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HBM

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  1. Komme aus Bayern, habe einen Jagdschein, bin jetzt auch "betroffen" und hätte auch gegen einen Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" in meiner WBK geklagt. Was anderes wäre mir als Jäger und Sportschütze auch nicht übrig geblieben, da ich mir ansonsten alle Waffen noch einmal auf Sportschützenbedürfnis kaufen hätte müssen. Zustätzlich ist die Auslegung aus "Schuss auf Wild nur mit 2-Schuss-Magazin" ein "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" zu machen ja sehr "kreativ". Würdest Du akzeptieren, wenn in Deine WBK bei Deinen Pistolen (falls Du welche hast) ein Text wie z.B. "Verwendung nur mit Magazinen mit maximal 10 Schuss" eingetragen wird und der Sachbearbeiter auf Nachfrage sagt "In der / Deiner Sportordnung steht doch, dass nur 10 Schuss geladen werden dürfen, daher tragen wir das jetzt auch bei Ihrer Sportwaffe ein."? Trotzdem würde ich als Bayer darauf gerne antworten. Es geht, zumindest mir, nicht darum den Länderfinanzausglaich komplett zu "kippen", sondern darum, dass es, meiner Meinung nach, nicht sein kann, dass Länder die sparen nicht belohnt werden und das es diverse Sozialleistungen in "Nehmerländern" gibt, die in "Geberländern" nicht vorhanden sind. Wenn einige Länder sparen, dafür immer mehr zahlen und andere Länder weiter Geld ausgeben, das nicht oder nur durch die Zahlungen der "Geberländer" vorhanden ist, dann ist das System "Länderfinanzausgleich" mehr als überholungsbedürftig.
  2. HBM

    30/11 Schützen

    Wie soll die Anmeldung ablaufen? Einfach hier melden oder per Mail oder ...? Wäre interessiert, allerdings ist bei meiner 30/11 im Moment nur ein 10fach-ZF drauf und auf 300 Meter ist das, zumindest für meine Augen, eher suboptimal. Muss mal schauen, welches ZF noch "rum liegt".
  3. HBM

    Reservist-WBK

    Nicht ganz richtig, die "sofortige" (o.K., 1-2 Wochen Bearbeitungszeit braucht es schon) WBK bekommt man nur, wenn man zum HK-Endkundenpreis (hab ich jetzt nicht parat) ein umgearbeitetes G36 (siehe auch http://forum.waffen-online.de/topic/440318-das-g36-hat-ein-praezisionsproblem/ - wobei ich nicht mehr genau weis, wo die Infos im Thread stehen, bitte selbst durchschauen) als Halbautomat direkt von der BW kauft. Dadurch will die BW wohl eine Refinanzierung der neuen Waffen durchführen.
  4. Das solltest Du ändern, da es ansonsten recht kompliziert wird wenn Du auf Wettkämpfe fährst oder auf einem anderen Stand trainieren möchtest, etc.. Der Verein sollte auch schauen, dass er für "Neulinge" im ersten Jahr "genügend" Vereinswaffen zur Verfügung stellt damit man im ersten Jahr Erfahrungen (natürlich auch mit der ein oder anderen Waffe von Schützenkollegen die netterweise "probieren" lassen) macht und sich dann seine Waffe (incl. eigener WBK) zulegt. PS: Bei welchem Verein bist Du?
  5. Es geht um "halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als zwei Schuss aufnehmen können". Je nach "Auslegung" also sogar um Kurzwaffen, aber in jedem Fall auch um Selbstladeflinten. Du darfst ja auch nicht mit einer Selbstladflinte mit Magazinkapazität > 2 Enten jagen.
  6. In welchem Bundesland wohnst Du, dann gebe ich die Info weiter?
  7. Wenn ich Deine Aussagen zu zumindest einem (ist jetzt nicht sehr viel, aber besser als nichts) Mitarbeiter eines "betroffenen" Bundesministeriums so lese, dann halte ich es persönlich für sehr wichtig proaktiv an die Öffentlichkeit zu gehen und weitere (wann gab es denn nennenswerte?) Liberalisierungen zu fordern und auch bei nur mäßigen Erfolgsaussichten zu klagen. Bei der, Deiner Meinung nach, vorherschenden Meinung ist "stillhalten" wohl eher nicht zielführend, zumindest ändert sich durch "nichts tun" die Meinung des anderen meistens nicht.
  8. Kauf war vor dem Gerichtsurteil, Zahlung (glaube ich) auch davor, dann war der Käufer 1 oder 2 Wochen nicht da und hat darum gebeten die Waffe erst danach zu versenden. In dieser Zeit das Urteil und die Info an den Verkäufer "nicht versenden". Problematisch wäre es aber geworden wenn die Waffe kurz vor dem Urteil noch versandt worden wäre und der Käufer sich die zwei Wochen Zeit lässt für die Eintragung.
  9. HBM

    Baltic Storm, Estland

    Ist das incl. Lieferung nach Deutschland? ;-)
  10. Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.
  11. Ist, Deiner Meinung nach, dann "die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)." im aktuellen §13 auch so zu verstehen, dass diese "Dynamik" auch hier gilt? Damit wäre dann ja der "Altbestand" nicht gefährdet da der §13 ja auf den Zeitpunkt des Erwerbs abstellt.
  12. Wobei "Verkäufer" ein Problem darstellt, wenn der Verkäufer die Waffe bereits austragen hat lassen und als Jäger dann das gleiche Problem wie Du hat. Wenn Verkäufer = Händler, dann kein Problem. Selbst bei Verkäufer = Sportschütze wäre es evtl. ein Problem wenn die Waffe bereits ausgetragen wurde, da der "Verkäufer" für den Erwerb dann wieder einen Voreintrag aufgrund eines Bedürfnisses bräuchte. PS: Oder die Beiden (Verkäufer und Käufer) schicken die Waffe (ist ja nirgends mehr eingetragen und wird im Moment auch nicht eingetragen) alle 10 Tage hin und her. ;-)
  13. Und ich dachte bis jetzt (von dem idiotischen Urteil mal abgesehen), dass nicht die Waffe mit mehr als 2-Schuss-Magazin verboten, sondern der Schuss auf Wild mit einer Waffe mit mehr als 2-Schuss-Magazin verboten ist. Aber da ich zwar auch aus einem "Freistaat", aber halt "Gott sei Dank" nicht aus Sachsen komme, habe ich wenigsten SB bzw. "Verantwortliche" die Gesetze, in diesem Fall das Jagdgesetz, lesen (und verstehen) können. Leider kann man das nicht von jedem deutschen Gericht behaupten.
  14. Wobei mir die Formulierung der CSU mit "Die Staatsregierung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, um Rechtssicherheit beim Einsatz halbautomatischer Waffen bei der Jagd im Sinn der bisherigen Verwaltungspraxis zu schaffen." besser gefällt als "Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen auch weiterhin zur Jagd zugelassen sind. Hierzu ist unter anderem die gesetzliche Grundlage auf Landes- und Bundesebene zu schaffen." Meiner Meinung nach ist "mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen zur Jagd" auch problematisch, je nach Auslegung.
  15. Ja, immer. Entweder war im Mietvertrag mit "meinem" Verein geregelt, dass wir den Schießstand zum Schießen mit Waffen mieten oder beim "offenen" Schießen habe ich mich angemeldet (manchmal mit Kontrolle ob eine WBK vorhanden ist) und heute habe ich angerufen ob noch ein Platz bzw. ein Stand zum Einschießen einer Flinte für mich da ist. Habe allerdings und da hast Du recht, nicht noch extra nachgefragt ob ich die Flinte auf dem Schießstand auch führen darf, sondern nur gefragt ob ich damit auf dem Schießstand schießen darf.
  16. Am problematischsten sehe ich b) und c), da gerade durch eine "eindeutige" bzw. "klar umrissene" Definition alles was nicht in genau diesen Rahmen fällt eben (in diesem Fall) "nicht erlaubt" ist. Zumindest bei Verträgen wird dieses Problem durch das Einfügen des Wortes "insbesondere" vor der jeweiligen Aufzählung gelöst. Keine Ahnung ob dies in Gesetzestexten auch möglich bzw. üblich ist, aber ansonsten ist es besser keine Aufzählungen zu verwenden, sondern lieber allgemeiner zu schreiben, z.B. "Die Beschränkung auf 2-Schuss-Magazine gilt nicht für eine andere jagdliche bzw. jagdsportliche Verwendung.". Wobei ich mich eigentlich nicht einmischen wollte, aber eine (nicht vollständige) Aufzählung ist schädlicher als man denkt. Vielleicht liegt das "Crowdfunding" daran, dass bis zu Deinem Post, zumindest hier im Forum, niemand wusste, dass bereits "deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme" vorliegen. Wussten bzw. wussten die zwei "Betroffenen" vor Start der Crowdfunding-Aktion von dieser Kostenübernahme?
  17. https://www.jagdverband.de/content/verbände-allianz-nimmt-bundesminister-schmidt-beim-wort Verbände-Allianz nimmt Bundesminister Schmidt beim Wort Bundeslandwirtschaftsministerium will Rechtsklarheit für halbautomatische Waffen schaffen. Laut Bundesminister Christian Schmidt bezieht sich das Urteil aus Leipzig nicht auf Pistolen und Revolver. Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) begrüßen eine erste Klarstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums als Reaktion auf das gestrige Protestschreiben. In einer Pressemeldung erklärt Bundesminister Christian Schmidt: Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist. Das Ministerium wolle nun prüfen ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Die Verbände-Allianz nimmt den Bundeslandwirtschaftsminister nun beim Wort und fordert ihn nachdrücklich auf, die Novelle des Bundesjagdesetzes zügig voranzutreiben, um die bisherige Rechtslage zur Verwendung halbautomatischer Langwaffen wiederherzustellen. Eine Neuformulierung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG könnte wie folgt lauten: Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG). Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Legale Waffenbesitzer wurden damit von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen. Hier gehts zur Pressemitteilung des BMEL http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/052-SC-Urteile-Bundesverwaltungsgericht-Jagd.html Pressemitteilung Nr. 52 vom 15.04.16"Jagdlichen Notwendigkeiten gerecht werden und Rechtsklarheit schaffen" Reaktion auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Jägern den Besitz halbautomatischer Waffen mit wechselbarem Magazin untersagt Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 7. März 2016 entschieden, dass sämtliche halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin nicht von Jägern besessen werden dürfen. Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: "Mein Ministerium wird prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke in § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist." Hintergrund In seinen Urteilen vom 7. März 2016 kommt das Bundesverwaltungsgericht entgegen der langjährigen Praxis zu dem Schluss, dass aufgrund des Verbotes des § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz Jäger kein waffenrechtlich relevantes Bedürfnis haben, halbautomatische Jagdwaffen zu erwerben, besitzen und zu führen, die nach ihrer Bauart ein Magazin mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es Jägern bis zu einer etwaigen Änderung der Rechtslage dringend anzuraten, betroffene halbautomatische Waffen derzeit bei der Jagd nicht zu führen.
  18. https://www.jagdverband.de/content/halbautomatische-waffen-verb%C3%A4nde-fordern-klarstellung Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. „Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland“, so Dammann-Tamke. Jetzt nehmt doch endlich mal ernst, dass sich der Gesetzgeber nun darum kümmert, dass nur noch die richtige Munition verwendet wird. Was ich nicht ganz verstehe, aber evtl. bin ich auch erst zu kurz "Jungjäger" ist, warum der DJV nicht selbst einheitliche Mindeststandards für die Jägerausbildung sowie einen Schießübungsnachweis und verbindliche Regelungen zum Thema Jagdbüchsenmunition festlegt. Wenn alle Jäger für diese Regelungen sind, dann wäre das doch der perfekt USP für den DJV und noch mehr Jäger werden Mitglied. Wenn viele (alle will ich jetzt mal nicht schreiben) gegen solche Regelungen sind, dann verstehe ich nicht, warum sich der DJV dafür einsetzt denn, zumindest für mich, hat ein Verband und natürlich ich die Funktionäre des Verbandes, die Aufgabe die Interessen / Meinungen / Wünsche seiner Mitglieder zu vertreten.
  19. Vielleicht ist das der Grund, warum dieser Richter nicht mit diesem Fall/diesen Fällen betraut wurde. Keine Ahnung wie die Zuordnung der Fälle von statten geht, aber welches Gericht/welcher Senat hätte denn sonst entscheiden sollen? Jeder Richter ist doch "irgendwie" durch private Umstände "befangen" und wenn es nur seine sportliche Aktivität, seine privaten Interessen oder auch der Umgang mit Freunden ist.
  20. Sorry, aber den Beitrag verstehe ich nicht.
  21. Beide Waffen darfst Du, auch ohne zusätzliche Erlaubnis "führen", allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Dir die Gesetze dazu zu kompliziert sind, dann ist das Thema unter http://www.waffen-sachkunde.com/Recht/Waffen_Fuhren/waffen_fuhren.html recht gut erklärt.
  22. HBM

    Waffentransport

    Fragen an Euch: 1. Ist eine "Hilfe zur Selbsthilfe" für Euch schon "Gemecker" bzw. "überheblich"? 2. Wie steht Ihr dazu, dass jeder Besitzer von legalen Waffen das Waffengesetz und die Verordnungen incl. der Erklärung/Auslegung für die Behörden mindestens einmal gelesen haben sollte? PS: Für mich ist es ein gravierender Unterschied, ob jemand fragt ob ein bestimmter Paragraph wirklich so oder so ausgelegt wird oder ob einfach ein (manchmal auch nur "empfundenes") Problem in den Raum/das Forum geworfen wird, manchmal noch nicht mal mit allen Fakten, die zu einer Antwort notwendig sind/wären. Da geht es mir noch nicht mal darum ob das Thema / Problem schon zig mal besprochen wurde oder nicht, sondern nur um den fehlenden "Respekt" (o.K., ist in der heutigen Zeit vielleicht nicht mehr üblich) gegenüber den anderen Teilnehmern. Wenn jemand aus dem Stand kommt und ruft "Keine Scheiben mehr am Stand." dann reagiere ich eher nicht, wenn der gleiche raus kommt und sagt "Die Scheiben am Stand sind aus. Kann mir bitte jemand von Euch sagen, in welchem Schrank ich die Scheiben holen soll? Ich möchte jetzt nicht alles durcheinanderbringen bzw. die falschen holen." gehe ich sofort mit und zeige Ihm den Schrank.
  23. HBM

    Waffentransport

    1. Bei uns nicht so. 2. Die "Gruppe" die länger bleibt (incl. Aufräumen) ist sehr gemischt vom Alter her. 3. Bei den drei Vereinen in denen ich bin ist es in keinem so. 4. Das "Problem" Alko Test hatten wir noch nicht, aber "normale" Kontrollen gab es, allerdings vor meiner Zeit, bei einem Verein (beim gehen) mal verstärkt, allerdings nur bis der Verein sich beschwert hat. Fazit: Du bist im falschen Verein. ;-)
  24. Immerhin "bricht" bzw. ersetzt oder ergänzt Landesjagdgesetz das Bundesjagdgesetz, daher kann/könnte die CSU schon was in diesem Fall machen.
  25. Ich kann die CDU ja gar nicht wählen. Diese Partei gibt es bei mir nicht. ;-)
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