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HBM

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  1. Aber Geschwindigkeitsbeschränkungen haben einen Sinn, z.B. Fußgänger die Wechseln, eine Kurve, Lärmbelästigung für Anwohner, etc. und daher macht eine solche "Regel" Sinn, da, wenn sich nur 90 oder 80 Prozent daran halten, immer noch der gewünschte Effekt, zumindest teilweise, erhalten bleibt. Bei einer Waffenverbotszone wird ein Verhalten (z.B. Mitnahme eines Pfeffersprays oder eines Messers, etc.) reglementiert bzw. verboten, das niemandem schadet. Zusätzlich wird es dem normalen Bürger erschwert etwas legal in der Tasche zu haben was ihm eine effektive Verteidigung und / oder zumindest ein besseres "Gefühl" in einer evtl. fremden Gegend gibt. Das ganze eben ohne nennenserten Nutzen für die Allgemeinheit bzw. die Anwohner, andere Passanten, etc..
  2. Würdest Du auch Deine Wffen verwetten? ;-)
  3. Also bist Du der Meinung "Es ist völlig o.k., dass alle Menschen, die sich auch an andere Gesetze und Regeln halten, keine Waffen (und natürlich auch keine Sprühgeräte) im Umkreis der Reeperbahn dabei haben.". Für mich macht das keinen Sinn, denn die Regelung / Einschränkung wäre nur dann sinnvoll, wenn "alle Menschen, die sich nicht an andere Gesetze und Regeln halten, keine Waffen im Umkreis der Reeperbahn mitführen", da sich diese Menschen aber per Definition nicht an Gesetze und Regeln halten, geht dies eben nicht.
  4. Habt Ihr bzw. Euer Verein einen eigenen Stand? Wenn ja, wie stellt Ihr sicher, dass die Mitglieder auch zu den Arbeitsdiensten kommen oder habt Ihr so hohe Gebühren, dass Ihr Euch für alles bezahlte Handwerker leisten könnt?
  5. Du kannst ja anderer Meinung sein, aber aus der Erfahrung hier in Bayern (ja, da gibt es auch Sachbearbeiter die sich nicht an die geltende Rechtslage halten und die Bedürfnisbescheinigung alleine nicht als ausreichend ansehen) interessiert es den Verband sehr, ob die Bedürfnisbescheinigung durch zusätzlich verlangten Nachweis von z.B. Schießterminen in Frage gestellt wird. Da "kümmert" sich dann ganz schnell jemand aus dem Präsidium des Verbandes darum, dass der Sachbearbeiter sich rechtskonform verhält. Es ist halt im Verband, durch schon mehrmaliges Auftreten der gleichen Probleme bei unterschiedlichen Sachbearbeitern sehr viel mehr an Kontakten zu Vorgesetzten, etc. vorhanden als bei jedem Einzelschützen. Das hat dann auch nichts mit "Hüter meiner Rechte" sondern "Hüter der Rechte des Verbandes" zu tun, in einem solchen Fall halt "zufällig" auch gut für den Schützen, wenn der Verband seine Rechte vertritt. ;-)
  6. Lass das den Verband "klären". Zum einen brauchst Du Dich nicht mit dem SB "streiten" bzw. nicht diskutieren und zum anderen hat der Verband dann gleich zusätzlich die Info welche Sachbearbeiter sich nicht nach aktuellem Recht verhalten und Verbandsbescheinigungen anzweifeln bzw. als "nicht ausreichend" erachten.
  7. Kann ich mir, nach dem lesen des Sachverhaltes lt. vom Bürger veröffentlichten Unterlagen/Schreiben, eher nicht vorstellen. Zumindest in diesem Fall hat die Verwaltung eher zu lange gewartet, aber wahrscheinlich war denen zumindest so lange bis die Briefe immer "wirrer" wurden klar, dass keine echte Gefahr von dem Bürger ausging/ausgeht. Ist halt, genau wie bei diversen Gerichtsverfahren zum Thema Asyl, in Deutschland sehr langwierig, bis wirklich agiert wird. Anscheinend wurde hier bei einem Gerichtsverfahren akzeptiert, dass der Bürger mit "Ich schreibe gerade ein Buch und daher brauche ich meine Waffen auch weiterhin." argumentiert hat. In dem Fall wohl eher eine Schutzbehauptung und daher damals schon "ein falsches Urteil", aber wenns gestimmt hätte und man ihm damals schon die Waffen abgenommen hätte, wäre ich wohl auch der Meinung gewesen "warum nimmt man dem die Waffen, wo er doch gerade ein Buch schreibt". Ist halt, auch für die Gerichte, nicht immer einfach bzw. so eindeutig wie (am Schluss) in diesem Fall.
  8. Nachdem dem bisherigen Waffenbesitzer, nach den vom Waffenbesitzer selbst veröffentlichten Fakten meiner Meinung nach zu recht, alle Waffen abgenommen wurden braucht es doch keinen Polizeischutz bzw. keine Security-Firma mehr. Jetzt sind doch alle Waffen bei der Staatsanwaltschaft, da kann doch nichts mehr passieren. Weis gar nicht, was die Politiker hier jetzt für ein Problem haben da die legalen Waffen nicht mehr im Besitz des "Problembürgers" sind. O.K., die Waffen waren kurzzeitig illegal, da die Erlaubnisse widerrufen wurden, aber auch diese illegalen Waffen sind ja jetzt nicht mehr beim Bürger. Vor was hat denn die Verwaltung bzw. die Politik jetzt noch Angst, mehr "Entwaffnung" geht doch nicht wenn selbst das Widerladezubehör mit genommen wurde.
  9. Jetzt stellt sich die Frage, was besser ist: Variante 1: Der Verein bzw. die Vereinsverantwortlichen setzen z.B. die durch die Vereinssatzung verpflichtende Teilnahme an Arbeitsdiensten durch indem es eine solche Unterschrift nur gibt, wenn die letzten zwei Arbeitsdienste wahr genommen wurden. -> unrechtmäßig aber effektiv und für alle Betroffene ein fairer Deal Variante 2: Der Verein bzw. die Vereinsverantwortlichen setzen die durch die Vereinssatzung verpflichtende Teilnahme an Arbeitsdiensten durch indem sie die Mitglieder, die Ihrer satzungsgemäßen Verpflichtung nicht nachkommen aus dem Verein ausschließen und dies der Behörde, wie gesetzlich vorgeschrieben, melden. -> wenn in der Satzung so definiert rechtmäßig und ebenfalls effektiv Im Endeffekt untscheidet sich 1. und 2. nicht sehr voneinander, aber ich bevorzuge, da diese Variante den eigentlichen "Zweck" besser erkennen lässt, die Variante 1., vor allem, da bei 2. für den Betroffenen, der evtl. die Umstände falsch beurteilt, nicht nur die "neue" Waffe, sondern auch der Besitz der "alten" Waffen auf einmal "stressig" wird.
  10. Bin zwar selbst kein Besitzer von Deko-Waffen, aber es geht doch bei dieser "Deko-Waffen-EU-Richtlinie" in erster Linie darum, dass niemand aus mehreren typgleichen Waffen aus verschiedenen Ländern, aufgrund der unterschiedlichen Deaktivierungs-Richtlinien, eine funktionsfähige Waffe "basteln" kann, oder sehe ich das falsch? Das ist meiner Meinung nach sogar sinnvoll, eine solche Regelung bzgl. "wie ab sofort zu deaktivieren ist" europaweit zu treffen. Macht dann ja auch das kaufen und verkaufen über Grenzen, innerhalb Europas, einfacher bzw. erst machbar. Wenn das allerdings der "einzige" Grund ist, dann wäre es nur konsequent wenn man innerhalb eines Landes die Deko-Waffen (nach alter Deaktivierungsrichtline) weiterhin verkaufen kann, da ja dadurch, egal wie viele auf die "alte Art" deaktivierte Waffen man kauft, keine funktionsfähige Waffe entstehen kann. Oder habe ich hier jetzt, mangels Kenntnissen in der Materie Deko-Waffen, einen Denkfehler?
  11. Es gibt aber neben "legal / illegal" auch noch z.B. "notwendig / nicht notwendig" und "sinnvoll / unsinnig", etc.. Im Moment, wahrscheinlich wird sich da auch nichts im Sinne der Bevölkerung ändern, ist der Besitz von KK- und GK-Waffen erst mal verboten (also quasi sanktioniert). Unter bestimmten Bedingungen erlaubt Dir der Rechtsstaat (würde die BRD schon noch als "Rechtsstaat" bezeichnen, vor allem im Vergleich mit anderen Ländern) den Besitz von Waffen. Wenn Du nun legale Dinge tust, die die Annahme rechtfertigen, dass Du mit den legalen Waffen nicht so umgehst, wie die Gesetze das regeln, dann werden Dir Deine "Sonderrechte" vom Rechtsstaat weg genommen. Wenn Du das dann nicht akzeptierst und gerichtlich dagegen vorgehst, dann hast Du evtl. sogar nach ein paar Monaten / Jahren Deine Waffen wieder, wenn Du die Waffen einfach so behätst und den Widerruf Deiner Erlaubnisse einfach ignorierst (weil Du z.B. denkst "Ist meiner Meinung nach eh nicht gültig.") dann wird der Rechtsstaat erst mal seine Meinung durchsetzen. Mir wäre es auch lieber, wenn ein "Grundrecht" auf Waffenbesitz in Deutschland gegeben wäre und der Staat dann in Einzelfällen dieses Recht einschränken würde (z.B. wg. "Vorbestraft"), aber eine solche Regelung haben wir eben nicht.
  12. Warum macht Ihr das alle so kompliziert, bin zwar kein Sammler aber warum reicht nicht einfach "Waffen" als Sammelthema? ;-) Da braucht man dann auch die Aufbewahrung nicht neu regeln, da bei dem Thema die wirtschafltich sinnvollen Schränke (bei aktueller Gesetzteslage) eh erst ab Stufe 1 anfangen. :-)
  13. Mit genügend 50 Eur Scheinen geht das. ;-) Das Schießen werd dann allerdings nicht günstiger (für alle - auch für die Mieter).
  14. Lese ich das richtig, dass in der alten / aktuellen Fassung ein Schrank mit Stufe "0" der weniger als 200 kg wiegt durch eine Verankerung gegen Abriss "aufgewertet" (bis zu 10 Kurzwaffen) werden kann ---------------------------------------------------------------------------------------------------- unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- und in der neuen Fassung des Gesetzes dies nicht mehr möglich ist: ---------------------------------------------------------------------------------------------------- in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Also müssen alle Besitzer von 0er-Schränken, mit einem Gewicht unter 200 kg und mehr als 5 KW, einen neuen bzw. zusätzlichen Schrank anschaffen. Also auch das eine "Verschlechterung" für den Waffenbesitzer ohne nennenswerten bzw. sinnvollen Sicherheitsgewinn. :-( Das Thema hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Eine "Verbesserung", zumindest für Bayern (hier zählen Schalldämpder und wesentliche Waffenteile, z.B. Austauschläufe als 1 zusätzliche Waffe im Schrank) ist die Klarstellung, das dies nicht so ist. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- (3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht: 1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3. bis 1.3.4. des Waffengesetzes, 2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes, die das Ziel beleuchten oder markieren, und 3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes. Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“ ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Allerdings wäre im letzten Satz ein "zusätzlich", also "nicht zu einer zusätzlichen schussfähigen Waffe" sinnvoll, da man ansonsten bei Austauschläufen auch hinein interpretieren könnte, dass der Austauschlauf ja zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden kann.
  15. Was spricht dagegen, wenn der, der nicht durch Arbeit für den Erhalt / die Pflege des Schießstandes zur Verfügung steht, dann "zahlen muss"? Ich kenne Dich zwar nicht, aber der Beitritt zu einem Verein ist auch mit Pflichten verbunden. Wenn Du, wie in diesem Fall, sogar die Möglichkeit hast dich von diesen Pflichten "frei zu kaufen", dann ist das doch super. "Arbeitsdienst" gibt es in allen Vereinen, die selbst einen Schießstand betreiben, ansonsten wäre der Betrieb nicht möglich bzw. viel teurer. Hoffe für Dich, dass Du den für Dich passenden Verein findest und auch dass dieser Verein dann Dich auch als "passend" empfindet. Es gibt halt immer zwei Seiten. PS: Das schreibt jemand, der in drei Vereinen Mitglied ist und teilweise (meistens) zahlt, allerdings auch mit hilft, wenn Hilfe gebraucht wird.
  16. Nein, lt. Waffengesetz musst Du als Sportschütze, der nach §14 Waffen beantragen möchte, Mitglied in einem Verein sein. Nun gibt es Verbände bzw. Landesverbände die selbst als Verein organisiert sind und eine Einzelmitgliedschaft zulassen. Dann entscheidet die jeweilige Verbandssatzung bzw. die verbandsinternen Regelungen zum Ausstellen von Bedürfnisbescheinigungen ob es für Einzelmitglieder und wenn ja, mit welchen Voraussetzungen, möglich ist oder nicht. Im bayerischen Landesverband des BDS eben nicht, siehe https://bbs-bayern.de/formulare/beduerfnisse. Dort ist das Procedere im "Antrag auf Bedürfnisbescheinigung" sehr gut und ausführlich erklärt.
  17. Kommt auf den Verband bzw. Landesverband um den es geht an. Praktisch ist es in Bayern nicht möglich als Einzelmitglied im BDS-Landsverband-Bayern ein Bedürfnis für die Waffenbeantragung zu bekommen. In anderen BDS-Landesverbänden mag das gehen, aber in Bayern musst Du als BBS-Mitglied immer in einem Verein sein wenn Du Waffen beantragen möchtest. Das gilt dann "theoretisch" und auch "praktisch". ;-)
  18. Wobei das waffen-online-OA15-A4.pdf und das waffen-online-mr223.pdf schon optisch ganz anders ausschaut. Da brauche ich die technischen Daten erst gar nicht im einzelnen vergleichen. Bei einem OA in vergleichbarer Ausstattung muss man doch mindestens 1.800,- bis 1900,- Euro "anlegen" (leider).
  19. Deshalb erst mal als PN an mich, hab schließlich als erster gefragt. ;-)
  20. Was meinst Du mit "Full Size Oberland"? Könntest Du mir, gerne auch per PN, mitteilen, wo es ein mit dem MR223 vergleichbares komplettes AR-15 von Oberland-Arms für 1.400,- Euro (oder meintest Du 1.050,- Euro, also "50% von ...") bekomme. Brauche für einen Freund ein günstiges AR-15, daher meine Frage.
  21. Passt alles, es gibt nur immer mal wieder (z.B. beim BDMP, wenn eine Schießleiter-Ausbildung des BDS anerkannt wird) die Vorgehensweise, dass man die Ausbildung nachweisen muss und dann ein "verbandsspezifisches" Dokument (in meinem Beispiel den BDMP-Schießleiter-Ausweis) ausgestellt wird. Daher mein Nachfrage.
  22. Servus, bedeutet das, dass ich mit meiner ADA-Befähigung "automatisch" beim DSB auf Kinder- und Jugendliche "aufpassen" darf? Oder wird aufgrund der nachgewiesenen ADA-Ausbildung ein "Ausweis" (oder was auch immer) vom BSSB ausgestellt? Gruß HBM
  23. HBM

    WBK grün

    Mit den Erklärungen hier im Thread könnte man es aber verstehen, allerdings hast Du recht, "verstehen müssen" muss nicht sein.
  24. Und das ist auch gut so, denn ansonsten müsste man ja die möglichen Anwendungen wie Mord, etc. verbieten was viel zu kompliziert wäre. Und durch dieses Verbot von Treibspiegeln sind sicherlich auch gleich alle Tötungsdelikte kein Problem mehr, da ja schon indirekt verboten.
  25. Warum wartest Du "nach Überprüfung aber festgestellt wurde, dass zwei Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten. Weitere Abklärungen dauern hier noch an." die Abklärungen nicht einfach ab? Bei mir fehlen auch manchmal Waffen in meinen Schränken die z.B. - bei einem Büchsenmacher zur Reparatur - bei einem anderen Schützen zur Teilnahme auf Wettkämpfen - bei einem anderen Schützen / Waffenhändler zur Reinigung - der hat ein "riesiges" Wellness-Ölbad mit jacuzzi sind und das alles völlig gesetzeskonform und ohne, dass die Bevölkerung oder wer auch immer dadurch belästigt oder gefährdet wird. Anscheinend gibt es also "solche" und "solche" Reichsbürger, ansonsten wäre "Die Durchsuchungen, die gestern gegen 17.00 Uhr abgeschlossen wurden, verliefen größtenteils ohne Vorkommnisse." ja auch nur "fake-news". ;-) PS: Mir sind die Typen echt suspekt, allerdings inzwischen nicht nur die. :-(
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