliber 12 (die ganz schön austritt) erlaubt ist. ;-( -
Beim BDS darfst Du bei Fallscheibe nur zwei Magazine mit je 8 Schuss verwenden. Evtl. nimmst Du die CZ in .40S&W als "Ergänzung" zur P210.
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Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Eine SIG 210 mit unten liegendem Magazinhalter ist nur sehr bedingt für Mehrdistanz-Parcour geeignet. "Spaß" bedeutet für mich, zumindest im Wettkampf eine erfolgreiche Platzierung und diese ist mit einer "moderneren" Waffe mit der schnellere Magazinwechsel möglich sind, einfacher/besser möglich. Daher wäre die Begründung in diesem Fall eher "Leistungssteigerung" und zusätzlich eine schneller zu erfassende Visierung für Mehrdistanz. Einfacher wäre natürlich z.B. eine SigSauer X-Six in 9 mm für "Fallscheibe" oder für "Speed" mit mehr als 1.300 Gramm als "Erstwaffe" und dann eine weitere 9 mm für Präzision oder Mehrdistanz. Oder, wie schon geschrieben, verschiedene Visier-Varianten für die Waffen.
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Meine SIG P210 (alte Version mit Magazinhalter unten) macht bei Mehrdistanz-Parcour überhaupt keinen Spaß da ein Magazinwechsel nicht zügig funktioniert. Das wäre z.B. schon mal ein Grund für eine zweite 9 mm auch wenn die SIG P210 natürlich "zugelassen" ist.