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HBM

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  1. Gab es damals (vor der Verschärfung auf "ungeladen") eigentlich zumindest einen Vorfall bei dem ein Jäger mit der geladenen Waffe auf dem Weg ins bzw. vom Revier irgendwas "angestellt" hat? Also meine Frage: Gab es zumindest einen "Einzelfall", der die damalige Verschärfung erklärt oder war das "einfach so" für mehr "gefühlte" Sicherheit?
  2. Es mag irgendwelche "Konstellationen" geben "wo alles rechtmäßig ist", aber konkret darf ein bayerischer Jäger den / seinen Schalldämpfer nur an einen anderen Jäger (selbst in Bayern) ausleihen, der auch die prinzipielle Berechtigung zum Erwerb von Schalldämpfern hat. Der Vorgang, hier in Bayern, beim Beantragen eines Schalldämpfers ist wie folgt: 1. Antrag bei der Unteren Jagdbehörde auf "Sondererlaubnis zum Erwerb von Schalldämpfern". Die Erlaubnis bekommen alle bayerischen Jäger mit gelöstem Jagdschein von Ihrer Behörde ohne Problem, aber ein Antrag muss gestellt werden. 2. Mit der Sondererlaubnis zum Erwerb von Schalldämpfern kann man dann einen Voreintrag zum Erwerb eines Schalldämpfers bei der Waffenbehörde (ebenfalls Landratsamt aber anderes Büro oder zumindest anderer "Schreibtisch"). Auch das ist unproblematisch, aber es braucht halt, analog zu einer Kurzwaffe bei Jägern, einen Voreintrag. An Jäger ohne diese Sondererlaubnis, egal ob "bayerischer Jäger" oder woher auch immer, darf man keinen Schalldämpfer ausleihen. Eine andere "rechtmäßige" Konstellation wäre natürlich, wenn der Jäger noch eine Waffenhandelserlaubnis oder z.B. als Sachbearbeiter eine Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers hat.
  3. Da macht es doch Sinn, wenn wir hier in Deutschland jetzt mindestens 0er bzw. 1er-Schränke einführen wenn in der Schweiz weiter gilt: AUFBEWAHREN Art. 26 WG Waffen, Waffenbestandteile etc. sind: • sorgfältig aufzubewahren; • vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden. Ich hatte im Kopf, dass in der Schweiz ein verschlossenes Behältniss gefordert ist, aber nicht mal das wird gefordert. Allerdings geht es in der Schweiz ja auch um viele vollautomatische Waffen, die in Privathaushalten aufbewahrt werden und in Deutschland braucht es für einen KK-Repetierer dann einen 0er-Schrank. Habe ich schon gesagt, dass ich mich immer darüber freue, wenn unsere Politiker Deutschland sicherer machen. ;-(
  4. Mich irritiert immer noch, dass auf meine, recht einfachen Fragen im Vergleich zum Thema, bzgl. der Herkunft der falschen Ansichten, so gar nichts vom Threadersteller kommt. Will er nicht erklären, wie er zu der Auffassung kommt?
  5. Sind in NRW Schalldämpfer explizit z.B. im Landesjagdgesetz verboten? Wenn nicht, dann dürfte ein Jäger mit eingetragenem Schalldämpfer (z.B. aus Bayern) auch in NRW mit Schalldämpfer jagen. Er dürfte die Büchse incl. Schalldämpfer nur keinem "ortsansässigen" Jäger in die Hand geben. Irgendwie idiotisch, ist aber so. ;-( Hab gerade das Foto angeschaut und die Lampe könnte auch in der Hand gehalten werden, aber da das Foto von einer Wildkamera stammt und der dortige Jagdherr wahrscheinlich nicht sich selbst oder einen seiner Mitjäger auf dem Foto vermutet wirds wohl ein Wilderer sein.
  6. Kannst Du mir bitte sagen, wie Du auf diese Aussagen kommst bzw. woher Du diese Infos hast? Hier auch noch mal die Frage: Woraus "entnimmst" Du diese Aussage?
  7. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon in einem meiner Schränke steht, ist relativ hoch. Schick doch mal per PN die Liste. ;-)
  8. Das Diorama hatte ich jetzt glatt ausgeblendet, aber die Präsentation der vielen Waffen in Ulm hat schon was und die Auswahl an verschiedener Munition ist auch genial wenn man mal z.B. verschiedene 7,65 Para ausprobieren möchte. Wobei, wie oben schon geschrieben, der ein oder andere Händler auch ein paar Meter Langwaffen im Laden stehen hat und bisher durfte ich auch immer alles "anlangen". Aufgrund eines Jagdscheins bin ich da aber sehr zurückhaltend, da der "Will haben - Effekt" ansonsten bei mir zu schnell eintritt. :-)
  9. Und danach fährt man mit der Erfahrung heim, dass der Unterschied zwischen 100m und 300m bei hochgedrehter Vergrößerung nur die größeren Streukreise sind. ;-( Im nachhinein eigentlich klar, aber irgendwie war ich echt enttäuscht von 300m Indoor, auch wenn diese Erfahrung natürlich jeder anders macht bzw. selbst machen muss.
  10. Keine Ahnung aber ohne die Antwort auf meine Frage woher er seine Infos hat denke ich über seine Frage noch nicht mal nach.
  11. Warten wir doch mal ab, woher die Ansicht des Threaderstellers kommt bevor wir hier weiter alles mögliche Diskutieren. Spätestens heute Abend wird der Betroffene doch meine Fragen beantwortet haben oder Ihn interessiert das Thema gar nicht mehr was ja auch möglich wäre.
  12. Wo "entnimmst" Du diese Ansicht? Wenn wir diese Info hätten, wäre es evtl. leichter auch für andere zu erklären, warum die Info nicht stimmt.
  13. HBM

    IWA 2017

    Er ist aus Stahl und damit kann man mit einem höheren Gewicht drüber fahren (je nach Stahl mehr oder weniger), auch einen Schlag mit dem Hammer verkrafter Stahl im Normalfall besser als Alu und es gibt von HK (anscheinend) eine verstellbare Gasabnahme in Verbindung mit dem Stahl-Upper. Dann ist der Stahl-Upper wahrscheinlich auch noch schwerer und damit liegt die Waffe besser in der Hand und man braucht keine zusätzlichen Gewichte. ;-)
  14. Aber dann doch gleich auch eine "Gesinnungsprüfung" ins StGB mir rein. Wobei konsequenterweise wären dann ja erforderlich, wenn man davon ausgeht, dass man alle Reichsbürger aufgrund der "Einzelfälle" einiger Reichsbürger "weg sperrt", dass man auch alle Asylbewerber aufgrund der "Einzelfälle" einiger Asylbewerber auch gleich "weg sperrt". Sorry, aber eine "vorsorgliche Untersuchungshaft" wegen "Tatbegehungsgefahr" sehe ich, zumindest ohne eine Anklage wegen z.B. "Planung von xy" (das sollte dann allerdings auch strafbar sein), schon sehr problematisch. Allerdings kenne ich die Hintergründe bzw. die Voraussetzungen einer solchen "Tatbegehungsgefahr" nicht, evtl. geht das "weg sperren" ja auch nur in Verbindung mit einer Anklage oder ähnlichem.
  15. Ein Schießstand zum testen eines Red Dot macht sicherlich aus mehreren Gründen Sinn. Gerade Dein "Problem" kannst Du aber doch, sogar ohne Waffe, im Laden testen, indem Du durch das Red Dot schaust. Mit Waffe, auch im Laden, kannst Du sogar prüfen ob Dir die Höhe des Red Dot bzw. der Montage passt. Wie gesagt, es macht bestimmt Sinn und auf jeden Fall Spaß ein Red Dot im scharfen Schuss zu testen, aber um Probleme mit der Qualität des Punktes zu prüfen braucht es das nicht.
  16. HBM

    IWA 2017

    Kann mich an mindestens 2, evtl. auch 3 Vorträge zum Thema Schalldämpfer erinnern. Mindestens einer (ich glaube der von B&T) war echt gut und informativ, auch mit Infos, die ein normaler Büchsenmacher, zumindest letztes Jahr, noch nicht hatte. Hab mich damals bei einigen Händlern / Büchsenmacher in Bayern über Schalldämpfer informiert und bis auf einen (der wohl häufig im "Norden" jagen war) waren die Aussagen bzw. die Beratung sehr dürftig. Daher waren die Vorträge letztes Jahr, meiner Meinung nach, schon für das Fachpublikum geeignet. PS: Da war eher das Problem, dass der Büchsenmacher, der mit mir am Couchtisch gesessen hat, nur bedingt der englischen Sprache mächtig war und ich auch nicht so fitt war um laufend zu übersetzen. Evtl. kamen mir die Vorträge auch nur deshalb so "interessant" rüber, da es für mich recht anstrengend war. ;-)
  17. HBM

    IWA 2017

    In dem von Dir verlinkten Dokument steht doch: "Schriftliche, persönliche Einladung einer ausstellenden Firma. Unpersonalisierte Einladungen zum Selbstausfüllen werden nicht akzeptiert."
  18. Nur gilt für die Schweiz http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html, da die Schweiz in diesem Fall aufgrund diverser Abkommen wie ein anderes EU-Land behandelt wird.
  19. Jetzt bist Du aber bei den "Forderungen" des Verbandes. Dem Gesetzgeber reicht für die 4. KW auch die Teilnahme an Vereinswettkämpfen und die Notwendigkeit für jeweils "andere" Disziplinen. Vier KW in Kaliber .45 und offener Visierung werden mit nur "Vereinswettkämpfen" aber wohl problematisch bzw. unmöglich zu begründen.
  20. Ja, evtl. noch mit Lieferschein um nach zu weisen, dass der Tresor wirklich bei Dir steht. Die Behörde kann ja gerne vorbei schauen und den Tresor "live" begutachten.
  21. Wie bei mir, allerdings so ca. 1-2x pro Monat gehts mit auf den Stand (z.b. morgen, gemeinsam mit meiner Frau) als "Familien- oder Vater-Event". Halt so wie, von Zeit zu Zeit ins Kino oder was auch immer. Daher gibt es bestimmt irgendwann eine WBK und dann kann ich zumindest die Waffen vererben, wenn auch nicht alle Tresore. Habe ich schon erwähnt, dass ich ein Problem mit Politikern habe, die Gesetzte machen ohne darauf zu achten, dass diese Gesetze auch sinnvoll sind und sinnvolle Regelungen nicht in Gesetzen umsetzen.
  22. Wobei eine Begründung dafür, dass die Bestätigung des Vereins nicht reicht, schon eher "kompliziert" wird.
  23. Es geht nur darum, den Fortbestand der schießsportlichen Betätigung zu prüfen und dafür genügt, auch lt. Gesetzgeber eine Bestätigung des Vereins. Genau das sollte auch geliefert werden, nicht weniger aber auch nicht mehr. Weder müssen Bilder der Tresore, noch Kopien der WBKs "eingereicht" werden. Die WBKs kann man vorlegen - Kopien dürfen dann natürlich von der Behörde gemacht werden bzw. gleich mit den Einträgen im NWR verglichen werden. Bei Tresoren reicht auch eine Rechnung bzw. ein Lieferschein als Nachweis. Dann kann ja, nach Vorlage der Vereinsbestätigung der Sachbearbeiter begründen, warum ihm das dann nicht reicht.
  24. Gibt es in Bayern eigentlich Kreise oder kreisfreie Städte, die Gebühren für Aufbewahrungskontrollen verlanden? Selbst in München, und da gibt es diverse Versuche zu "vergrämen", werden keine Gebühren verlangt, daher denke ich, dass hier in Bayern die Landesregierung die "Vorgaben" macht.
  25. Hast Du schon mal eine Aufforderung zur Zahlung einer Gebühr am Auto gehabt auf der steht "Wir haben Ihren Parkschein kontrolliert und es war alles in Ordnung. Für den Kontrollaufwand erheben wir eine Gebühr von 5 Euro." oder Du wirst von der Polizei angehalten und der Polizist erörtert Dir: "Sehr gut, dass Sie vor dem Kindergarten mit 29 km/h abzüglich 3 km/h Tolleranz gemessen wurden. Es wären sogar 30 km/h erlaubt gewesen. Für den Kontrollaufwand erheben wir eine Gebühr von 10 Euro. Wollen Sie gleich zahlen, wir nehmen auch Kreditkarten?". Da ich in Bayern wohne und hier die Besuche der Waffenbehörde ohne Kosten / Gebühren für den LWB erfolgen, ist es bei mir, wie bei einer Verkehrskontrolle bzw. der Parküberwachung und das ist auch richtig so.
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