

HBM
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Zitat aus zumindest einem Pressebericht: "Die Männer sind Sportschützen und besitzen die Waffen legal. Laut Polizei sollte jetzt aber überprüft werden, ob ihnen die Waffenlizenz entzogen werden kann. Ein entsprechender Bescheid sei den Männern zugestellt worden. Weil es nicht so aussah, als ob die Männer das akzeptieren würden, hat der Staatsschutz heute morgen die Wohnungen zusammen mit der SEK durchsucht." Wenn wirklich ein Bescheid zugstellt wurde und dann eine "Äußerung" bzgl. "werden wir/ich nicht akzeptieren" erfolgte ist der Einsatz, meiner Meinung nach, weitgehend o.K., wenn nicht, dann passt das Vorgehen nicht zu meinem Verständnis von "Aufbau von Vertrauen in den deutschen Staat".
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Wobei ich, wie oben schon geschrieben, kein Problem mit einem solchen Einsatz (o.K., Blendgranaten sind wohl etwas übertrieben wenn auch die Möglichkeit besteht den Betroffenen beim Verlassen des Hauses "abzufangen") habe wenn es wirklich Äußerungend er Betroffenen gab den Widerruf der WBKs bzw. evtl. des Jagscheines nicht zu akzeptieren.
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Anscheinend, aber ob das die Presse richtig wieder gegeben hat kann ich natürlich nicht sagen, Äußerungen bzgl. der "Nicht Akzeptanz des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnis". Wenn das stimmt, dann kann ich durchaus nachvollziehen wenn die Waffen unangemeldet "abgeholt werden", was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die "Zurschaustellung für die Presse" und die "dummen / falschen Kommentare" zum Thema Sportschützen bzw. LWB.
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Besonders interessant finde ich, dass zwar die Adressen incl. der Hausnummer von der Presse (und evtl. auch von den zur Verfügung gestellten Fotos der Polizei - da bin ich mir aber nicht sicher) ohne Probleme veröffentlicht werden aber natürlich alle Gesichter der Polizei unkenntlich gemacht werden.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es geht hier doch nicht um "weiter verfolgen", sondern anscheinend, leider gibt es ja keine weiteren Einzelheiten und noch nicht mal eine Antwort auf die Frage "Bezahlung oder nicht?" mehr, um den "Anfang dieses Streits" und nicht um das Thema BGH. Mir ist ein Anwalt lieber der mich nicht vertritt (egal aus welchem Grund) als ein Anwalt, der mich, evtl. halbherzig, gegen viel Geld vertritt, aber dann evtl. trotz einem "Sieg", von einer "Niederlage" möchte ich gar nicht sprechen, für mich ein wirtschaftliches Desaster entsteht. Darum geht es doch hier gar nicht, sondern nur um den Post von MP% in dem er "Als ich Dich vor Jahren um Unterstützung bat hast Du nen feuchten Dreck getan um zu helfen." geschrieben hat und leider kommt in dem Post nicht rüber ob es um eine Anfrage für ein beszahltes Mandat, eine private Meinung oder was auch immer ging, daher meine Nachfrage und mein Statement. Natürlich war es wichtig, in diesem Stadium des Rechtsstreites, weiter zu machen. Ob es sinnvoll war gerichtlich gegen den Eintrag "Verwendung nur mit 2-Schuss-Magazin" vor zu gehen, bin ich mir nicht sicher, aber auch darum geht es hier jetzt nicht bzw. evtl. doch, aber leider weis ja niemand in welcher Angelegenheit und wann bzw. warum MP% nicht von carcano vertreten wurde. Anscheinend verstehst Du mich nicht bzw. liest etwas heraus, was ich nicht geschrieben habe. Ich habe nicht das "Verständnis", jede pro-bono-Mandatierierung per se auszuschließen, sondern ich kann nur verstehen und die Formulierung kommt nicht von mir, sondern vom Kläger, dass ein Anwalt auf die Frage "hilf mir ohne Bezahlung" auch "nen feuchten Dreck tut um Dir zu helfen". Natürlich habe ich auch Verständnis dafür bzw. kann mir Vorstellen, dass ein Anwalt unter anderem aus den von Dir genannten Gründen ein Mandat auch pro-bono übernimmt. -
Immer eine Frage was man mit sich machen lässt. Als MdL oder MdB ist man schon ein "wichtiger" (gefragter) Gesprächspartner und oft auch nicht so leicht "austauschbar". Wenn man natürlich als einfacher Vereinsvorsitzender (für die Presse beliebig austauschbar und irgendeinen findet man immer) befragt wird schaut das anders aus. PS: Wenn ich einen Journalisten schon kenne bzw. gute Erfahrung mit ihm gemacht habe, dann darf der auch mal zitieren ohne micht gefragt zu haben, aber das ist, zumindest bei mir, nur einer und dann auch nur zu Themen bei denen wir so ziemlich gleicher Meinung sind.
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Bei einem "Interview" bzw. Abfrage von Statements lässt man sich doch seine "Zitate" immer mit einem Satz vor und nach dem Zitat vorlegen. Mag zwar sein, dass es in diesem Fall "blöd gelaufen" ist, aber dieses Vorgehen kennt doch jeder MdL oder ist Hr. Helmut Damman-Tamke so "neu" im Landtag?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hat hier wirklich ein Rechtsanwalt ein Mandat, natürlich ein bezahltes Mandat, abgelehnt? Wenn ja, dann Hut ab vor dem Rechtsanwalt bzw. das Anliegen muss wirklich extrem idiotisch (hiermit meine ich ohne die geringste Chance zu gewinne) gewesen sein. Ich bin immer froh, wenn einer meiner RA mich darauf hinweist, dass er dem Rechtsstreit / dem Mandat (immer gegen gutes Geld bzw. recht "happige" Stundensätze, die die Anwälte allerdings meistens auch Wert sind) wenig Aussicht auf Erfolg gibt und es daher "wirtschaftlich" sinnvoller ist, nicht zu klagen bzw. einzulenken. Wenn es darum ging, dass Du Hilfe von einem Rechtsanwalt ohne Mandat bzw. ohne Bezahlung erwartest, dann kann ich durchaus verstehen, wenn sich der RA "nen feuchten Dreck tut um Dir zu helfen" um bei Deinen Formulierungen zu bleiben. -
Stimmt, aber als "gutes Angebot" würde ich 599,- jetzt nicht bezeichnen eher als "oberes Mittelfeld". ;-)
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Am schlimmsten finde ich, dass hier ein "Offizieller" ein Statement abgibt und "seine" LWB über die "anderen" LWB stellt. Wenn ich mir anschaue, wie oft ich nach der Arbeit noch 1-2 Stunden auf den Schießstand fahre um zu trainieren, wie oft ich spontan am Sonntag gemeinsam mit meiner Familie oder Freunden mal für 2-3 Stunden diverse Kurz- oder auch Langwaffen "ausführe", dann ist für mich als Sportschütze eine zentrale Lagerung noch weniger machbar als für mich als Jäger. Als Jäger plane ich, zumindest im Moment noch, sehr im Voraus, aber auch da wäre eine zentrale Lagerung praktisch das Ende meines Hobbys und das ohne Verbesserung sondern eher einer Verschlechterung der Sicherheit bzgl. z.B. Abhandenkommen von Waffen.
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HBM antwortete auf Sebastians's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Die Montage hätte ich gerne, kannst Du mir bitte näheres (Kontonummer, etc.) per PN schicken. -
ja, hab ich und für mich entschieden (natürlich kann ich mich irren), dass (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese ... 3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er ... b) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung, ... den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf; nicht dafür gedacht ist, dass jeder Schütze seine Waffen an andere Schützen innerhalb des Vereins oder auch an Schützen anderer Vereine verleihen kann. Ansonsten würde eine Leihe nach (1) Ziff. 1. ja keinen Sinn machen (o.k., evtl. für Jäger, aber zumindest mal nicht für deutsche Sportschützen) da ich dann ja immer nach (1) Ziff. 3. verleihen kann. Die Ziffer 3. würde, nach Deiner Auslegung ja noch nicht mal eine Monatsfrist vorgeben, sondern nur "vorübergehend" und das definiert sich z.B. beim Thema Zeitarbeit bis ca. 2 Jahre, also mehr als einen Monat. Für mich (wie gesagt, ich bin kein Jurist) dient Ziffer 3. dazu dem Verein (z.B. für Vereinswaffen) die Möglichkeit zu geben einen Schützen auf Wettkämpfe zu schicken (incl. Vereinswaffe), der noch keine WBK hat.
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Wird wohl so sein. :-( Lass uns doch noch weiter über das Thema "Leihe" schreiben. Meinst Du wirklich, dass trotz der Formulierung (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; keine WBK erforderlich ist um von mir eine Waffe zu leihen. Ich würde niemals jemanden eine Waffe leihen, der auch wenn schon seit Jahren Sportschüzte, keine eigene WBK hat.
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Das hatte ich echt überlesen. Könnte eins SB eine Grüne ausstellen damit der "Anfänger" erst mal diverse Kurzwaffen auf Leihschein ausprobieren kann oder braucht es dazu eines gültigen Eintrages auf einer Grünen (wovon ich jetzt eher ausgehe bzw. vorsichtshalber ausgehen würde) um zur Leihe berechtigt zu sein? Nach dem Wortlaut im §12 gilt allerding nur "als Inhaber einer Waffenbesitzkarte", also auch ohne Einträge, dann würde ja auch eine leere Gelbe (von anderen Einschränkungen z.B. Alter bei Gk mal abgesehen) reichen um eine Pistole bzw. Revolver zu leihen da dadurch die Sportschützeneigenschaft nachgewiesen ist. Allerdings steht zumindest in der Verwaltungsverordnung dazu auch "Auf die Eintragungen in den WBK des Verleihers und des Entleihers ist zu achten." und da bin ich mir jetzt nicht sicher wie das gemeint ist (auch wenn dieser Satz nur für den SB "verbindlich" ist, aber das tangiert den Bürger ja indirekt auch).
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Wäre auch eine Möglichkeit, allerdings gibt es wohl SB die eine gelbe WBK nur mit einem Voreintrag ausgeben, warum sollte es dann nicht auch SB geben die eine grüne WBK ohne Voreintrag "schon mal vorab ausstellen", aus welchem Grund auch immer.
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Beantrage doch die grüne WBK mit den Voreinträgen zum Termin "Mai" und kläre das mit dem Sachbearbeiter. Dann bestellst Du die Waffen schon mal und holst dann, nach der Erteilung der Voreinträge, die Waffen ab. Eine evtl. Hürde ist der Verband, der Dir auch ein Bedürfnis mit "Einschränkung - Bedürfnis ab Mai" ausstellen müsste. Keine Ahnung ob das geht aber evlt. klärst Du das vorab mit dem Verantwortlichen beim Verband und dann, falls hier ein "von unserer Seite möglich" kommt, mit dem Sachbearbeiter. WO-Auskünfte werden Dir, selbst wenn es bei anderen geklappt hat, nicht weiter helfen.
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Im Bedürfnisantrag schreib man, zumindest in meinem bayerischen Landesverband des BDS die genaue Waffe, da geprüft wird ob die Waffe auch für die beantragte Disziplin erlaubt ist. Evtl. meint er ja erst den Bedürfnisantrag, allerdings verstehe ich dann nicht aufgrund von welcher Tatsache die Grüne WBK (anscheinend ohne Voreinträge) ausgestllt wurde. Kenne ich so nur von der gelben WBK, aber evtl. hat sich der Sachbearbeiter auch vertan.
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Da Langwaffen bei mir normalerweise auf Jagdschein erworben werden wird meine Gelbe sicher nicht unübersichtlich. Die "Beweislast" ist sicherlich beim Erwerber/Sportschützen und nicht bei der Behörde. Selbst bei Grün hast Du mit einem Voreintrag für z.B. 9mm Pistole die Möglichkeit jegliche 9mm-Pistole zu erwerben. Ob die Waffe in die Disziplin passt für die Du durch eine Bedürfnis deines Verbandes den Voreintrag bekommen hast oder nicht ist alleine Dein Problem. Jeder Händler verkauft Dir eine 9mm mit "zu langem/kurzem Lauf" einem "zu hohen Gewicht", "der falschen Visierung", etc. und der Sachbearbeiter trägt Dir die falsche Waffe dann auch ein. Das Problem hast dann aber Du, wenn irgendwann auffällt (z.B. bei einer Kontrolle), dass die von Dir erworbene Waffe nicht zur beantragten Disziplin passt. Analog sehe ich das auch bei einem Erwerb auf Gelb.
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Danke, hab mir mal die Liste der Einstufungen im NWR angeschaut und jetzt bin ich echt froh, dass ich nicht als Sachbearbeiter die alten WBKs "überarbeiten" bzw. eintragen muss. ;-) Allerdings frage ich mich auch, wie ein Sachbearbeiter ohne viel mehr Fragen zur einzutragenden Waffe, überhaupt eine richtige Eintragung im NWR machen kann. Optimalerweise sollte eine zentrale Stelle zumindest im Moment "aktuelle" Waffen klassifizieren und der SB braucht dann "nur noch" den Hersteller und das Modell eintragen. Das passiert aber noch nicht mal mit Herstellern. Zumindest bei mir war letzte Woche "e.r. amantino" bei der Suche nach "ama" nicht im NWR auffindbar. In Deutschland werde ich doch nicht der einzige / erste sein, der eine solche Doppelflinte erwirbt bzw. erworben hat, oder?
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Interessante Angaben, die die Behörde da haben möchte. Bei einige Fragen verstehe ich den Sinn für den Sachbearbeiter, aber bei "Lauflänge (kürzer 60 cm oder länger 60 cm):" frage ich mich, was damit bezweckt wird. Es gibt doch nur 3 Zoll, 30 cm, 42 cm und 45 cm als zu beachtende Lauflängen im Waffengesetz oder übersehe ich jetzt etwas und irgendwo gibt es noch eine Mindest- oder Maximallänge von 60 cm. Kann mir hier bitte jemand helfen der sich etwas besser mit "Lauflängen im Waffenrecht" auskennt als ich? Bei der Waffenlänge wird auch nur nach mehr oder weniger als 60 cm gefragt und die 95 cm werden überhaupt nicht thematisiert. Den Hinweis "Hinweis: Bei Erwerb auf gelbe WBK bitte noch die anerkannte Sportordnung und die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben." finde ich allerdings nicht schlecht und ich werde, falls ich mal eine Waffe auf "Gelb" eintragen lasse auf meine Kopie des Antrages diese Info mit drauf schreiben (bei meiner Behörde gibt es keine solchen Fragen auf dem Formular) damit ich auch später noch weis, für welche Disziplin die Waffe "primär" beantragt wurde.
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Mein Tipp: Lass Dir die Waffe bezahlen und dann frage den Käufer höflich danach, an wen in Deutschland Du die Waffe überlassen sollst. Wahrscheinlich nennt er Dir dann einen Händler und von dem bekommst Du dann eine Kopie der Waffenhandelslizenz und dieser erwirbt dann waffenrechtlich Deine Waffe.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Bei mir etwas anders. Der SB will eintragen und ist froh, dass es diese Lösung gibt. Aber in Bayern dürfen ja auch Schalldämpfer ohne großen Aufwand verwendet werden. -
Aber dann verschicke ich als Händler den Revolver doch nicht, sondern "kläre" das vor dem Versand. Außerdem bleibt das "Risiko" für den Händler, dass eine gleichwertige Waffe an anderer Stelle für viel mehr Geld gekauft wird und die Differenz beim Händler eingeklagt wird. Alles auch für einen Händler nicht einfach zu lösen. Evtl. ist es sogar für den Händler ein Problem die Waffe an einen Dritten heraus zu geben ohne die Einwilligung des Besitzers.
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Stimmt, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Händler eine Waffe erst verschickt und dann danach einen auf "ist ja gar nicht mein Revolver" macht. Wäre natürlich möglich, aber sehr unwahrscheinlich oder siehst Du das anders?