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HBM

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  1. Perfekt, danke, da hab ich ja dann was zum lesen für den Sachbearbeiter, falls er das anders sieht.
  2. Oder der Mann ist Sportschütze und die Frau auch, beide eine grüne WBK und trotzdem kein Zugriff für die Frau möglich da diese nur ein Luftgewehr mit etwas mehr "Dampf" auf der WBK hat. Ist aber auch egal, anscheinend sieht das auch, wie bei so vielem, jeder Sachbearbeiter anders, daher einfach fragen und am besten eine schriftliche Genehmigung zur gemeinsamen Aufbewahrung, dann ist alles gut.
  3. Und Du bist wirklich der Meinung, dass Deine Behörde einer 19-jährigen Ehefrau (ohne Sondererlaubnis) mit grüner WBK die gemeinsame Aufbewahrung mit der 9mm-Pistole des Ehemannes erlaubt? Oder was willst Du uns mit sagen?
  4. Gute Antwort, vor allem bei den Eltern die erst durch lange Gespräche überzeugt werden mussten die Unterschrift auf das Einverständniss-Formular zu setzen. "Einfach" wird es allerdings immer dann, wenn die Eltern mitkommen, wenn auch manchmal sehr skeptisch.
  5. Bis jetzt hat noch jedem 14-jährigen meine SIG 522 Target Spaß gemacht. Es stellt sich nur des öfteren die Frage "Warum müssen die Magazine auf 10 Schuss begrenzt werden?" und ich kann dann immer keine sinnvolle Erklärung geben. :-(
  6. Ich geh auch davon aus, aber wird eh erst dringend wenn ich nächstes Mal ein paar Langwaffen eintragen lasse und der Platz "bei mir" knapp wird. ;-)
  7. ja, passt. Meine Anmerkung / Frage zielte darauf ab, dass ich, zusätzlich zu Sportschütze, auch noch Jäger bin in daher auch eine Erlaubniss zum Erwerb / Besitz von Waffen habe, die meine Frau zwar auf dem Schießstand schießen darf (nicht sportlich, aber "zum Spaß"), aber eben nicht erwerben darf. Bei Dir ist alles klar.
  8. Zusätzlich werden die vorhandenen Waffenscheine bei Verlängerung oft noch eingeschränkt auf "Nur direkt am Einsatzort gültig." und damit z.B. keine Allgemeine Führerlaubnis mehr, sondern nur noch "am/im Objekt laden und zu Holstern" und vorher Transport wie jeder Sportschütze.
  9. Wenn z.B. Dein Kind schießt, dann geht natürlich der Transport durch Deine Frau auch ohne WBK. Meinst Du, wenn Deine Frau eine WBK für ein etwas stärkeres Luftgewehr hat, dann darf der Zugriff auf Deine Waffen "kaliberunabhängig" erfolten? Meinst Du, wenn Dein Schützenkamerad 18 Jahre alt ist und keine Sondergenehmigung sondern nur eine WBK mit einem KK-Revolver hat, dann darfst Du ihm Deinen GK-Revolver für 1 Monat zur Aufbewahrung geben? Mit "beide haben beides" meinst Du als Sportschützen die Grüne und Gelbe WBK, oder? Denn wenn Du Erlaubnis als Sportschütze und Jagdschein meinst, dann kann "So teuer ist das Ganze auch nicht." nicht mehr stimmen. ;-)
  10. Deshalb möchte ich ja noch mal nachfragen. Evtl. geht es bei der Formulierung "selbe waffenrechtliche Berechtigung" ja nur darum zu verhindern, dass z.B. ein 18-jähriger ohne Sondererlaubnis nicht an GK-Waffen kommt oder jemand mit einem Luftgewehr mit etwas mehr Joule keinen Zugruff auf KK-Waffen bekommt, etc.. Zwischen einem etwas stärkeren Luftgewehr auf WBK-Grün und einem 300WinMag Selbstlader auch auf WBK-Grün ist ja doch ein etwas größerer Unterschied als zwischen einem AR-15 mit 20"-Lauf und einem mit 15"-Lauf.
  11. Ist mir schon klar, allerdings zeigt dieser Fall, dass bei der aktuellen Vorgehensweise es eben auffällt, wenn "getrickst" wird. Natürlich kann es sein, dass der ein oder andere "Anti" an diesem Fall Honig saugt, aber wenn ein Politiker hier irgendeinen Handlungsbedarf sieht, dann gibt es genügend Argemente die das Verhindern. Es ist ja auch nicht jeder Politiker pädophil oder ein Urkundenfälscher, etc..
  12. Danke, o.K., dann hoffe ich, dass meine Behörde das auch so sieht und ich nicht aufpassen muss, dass meine Frau was in die Finger bekommt was nur ich darf. ;-)
  13. Darfst Du was sammeln, was nicht zum sportlichen Schießen zugelassen ist, also z.B. 2-Zoll-Revolver oder Vollautomaten oder ... ?
  14. Woher weißt Du, dass der Threadstarter / Fragesteller aus Deutschland kommt bzw. hier lebt? Zu "Deinem" 2: Als Jäger darfst Du beim Schuss auf Wild nicht mehr als 3 Patronen laden. Eine Magazinbegrenzung bei Jägern gibt es nicht mehr. Waffen gibt es natürlich auch in Deutschland einfach so zu kaufen, allerdings keine halbautomatsichen Selbstladewaffen in Großkaliber und danach hat der Threadstarter ja gefragt. Ob er Deutschland gemeint hat oder nicht, ist ja noch unklar.
  15. Ich muss mal bei meinem Sachbearbeiter nachfragen ob ich Waffen die sportlich nicht genutzt werden dürfen bzw. z.B. auch Schalldämpfer im gleichen Tresor wie die Schusswaffen meiner Frau ("nur" Sportschützin) aufbewahren darf. Im Moment wird noch strikt getrennt aber bei meiner Frau ist irgendwie noch mehr Platz und nicht, dass ich mal aus Versehen die falsche Waffe rein stelle. Da wäre dann die Sicherheit gefährdet, wenn meine Frau Zugriff auf ein AUG-Z in 9mm mit Schalldämpfer hätte. ;-)
  16. Im Gesetz steht: "Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und" Also bestätigt der Verband bzw. der jeweilige Landesverband und nicht der Verein. Wenn ein Verband sich hier auf die Angaben der Vereine verlässt, dann ist das in einem solchen Fall natürlich exterm problematisch. Wenn ich mir allerdings diverse Themen bzw. Erzählungen zum Thema "Mein Verein hat mich erst nach der Probezeit bzw. erst nach mehreren Monaten bzw. erst am Anfang des nächsten Jahres beim Verband angemeldet und jetzt geht das Jahr Wartezeit erst viel später als der Vereinseintritt los." anschaue, dann spricht das eher nicht dafür, dass Verbände sich "im großen Stil" bei der Befürfnisbescheinigung auf die Vereine verlassen. In "meinem" BDS-Landesverband wird zumindest das Jahr Wartezeit ab Meldung des Neumitglieds durch den Verein (= Ausstellung des Verbandsausweises für das Neumitglied) gezählt und nichts "rückdatiert". Glaube zwar nicht, dass wir Legalwaffenbesitzer "in der Politik" (ich wäre schon froh, wenn "bei einigen Politikern" stimmen würde) ein solides Grundvertrauen genießen, aber so ein "Einzelfall" wird, gerade in der aktuellen Zeit mit den vielen "Einzelfällen" bei anderen Themen, wohl eher nicht der gesamten "Gruppe der Sportschützen" bzw. allen Vereinen angelastet. Die Verbände, die ich kenne, fordern sogar eine Bestätigung des Standbetreibers für einen Mietvertrag wenn z.B. eine Selbstladeflinte beantragt wird und auf dem vereinseigenen Stand keine Flinten geschossen werden dürfen.
  17. Z.B. bei einer Abweichung von der "Soll-Bestimmung" nur 2 Waffen für Sportschützen innerhalb von 6 Monaten hilft "100 mal schießen" dann doch. ;-)
  18. Bei uns auch so, in "unserem" Schießstand mieten sich diverse Vereine teils mehrmals wöchentlich, teils 14-tägig und teils auch nur monatlich ein. Ansonsten wäre der Schießstand auch nicht finanzierbar bzw. nicht zu erhalten.
  19. HBM

    Enten Zielscheibe

    Dann telefoniere mal mit der Rechtsabteilung unter http://www.disneymediaplus.de/impressum, aber Du hattest wahrscheinlich noch nie eine konstenpflichtige Abmahnung auf dem Tisch liegen.
  20. HBM

    Enten Zielscheibe

    Nimm bitte das Bild raus, sonst haben die Forenbetreiber Ärger mit dem Inhaber der Bildrechte.
  21. Wahrscheinlich beschafft man sich illegal eine VA-Waffe weil das einfacher ist als eine HA-Waffe. Es gibt doch sicherlich mehr illegale Kriegswaffen als illegale Sportwaffen und bei der Herstellung ist es doch auch nicht teurer VA-Waffen zu produzieren.
  22. Relevanz für Deuschland = ja, Ausrede "die EU will das so" = nein. In Deutschland wird halt, zumindest von den Politikern, nur auf die EU geschaut, wenn es der eigenen Ideologie nützt und man sich dann hinter der EU "verstecken" kann.
  23. Dann ändere doch den Beitrag oder lösche ihn. Ich möchte mit so einem Text nicht zitiert werden.
  24. Warum zitierst Du mich mit dem Text von "schilfhalm"?
  25. Dann pass aber auf mit wem Du diskutierst (meistens im realen Leben ja doch recht nah beieinander um sich gut zu verstehen) und das der kein Messer dabei hat. Ist mindestens so gefährlich wie eine Schusswaffe, meiner Meinung nach auf "Nahdistanz" sogar gefährlicher. Und wenn Du die Diskussion beendest / abbrichst, dann pass auf, dass das Auto Deines Gegenübers nicht in der Nähe parkt und er Dich einfach so umfährt.
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