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HBM

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  1. HBM

    Voreintrag ändern

    Ich denke, dass ist uns allen klar, aber warum und da würde mich jetzt Deine Meinung interessieren, kann ein Verband für eine Disziplin in der Revolver und Pistole erlaubt sind nicht eine Bedürfnisbescheinigung mit "Pistole oder Revolver über .30" ausstellen?
  2. HBM

    Voreintrag ändern

    Dann sag mir doch mal bitte, welche "konkrete Waffenart" bei z.B. 1111 (die Aufzählung "von... bis" zeigt, dass es mehrere Disziplinen gibt in denen keine konkrete Waffenart vorgeschrieben ist) "Freie Klasse Pistole/Revolver mindestens .30/7,62 mm" gemeint ist. Stimmt so natürlich, wobei hier auch mehrere "Neulinge" eben keine bestimmte Waffe incl. Modell angegeben haben da noch nicht entschieden war, welche Erstwaffe es wird. Das war auch nie ein Problem, aber eben "Pistole oder Revolver" hatte ich bisher noch nie obwohl das bei einer "Bedürfnisbescheinigung für eine bestimmte Disziplin" durchaus vorstellbar ist sobald die Disziplin Pistole oder Revolver zulässt. Meinst Du mit "beantragst eine Waffe" jetzt bei der Behörde oder beim Verband. Beim Verband bin ich mir nicht sicher, ob Deine Sichtweise richtig ist, da ich mir beim Verband ja "nur" ein "Bedürfnis für eine Waffe zur Teilnahme an einer bestimmten Diziplin" bestätigen lasse. Der Verband prüft ja nur ob ich schon eine Waffe habe die für die Disziplin geeignet ist und daher wäre ein Bedürfnis für "Revover oder Pistole" doch denkbar.
  3. Weil ansonsten der ein oder andere Vermieter ein Problem damit hat, wenn der Mieter (das ist derjenige, der dann mit der Wohnung verbrennt) solche Melder anbringt. Oder, weil ansonsten der Mieter ein Problem damit hat, wenn ein Vermieter (das ist derjenige, dessen Wohnung ausbrennt und evlt. eine Versicherung dann nicht zahlt) solche Melder anbringt. Evtl. geht es dem Gesetzgeber auch darum, dass aufgrund eines kleinen Brandes in einer Wohnung dann das ganze Haus (incl. auch der Wohnungen in denen die Vermieter oder Mieter oder beide solche sinnvollen Melder angebracht haben) abbrennt. Allerdings gebe ich Dir recht, das der Gesetzgeber nicht alles regeln kann / soll / darf, da ansonsten die Menschen noch weniger selbst denken bzw. die Aussage "da gibt es aber kein Gesetz, das das vorschreibt" bei "sinnvollen" Dingen als Entschuldigung bzw. als Erklärung für Fehlverhalten vorbringen.
  4. HBM

    Voreintrag ändern

    Bisher hatte ich auch nur "genau definierte" Bedürfnis-Bescheinigungen vom Verband, aber wie "genau" ist es denn bei einer Bescheinigung für z.B. BDS-1110 bis BDS-1115 wenn in der Disziplin Revolver und Pistolen zugelassen sind? Darf der Verband dann z.B. "Revolver oder Pistole" bescheinigen? Falsch wäre das nicht, aber bisher habe ich noch keinen solchen Voreintrag bzw. auch noch keine Bedürfnis-Bestätigung in dieser Form gesehen.
  5. Also ich rede recht viel persönlich mit Abgeordneten und ich habe noch nie behauptet, dass es sich bei Legalwaffenbesitzern um rechtstreue Bürger handelt, sondern immer "nur", dass es sich bei Legalwaffenbesitzern um, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, rechtstreueren Bürgern handelt. Begründet habe ich diese mit folgenden Punkten: 1. Vor der ersten eigenen Waffe wird der potentielle Legalwaffenbesitzer von der Behörde überprüft und wenn da was nicht passt wird er kein Legalwaffenbesitzer. 2. Als Legalwaffenbesitzer hat man sehr viel mehr zu verlieren, wenn man z.B. wegen einem Wirtschaftsdelikt zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wird und daher geht man weniger Risiken ein. 3. Als Legalwaffenbesitzer gibt man einen Teil seiner Rechte, z.B. bei der Unversehrtheit der Wohnung, auf und wird sich daher weniger "zu Schulden kommen lassen", da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden größer ist als bei einem "Nicht-Legalwaffenbesitzer". Dann stelle ich klar, dass es natürlich auch Arschlöcher und selbst Kriminelle im Bereich der Legalwaffenbesitzer gibt, allerdings gibt es das auch bei Politikern. Meistens sage ich dann noch, dass ich bei Politikern allerdings das Gefühl habe, dass der Anteil derer, die es mit der Wahrheit nicht ganz so Ernst nehmen, höher ist als bei "Nicht-Politikern" bzw. der Gesamtbevölkerung und im Bereich der Kriminaltät glaube ich auch, dass die Einzelfälle bei Politkern einen höheren Prozentsatz (da die Grundgesamtheit der Politiker einfach kleiner ist) darstellen als die Einzelfälle bei Legalwaffenbesitzern. Kommt eigentlich immer gut an, aber natürlich, je nach Partei evtl. auch nur so lange wie der Politiker mich/uns braucht.
  6. "Schnauze halten" ist halt die wichtigste Regel falls mal was passiert, oder "Sie haben das Recht zu Schweigen!" Nimm z.B. Florida, dort gilt, zumindest lt. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/george-zimmerman-trayvon-martin-usa-notwehrrecht-stand-your-ground/ folgendes: "In Florida ist diese ausdrücklich normiert: Die Tötung des Angreifers ist nur dann zulässig, wenn der Verteidiger annehmen darf, dass sie zur Abwehr einer Gefahr für sein eigenes Leben oder das eines anderen, schwerer körperlicher Schäden oder einer schweren Gewalttat unerlässlich ist. Liegt die Intensität des Angriffs unterhalb dieser Schwelle, so darf der Angegriffene keine tödliche Gewalt einsetzen und muss notfalls die Flucht ergreifen." Klingt für mich um einiges eingeschränkter als in Deutschland, allerdings wäre es auch logisch, dass "irgendwo" in den USA ein Bundesstaat schlechtere Regelungen als Deutschland hat. In dem Artikel wird Deutschland mit USA verglichen und die Unterschiede dargestellt.
  7. Lt. Aussage des Vorgesetzten des Polizisten und dem veröffentlichten Ablauf (mehrere Schüsse und dann Schläge auf den Kopf) nach deutschem Recht eher "ja", aber ich war nicht dabei und eine gerichtliche Entscheidung dazu wird es nicht geben.
  8. Was wäre mit dem Helden bei einer Nothilfe in Deutschland passiert? PS: In Amerika mag das Waffenrecht (in vielen Bundesstaaten) besonders beim Thema "Führen in der Öffentlichkeit" sehr viel bürgerfreundlicher sein als hier in Deutschland, aber beim "Notwehr-Recht" möchte ich nicht mit Amerika und zwar mit keinem Bundesstaat tauschen. PS2: Den Helden hätte es in Deutschland halt nicht gegeben, leider.
  9. Vielleicht wars aber auch nur ein dezenter Hinweis auf die Suchfunktion im Forum. Das Thema "Aufbewahrung Schlüssel" ist ja jetzt nicht ganz neu. :-)
  10. Danke fuer die Info, dachte es gibt die Moeglichkeit sich den Beschuss auch auf einem Zettel bestätigen zu lassen, falls es sich um besonders "wertvolle" (im historischen Sinn) Waffen handelt und ein Beschusszeichen die Waffe "entstellen" würde.
  11. Bin zwar selbst kein Sammler, aber gibt es nicht so einen "Wisch", der besagt, dass die Waffe mit der Nr. xyz beschossen wurde, aber aufgrund von "besonders historisch wertvoll" (oder evtl. auch auf Wunsch des Besitzers) kein Beschussstempel auf der Waffe angebracht wurde?
  12. Meinst Du ältere Waffen vor 1891? Ansonsten kenne ich nur Ausnahmen bei Waffen auf rot oder meinst Du "Schussapparate"?
  13. BDS-Landesmeisterschaft Bayern BDS-Deutsche Meisterschaft Philippsburg Leibersdorf von Zeit zu Zeit Ulm Schongau Ansonsten zwar oft in Deutschland unterwegs, aber im Flieger möchte ich im Handgepäck nicht zu viel Metall mitnehmen. ;-) PS: Hab die Hülsen grad mal angeschaut. Sind die gecrimpt oder was ist das für eine "Rille" in den Hülsen?
  14. Auch Ersatzbescheinigungen bzw. "kurz vorher gekaufte Waffen" (von privat auf gelbe WBK oder egal von wem auf Jagdschein) war jetzt nicht das, was ich gemeint hatte.
  15. Stimmt, ich rede aber nicht von Luftdruckwaffen mit mehr Dampf oder Kaliber 4mm M20, etc., aber Du hast Recht, mir ging es halt um diverse GK-Ordonanzwaffen auf einer roten WBK.
  16. Ich bin mir nicht sicher, ob Reichsbürger wirklich "überdurchschnittlich gefährlich" sind (glaube sogar eher nicht im Vergleich zu anderen "Menschengruppen"), aber Reichsbürger sind auf jeden Fall "unterdurchschnittlich intelligent", da bin ich mir ganz sicher.
  17. Bin mir nicht sicher, wie weit die "Verantwortung" der jeweiligen Aufsichtsperson reicht und Du hast recht, wahrscheinlich nicht für evtl. falsch wiedergeladene Munition. Allerdings bin ich mir sicher, dass Du als Aufsicht "Ärger" (das ist jetzt wahrscheinlich sogar untertrieben) bekommst, wenn Du, in der BRD, einen 14-jährigen mit dem .223-AR15 seines Vaters schießen lässt ohne Dir die "Sondererlaubnis" zeigen zu lassen. Dass der Vater ebenfalls "Ärger" bekommt ist ein anderes Thema.
  18. Wobei ich jetzt bei grün oder gelb davon ausgehe, dass die Waffe beschossen wurde und da jetzt nicht noch zusätzlich nach den Beschusszeichen schauen, bei rot schon.
  19. Aber nur, wenn der Parkplatz auf dem umfriedeten Gelände des Schießstandes liegt und nicht, wie bei uns noch ein Stück "Gehweg" zu überwinden ist, aber jetzt wirds echt sehr rheoretisch. ;-) Es geht doch genau darum "wenn doch mal was schieß läuft" und zwar nur während des Aufenthaltes des Gastschützen. Ist zwar extrem unwahrscheinlich, aber lass die Waffe des Gastschützen (warum auch immer, z.B. falsche Ladung) in Rauch aufgehen und dann stellt sich raus, dass der Gastschütze keine WBK dafür hatte. Ich wäre mir z.B. als Aufsicht auch nicht 100%ig sicher, ob eine Waffe auf roter WBK ohne Beschusszeichen geschossen werden darf. Würde jetzt erst mal "Nein" annehmen und nicht unter meiner Aufsicht schießen lassen. Mit Beschusszeichen würde ich den Sammler schießen lassen, andere Aufsichten bei uns aber evtl. auch nicht, das entscheidet dann die jeweilige Aufsicht da diese auch verantwortlich ist wenn was passiert.
  20. Interessant, es gibt eine Kurzfassung von SO11 -5164.01-Z-356 vom 28.08.15 und eine Langfassung. In der Kurzfassung steht nur "8. Die Schusswaffe "The 9ers-Sport" ist nicht vom dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Absatz 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) erfasst.". In der Langfassung steht in der Begründung, die fehlt in der Kurzfassung, folgendes: "- mit einem Vorderschaft ohne Zweibein oder ähnlichen Aufstützvorrichtungen und - mit einem 10-schüssigen, kurzen Magazin" Find ich jetzt nicht so prickelnd wenn man als Schütze sich auf einen Feststellungsbescheid verlässt und dann eine "Langfassung" existiert, die einem dann evtl. Probleme macht. :-( Habe ich schon mal erwähnt: "Scheiß § 6"
  21. Muss mal noch mal nachlesen, evtl. hab ich das auch verwechselt, danke für den Hinweis. Im Moment finde ich den Hinweis bzgl. des Zweibeins weder beim SIG 522 Target, noch bei der Hera 9er Sport. Bei der CX3 ist es ja eh egal, da kein "Anschein". Keine Ahnung, wo ich das mit dem Zweibein gelesen habe, war in Verbindung mit "keine längeren Magazine als 10 Schuss", also nicht nur begrenzt, sondern keine längeren Magazine. Muss mal schauen ob ich das noch mal finde. Scheiß §6 ;-)
  22. Als ich meine Antwort geschrieben habe, gabs noch keinen Link zu egun.
  23. Es gibt doch fast keine Langwaffen-Disziplin für Repetierer in denen man eine Jagdwaffe nicht schießen kann, daher verstehe ich die Frage nicht. Wenn die Frage lauten würde "Welche Repetierer sind für BDS-Jagdwaffe zugelassen" wäre ein Blick ins Sporthandbuch zwar sinnvoller als eine Frage hier, aber die Frage wäre zumindest irgendwie sinnvoll da die Abmessung und Schaftvarianten (z.B. kein Lochschaft) dort sehr stark vorgegeben sind.
  24. Aber doch nicht bei der Standaufsicht, sondern bei dem, der Dir den "Gastausweis" gibt bzw. bei dem, der Deine Gastgebühr kassiert, zumindest war das bei mir in "fremden Vereinen" so. Hat ja auch was mit Versicherungschutz zu tun und deshalb wird auch der Verbandsausweis (dann ist man schon versichert) abgefragt und ansonsten eine Tagesversicherung "abgeschlossen" (falls nicht, wie beim BDS auch Gäste mit versichert sind). Bei der Standaufsicht musste ich noch nie was vorzeigen, sondern immer bereits vorher.
  25. Bist Du allein auf dem Stand und gibst Vereinswaffen aus oder bist Du "nur" in einem von z.B. mehreren Ständen als Standaufsicht tätig? Hast Du den Verdacht bzw. weißt Du, dass der Sohn/Tochter des Schützen noch keine 18 Jahre alt ist? Hast Du den Verdacht bzw. weiß Du, dass die Waffe, die der Schütze schießt nicht zum sportlichen Schießen zugelassen ist und Du leitest gerade einen Wettkampf? Also wie so oft: "Es kommt darauf an...", aber um auf Deine Frage zu antworten. Es besteht keine grundsätzliche Verpflichtung für die Standaufsicht sich von allen Schützen den Personalausweis/WBK zeigen zu lassen.
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