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HBM

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  1. Frage: Ist grün bei dir aus oder rauchst Du nur das falsche Zeug?
  2. Danke, wäre interessant, was dort gefordert wird bzw. welche Kurse/Ausbildung notwendig/vorgeschrieben ist.
  3. Hast Du weitere Infos über die Zusatz-Sachkundeausbildung in der CZ? Würde mich interessieren, was dort gefordert wird.
  4. HBM

    Wahlempfehlung 2017

    Bayern ist da raus, wir wollen kein zusätzliches Land, außer vielleicht Tirol, wenn die wollen ;-).
  5. Ist mir schon klar, dass ich mich nur an die Gesetze halten muss. Mir war auch klar, dass ich, lt. Gesetz, beliebig viele Kurzwaffen im 1er Schrank aufbewahren darf, allerdings bei einer größeren Anzahl evtl. der Sachbearbeiter eine andere Aufbewahrung fordern darf. Was mir eben nicht klar war ist, woher die "30" in dem PDF stammt und da hätte ich auch auf die WaffVwV kommen können, daher mein Fehler.
  6. Danke, die WaffVwV hatte ich mir nicht noch mal durchgelesen, nur das Gesetz selbst. Mein Fehler und danke für die Info. Jetzt ist klar, woher die "30" in dem Dokument stammen. Den § kannte ich, aber da hat mir die Zahl 30 gefehlt und ich dachte zuerst an evtl. irgendwelche Gesetzes-Entwürfe, etc.. Für mich hat sich das Thema geklärt, danke an alle, die geholfen haben.
  7. Das ist mir klar, daher auch in meinem Post "meiner Meinung nach veraltet". Mich hätte halt interessiert, ob das Thema "maximal 30 Kurzwaffen in einem 1er Schrank" schon mal irgendwo aufgetaucht ist. Ich kann weder im alten, noch nach dem neuen Gesetztestext eine solche Beschränkung finden.
  8. Unter http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/einzelerlaubnisse-node.html stellt das BVA diverse Formulare zur Verfügung. Unter anderem auch ein Info-Blatt zur Aufbewahrung unter http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.html?nn=4488008, allerdings meiner Meinung nach veraltet. Was mir allerdings komisch vorkommt ist die Beschränkung von Kurzwaffen in einem 1er-Schrank auf 30 Stück. Kennt diese Beschränkung jemand bzw. kann sich jemand erklären, wie das BVA auf diese Beschränkung kommt?
  9. HBM

    Dekowaffen

    Habe selbst nur schussfähige Waffen, daher kenne ich mich nicht so aus, aber schau vorsichtshalber ins aktuelle Waffengesetz bzgl. aktueller Regelungen zur Aufbewahrung.
  10. VDB stellt aktualisierte Antragsvorlage für Privatpersonen gratis zur Verfügung https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/2017-07-18_ausnahmegenehmigungen_fuer_hartkerngeschosse_nur_bis_010718_zu_beantragen.html
  11. Rückfrage hat sich erledigt.
  12. Interessant wird es dann allerdings, wenn die gewerbsmäßige Beförderung länger als 14 Tage dauert. 14 Tage hatte ich noch nicht, aber Abholung beim Spediteur nach 8 oder 9 Tagen (auf jeden Fall mehr als eine Woche) aufgrund "Adresse nicht auffindbar" hatte ich schon. Interessant wird es auch wenn die Waffe mit "nicht zustellbar" zurück kommt. Wie sollte sich der Erwerber dann verhalten, was passiert, wenn sich der Händler bei der Adresse verschrieben hat (o.k., dann wars wohl kein Versand an mich, da ja nicht meine Adresse) oder der Spediteur die Waffe verliert? Habe ich dann mit Übergabe des Versenders bereits "erworben" und damit ich die Waffe verloren?
  13. Stimmt, aber inzwischen habe ich doch viel Verständniss für Ämter, die eine Eintragung lieber selbst vornehmen. Bei mir wurde jetzt bei mindestens 2 Schalldämpfern ein Kaliber eingetragen und jedes mal ärgert sich der Sachbearbeiter und streicht das Kaliber wieder raus.
  14. Kein Problem, meine PPQ läuft nicht weg. ;-) Schreib mir doch per PN Deine Kontodaten, etc..
  15. Bin zwar sehr spät dran, aber falls noch vorhanden, würde ich das PPQ-Holster nehmen.
  16. Stimmt, im Falle eines Hausbesuches (ungewünscht) natürlich eher kein "Kunde", wobei mein Sachbearbeiter irgendwann vorletztes Jahr mal angefragt hat (als ich mal wieder was eintragen lies) wann mir ein Besuch passen würde (Wochentag, Uhrzeit, etc.). Aufgrund der vielen kleinen Waffenscheine, etc. hat sich allerdings bis jetzt kein Termin ergeben.
  17. Da die Sichtweise sehr von der jeweiligen Person abhängt kann ich Dich verstehen, aber bei mir stimmt "Kunde" auf jeden Fall. Von "drei Waffen zum Start" (als Ausnahme der "Soll-Bestimmung" 2/6) bis zu einem Brief, ob die zusätzlichen Voreinträge wirklich schon jetzt eingetragen werden sollen (da nur 1 Jahr gültig) oder ob der Vorgang auf Termin gelegt werden soll, habe ich einige Situationen (Einträge bzw. neue WBKs kann man gleich mitnehmen) erlebt, die mir das Gefühl "Kunde" zu sein vermitteln. Bei mir auch so, der SB wird so behandelt, wie ich auch von ihm behandelt werden möchte. Fällt das jetzt auch schon unters Waffenrecht? Praktisch ein Totschläger mit erhöhter Schlagwirkung. ;-)
  18. Je nachdem wie sich eine Aufbewahrungs- und vor allem Meldepflicht für Waffen entwickelt könnten sich gebührenpflichtige Kontrollen für z.B. SRS-Waffen oder auch anderweitige Sportgeräte die als Waffen eingestuft sind durchaus für die Kommunen lohnen.
  19. Falsch, denn 100% der Autofahrer (Nutzer eines KFZ) sind in der Grundgesamtheit aller Kontrollen enthalten. Im Falle der Waffenbesitzer sind aber nur die legalen Waffenbesitzer von Kontrollen betroffen. Das wäre z.b., wenn in Österreich nur die Autos auf Vignetten kontrolliert werden, die auch eine Vignette gekauft haben. Also nur eine Kontrolle ob die Vignette abgelaufen ist bzw. an der richtigen Stelle klebt. Alle KFZ ohne gekaufter Vignette werden erst gar nicht kontrolliert. Oder nur die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 200 km/h oder mehr als 150 PS, da von diesen ja mehr Gefahr ausgeht als von anderen Fahrzeugen.
  20. HBM

    PRO7 startet Casting

    Und da "Dafür hat der chinesische Hersteller sechs Metallschichten übereinander verbaut, wodurch sogar Gewehrschüsse dem Gerät nichts anhaben können." ja garantiert wird, wird so ein Pistolenschuss nicht mal einen Kratzer hinterlassen.
  21. Wobei zumindest dieser Punkt bei Autonomen auch zutrifft und irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die Einstellung "Alle Vorteile ja, alle Nachteile bzw. Verpflichtungen nein." die Grundlage bzw. die wichtigste Eigenschaft bei Reichsbürgern und Autonomen ist. Vielleicht war auch der Fehler einen solchen Schmarrn wirklich zu glauben. Autonome im öffentlichen Dienst gibt es wohl weniger, wobei da auch manchmal Menschen sitzen, die nicht arbeiten und trotzdem kassieren. ;-)
  22. Wäre eigentlich konsequent von "linken Reichsbürgern" zu sprechen bzw. eben statt "Autonome" den Begriff "linke Reichsbürger" zu verwenden. Da es bzgl. "Reichsbürger" ja wirklich die komischsten Bezeichnungen / Herleitungen / etc. gibt, was spricht dagegen auch die "Autonomen" (da gibts ja auch diverse "Abarten") unter "Reichsbürger" zu subsummieren?
  23. Viellicht sagt er Dir "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.", das würde dann wirklich für alle gelten, allerdings auch nur, da Dein SB den Text zitiert. Zusätzlich, aber eben nur zusätzlich könnte Dein SB, für alle, noch "Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden." zitieren.
  24. HBM

    Leihschein

    Also Deiner Meinung nach in diesem Fall keine Möglichkeit zum Erwerb einer Waffe auf Leihschein, da noch keine Waffe eingetragen ist ... ... sondern nur Voreinträge vorhanden sind. Wobei ich das nicht aus dem WaffG raus lese, sondern für micht bedeutet ... ------------------------------------------------------------------ § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; ------------------------------------------------------------------ ..., dass man nur "Inhaber einer Waffenbesitzkarte" sein muss und in der WBK nicht unbedingt bereits eine Waffe eingetragen sein muss.
  25. Ja, es geht um Freiheit und ich denke, wir sind uns einig, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h (auch auf Autobahnen), evtl. auch 80 km/h sicherlich mehr Leben retten würde als durch Unfälle bei mehr Möglichkeiten des Führens von Waffen zu betrauern wären. Beides ("frei Fahrt für alle geschulten Führerscheininhaber" und "Führen von Waffen durch ausgebildete LWB") sind ein Ausdruck der Freiheit.
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