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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum sollte Dich jemand "verteufeln"? Zumindest mich stört nur, wenn ein Thema "aufgemacht" wird, aber keine Fakten - in diesem Fall das Urteil - veröffentlicht werden. Wenn Du zumindest erklären würdest, warum Du das Urteil hier nicht veröffentlichen möchtest, sondern stattdessen darüber diskutierst wer nicht hilft / geholfen hat, dann würde das evtl. "einiges geraderücken", aber so warte ich immer noch darauf, dass ich mir die Fakten durchlesen kann um dann selbst entscheiden zu können wen ich "verteufle". -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum regst Du Dich denn auf? Entweder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil gibt es (in dieser Form) nicht, dann ist (hoffentlich) alles gut oder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil stellt ein Problem dar. Wenn es das Urteil (in der diskutierten Form) nicht gibt, dann ist der Typ doch völlig unwichtig und egal. Lass uns warten bis was veröffentlicht wird, alles andere ist wie "Schalldämpfer für Jäger wird es nie geben! Ich weis es, weil ich jemanden kenne der richtig wichtig ist.". PS: Beiträge mit dem Tenor "Ich weis was, aber ich darfs nicht genau sagen." sind doch immer wieder interessant. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
zu 1.: Wenn er als wichtiger Funktionsträger das Urteil vorliegen hat, dann erwarte ich mir (bzw. eher "erhoffe ich mir" bzw. "bin froh", dass hier in WO Stellung genommen wird. zu 2.: Wenn der betroffene Waffenbesitzer / Jäger nicht möchte, dass das Urteil "vorab" veröffentlicht wird, dann würde ich als Funktionsträger auch nicht mehr schreiben. Ob das vom betroffenen Jäger sinnvoll ist oder nicht muss jeder selbst beurteilen, aber wenn ich etwas bzgl. der Kommunikation nicht optimal finde, dann sind es diejenigen, die das Thema über diverse Beiträge vor dem Vorliegen des Urteils thematisiert haben. Allerdings ist das im Vergleich zum Thema selbst ein eher unwichtiger Punkt. Zumindest hat man über die Feiertage was "zum Aufregen". -
Anzahl Waffen im Schrank - Zahlweise - Einträge in WBK oder Griffstück
HBM antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Gibt es bzgl. Aufbewahrung von Schalldämpfern schon "Beispiele" für die Zählweise dieser "der Waffe gleichgestellten Gegenstände"? Mit geht es vor allem um Langwaffen mit montiertem Schalldämpfer und unverbauten Schalldämpfern in A-Schränken. Im Moment habe ich zwei normale A-Schränke für meine Langwaffen jeweils ausgelegt für 7 Waffen damit ich nicht aus versehen mit Wechselsystemen (die zählen, zumindest bei meinem LRA in Bayern als "1 eigene Waffe" bei der Aufbewahrung) auf mehr als 10 "Waffen" komme. An Langwaffen bzw. Wechselsystemen / Wechselläufen geht auch nicht mehr als 10 rein wenn man nichts verkratzen möchte. Muss mal am Dienstag bzw. wenn ich die nächste Waffe eintragen lasse folgendes fragen: 1. Wie zählt eine Langwaffe incl. montiertem Schalldämpfer? (ich gehe davon aus als eine Waffe) 2. Wie zählt ein nicht montierter Schalldämpfer im A-Schrank? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Wortwahl und das provokante Verhalten erinnert an "Schalldämpfer werden niemals für Jäger erlaubt.". Kann das bitte mal ein Admin "verifizieren"? -
unter http://www.topairgun.com/50-cal-air-rifles finden sich ein paar "Spielzeuge" und https://www.airforceairguns.com/Articles.asp?ID=307 ist auch interessant. Unter https://www.airforceairguns.com/The-Texan-by-AirForce-Airguns-s/118.htm findest Du: - Velocity: up to 1100 feet per second - Energy: up to 500 foot pounds
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Sorry, hab vergessen zu schreiben, dass die WBK natürlich zugeschickt wird, daher muss ich auch nur 1x hin. Eigentlich müsste ich gar nicht hin und könnte das auch per Post erledigen, aber diesmal wollte ich noch was bzgl. "Aufbewahrung in der Firma" klären.
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Und was sagst Du, wenn der SB fragt, ob es ok ist wenn er die neue WBK mit den acht neuen Eintragungen (1x Neuwaffe vom Händler, 2x gebraucht von privat und 5x gebraucht vom Händler) zuschickt da noch zwei andere darauf warten "bedient" zu werden? Ich sag dann einfach "kein Problem, bis bald und noch einen schönen Tag" und da ist mir jetzt komplett egal ob ich einen Anspruch auf sofortige Erledigung (was ich noch nicht mal glaube) habe oder nicht. Vielleicht bin ich aber auch nur anders erzogen als Du.
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Wenn es sich um mehrere Gebrauchtwaffen (am besten noch von Händlern) handelt, dann lasse ich meine WBK auch mal beim Amt, da es teilweise nicht ganz einfach ist (für den Sachbearbeiter) über das NWR heraus zu finden ob die Waffe jetzt schon 5 oder 6 Jahre beim Händler lag und daher für das NWR eine "Neuwaffe" (noch nicht registriert) ist, oder ob die Waffe schon im NWR vorhanden ist. Das dauert schon mal, evtl. mit anderen Schreibweisen bei der Seriennummer, ein paar Minuten pro Waffe und wenn noch andere, mit evtl. "einfacheren" Anliegen, warten, dann nimmt man halt die WBK nicht gleich (wieder) mit.
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Und mit genug Energie auch für die Jagd geeignet, wenn auch in Deutschland verboten. Unter dem Suchbegriff "Airgun" gibt es bis Kaliber .50 einige nette Spielzeuge. ;-)
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Viel Spaß noch MIG, Du bist wirklich nicht in der Lage eine Diskussion zu verstehen. Schade eigentlich, aber hoffentlich bist Du noch nicht erwachsen, dann gibt sich das evtl. ja noch.
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Nur der Vollständigkeit halber, "Feuerwaffen sind keine Gegenstände, die mittels heißer Gase ....". Wobei "Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase erwärmt werden." zumindest stimmt, allerdings passt diese Definition auch auf "Topfdeckel".
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Nein, darum geht es nicht, sondern um die Definition von "Schusswaffen": Frage: Antwort:
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Den Unterschied zwischen Schusswaffen und Feuerwaffen kennst Du aber schon, oder? Genau deshalb ist die Einschränkung auf bzw. die Definition "Schusswaffen = heiße Gase" einfach falsch.
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Keine Ahnung, such selbst aber möglich ist das. Siehe Waffg (3) Die Genehmigung einer Sportordnung ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15 Abs. 1 kann erfolgen, wenn die Vorgaben des Buchstabens a des § 15 Abs. 1 Nr. 4 und der Buchstaben a bis c des § 15 Abs. 1 Nr. 7 erfüllt sind. Evtl., aber da habe ich mich noch nicht (und werde ich mich auch nicht weiter) damit beschäftigt, geht es ja darum, dass sich ein Verein oder ein Verband, der zu klein ist um als Verband anerkannt zu werden (gibt da ja ein paar Hürden), eine Sportordnung geben möchte.
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Da Harry Deine Beiträge nicht mehr liest möchte ich mich (noch) einmischen. Geliefert habe ich ja schon. Welche der Aussagen von Harry meinst Du? Nachfolgend noch mal der Beitrag von Harry vereinfacht dargestellt bzw. auf die "Aussagen" gekürzt: Welcher dieser vier Aussagen möchtest Du gerne belegt haben: 1. Eine Gelbe WBK braucht keinen Voreintrag. 2. Dazu habe ich schon geschrieben. 3. Als Gastschütze in einem Verein eines anderen Verbandes darf man auch mit Kalibern schießen, die der eigene Verband nicht anbietet. 4. Ist oft schwierig zu belegen, aber Du arbeitest selbst ja schon daran.
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Einen Sachbearbeiter hab ich grad nicht da, aber evtl. reicht Dir ja Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Be- zugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass dieauf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforder- lich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht wer- den, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze aus- zuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig der- jenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), aus http://fvlw.de/files/7613/8472/1074/Allgemeine_Verwaltungsvorschrift_Waffen.pdf. Ist zwar kein Sachbearbeiter, aber ist für Sachbearbeiter geschrieben. ;-) PS: Die Info ist jetzt allerdings eher für den Threadersteller und weniger für Dich.
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
HBM antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hab ich schon so verstanden, sonst hätte ich ja geschrieben "Gerade deshalb bin ich froh in Bayern zu arbeiten, zu wohnen und zu leben. ;-) -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
HBM antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und trotzdem bin ich, gerade als Waffenbesitzer, froh, in Bayern zu arbeiten, zu wohnen und zu leben. -
Selbst das "Schwarze" ist evtl. etwas übertrieben, aber manchmal habe ich das Gefühl, dass auch hier oft mit zweierlei Maß gemessen wird.
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Wenn er kein Besitzer einer WBK ist, wovon ich nach kurzer Recherche ausgehe, dann kann es sich ja nur um eine Durchsuchung wegen Verdachtes auf Vorhandensein illegaler Waffen handeln. Die Durchsuchung wird ein Richter genehmigt haben (sonst ist das mit den gefundenen Beweismitteln "blöd") und soweit ich lese war alles innerhalb der Rechte des "Bürgers", incl. Unschuldsvermutung. Warum jubeln nicht alle, wenn hier mal was gegen illegale Waffen getan wird. Bei registrierten Besitzern von Waffen wird ja auch der "Bestand" kontrolliert und hier hat sogar ein Richter der "Kontrolle bei einem nicht registrierten Waffenbesitzer" zugestimmt und es passt auch wieder einigen nicht. ;-)
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Wobei die Antwort auf die Frage: "Wie haben die Schweine ausgeschaut und wohin sind sie gelaufen?" ja beantwortet werden kann. Die Frage: "Was genau haben Sie gemacht?" kann man ja mit "Wollen Sie nicht lieber schauen, dass Sie die Täter erwischen, als mich so was zu fragen?" beantworten. Aber es schreibt sich hier halt auch leichter, als in einer solchen Stress-Situation.
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1. ja 2. nein, ganz ohne Regelung wäre es, aber das ist natürlich auch nur ein "Gefühl", wahrscheinlich gefährlicher, da sich (und evtl. auch andere) mehr Leute aus versehen verletzen würden.
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Wobei ich auch nie behauptet habe, das "WaffG insgesamt" wäre schikanös und willkürlich. Für einige "Meinungen" des Gesetzgebers fehlen mir allerdings zugrundeliegende Fakten bzw. nachvollziehbare (beweisbare) Begründungen. Mir ist auch klar, dass "Schikane" ein sehr hartes Wort ist, aber wenn meine Rechte bzw. meine Handlungen "einfach so" (auch wenn per Gesetz) eingeschränkt werden, dann grenzt das schon an "Schikane". Nimm doch mal allen Deutschen aufgrund der Tatsache, dass der Straßenverkehr zu viele Todesopfer fordert, ihre Autos oder bleiben wir mal nur bei Motorrädern weg. Dafür gäbe es sogar eine nachvollziehbare Begründung.
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"Wenn der Staat entscheidet..." ohne eine sinnvolle Begründung bzw. einen Nachweis, dass die Entscheidung sinnvoll ist, dann ist das "schikanös" und "willkürlich". Daran ändert auch ein "fiktives Risiko", dass als "Erklärung" verwendet wird, nichts. Wenn es dem Staat um "retten von Leben" geht, dann gibt es andere Themen, allerdings mit weit mehr Lobby, die er angehen sollte. Übrigens ist "Ehegattenmord" bzw. allgemein "Beziehungstaten" komplett unabhängig von vorhandenen Tatmitteln. Wenn man seine Frau / seinen Mann umbringen möchte, dann wird das gemacht, egal ob eine Schusswaffe vorhanden ist oder nicht. Selbst die Suizidrate erhöht sich nicht mit "mehr Waffen", es ändert sich nur das Mittel, aber nicht die Menge der Suizide. Darum bleibe ich bei meiner Meinung, es ist eine Schikane von unserem Staat wenn das Bedürfnis "Selbstschutz" nicht anerkannt wird, auch wenn kein signifikanter Bedarf für "Selbstschutz" vorhanden wäre (wobei man über diesen Punkt eh noch diskutieren müsste, vor allem mit Leuten die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben).