

HBM
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Nur zur Info, ohne dass ich dich zu irgendwas zwingen möchte ;-), folgende gesetzlichen Regelungen: 1. die ersten drei Jahre (nach Ausstellung der ersten WBK) muss "Dein Verein" Aufzeichnungen darüber führen wie oft Du schießt. Siehe die Verpflichtung des Verbandes zur Verpflichtung und Überprüfung der Vereine unter http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__15.html 2. nach drei Jahre hat Dein SB zu überprüfen ob Dein Bedürfnis noch besteht, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html . Sehr oft wird hierzu die 12/18-Regelung vom SB herangezogen, auch wenn dies so nicht explizit definiert ist. Nach dem was Du bzgl. 2. Kurzwaffe über Ihn schreibst, gehe ich davon aus, dass er das auch so macht. Daher würde ich Dir dringend empfehlen, egal ob Du jetzt eine 2. KW beantragst oder nicht, die 12/18 Termine im Jahr einzuhalten. Ich bin kein Freund des Bedürfnisprinzips (zumindest in der aktuellen Form ohne zusätzlichen Bedürfnisgrund "SV" (analog zu z.B. Österreich) oder einfach "will haben"), aber Du/wir müssen im Moment damit leben.
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Mit der Bahn zum Hbf Köln - Jetzt Waffenschein beantragen?
HBM antwortete auf hansimglück's Thema in Allgemein
Das Problem sind nicht die "kleinen" Polizisten vor Ort bzw. auch nicht der Einsatzleiter, sondern die "politischen Polizisten" im Amt sowie die Politik die entweder direkt oder indirekt "Vorgaben" macht oder hohe Polizeibeamte die im vorauseilenden Gehorsam (bzw. evtl. weil man ja weiter kommen möchte) den Politikern mal einen Gefallen tut und Dinge nicht sagt, die bekannt sind. Ich bedaure die Polizisten, die bei solchen Einsätzen auch Ihre Gesundheit riskieren und dabei keinen Rückhalt (weder im eigenen Amt, noch beim Großteil der Bevölkerung) haben, wenn doch mal eine falsche Entscheidung getroffen wird. Da möchte ich mit keinem vor Ort tauschen, auch wenn sich jeder diesen Job selbst ausgesucht hat. Extrem problematisch wird bzw. ist es, wenn hohe Polizeibeamte und Politiker versuchen Tatsachen zu vertuschen bzw. nicht offen darüber reden. Dadurch bildet man Raum für Spekualtionen, es wird gar nichts mehr geglaubt und auch "normale" Bürger werden dann irgendwann "extrem". -
Servus, das eigentliche "Problem" ist die fehlende Anpassung des "Systems" nach der Wiedervereinigung. Gruß aus Bayern HBM PS: Anscheinend ist der Humor wirklich bei den Ländern, die echt viel Geld zahlen "anders". ;-)
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Deutschland braucht Bayern! Braucht Bayern Deutschland? ;-) PS: Ich bin stolz darauf Bayer zu sein. :-)
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Und das ist auch gut so. ;-)
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Bei "mir" in Bayern braucht es kein Bedürfnis, aber der Munitionserwerb wird auf der WBK abgestempelt. Der Stempel macht auch weniger Stress beim Kauf der Munition.
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Kann der HSV ja machen und dadurch strengere Regeln einführen als der Gesetzgeber vorschreibt. Gut finden muss ich das nicht, aber ich bin auch nicht im HSV.
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Ich denke wir reden aneinander vorbei. Kannst Du mir folgende Fragen beantworten: Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und in 2015 im Januar, März, Mai, Juli, September, November jeweils drei mal, also insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen? a) 18x b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt) c) 6x Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und in 2015 im Januar, Mai, September jeweils sechs mal, also insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen? a) 18x b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt) c) 3x Wenn ich am 1. Januar 2015 meinen Verbandsausweis bekomme und im Dezember 2015 insgesamt 18x zum schießen gehe, wie oft habe ich dann innerhalb der letzten 12 Monate geschossen? a) 18x b) 1,5x (das wäre der monatliche Durchschnitt) c) 1x Gruß HBM
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Das kommt darauf an, was Du unter "benachteiligt" verstehst. 1. Der, der innerhalb der letzten 12 Monate jeden Monat einmal schießt, muss insgesamt nur 12x schießen um "regelmäßig" zu erfüllen. 2. Der, der innerhalb der letzten 12 Monate nicht jeden Monat zum schießen kommt, muss mindestens 18x schießen um "regelmäßig" zu erfüllen. Wann er, innerhalb der letzten 12 Monate, die 18x schießt ist egal, aber 17x innerhalb der letzten 12 Monate mit Pause z.B. im August, reicht eben nicht. Jetzt muss jeder selbst entscheiden, was mehr Aufwand bedeutet bzw. wer sich benachteiligt fühlt, der, der jeden Monat einmal scheißt oder der, der 18x schießen muss. Ist Ansichtssache bzw. für jeden Menschen anders.
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Auch das wäre richtig, aber ersetze mal folgendes für 2015: 2015 innerhalb von 5 Monaten 25 schießen und Waffen abholen Was ist daran falsch? Ich habe nach vier oder fünf Monaten die erste Landesmeisterschaft geschossen und hatte bis dahin mehr als 50 Schießtermine "im Buch". Kann Dir gar nicht sagen, wie froh ich darüber bin, dass mir einer meiner Schützenkameraden die Vereinswaffen (teilweise auch seine privaten Waffen) auf diverse Wettkämpfe und zu Trainingsterminen "geliefert" hat. Meine erste WBK bekam ich mit Voreinträgen (incl. der Erlaubnis zum sofortigen Erwerb) für drei Waffen. Grund für meinen Sachbearbeiter die 2/6-Soll-Bestimmung bzw. bei mir eine "Ausnahme von der Regel" zu machen, waren die über 100 Schießtermine im ersten Jahr sowie diverse Urkunden bis zu mehreren Landesmeisterschaften und die Ausbildung zum Schießleiter, etc.. Das "Gesamtpaket" hat gereicht um hier eine Ausnahme zu genehmigen, allerdings hätte ich, trotz der ganzen Tatsachen, keinen Anspruch auf mehr als 2 Waffen "zum Start" gehabt.
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Was an dem ersten Beitrag des Threadstarters "ich bin seit vielen Jahren Mitglied im BSSB" verstehen wir unterschiedlich? 1. seit mehreren Jahren Mitglied im Verband (über den Verein) 2. innerhalb der letzten 12 Monate 25 Termine absolviert (das diese Termine innerhalb der letzten 5 Monate liegen ist unerheblich) 3. ja, die 18 Termine kann man auch innerhalb von 3 Wochen erfüllen (auch die letzten drei Wochen liegen innerhalb von 12 Monaten), wenn man schon mindestens 12 Monate Mitglied im Verband ist (bis jetzt habe ich zwar maximal 14 innerhalb von 3 Wochen geschafft, aber 18 sind, zumindest rechnerisch möglich) Was spricht Deiner Meinung nach gegen eine WBK für den Threadstarter?
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1. wie lange im Verein spielt nie eine Rolle, sondern immer nur "wie lange im Verband", aber ich gehe davon aus, dass Du das gemeint hast. 2. Woraus schließt Du, dass der Threadstarter bisher nur Lupi geschossen hat? Oben steht "kam bisher unregelmäßig zum schießen" und "daher bisher keine WBK". Kann mich irren, aber für mich heißt das, bisher wurde mit Vereinswaffen (EWB-Waffen) geschossen, ansonsten wäre die Erwähnung "keine WBK" nicht sinnvoll. Nein, Sportfreund will nach einer Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten im Verband und einem Training von mindestens 18x innerhalb der letzten 12 Monate der Mitgliedschaft (im Verband) ein Bedürfnis für eine Waffe beim Verband beantragen.
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Sehe ich anders, aber ich brauche auch keine Bescheinigung vom BSSB. ;-) Er ist seit mehr als 12 Monaten Mitglied (indirekt über den Verein) im Verband. Jetzt hat er zwei Möglichkeiten: 1. die letzten 12 Monate jeweils mindestens 1x pro Monat trainiert 2. die letzten 12 Monate mindestens 18x trainiert 1. nicht erfüllt 2. erfüllt
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Und die "Verteilung" muss eben bei 18x nicht "gleichmäßig über das Jahr" sein, sondern beliebig innerhalb eines Jahres. Ansonsten würde ein mindestens 12x (wenn in jedem Monat mindestens 1x) keinen Sinn machen.
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Klingt logisch. Werde beim nächsten Besuch mal fragen wie das genau abläuft mit B oder C bei SD. Habe mir auch nur deshalb 2 Einträge geben lassen, da noch Platz auf der WBK war und die Einträge nichts extra gekostet haben. ;-) Jetzt muss ich halt mal schauen, welche SD wirklich Sinn machen. Beim letzten "Test" war ich jetzt nicht so begeistert von der Wirkung, aber das war auch .338LM. Sorry, jetzt sind wir wirklich etwas OT und daher geh ich jetzt schlafen. :-)
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Und wenn Du den SD dann an eine SLB schraubst? Ein SD ist doch immer der Waffe gleich gestellt für die er gedacht ist, aber das war eben auch das Problem meines Sachbearbeiters der hier auch noch keine Erfahrung hatte.
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Danke, da hätte ich jetzt fast den falschen SD gekauft. ;-) PS: Im NWR scheint es für den Sachbearbeiter auch nicht ganz so einfach zu sein einen SD einzutragen. Daher kommt wohl das Kat. B bzw. Kat. C in den Voreinträgen.
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Bei mir steht bei einem Voreintrag "Kat. B" (also für Repetierlangwaffen) und einmal "Kat. C" (für SLB) und die Felder für Kaliber, etc. sind bei mir nicht ausgefüllt. Der Voreintrag gilt, analog zu einem Eintrag für eine Waffe, auch nur für ein Jahr. Jetzt stellt sich mir doch die Frage, was passiert, wenn ich mir einen SD für .308 auf Eintrag "Kat. C" kaufe und diesen SD dann aus versehen auf einen Repetierer schraube. ;-) Ein klassischer Fall von "mehr SD ins Volk". :-)
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
HBM antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wird das echt "bei Euch" so gehandhabt. Ich schieße wirklich oft (ca. 100-130x pro Jahr), aber ob ich einmal monatlich bzw. 18x pro Jahr mit Selbstladeflinten auf Fallplatten schieße, das wird echt knapp. Evtl. klappt 1x pro Monat, aber das auch erst seit dem ich eine Selbstladeflinte habe, vorher waren es ca. 4-6x vor dem Antrag. Wobei ich gerade sehe, es geht ja um einen Landesverband des DSB, also evtl. gar keine so große Auswahl an Disziplinen. Aber auch z.B. Single-Action-Revolver oder UHR ohne eigene Waffe 1x pro Monat bzw. 18x im Jahr zu schießen ist "echt sportlich". ;-) -
Bei mir ist es ganz einfach und ohne Stress der Jagdschein in Bayern. Ansonsten kenne ich noch 1 oder 2 x Sammler 1x Jäger in München (schon sehr lange vor dem Umdenken in Bayern bzgl. Schalldämpfer für Jäger) 1x Sachverständiger Alles auch Sportschützen und daher des öfteren mit Schalldämpfern unterwegs, wobei die Wirkung überschätzt wird. Der "Überschallknall" bleibt wenn man keine Unterschallmunition verwendet und größere Kaliber bekommt man, zumindest nach meinen Erfahrungen, "nur" auf KK-Lautstärke.
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Evtl. findest Du hier die Antwort https://cbsi.secure.force.com/CBSi/knowledgehome2?referer=cbs.com/ent&categories=CBS_Entertainment:CBS_Entertainment. Dort wird NCIS produziert und die haben sicherlich dazu recherchiert. Nichts zu danken. :-)
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Ob im Forum oder nicht weis ich nicht, aber ich kenne zwei Sportschützen die mehrere SD besitzen. Selbst habe ich (noch) keinen, aber immerhin schon zwei Voreinträge für SL und Repetierer.
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Warum bemerkt niemand die falsche Griffhaltung - viel zu niedrig. Beim nächsten Treffen neben der Abzugstechnik (gut bemerkt Gunny) unbedingt erst mal ohne Munition das Halten der Waffe üben lassen.
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Du verwechselst jetzt "einfach so kaufen" mit "darf beim BDMP nicht verwendet werden". Schalldämpfer dürfen nicht einfach so gekauft werden, da Schalldämpfer der Waffe gleich gestellt sind, für die sie gedacht sind. Es geht bei dem Thema "im BDMP verboten" aber nur darum, ob man einen Schalldämpfer, den man legal für die Waffe besitzt, im BDMP verwenden darf und da kenne ich nur "Verbote" für Mündungsbremsen, etc., aber wie gesagt müsste man das noch mal nachlesen.
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Waffen mit Gewinden am Lauf dürfen jederzeit zum sportlichen Schießen, egal bei welchem Verband, verwendet werden. Mündungsfeuerdämpfer bzw. Kompensatoren sind teilweise nicht erlaubt. Das hat aber eher etwas damit zu tun, dass die "Nebenschützen" im Wettkampf dadurch teilweise behindert/gestört werden und es manchmal schwer möglich ist eigene Durchgänge mit und ohne Kompensator zu organisieren. Schalldämpfer sind beim sportlichen Schießen auch nicht verboten, nur haben die meisten Sportschützen aufgrund der gesetzlichen Lage in Deutschland keine Schalldämpfer zur Verfügung. Allerdings müsste ich die jeweiligen Sportordnungen mal genau durchlesen ob nicht doch Schalldämpfer per Definition unter evtl. unerlaubte MFD fallen.