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HBM

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  1. Warum sollte Dich jemand "verteufeln"? Zumindest mich stört nur, wenn ein Thema "aufgemacht" wird, aber keine Fakten - in diesem Fall das Urteil - veröffentlicht werden. Wenn Du zumindest erklären würdest, warum Du das Urteil hier nicht veröffentlichen möchtest, sondern stattdessen darüber diskutierst wer nicht hilft / geholfen hat, dann würde das evtl. "einiges geraderücken", aber so warte ich immer noch darauf, dass ich mir die Fakten durchlesen kann um dann selbst entscheiden zu können wen ich "verteufle".
  2. Warum regst Du Dich denn auf? Entweder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil gibt es (in dieser Form) nicht, dann ist (hoffentlich) alles gut oder er ist ein Wichtigtuer und das Urteil stellt ein Problem dar. Wenn es das Urteil (in der diskutierten Form) nicht gibt, dann ist der Typ doch völlig unwichtig und egal. Lass uns warten bis was veröffentlicht wird, alles andere ist wie "Schalldämpfer für Jäger wird es nie geben! Ich weis es, weil ich jemanden kenne der richtig wichtig ist.". PS: Beiträge mit dem Tenor "Ich weis was, aber ich darfs nicht genau sagen." sind doch immer wieder interessant.
  3. zu 1.: Wenn er als wichtiger Funktionsträger das Urteil vorliegen hat, dann erwarte ich mir (bzw. eher "erhoffe ich mir" bzw. "bin froh", dass hier in WO Stellung genommen wird. zu 2.: Wenn der betroffene Waffenbesitzer / Jäger nicht möchte, dass das Urteil "vorab" veröffentlicht wird, dann würde ich als Funktionsträger auch nicht mehr schreiben. Ob das vom betroffenen Jäger sinnvoll ist oder nicht muss jeder selbst beurteilen, aber wenn ich etwas bzgl. der Kommunikation nicht optimal finde, dann sind es diejenigen, die das Thema über diverse Beiträge vor dem Vorliegen des Urteils thematisiert haben. Allerdings ist das im Vergleich zum Thema selbst ein eher unwichtiger Punkt. Zumindest hat man über die Feiertage was "zum Aufregen".
  4. Gibt es bzgl. Aufbewahrung von Schalldämpfern schon "Beispiele" für die Zählweise dieser "der Waffe gleichgestellten Gegenstände"? Mit geht es vor allem um Langwaffen mit montiertem Schalldämpfer und unverbauten Schalldämpfern in A-Schränken. Im Moment habe ich zwei normale A-Schränke für meine Langwaffen jeweils ausgelegt für 7 Waffen damit ich nicht aus versehen mit Wechselsystemen (die zählen, zumindest bei meinem LRA in Bayern als "1 eigene Waffe" bei der Aufbewahrung) auf mehr als 10 "Waffen" komme. An Langwaffen bzw. Wechselsystemen / Wechselläufen geht auch nicht mehr als 10 rein wenn man nichts verkratzen möchte. Muss mal am Dienstag bzw. wenn ich die nächste Waffe eintragen lasse folgendes fragen: 1. Wie zählt eine Langwaffe incl. montiertem Schalldämpfer? (ich gehe davon aus als eine Waffe) 2. Wie zählt ein nicht montierter Schalldämpfer im A-Schrank?
  5. Die Wortwahl und das provokante Verhalten erinnert an "Schalldämpfer werden niemals für Jäger erlaubt.". Kann das bitte mal ein Admin "verifizieren"?
  6. unter http://www.topairgun.com/50-cal-air-rifles finden sich ein paar "Spielzeuge" und https://www.airforceairguns.com/Articles.asp?ID=307 ist auch interessant. Unter https://www.airforceairguns.com/The-Texan-by-AirForce-Airguns-s/118.htm findest Du: - Velocity: up to 1100 feet per second - Energy: up to 500 foot pounds
  7. Sorry, hab vergessen zu schreiben, dass die WBK natürlich zugeschickt wird, daher muss ich auch nur 1x hin. Eigentlich müsste ich gar nicht hin und könnte das auch per Post erledigen, aber diesmal wollte ich noch was bzgl. "Aufbewahrung in der Firma" klären.
  8. Und was sagst Du, wenn der SB fragt, ob es ok ist wenn er die neue WBK mit den acht neuen Eintragungen (1x Neuwaffe vom Händler, 2x gebraucht von privat und 5x gebraucht vom Händler) zuschickt da noch zwei andere darauf warten "bedient" zu werden? Ich sag dann einfach "kein Problem, bis bald und noch einen schönen Tag" und da ist mir jetzt komplett egal ob ich einen Anspruch auf sofortige Erledigung (was ich noch nicht mal glaube) habe oder nicht. Vielleicht bin ich aber auch nur anders erzogen als Du.
  9. Wenn es sich um mehrere Gebrauchtwaffen (am besten noch von Händlern) handelt, dann lasse ich meine WBK auch mal beim Amt, da es teilweise nicht ganz einfach ist (für den Sachbearbeiter) über das NWR heraus zu finden ob die Waffe jetzt schon 5 oder 6 Jahre beim Händler lag und daher für das NWR eine "Neuwaffe" (noch nicht registriert) ist, oder ob die Waffe schon im NWR vorhanden ist. Das dauert schon mal, evtl. mit anderen Schreibweisen bei der Seriennummer, ein paar Minuten pro Waffe und wenn noch andere, mit evtl. "einfacheren" Anliegen, warten, dann nimmt man halt die WBK nicht gleich (wieder) mit.
  10. Und mit genug Energie auch für die Jagd geeignet, wenn auch in Deutschland verboten. Unter dem Suchbegriff "Airgun" gibt es bis Kaliber .50 einige nette Spielzeuge. ;-)
  11. Viel Spaß noch MIG, Du bist wirklich nicht in der Lage eine Diskussion zu verstehen. Schade eigentlich, aber hoffentlich bist Du noch nicht erwachsen, dann gibt sich das evtl. ja noch.
  12. Nur der Vollständigkeit halber, "Feuerwaffen sind keine Gegenstände, die mittels heißer Gase ....". Wobei "Feuerwaffen sind Gegenstände, die mittels heißer Gase erwärmt werden." zumindest stimmt, allerdings passt diese Definition auch auf "Topfdeckel".
  13. Nein, darum geht es nicht, sondern um die Definition von "Schusswaffen": Frage: Antwort:
  14. Den Unterschied zwischen Schusswaffen und Feuerwaffen kennst Du aber schon, oder? Genau deshalb ist die Einschränkung auf bzw. die Definition "Schusswaffen = heiße Gase" einfach falsch.
  15. Keine Ahnung, such selbst aber möglich ist das. Siehe Waffg (3) Die Genehmigung einer Sportordnung ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15 Abs. 1 kann erfolgen, wenn die Vorgaben des Buchstabens a des § 15 Abs. 1 Nr. 4 und der Buchstaben a bis c des § 15 Abs. 1 Nr. 7 erfüllt sind. Evtl., aber da habe ich mich noch nicht (und werde ich mich auch nicht weiter) damit beschäftigt, geht es ja darum, dass sich ein Verein oder ein Verband, der zu klein ist um als Verband anerkannt zu werden (gibt da ja ein paar Hürden), eine Sportordnung geben möchte.
  16. Da Harry Deine Beiträge nicht mehr liest möchte ich mich (noch) einmischen. Geliefert habe ich ja schon. Welche der Aussagen von Harry meinst Du? Nachfolgend noch mal der Beitrag von Harry vereinfacht dargestellt bzw. auf die "Aussagen" gekürzt: Welcher dieser vier Aussagen möchtest Du gerne belegt haben: 1. Eine Gelbe WBK braucht keinen Voreintrag. 2. Dazu habe ich schon geschrieben. 3. Als Gastschütze in einem Verein eines anderen Verbandes darf man auch mit Kalibern schießen, die der eigene Verband nicht anbietet. 4. Ist oft schwierig zu belegen, aber Du arbeitest selbst ja schon daran.
  17. Einen Sachbearbeiter hab ich grad nicht da, aber evtl. reicht Dir ja Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Be- zugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass dieauf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforder- lich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht wer- den, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze aus- zuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig der- jenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), aus http://fvlw.de/files/7613/8472/1074/Allgemeine_Verwaltungsvorschrift_Waffen.pdf. Ist zwar kein Sachbearbeiter, aber ist für Sachbearbeiter geschrieben. ;-) PS: Die Info ist jetzt allerdings eher für den Threadersteller und weniger für Dich.
  18. Hab ich schon so verstanden, sonst hätte ich ja geschrieben "Gerade deshalb bin ich froh in Bayern zu arbeiten, zu wohnen und zu leben. ;-)
  19. Und trotzdem bin ich, gerade als Waffenbesitzer, froh, in Bayern zu arbeiten, zu wohnen und zu leben.
  20. HBM

    SIG Sauer Web ?

    Hatte auch nur die "Skeletton-Modelle" in der Hand (da war definitiv eine LPA-Visierung drauf), allerdings hält die 9mm X-Six noch nicht das BDS-Maximalgewicht für Präzision. SigSauer fräst aber auf Anfrage noch an anderen Stellen was weg und dann soll es passen (lt. Auskunft auf dem Stand). Bin gespannt wenn wir das für den ersten Kunden bestellen und dann, inkl. Magazin, auf die Waage legen. ;-)
  21. HBM

    SIG Sauer Web ?

    Möglichkeit 1: SigSauer hat die "eigene" Visierung nun doch hin bekommen und liefert jetzt nicht mehr mit LPA-Visierung. Glaube ich eher nicht, oder das Thema ist wirklich extrem aktuell. Die letzte Supermatch (könnte allerdings auch eine Match gewesen sein) die wir bekommen haben war mit LPA-Visier. Möglichkeit 2: Der Text ist falsch bzw. aus einem "alten" Prospekt / Unterlagen kopiert. Die "SigSauer-eigene-Visierung" war vor ca. 2-3 Jahren von SigSauer geplant, aber dann gab es "Qualitätsprobleme" und es wurden keine Waffen mit dieser Visierung ausgeliefert. Den Kunden wurde damals als Alternative, ich glaube für einen geringen Aufpreis, ein Aristocrat-Visier angeboten.
  22. Schöne Stages, schade, dass ich keine Zeit habe. Die PDFs für 8 und 9 sind gleich. Wenn es sich nicht im identische Stages handelt, bitte für alle, die Zeit haben, ändern. ;-)
  23. 1. Alle Schusswaffen sind immer geladen. Selbst wenn sie es nicht sind, betrachte sie als wenn sie es sind. 2. Richte niemals die Mündung auf etwas, das Du nicht zerstören möchtest. (Für Fälle, in denen die Waffe ungeladen zu sein scheint, siehe Regel 1.) 3. Halte den Finger abseits des Abzugs, bis die Visierung klar auf das Ziel ausgerichtet ist. Dies ist die goldene Regel. Der Verstoß dagegen ist die Hauptursache für ungewollte Schussabgaben. 4. Identifiziere das Ziel und den Hintergrund. Schieße nicht auf etwas, das Du nicht positiv identifiziert hast. Sorry, aber was soll denn bei einer Untersuchung rauskommen? Entweder wurde 1., 2. und 3. nicht beachtet oder es gab ein "Problem" mit dem Redakteur und 4. wurde beherzigt, wobei ich mir das nicht vorstellen kann. Selbst wenn ein anderer Polizist die Waffe geladen hat, dann wurden immer noch 1., 2. und 3. nicht beachtet. Bin gespannt wie lange die Untersuchung dauert. Keine Ahnung wie lang "untersucht" wird, wenn ich mit meiner Waffe einem Schützenkollegen oder einem anwesenden Journalisten ins Bein schieße. Hab zwar noch nie, Gott sei Dank, so was erlebt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei hier "massiv" untersucht um evtl. fest zu stellen, dass jemand anderes meine Waffe geladen hat, ohne das ich das bemerkt habe.
  24. @Robberot: Wie ich Dich doch beneide. Es muss so schön sein, wenn man die Welt nur in Schwarz und Weiß sieht. Keine Grautöne und auf keine Fall irgendwelche Farben. Man muss weniger denken, braucht nichts abzuwägen und ein klares Feindbild hat man auch. Eigentlich schade, dass diese Sichtweise so gar nicht meine ist. PS: Ich bin immer wieder froh, dass bei einem massiven Fehler meinerseits evtl. viel Geld "verbrannt wird", aber einen körperlichen Schaden nimmt niemand. Ich beneide niemanden, der in seinem Job, evtl. noch auf "Befehl/Anweisung", innerhalb von wenigen Sekunden Entscheidungen treffen muss, die nicht nur Geld sondern Leib und Leben betreffen. Analog zur Notwehr/Nothilfe haben nämlich auch in einem solchen Fall die untersuchenden Behörden sehr viel Zeit zur Beurteilung des Sachverhaltes, während die Betroffenen schnell und unter Druck entscheiden müssen/mussten.
  25. Hab mir auch schon gedacht, dass es für "normale" Bürger wohl eher nach "Überfall" ausschaut, allerdings wäre ich bei einem geliehenen Auto wahrscheinlich auch eher "passiv" bei einer solchen Aktion.
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