

HBM
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Und überall steht dabei "... mit glattem Lauf..." und damit sind eben Läufe mit Feldern und Zügen raus. Beim BDS nicht erlaubt und es wäre schön, wenn derjenige, der hier einfach so mal schnell Bezug auf Sportordnungen bzw. "B-Listen" nimmt sich diese vorab kurz durch liest ob dort nicht auch entweder "gezogene Läufe verboten" oder "glatte Läufe vorgeschrieben" sind. Und die hat einen gezogenen Lauf, denn darum geht es beim Versuch einer Eintragung auf gelbe WBK?
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Eine VRF passt in keine Sportordnung bzw. ich kenne aktuell keine Disziplin die damit in Deutschland geschossen werden darf. Hast Du bzgl. der "Rechtssprechung" ein paar Infos, Aktenzeichen, etc.? Dachte bisher, dass VRF mit gezogenem Lauf zwar technisch auf die gelbe WBK gehören, aber aufgrund keiner aktuellen Sportordnung in der solche VRF geschossen werden können für Sportschützen gar nicht erwerbbar wären (weder auf Gelb, noch auf Grün). Nur VRF mit glatten Läufen gehen für Sportschützen, allerdings dann auf Grün. Welche Disziplinen schießt Du damit?
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Ist doch kein Problem, wenn jeder in "seine" Richtung geht, so lange er nicht von anderen verlangt die Richtung zu wechseln und/oder stehen zu bleiben und gar nicht mehr zu gehen. Der "gemeinsame Hut" ist doch am besten die Akzeptanz dafür, dass nicht jeder das gleiche unter "perfektem" Schießsport versteht und man nicht versucht andere dafür zu verurteilen / zu kritisieren oder abzulehnen, nur weil Sie nach einer anderen genehmigten Sportordnung schießen als man selbst. Die richtige Frage an die "kritischen" Schützen im Beiträg wäre gewesen, ob Sie ein Problem mit Schützen anderer Verbände haben, die nach einer genehmigten Sportordnung, genau wie die befragten Schützen, nur eine andere Sportordnung, schießen?
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Aber manchmal auch weniger informativ. Hab auch schon Fragen gestellt, diese beantwortet bekommen und wurde nicht angemacht. Außerdem sind, neben dem oft begründeten "Anmachen" auch meistens Infos mit dabei, also weit von RTFM entfernt. ;-)
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Das ist natürlich ein fieses "X". ;-)
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Ist das mit einem Lauf dann eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition"?
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Es gibt auch Einzellader für Großkaliber, aber da steht eben weder Groß- noch Kleinkaliber, also ist beides gemeint. Es steht dort ja nicht "Zentralfeuerpatronen" und, wie von Dir schon bemerkt auch nicht "Randfeuerpatronen", sondern eben Patronenmunition und das ist? PS: Gibt es eigentlich Einzelladerkurzwaffen für Flintenmunition (z.B. in 20/??)? ;-)
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Die Kategorien lt. NWR kann man nicht direkt einer bestimmten WBK zuordnen. Ist eine andere Einteilung und solltest Du "seperat" lernen, wenn Du das überhaupt lernen möchtest ;-). 2. ja Lies Dir mal durch, was man lt. WaffG mit der gelben WBK kaufen kann, dann wird das klarer.
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Eine Flinte ist nicht "immer ein Einzellader". Es gibt Selbstladeflinten oder auch Vorderschaftrepetierflinten oder Unterhebelrepetierflinten und die sind alle keine Einzellader. Was Du wahrscheinlich meinst sind Bockflinten bzw. Doppelflinten (also Flinten mit zwei Läufen, die je Lauf mit einer Patrone geladen werden) und die sind "Einzellader" obwohl zwei Patronen gleichzeitig geladen werden. Der Begriff "Einzellader" beschreibt aber die Anzahl der Patronen die pro Lauf in der Waffe geladen werden. Dadurch kann auch eine Waffe mit drei Patronen (oder mehr, allerdings gibt es das eher selten) eine Einzellader-Waffe sein, z.B. eine Flinte mit drei Läufen oder ein Drilling, etc.. Das glaube ich auch, dass Du das schaffst. Viel Erfolg!
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Schau, dass Du Dich im Verein (kenne jetzt natürlich die Struktur nicht) mit ein paar "Verrückten" (das meine ich jetzt positiv, sehe mich selbst als so einer) unterhältst die sich für die Technik und die Möglichkeiten / Vielfalt bei Waffen interessieren. Bei einem Gespräch erählen die oft mehr als man eigentlich möchte ;-) und es geht halt echt Zeit drauf, aber wenn Dich Waffen interessieren bekommst Du über so jemanden extrem viel mit und kannst auch nachfragen. Die vier Sicherheitsregeln waren, zumindest für mich, das wichtigste was ich damals in der SK vermittelt bekommen habe. Wollte immer schon mal das folgende zusammenschreiben bzw. "zusammen klauen" (man muss ja nicht alles selbst schreiben): Die vier Sicherheitsregeln (in kurz): 1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten! 2. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will oder zumindest zur Not auch beschießen würde! 4. So lange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist und man nicht schießen möchte, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugbügels zu halten! 3. Seines Zieles muss man sicher sein! Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Die vier Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen (in lang): Regel 1 : Die Waffe gilt immer als geladen ! Für die Handhabung einer Waffe nehmen wir immer an, dass diese geladen ist, selbst wenn wir uns selber vom Gegenteil überzeugt haben! Wir tun nie etwas mit einer Waffe, was wir mit einer geladenen nicht auch tun würden! Diese Regel führt automatisch dazu, dass ein "geschlenkere" mit der Waffe beim Transport aufhört bzw. die Waffe alleine, ohne Gehörschutz, Munition oder was auch immer, in einer Hand gehalten wird. Regel 2 : Lauf in eine sichere Richtung ! Wenn wir eine Waffe in die Hand nehmen, richten wir den Lauf sofort in eine sichere Richtung! Der Lauf zeigt niemals in eine Richtung in der wir nicht entweder schießen möchten oder zumindest (z.B. beim Bewegen mit der Waffe auf dem Schießstand oder in den bzw. vom Schießstand hinaus) zur Not auch schießen würden (z.B. der Boden, in den man nicht schießen möchte, aber zur Not einen Schuss akzeptiert oder bei Langwaffen z.B. die Decke mit der Mündung über dem Kopf in die man auch nicht schießen möchte, aber halt "zur Not" auch einen Schuss akzeptiert. Regel 3 : Zeigefinger gestreckt ! Solange die Waffe nicht auf das Ziel gerichtet ist und immer beim Manipulieren an der Waffe, befindet sich der Zeigefinger der Schusshand deutlich ausserhalb des Abzugbügels! Wenn man die Waffe z.b. beim Präzisionsschießen mit der Mündung auf den Tisch aufsetzt ist der Finger vom Abzug, wenn man im Ziel bleibt und z.B. dynamisch etwas schneller schießt bzw. übt, dann darf der Finger im Abzug bleiben, ansonsten eben nicht. Regel 4 : Seines Zieles sicher sein ! Schiesse nur auf eindeutig identifizierte Ziele und vergewissere dich ob ein Kugelfang gegeben ist sowie was sich vor und hinter dem Ziel befindet! Auch leer abdrücken, z.B. nach dem Entladen, wird in eine sichere Richtung ausgeführt. Im Schiess-Stand ist der Geschossfang die einzig sichere Richtung! Da bei Sportschützen der Stand bzw. der Kugelfang (der am Schießstand immer vorhanden ist) die sichere Richtung vorgibt und (normalerweise) nichts zwischen Schütze und Kugelfang (dahinter ja auch nicht) steht, irritiert diese Regel manche Sportschützen, aber z.B. bei Jägern im Revier ist diese Regel extrem wichtig. Zusätzliche Regeln für den Schiessstand - Der Schiessstand wird mit ungeladener Waffe ( auch alle Magazine leer ) betreten und verlassen. In manchen Ständen müssen auch alle Magazine leer sein. Magazin in der Waffe (egal ob Patronen in der Waffe oder nicht) ist beim sportlichen Schießen beim Betreten und Verlassen des Standes nicht erlaubt. - In Schiesspausen wird die Waffe mit offenem Verschluss und entferntem Magazin auf dem Schießtisch/der Ladebank/etc. vor dem Schützen abgelegt. Lauf in Richtung Scheibe. ( Revolver Trommel ausgeschwenkt.) - Eine geladene Waffe wird niemals aus der Hand gelegt. - In manchen Vereinen gilt: Es werden jeweils nur so viele Patronen geladen, wie für das beabsichtigte Programm nötig sind. Der Sicherheit dient das eher nicht, sondern eher dem zügigen Ablauf bzw. Training. - Bei Funktionsstörungen, Waffe zuerst vollständig entladen. Lauf immer in Richtung Scheibe bzw. Kugelfang! Wer sich nicht sicher ist was zu tun ist, der hält die Waffe in Richtung Kugelfang und schaut "fragend" ;-) nach der Aufsicht. Wenn das nicht genügt, dann die Waffe mit einer Hand in Richtung Kugelfang halten und die andere nach oben heben, spätestens dann sollte die Aufsicht kommen und helfen. Die Waffe wird auf keinen Fall mit Funktionsstörung abgelegt oder in eine andere Richtung als den Kugelfang gerichtet. - Eigentlich selbstverständlich, aber damit keiner fragt. ;-) Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, schiesst nicht! - In der Schützenstube wird nicht an Waffen manipuliert, sie bleiben im Koffer oder Futteral. Es gibt extra Bereiche (Sicherheitszone) in denen Waffen manipuliert werden dürfen, allerdings ist dort Munition weder offen, noch in Magazinen, noch in Verpackung verboten. - Während dem Schiessen, ist das Tragen eines Gehörschutzes sowie einer Schutzbrille bei Kurzwaffen obligatorisch. Auch für Zuschauer! Unfälle passieren nicht einfach so, sie werden verursacht !
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Wichtig ist, dass Du, auch nach bestehen der SK nicht davon ausgehst schon alles zu wissen. Klingt evtl. "komisch", aber am problematischsten wird das Schießen nach ca. 20-40 Schießterminen bei Schützen mit SK, evlt. sogar Aufsichtsschulung und dann wird man nachlässig denn "man weiß ja alles" und "ist schon so lange dabei". Aber das nur als Tipp für Dich, sieh das nicht als Kritik, sondern als Hilfe, auch wenn Du im Moment, aufgrund zu wenig Erfahrung, evtl. noch nicht weist, was ich meine. Sehe ich anders, da man, mit etwas Vorkenntnissen, bei einem guten Kurs sehr viel mehr Infos "mit nimmt" als ohne Vorkenntnisse. Der einzige Grund für eine "frühe SK" (wobei ich da nach ca. 10-15 Schießterminen optimal finde) ist meiner Meinung nach, das man danach (mit Vereinswaffen) auch mal alleine auf dem Stand schießen darf und nicht immer einer extra "aufpassen" muss.
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Also bist Du gegen österreichische Verhältnisse mit "Langwaffen ab 18 für praktisch jeden Österreicher" und "eine Kurzwaffe für jeden Österreicher zur Selbstverteidigung"? Warum bist Du dagegen? Zumindest ich kann, trotz meiner vielen Besuche in Österreich, kein Problem bzgl. legalem Waffenbesitz dort erkennen.
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Du schreibst hier "... MUSS nun diese Prüfung machen ..." mit Betonung auf "MUSS", alzi erklärt Dir höflich, dass ein "MUSS" nach zwei Wochen bzw. blutiger Anfänger eben nicht sein muss und dann schreibst Du, dass die Fakten und ob "will/muss/soll" ja nicht bekannt sind. Überleg Dir mal, was Du schreibst und komm etwas runter. Du suchst hier Hilfe und besonders den letzten Absatz von alzis Beitrag solltest Du Dir noch mal durchlesen, darüber nachdenken, verstehen und beherzigen. Es geht nämlich nicht nur darum irgendeinen Wisch bzw. WSK zu bekommen, sondern sinnvoll mit einem neuen Hobby (davon gehe ich jetzt mal aus) um zu gehen.
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Hatte ich glatt überlesen, sonst hätte ich bestimmt "Frag doch Deinen Mann" geschrieben. ;-) Zumindest meine Frau macht das so und bekommt auch immer promt Antwort. :-)
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Wenn auf der "Umverpackung" mal was nicht drauf steht ist das für den Endanwender nicht so schlimm. Wenn die Umverpackung ausgepackt wird und dann nicht mehr erkennbar ist, welche Munition das ist, dann kanns blöd laufen. Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann schau, was auf dem Lauf drauf steht und wenn das dann auch auf der Patronenschachtel steht, dann ist alles o.K. und die Munition kann verschossen werden.
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Natürlich, am besten ein-/wegsperren, damit weder Selbst- noch Fremdgefährdung vorhanden ist. Anscheinend hast Du meinen Post nicht verstanden, oder möchtest es gar nicht verstehen: Nur weil einem selbst oder auch vielen oder auch nur den Politikern etwas "komisch" oder "gefährlich" vorkommt muss das nicht wirklich gefährlich sein. Siehe auch die Auskunft auf Anfrage der Grünen in Bayern. Keine Probleme mit legalen Schusswaffen und bei illegalen Schusswaffen (an denen ändert auch eine Gesetzesänderung/-verschärfung nichts) auch extrem viele Selbsttötungen. Aber zurück zu Deiner provokanten Frage (bist eh allgemein recht "trollig" unterwegs), nach meiner Logik (siehe Post) wäre es sinnvoll, Entscheidungen bzw. Gesetze nicht nach "Gefühl" zu erlassen sondern nur aufgrund von Tatsachen und nur wenn aufgrund dieser Tatsachen die Wahrscheinlichkeit einer "Verbesserung" z.B. der Sicherheitslage auch wirklich wahrscheinlich ist. Auch sollten evtl. Gesetzesverschärfungen/-änderungen nach einiger Zeit darauf geprüft werden ob diese wirklich sinnvolle oder nur "verkomplizierende" Auswirkungen hatten.
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Nicht immer ist das, was man selbst (oder andere) denken bzw. zutrauen oder nicht zutrauen auch richtig. Aus diesem Grund sollten Gesetze bzw. Gesetzesänderungen auch nicht aufgrund "Gefühlen" erfolgen, sondern auf Fakten (wenn möglich keine "Fakes") beruhen. Besonders im Bereich des Waffenrechts wird aber leider viel zu oft aufgrund von "aber wenn man sich vorstellt" und nicht "aufgrund der folgenden Tatsachen" agiert/reagiert.
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Diesen Leuen würde ich den legalen Waffenbesitz ohne Missbrauch (darum geht es ja schließlich) nicht zutrauen. Wenn ich mir aber Österreich anschaue und die dortigen Regeln bzgl. Waffenbesitz ab 18 (wenn man keine Vorstrafen hat) und ansonsten keine weiteren Voraussetzungen als die österreichische Staatsbürgerschaft, dann lieg ich damit wohl falsch. Anscheinend sind die obigen Tatsachen kein Grund von einem Missbrauch legaler Waffen aus zu gehen, wie man sich doch irren kann. PS: All diesen Leuten traue ich aber auch nicht zu verantwortungsvoll mit Autos um zu gehen, allerdings haben die alle Führerscheine, trotz mobben, drangsalieren, zuviel trinken oder kiffen (o.k. erwischt werden darf keiner). Auch Choleriker, Eigenbrötler und meine Nachbarn haben alle Führerscheine und Autos obwohl ich das denen nicht zutraue. Da muss man doch was machen können, die fahren alle mit Tonnen von Stahl durch die Gegend ohne, dass die Gefahr irgendjemand interessiert.
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PS: Wenn alle anderen Mitglieder Ihre Tiere auf den diversen Vereinsgeländen immer an die Leine nehmen, dann wäre eine Alternative auf der Hauptversammlung des Vereins einen Antrag auf Änderung der "Vereinsordnung" (oder was auch immer) zu stellen, der eine Leinenpflicht vorgibt. Evtl. als "Grund für den Antrag", damit nicht jemand fragt, was der "Scheiß soll" und ob man nicht andere, wichtigere, Dinge zu besprechen hat, mit einem Kurzbericht zum problematischen Vorfall und dem drohenden Rechtsstreit.
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Ein "Rausschmiss" ohne vorhergende Info an das Mitglied das Fehlverhalten abzustellen / den Beitrag doch zu bezahlen / sich an xy zu beteiligen / etc. in Form einer Abmahnung wirst Du auch in einer Satzung nicht regeln können. Mitglieder haben Rechte, die nur bedingt über eine Satzung beschnitten werden können. Außerdem hilft Dir das von Dir skizierte Vorgehen nicht, sondern schadet Dir (dem Verein) eher, da ein solcher "Rauswurf weil Vorstand findet extrem sicherheitsverletzendes Verhalten" sicherlich ebenfalls vom Mitglied gerichtlich angefochten wird und dann hast Du, im Vergleich zur Abmahnung (da sehe ich gute Chancen für den Verein), wenig Chancen, dass die Kündigung nicht vom Gericht "einkassiert wird". Das kann dann echt teuer werden, wenn das/die Mitglied/er die entstandenen Kosten für "weitere Fahrten zu einem anderen Stand", "dortige Standgebühren", etc. in Rechnung stellen bzw. einklagen. Rechtsnachteil = Fehlverhalten als solches akzeptiert (anscheinend liegt ja, lt. betroffenem Mitglied, kein Fehlverhalten vor) und zusätzlich bei zweitem Vorfall Kündigung der Mitgliedschaft Nachteil = akzeptierte Abmahnung/Verwarnung ist die Vorstufe zum Rausschmiss
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Also 1. Ich bin, siehe meine gesamten Posts und nicht nur Teile eines Posts, dagegen, dass hier Wohnungen durchsucht werden wo, zumindest nach den Infos, die mir vorliegen, auch ein Widerruf von Erlaubnissen gereicht hätte. 2. Wenn ein Minister von "auf die Füße treten" spricht und damit eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei meint, dann finde ich das nicht gut bzw. bedenklich, da eine Hausdurchsuchung nicht als "Einschüchterung" gedacht ist und das, wenn das Zitat stimmt (die Möglichkeit, dass die Presse hier was aus dem Zusammenhang gerissen hat ist ja auch noch gegeben) halt durch seine Äußerungen so rüber kommt. 3. Wenn Du noch nie eine Pegida-Demonstration selbst mit erlebt hast, dann macht es wenig Sinn, wenn ich mit Dir über "gefährlich" bzw. "staatsgefährdend" spreche. Außerdem habe ich, und das ist immer noch meine Meinung, nur gesagt, dass dort viele Idioten und Arschlöcher unter den Teilnehmern bzw. vor allem Veranstalter / Ordner / etc. sind. PS: 3. trifft übrigens auch auf viele 1. Mai - Demos zu, aber das ist ein anderes Thema.
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Glaub mir, das sage ich, diversen Politikern auch ins Gesicht. Hab da zu oft, zu viele bei mir im Haus, daher traue ich mich das bei allen Parteien. Bei manchen habe ich halt mehr den Eindruck und bei manchen weniger, aber ganz "raus" ist keine Partei. Warst Du schon mal auf einer Pegida-Veranstaltung. Wenn ja, dann würdest Du wahrscheinlich genau so denken wie ich. Und das findest Du richtig? Du schreibst doch, zumindest noch vor einiger Zeit, dass eben nicht überreagiert wird und nur zu härteren Maßnahmen (z.B. Hausdurchsuchung, was auch noch krasser ist, als der Sofortvollzug der Rücknahme einer Erlaubnis) gegriffen wird, wenn keiner reagiert bzw. irgendwelche dubiosen Schreiben als Antwort geschickt werden.
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Wobei dort schon viele Idioten und Arschlöcher auf einem Haufen sind.
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Klar geht das, aber es geht mir doch nur um eines: Wenn man die Möglichkeit hat (als Behörde) eine waffenrechtliche Erlaubnis (aufgrund welcher Gründe auch immer) zu verweigern (das klärt dann halt auch ein Gericht) bzw. zu widerrufen (auch das klärt natürlich dann ein Gericht), warum müssen dann Hausdurchsuchungen (wegen der, zumindest momentan, legal besessenen Waffen) erfolgen? Hoffentlich gibtst Du mir recht, dass eine Hausdurchsuchung eine ganz andere Nummer ist als ein Schreiben bzgl. "Widerruf der Erlaubnis". Und ein "auf die Füße treten" empfinde ich halt als nicht mehr o.K., aber das sieht halt jeder anders.
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Wobei es ja "nur" 11 Zettel waren und keine 120, daher könnte (absichtlich "könnte") man schon von einer Einzelfallprüfung ausgehen, könnte aber auch ein Richter gewesen sein, der "denen muss man mal auf die Füße treten" gut findet. Na ja, so eine mündliche Dienstanweisung an den Oberstaatsanwalt kann schon mal vorkommen. Es gibt ja Gründe für die Weisungsgebundenheit einer Behörde, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft.