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HBM

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  1. Kann ich nur empfehlen, hab bei der "Probe-Steel-Challenge" letztes Jahr beim Aufbau geholfen und dann ganz "entspannt" beim Probelauf mit geschossen. Hat sehr viel Spaß gemacht, ist aber aufgrund dem starken Fokus auf Geschwindigkeit nicht wirklich meine Disziplin. Wer gerne schnell schießt, auch mal auf große Ziele ;-), der darf sich die Steel Challenge 2015 auf keine Fall entgehen lassen.
  2. Vor allem, was IPSC so "unsportlich" bzw. so ungeeignet für "körperliche Ertüchtigung" macht.
  3. Schwierig ;-) Mir ging es weniger um die Inhalte in der Sportordnung des BLDS, sondern eher darum, wie das Bundesfinanzministerium seinen AEAO gemeint hat. IPSC-Schießen in Deutschland darf nur der BDS bzw. dem BDS angehörige Landesverbände und deren Vereine. Wenn jemand, wie der BLDS, die internationalen Regeln des IPSC als Grundlage für eine eigene Sportordnung nimmt, das dann "Dynamisches Schießen" nennt, dann ist das kein IPSC, zumindest nicht in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium schreibt: --------------------------------------------------------------------- Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) ist die körperliche Ertüchtigung. Motorsport fällt unter den Begriff des Sports (BFH-Urteil vom 29.10.1997, I R 13/97, BStBl 1998 II S. 9), ebenso Ballonfahren. Dagegen sind Skat (BFH-Urteil vom 17.2.2000, I R 108, 109/98, BFH/NV S. 1071), Bridge, Gospiel, Gotcha, Paintball, IPSC-Schießen und Tipp-Kick kein Sport i.S.d. Gemeinnützigkeitsrechts. Dies gilt auch für Amateurfunk, Modellflug und Hundesport, die jedoch eigenständige gemeinnützige Zwecke sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (als Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (vgl. Nr. 11 des AEAO zu § 52) fördern. Die Durchführung von volksfestartigen Schützenfesten ist kein gemeinnütziger Zweck. --------------------------------------------------------------------- Wenn des Bundesfinanzministerium damit "IPSC-Schießen in Deutschland" meint, dann könnte der BLDS aus dem Thema raus sein. Wenn es mit "IPSC-Schießen" meint, "nach Art IPSC zu schießen", dann wäre die AEAO natürlich ein Problem für den BLDS. Ich bin zu wenig Jurist um hier die Tragweite der Formulierung in der AEAO beurteilen zu können. Da die Infos doch recht allgemein gehalten sind, spricht vieles dafür, dass auch der BLDS betroffen ist. Hab das bisher noch nie so genau durchdacht, da ich kein Funktionär bin und daher das Thema immer etwas ausgeblendet habe. Was ich unabhängig von obiger Beurteilung gar nicht verstehe ist, warum das Bundesfinanzministerium dem "IPSC-Schießen" die "körperliche Ertüchtigung" abspricht. Interessant ist dazu, das in der AO zum Thema "Gemeinnützige Zwecke" steht "die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport);".
  4. Falsch, beim BLDS wird nach dem Regelwerk des BLDS geschossen und dort gibt es, verständlicherweise kein IPSC. Nur wo "IPSC" drauf steht, ist auch "IPSC" drin. ;-) Bei uns, wie in wahrscheinlich in vielen anderen Vereinen auch, wird im Moment alles was IPSC betrifft als "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" verbucht. Da Einnahmen und Ausgaben ungefähr gleich sind, ist das ganze "nur" mehr Aufwand.
  5. Evtl. entsteht eine Abweichung auch "nur" durch unterschiedliche Lichtverhältnisse im Tunnel im Vergleich zum gewohnten Stand.
  6. Und an diesen "Willen" sollte sich der Sachbearbeiter halten, wenn er nicht Ärger bekommen will. Gegenüber dem Sachbearbeiter macht die WaffVwV sehr wohl Sinn, gegenüber dem Verband nur bedingt bzw. gar nicht. Aber einem besonders "eifrigen" Verbands- oder Vereinsfunktionär kann man ja das ein oder andere Zitat vorlegen. Oft hilft das, auch wenn die WaffVwV für Schützen bzw. Funktionäre nicht bindend ist.
  7. Im aktuellen Antrag des BDS (zumindest in Bayern) findet sich folgende Formulierung: ------------------------------------------------------- Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. ------------------------------------------------------- Evtl. würde ich mich zu dem Thema noch mal bei Deinem Landesverband erkundigen bzw., falls möglich, einmal monatlich/vierteljährlich/etc. einen IPSC-fähgien-Stand anmieten. Gruß HBM
  8. HBM

    Import aus nicht EU

    1. Frag Deinen Sachbearbeiter oder frag gar nicht bzw. lies Dir Gesetz und vor allem die Waffenverwaltungsvorschrift durch. Dann lernst Du etwas dazu und kannst danach zumindest einfache Dinge selbst beurteilen. 2. Am besten fragst Du noch gleich, welche Zoll-Nummer jeweils (je Teil in der Explosionszeichnung) beim Import zu verwenden ist. Bestimmt freut sich das LKA über Deine Anfrage. 3. Ja, aber wenn Du ITAR nach Deutschland importierst, dann kommt, je nach Wert der Lieferung, auch mal der CIA und wenn Du nicht aufpasst, dann landest Du in Guantanamo. PS: Wenn Du das folgende nicht verstehst, dann solltest Du jemand fragen, der sich hier besser auskennt. Als wesentliche Waffenteile werden entweder solche Griff- stücke erfasst, die zur Aufnahme wesentlicher Elemente des Auslösemechanismus (auch bei einfach zu trennenden Auslö- seeinheiten wie bei den Pistolen Tokarev, Mauser C 96 sowie zivilen HK MP-5 Abarten) bestimmt sind, oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnahme wesentlicher Elemente des Auslösemechanismus dienen und die keine Griffstücke sind (z. B. Rahmen bei Single-Action-Revolvern).
  9. HBM

    Import aus nicht EU

    Ja, Dein Sachbearbeiter. Der wird in diesem Fall sagen, kein Problem. Wenn Du nett fragst, bekommst Du das evtl. sogar schriftlich. Wenn er/sie sich nicht sicher ist, dann fragt er beim LKA an. In diesem Fall kannst Du aber auch die Verordnung zum Waffengesetz lesen, da sind Beispiele zum Thema genannt. Selbst der "Aufnahmekorb" (keine Ahnung, wie das Ding heist) für den Abzug bei der SIG P210 ist kein EWB-Teil. Da war ich mir für ein solches Ersatzteil auch nicht sicher, da es eben nicht, wie bei Deinem Beispiel, nur um den Abzug selbst (da ist klar, dass kein EWB-Teil) geht, sondern um ein Metallgehäuse in den die Abzugsteile eingebaut werden. Dieser "Komplett-Abzug" incl. Hahn, etc. wird dann in das Griffstück eingebaut und ist, nach schriftlicher Auskunft des LKA, kein EWB-Teil. Damit sollte klar sein, dass Dein Beispiel "erst recht" kein EWB-Teil ist.
  10. Nein, aber nimm z.b. zwei 180 kg Schränke und schweiße die zusammen, dann passt das auch und mehr rein geht dann auch. ;-)
  11. Ja, ja, immer die Laien, die ein Experiment nicht komplett durchdenken: 1. Woher nehme ich eine Katze? (o.K., da gab es glaube ich einen Thread dazu, aber den finde ich gerade nicht) 2. Was mache ich, wenn meine Decke nicht aus dem gleichen Material ist, wie meine Wand? Ansonsten wäre eine lückenlose Dokumentation für den SB noch wichtig, ein bloses "schildern" wird sicher nicht genügen. Der Ansatz mit dem Experiment ist wirklich gut, aber wie so vieles hier in WO nicht sauber durchdacht bzw. zu Ende gedacht.
  12. Vorsicht - aufpassen! Habe die Doku zwar nicht gesehen, aber was "normal" und was "unnormal" ist, da sollte man sehr vorsichtig in der Diskussion sein. Menschen müssen sich ausleben dürfen. Eine Einschränkung oder auch nur eine "Verurteilung" durch das Wort "unnormal" ist in der heutigen Zeit nicht tragbar. Sei tolerant und akzeptiere die Andersartigkeit anderer Menschen, wer weis, welche Traumata in der Kindheit evtl. der Auslöser waren oder vielleicht muss sich auch die Gesellschaft anpassen. Der nächste Schritt ist dann, diese Leute auszugrenzen. Das geht gar nicht. Akzeptiere diese Leute wie sie sind und hilf Ihnen, wenn sie mal nach Deutschland kommen, auch hier Ihre gewohnte Lebensweise weiter leben zu können.
  13. Wenn es im Schießstand etwas wärmer ist, dann verwende ich manchmal http://www.sportshooter.de/zubehoer/pro_grip_handlotion_59ml_2oz.htm. Allerdings habe ich das Gefühl, dass die Hände, vor allem wenn man zu viel nimmt, sehr stark "austrocknen". Das Mittel ist allerdings perfekt, wenn die Hände komplett trocken bleiben sollen. Nach dem Auftragen entsteht eine Art "Magnesiumfilm" ohne den lästigen Staub bei "echtem" Magnesium wie beim Turnen.
  14. Also keine Einschränkung bei Stufe 1. Zumindest steht im Dokument keine weitere Auflage. Das muss aber nichts heißen, da dieses Dokument in diesem Bereich nur eine Empfehlung bzw. Ergänzung des BLKA ist. Mit "Füllung" bin ich wahrschienlich über 1.000 kg, aber evtl. wird es ja auch mal weniger Munition. ;-)
  15. Und was möchtest Du uns damit sagen? Das "Problem" ist doch nicht die Lauflänge, sondern das Gewicht der Waffe. Unter http://www.bdsnet.de/downloads/disziplinblatt_-_kurzwaffe.pdfein etwas besserer Überblick als im Sporthandbuch. Mit 1.700 Gramm Maximalgewicht geht nur der 5-Zoll. Der 8 3/8 Zoll geht im BDS nur in Silhoutte (siehe http://www.bdsnet.de/downloads/bds_shb_silhouette_mit_anhaengen_17-11-2014.pdf ) oder in "Freie Klasse" mit beliebigem Waffengewicht.
  16. Auch "gut" sind die Beschränkung auf 30 Kurzwaffen in einem 1er-Schrank. Die Zahl 30 als Beschränkung kannte ich bisher noch nicht mal als Empfehlung, wie hier. Was sich manche LKAs so ausdenken. Gut, dass ich in Bayern wohne, da "gilt" https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_lka_aufbewahrung_20101017.pdfund dort steht bei 0er Schränken:" Bei Waffenschränken unter 200 kg Eigengewicht und nicht ausreichender Verankerung verringert sich die Anzahl der zulässigen Kurzwaffen auf max. 5"
  17. Dann sorry für das Missverständis, so macht das natürlich Sinn.
  18. Evtl. verstehe ich Dich jetzt falsch, aber die Waffe wird, zumindest nach meiner Erinnerung (hab erst einmal ein Match mit geschossen), gesichert geholstert und erst vor dem ersten Schuss entsichert. Wenn Du also meinst die Sicherung zu "ignorieren" und Tape draufpappen, dann lieg ich entweder mit meinem ersten Satz komplett falsch oder das Tape geht nicht. Lies doch mal einfach in der Sportordnung nach.
  19. Das Problem ist die Uzi. Meiner Meinung nach nicht zur Selbstverteidigung gegen "Einzelne" geeignet. Es ist schon extrem gefährlich wenn "normale" Schusswaffen, evtl. mit der falschen Munition, in einer Umgebung ohne "Kugelfang" benutzt werden, bei einer Uzi ist es einfach nur extrem "blöd". Oder gehst Du von "anstürmenden Horden" aus, die mit einer Uzi zurück zu schlagen sind oder warum bist Du der Meinung eine Uzi "wäre denn ein geeignetes Verteidigungsmittel, das selbst Ungeübten einen signifikanten Vorteil gegenüber einem Angreifer bringt"? Selbst habe ich zwar nur zwei oder dreimal mit einer Uzi geschossen (und das ist mehr als 20 Jahr her), aber als "ungeübter" habe ich nichts getroffen und nach ein paar Schuss waren die Schüsse alle zu hoch. Jetzt stell Dir das Szenario mal in einem Einkaufscenter oder der U-Bahn vor.
  20. Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder? Ich bin wirklich kein Freund des "Bedürfnis-Prinzips" und ich bin auch dafür, dass jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen (evtl. erweiterte Sachkunde analog Führerschein bei KFZ und "weißer Weste") auch bestimmte Waffen (ob verdeckt oder offen oder beides kann man diskutieren) tragen/führen darf. Eine Uzi kommt, schon aufgrund des von Dir angemerkten "großen Streukreises" dafür überhaupt nicht in Frage. PS: Wenn ich jetzt das Grün übersehen habe, dann tut mir das Leid, aber bei dem Thema bin ich etwas "dünnhäutig".
  21. Wieso merkwürdig? Ich hab nicht gesagt, dass es keine .500er gibt, sondern nur angemerkt, dass Waimex wieder welche bekommt/da hat.
  22. Bitte, war ein Thema, da wir einen neuen .460er bekommen und da wurde das Thema neue .500er kurz angesprochen.
  23. Waimex hat wohl wieder .500er importiert. Kann aber sein, dass die alle schon vorbestellt sind.
  24. Wollte ich gerade auch schreiben, aber wichtig ist auf welche Disziplin die X-Six erworben wurde. Wenn z.B. die X-Six in Kaliber 40 für 25 m Präzision über 9 mm erworben wurde, dann wäre der Revolver auf Freie Klasse kein Problem.
  25. Stimmt, was hab ich Ärger bekommen. ;-( PS: Heute verstehe ich meine Mutter, aber damals. ;-)
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