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HBM

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  1. Vielleicht hast Du zu oft erwähnt, dass Du bereits Waffensachkunde hast und Geldwerttransport sowie Kasernen bewachst und nun auch privat eine Waffe möchtest und ob das hier geht. Aber ich war ja nicht dabei, daher musst Du entscheiden, bei welchem Verein Du den Schießsport ausüben möchtest. Das Üben für Deinen Beruf wirst Du aber mit Deinem Arbeitgeber klären müssen.
  2. Stimmt, hatte ich jetzt ganz vergessen. Bei Neulingen lasse ich immer erst mit dem Revolver schießen und dabei erkläre ich dann, dass eine Griffhaltung mit dem Daumen oben auf der anderen Hand bei Revolvern geht, aber bei Pistolen manchmal der Schlitten "im Weg" ist und das Daumengelenk schon mal bis zum Knochen freigelegt wird (o.K., das ist jetzt übertrieben, aber dann merken sich das die Schützen besser). Bei der nachfolgenden Pistole achte ich dann auf die Griffhaltung, wobei ich, neben dem Daumen, auch noch auf die Hautfalte zwischen Daumen und Zeigefinger achten muss, da ich meistens mit meiner P210 schießen lasse und die hat noch jeden Neuling "gebissen" wenn ich nicht aufpasse. ;-)
  3. Du musst Dich ja nicht ändern, aber mir macht "Schießen" Spaß und wenn sich jemand für mein Hobby interessiert, dann zeige ich Ihm, dass Schießen Spaß macht und erwarte nicht, dass dem Interessenten "Schießen lernen" Spaß macht. Schade, dass auf Deinem Stand keine 10m-Distanz möglich ist. Bei 10m kann ein neuer Schütze auch mit .357 oder stärker nichts "kaputt schießen" und Spaß hat das noch jedem gemacht.
  4. Dann nimm doch bitte keine Interessenten mit, sondern lass das andere machen. Es geht doch nicht darum "Kader-Leistungs-Schützen" zu rekrutieren, sondern normale Menschen für den Breitensport zu interessieren. Dafür gilt bei einem "Event": 1. Sicherheit 2. Spaß 3. Treffen / Lernen Wenn Du das anders siehst, dann kann ich das nicht ändern, aber jeder, der mit Dir das erste Mal zum schießen geht, tut mir jetzt schon leid. PS: Training, Anleitung zum optimalen Ergebnis, Auswahl der geeigneten Disziplinen / Waffe, das kommt dann, wenn sich jemand wirklich für Sportschießen über den Breitensport hinaus interessiert aber sicher nicht beim ersten "Spaß-Test-Schießen". Zumindest nicht bei/mit mir. ;-)
  5. Ich sag da immer " - Die Waffe zeigt immer in eine Richtung in die ich zur Not auch Schießen würde", da man teilweise keinen Kugelfang hat und dann halt z.B. "zur Not der Boden herhalten muss".
  6. Welche Waffen nimmst Du mit? Am besten in der Sicherheitszone - ohne Munition ;-) - "Magazin in die Waffe und wieder raus" bzw. "Trommel ausklappen und wieder zu" üben. Die meisten Anfänger wechseln dabei die Hand und dann wirds mit Munition immer etwas hektisch. Zusätzlich evtl. noch ein paar Mal trocken abziehen und danach noch mal die 4 Regeln durchgehen, dann sollte es auch ohne Probleme klappen.
  7. In etwas über 8 Jahren kann man aber auch viele Fische fangen. ;-)
  8. Wobei da ja nur steht, dass Du eine Bedürfnisbescheinigung auch nach 9 Monaten Verbandszugehörigkeit (und die ersten drei Monate halt "nur" im Verein, aber noch nicht beim Verband gemeldet) ausgestellt bekommst. Es geht ja, lt. Gesetz um die Mitgliedschaft in einem Verein der wiederum in einem anerkannten Verband Mitglied sein muss. Was der Sachbearbeiter dann macht, z.B. er die WBK erst nach 12 Monaten Verbandsmitgliedschaft ausstellt, etc. ist dann ein anderes Thema.
  9. Es geht ja erst mal um eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes. Die bekommt man doch immer vor Ablauf der 12 Monate, da der Sachbearbeiter bzw. diverse Abfragen des Sachbearbeiters auch eine gewisse Zeit brauchen und man ansonsten seine erste Waffe nicht nach 12 Monaten sondern 12+x Monate bekommt. Im BBS (BDS-Bayern) braucht es allerdings auch 12 Monate Mitgliedschaft im Verband (es gilt das Datum bzgl. des Verbandsausweises) für die erste Bedürfnisbescheinigung. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass ich die Bescheinigung ein paar Tage vorher bekommen habe und die WBK (vom Sachbearbeiter) dann ca. 12 Monate + 3-4 Tage. Die Anträge werden bei uns aber auch echt schnell bearbeitet.
  10. https://de.wikipedia.org/wiki/.40_S%26W Google ist nicht so Deine Welt, oder? ;-)
  11. Wenn wirklich noch keine "Ordonanzwaffe" vorhanden sein sollte und die Behörde darauf besteht würde ich einen Schweitzer (G11, K11 oder K31) oder eine schöne Schwedin empfehlen. ;-)
  12. Das wird dann aber nicht nur Probleme beim Erwerber nach sich ziehen, sondern auch beim Überlasser der Waffe der ja, anscheinend, auch versäumt hat, das Überlassen der Waffe bei seiner Behörde und als Händler auch bei der Behörde des Erwerbers, zu melden.
  13. Vor allem würde ich die Behörde mal fragen, wie Du dann "spontan" bei einem Händler eine Waffe auf Gelbe WBK kaufen kannst? Die Gelbe WBK ist ja dafür da, dass es den Sportschützen einfacher gemacht wird bestimmte Waffen zu erwerben. Wenn ich jetzt nicht spontan kaufen kann, sondern erst zur Behörde muss und mit "hab da was bei einem Händler gesehen, das ich gerne auf die Gelbe WBK erwerben würde" dann erst eine Gelbe WBK beantragen muss, dann ist das nicht vereinfacht.
  14. Ein Händler ist doch verpflichtet die Waffe beim Überlassen an einen Sportschützen (sowie Kurzwaffen und SD bei Jägern) in die WBK einzutragen. Zumindest ist dies bei Voreinträgen in einer Grünen WBK so. Gilt das auch für einen Erwerb (bei einem Händler) auf Gelbe WBK? Wenn ja, dann brauche ich doch noch mindestens eine leere Zeile um als Sportschütze "spontan" eine Waffe auf Gelbe WBK bei einem Händler kaufen zu können.
  15. Frag doch mal an ob nicht auch andere Schloss-Varianten möglich sind. Oft sind nicht alle Möglichkeiten gelistet.
  16. Würde der auch an eine SIG 751 SAPR Marksman passen?
  17. Ist doch ganz einfach - dann kommt halt, wie in der aktuellen Gesetzeslage schon vorgesehen, halt zu jeder Prüfung ein "Offizieller" der Waffenbehörde mit dazu und schon geht keine "Gefälligkeit" mehr. Also einfach, wie bei so vielen Dingen, die aktuellen Möglichkeiten nutzen und schon passt es auch ohne irgendwelche Änderungen bzw. Verschärfungen.
  18. Kennt jemand die PPQ M3 bzw. die PPQ P3?
  19. HBM

    Muß das denn sein?

    Ich bin mir nicht sicher ob Dein Text den Redakteur interessiert, aber solltest Du Dein Abo mal kündigen, dann wäres es bestimmt sinnvoll zu erklären, dass Dich die "tendenziöse Berichterstattung gegen den Schießsport und Legalwaffenbesitzer" seit langem stört und Du deshalb eine solche Zeitung nicht mehr unterstützen möchtest.
  20. Stimmt, mein Fehler. Hatte jetzt irgendwie im Kopf, dass SD lt. WaffG "verbotene Waffen" bzw. "verbotene Gegenstände" sind, aber das Problem ist in diesem Fall ja nicht das WaffG, sondern das LJagdG. ;-( Wahrscheinlich hab ich die SD irgendwie mit Nachtzielgeräten für Schusswaffen verwechselt.
  21. In Bayern läuft das ganze so ab: 1. Du beantragst eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Schalldämpfern bei der unteren Jagdbehörde. 2. Dann bekommst Du (wenn Du einen gültigen Jagdschein hast) eine Ausnahmegenehmigung mit dem von mir zitierten Text. 3. Mit dieser Ausnahmegenehmigung beantragst Du bei der für die Waffenbeantragung zuständigen Behörde (ebenfalls LRA, bei mir im gleichen Büro wie die untere Jagdbehörde) einen oder mehrerere Voreintrag/e für SD (beliebig viele). 4. Jetzt bekommst Du eine WBK mit dem von mir genannten Text bzgl. "... dürfen nur für jaglich zugelassene Langwaffen verwendet werden." aber ohne den Zusatz "... bei der befugten Jagdausübung...". Trotzdem habe ich (siehe 2.) nur eine Ausnahmegenehmigung "... bei der befugten Jagdausübung...". Wie läuft das bei Dir bzw. in Deinem Bundesland?
  22. Beim SD bin ich eher der Meinung, dass dieser von mir "sportlich" nicht genutzt werden darf, da ich ja als Jäger einen "Antrag auf die Erteilung eines Schalldämpfers zur Jagdausübung aus Gründen des Gesundheitsschutzes" stelle und dann per Bescheid folgendes mitgeteilt bekommen habe: "Es wird Ihnen hiermt eine Ausnahme vom Verbot der Verwendung von jagdlich zugelassenen Langwaffen mit Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung erteilt." Ob meine sportliche Teilnahme an Wettkämpfen unter z.B. "jagdliches Übungsschießen" fällt, darüber lässt sich natürlich diskutieren, aber ich nutze meine Schalldämpfer mal vorsichtshalber nicht "sportlich".
  23. Sehe ich auch so, daher passt es auch zum Thema. Wobei, von einer schönen Schwedin abgesehen, alle meine anderen Langwaffen als Jagdwaffen erworben wurden und, soweit das möglich bzw. erlaubt ist, auch sportliche genutzt werden. Daher bei mir eher "andersrum" als beim Threadstarter.
  24. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Formulierung auf meinen WBKs bzgl. der Nutzung von Schalldämpfern. Da steht "... dürfen nur für jaglich zugelassene Langwaffen verwendet werden." und nicht "... dürfen nur für jagdlich erworbene Langwaffen verwendet werden.".
  25. Stimmt, man braucht nicht immer eine Quelle, aber wenn Du schreibst, dann ist die Frage danach, wo Du "entnimmst" doch nicht so weit her geholt, oder? Evtl. "entnimmst" Du Deine Infos ja auch weder Deiner Sachkunde, noch dem Waffengesetz oder anderen Regelungen, sondern einfach nur aus Deinen "Überlegungen". Wenn das der Fall ist, dann schreib das doch einfach, ist ja auch kein Problem, Deine Überlegungen wären dann halt falsch. ;-(
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