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HBM

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  1. Bei mir je nachdem wie viel los ist (manchmal ist eben gerade ein anderer Jäger und/oder Sportschütze im Büro und dem "wird geholfen") zwischen 5-10 Minuten (je nachdem wie viele Waffen und der Weg bis zum Kassenautomaten dauert auch etwas) und einer halben Stunde, da waren echt drei andere direkt vor mir ;-(. Bei zwei oder drei Terminen mit jeweils etwas mehr gebrauchen Waffen wurde die WBK zugeschickt da die Suche im NWR manchmal etwas dauert bzw. das System nicht läuft oder eben noch andere warten. Dann kommt die WBK immer so nach 3-5 Tagen. Also alles sehr schnell, auch wenn anscheinend recht viel (auch wegen den kleinen Waffenscheinen) los ist.
  2. Stimmt (meistens). Mein Schießbuch hat der SB in Kopie bekommen als ich zum "Start" gleich drei Waffen (1x Pistole, 1x Revolver und 1x AR-15) erwerben wollte. War eine der Infos die der SB wollte um von der "Soll-Bestimmung" nur 2 Waffen pro 6 Monate als Sportschütze ab zu weichen. War für mich o.K., da ja kein Anspruch darauf besteht hier eine Ausnahme genehmigt zu bekommen und der SB hier die "Regeln" bzw. seine Voraussetzungen für die Ausnahme selbst festlegen kann.
  3. Und auf meine SIG P210 Super Target warte ich mindestens noch bis Ende 2017, aber falls wir "britische Verhältnisse" bekommen brauch ich keine Verlängerung des Voreintrages. Ein Kaufrausch ohne Ende, wo soll das noch hinführen? PS: Leider kann ich nicht in Grün schreiben, da die Lieferzeit bei SigSauer für eine P210 wirklich mehr als ein Jahr beträgt. :-(
  4. HBM

    Waffen Braun

    Ja, wenn "Dein" (ein) Händler die Waffe nicht gleich in Deine WBK einträgt, dann ist meine Aussage natürlich "Blödsinn", oder der Händler hält sich einfach nicht ans Waffengesetz. Wahrscheinlch ist https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html und da vor allem Ziffer 2 für Dich auch "Blödsinn", oder evtl. verstehst Du die Ziffer 2 auch nur nicht, da der erste Satz für Dich (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht im Besitz einer Waffenhandelserlaubnis) nicht gilt. PS: Stell Dir vor, auch ich habe schon Waffen von Händlern gekauft die meine WBK nicht zum Eintragen angefordert haben, aber das heißt nicht, daß die Vorgehensweise deshalb richtig ist.
  5. Wobei die "Motivation" - ich schieße auf Polizisten weil eine Startbahn nicht gebaut werden soll - ja dann konsequenterweise auch dazu führen müsste, dass alle "Startbahngegnern" die legalen Waffen (so vorhanden) angenommen werden müssen auch ohne daß sie geschossen haben. Daher lassen sich "Reichsbürger" und "Startbahngegner" schon vergleichen.
  6. Naja, zumindest beschäftige ich Journalisten und wenn Du noch weitere Angebote mit Gehaltsangaben (allerdings keine "freien Journalisten", da ich bei "Vollzeitjournalist" nicht an "Freie" sondern an "Feste" gedacht hatte) googelst, dann findet sich z.B. https://www.gehalt.de/einkommen/search/journalist/1?gclid=CIGomoKI1NACFasK0wod3l8O6A und da sind wir dann bei 2.500,- bis 5.700,-. Auch wenn Du Dir die Tarifverträge mal anschaust, dann kommst Du mit 2.000,- Euro nicht weit, allerdings wie gesagt nicht bei "Freien Journalisten", sondern bei "Vollzeitjournalisten" als Angestellte. Da hätten wir dann auch "Durchschnittsangaben" und keine "Einzelfälle" mehr.
  7. Kennst Du viele Journalisten (Vollzeit)? Zumindest bei uns arbeitet niemand für dieses Gehalt in Vollzeit. Aber jetzt sind wir schon sehr o.T.
  8. HBM

    Waffen Braun

    Ist Dir bekannt, dass ein Händler verpflichtet ist die überlassene Waffe in Deine (Original) WBK einzutragen? Evtl. liegt das Problem, erklärt natürlich nicht "unhöflich", etc., daran. Hast Du schon mal eine Waffe per Versand von einem Händler erworben oder immer von Privatpersonen (dem brauchst Du keine WBK schicken)? Wenn Dir der Händler zu "unbekannt" ist gibt es die Möglichkeit, habe ich schon genutzt, Dir den Ansprechpartner bei der dortigen Waffenbehörde geben zu lassen und Dir die Waffenhandelslizenz bestätigen zu lassen.
  9. Gibt es eine "offizielle" Begründung für den Sinneswandel? Bin am überlegen, ob man den GdP-Vertreter nicht mal danach fragen sollte da es ja mit einer Änderung der Sachlage nichts zu tun haben kann.
  10. Den ganzen Tag im Auto ist, sobald die Waffe abhanden kommt, ein Problem für Dich. Optimal wäre, wenn Du in der Firma einen eigenen Tresor (nur Du hast Zugriff) hättest und dort die Waffe während der Arbeitszeit unterbringst. Bei mir ist das ein 0er Schrank in meinem Büro bei dem nur ich die Kombination kenne.
  11. Mit "Normalbürger" meine ich in etwa das, was im Wettbewerbsrecht mit "durchschnittlichem Konsument" gemeint ist. Es geht dort eben darum was "der durchschnittliche Konsument" bei der jeweiligen Aussage denkt bzw. darunter versteht, also nicht der Experte bzw. im/am Thema überdurchschnittlich Interessierte. Da gebe ich Dir recht "untergeschoben" ist auch meiner Meinung nach falsch, aber genau so falsch ist, dass die Taten von Plizisten, Zöllnern, etc. in diese Statistik einfließen.
  12. Anscheinend willst Du nicht verstehen, dass bei einer Statistik in der von "Schusswaffengebrauch durch Legalwaffenbesitzer" gesprochen wird der Normalbürger davon ausgeht, dass es sich um Waffengebrauch durch Jäger und Sportschützen (an Sammler, Sachverständige, Waffenhändler und Polizei, Zoll, etc. denkt da keiner) handelt. Auch in einer Berichterstattung über das Thema wird, selbst wenn neutral berichtet wird, eher von Jägern und Sportschützen gesprochen, da eine "große Aufzählung" aller Möglichkeiten zum Legalwaffenbesitz halt evtl. den Leser verwirrt bzw. den Fokus vom der gewünscht wichtigen Aussage ablenkt. Daher wäre es nur konsequent, auch da die Politiker solche Statistiken ja als Grundlage für Änderungen im Waffengesetz verwenden, die Statistik auf zu splitten. Bei der geringen Fallzahl (Gott sei Dank passiert ja sehr wenig) ist dies allerding aus anderen Gründen wenig sinnvoll, aber du wirst doch sicher zugeben, dass die meisten die Statistiken eher ohne "Polizei- und Zollwaffen", etc. sehen, oder?
  13. Also bei uns im Landkreis immer noch "hingehen, kurz warten, bezahlen, auf Eintrag warten, heimgehen" ;-). Anscheinend haben wir mit unserem Sachbearbeiter wirklich Glück.
  14. HBM

    Vorbestellen ohne WBK

    Ist ja nicht meine erste KW, da werden schon mehrere Revolver und diverse Pistolen jede Woche "bewegt" und auch bei Meisterschaften ausgiebig genutzt. ;-) Daher lässt es sich schon etwas leichter warten und "Vorfreude ist ja auch was Schönes".
  15. Ist zwar oT, aber was mich an WO, neben anderen Dingen, nervt, ist diese laufende Verallgemeinerung. Warum behauptest Du, dass ich den Link nicht verstehen möchte? Mir ist auch klar, dass diese Entscheidung von manchen nicht auf den aktuellen Fall projeziert werden kann bzw. manche das nicht wollen, aber ich bin froh, dass solche Infos hier gepostet werden. Das ist einer der Gründe, warum ich hier mitlese. Interessant, und damit wären wir wieder beim Thema, wäre es zu wissen, ob bei "allen" Reichsbürgern (bzw. den Personen von denen die jeweilige Waffenbehörde davon ausgeht, dass sie zu dieser - ist das überhaupt nur eine oder kochen hier immer ein paar bis ein paar hundert ihr eigenes Süppchen - Gruppierung gehören) ohne vorherigen Widerruf der WBKs incl. Aufforderung die Waffen abzugeben, gleich mit dem SEK anrückt. Wenn ja, dann wäre das Wort "ausnahmsweise" im Urteil schon diskussionswürdig. Im Moment schaut es für mich so aus, als wäre jedem SEK-Einsatz immer mindestens ein Schreiben der Betroffenen mit dem Thema "Ich/wir erkennen die Befugnis der Behörde mir die Waffen weg zu nehmen nicht an und werden daher die Waffen nicht abgeben." zu Grunde und da passt das "alte" Urteil dann sehr gut.
  16. HBM

    Vorbestellen ohne WBK

    Rückgängig machen ohne vorheriges o.K. vom Händler eher nicht, aber Du kannst die Waffe ja entweder selbst verkaufen oder Du lässt den Händler die Waffe verkaufen. Du darfst die Waffe nur nicht erwerben, kaufen und verkaufen (in diesem Fall, nicht das jetzt jemand einen Handel mit Waffen aufmacht) darfst Du die Waffe aber schon. Wenn er nicht (direkt) zustimmt, dann dauert es halt etwas länger oder würdest Du einfach sagen "o.K., der SB will nicht, dass ich eine Waffe bekommen, dann halt nicht"? Plan B ist weiter warten, gegen den Bescheid klagen und falls Du wirklich nicht gewinnen solltest - mit Deinen Angaben eher unwahrscheinlich - dann verkaufst Du die Waffe halt wieder. Ist auch nicht meine Stärke, aber sei froh, dass Du Dir keine Sigsauer P210 Supermatch als erste Waffe ausgesucht hast. So ein Voreintrag (den hab ich schon) ist leider nur 1 Jahr gültig und die Lieferzeit liegt bei ca. 1,5 Jahren, daher hab ich bei meinem SB schon mal angekündigt, dass ich eine "Verlängerung" brauche. ;-(
  17. Weil es für "Vorderschaftrepetierbüchsen im Kaliber 12" keine Disziplin gibt - zumindest kenne ich keine, aber evtl. hilfst Du mir ja.
  18. Welcher Verband erlaubt Flinten mit gezogenen Läufen in der Sportordnung bzw. verbietet diese zumindest nicht? BDS: (nein) In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich Waffen mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufeinsätzen zugelassen. Choke-Einsätze gelten nicht als Laufeinsätze im obigen Sinne und dürfen deshalb verwendet werden. BDMP: (nein) Gesetzeskonforme Vorderschaftrepetierflinten mit glattem Lauf. DSU: (ja) Alle Vorderschaft- und Unterhebelrepetierflinten mit: Magazinkapazität mindestens 5 Patronen, Gewehrschäftung, offener Visierung, Leuchtpunktvisier „Dot“. Allerdings ist das mir im Moment vorliegende Sporthandbuch von 2011 und ich kenne mich in diesem Verband auch nicht so gut aus, daher kann es sein, dass inzwischen auch keine Flinten mit gezogenem Lauf mehr erlaubt sind. Zusätzlich und da drehen wir uns immer wieder im Kreis ist eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf jetzt nicht eine Vorderschaftrepeteirbüchse in Kaliber 12? Gott sei Dank ist mir das egal, da ich zum einen mehr als genug "Bedürgnis" für eine VRF auf Grün habe und zum anderen auf Jagdschein die VRFs einfach so kaufen kann. Als Sportschütze sollte es maximal 6 Monate (bzw. 2/6-Regelung) dauern bis man eine VRF auch auf Grün (gerne dann mit gezogenem Lauf oder mit einem Austauschlauf) erwerben kann.
  19. Und der DSB trägt die Flinte auch nicht ein, sondern der SB, daher kann ich Dir nur zustimmen, allerdings geht Dein Beitrag am Thema vorbei. Ja, aber auch beim Trap-Training nach DSB-Sportordnung muss die Waffe passen. Bin aber bei Euch, dass der SB hier einfach falsch eingetragen hat. Die Waffe gehört auf die Grüne WBK und das ohne "irgendwelche" Magazinbeschränkungen.
  20. Den DSB "juckt" aber seine Sportordnung und die wird hier zitiert.
  21. Stimmt, da gibt es Unterschiede und keiner von uns weis, um was es in diesem konkreten Fall bzw. bei den betroffenen Personen wirklich geht: Die Waffenbehörde nicht anerkennen. -> wohl eher problematisch wenn man seine Waffen behalten möchte Die Waffengesetze nicht anerkennen -> sicherlich extrem problematisch wenn man seine Waffen behalten möchte Sagen, dass sich die Waffenbehörde nicht an die Gesetze hält -> unproblematisch, außer für die Behörde, wenn die Aussage stimmt ;-)
  22. Und damit "dem SB indirekt ins Gesicht sagen", daß man natürlich einen Widerruf der Erlaubnis nicht akzeptieren würde, da ja die Behörde nicht anerkannt wird. Bin mir nicht sicher, wie der SB reagiert, aber evtl. wäre das eine Tatsache, die die Annahme rechtfertigt, dass die betroffene Person nicht geeignet ist legal Waffen zu besitzen. Zum Thema "Zugehörigkeit zu einer Gruppierung" gibt es ja bzgl. den "Bandidos" folgendes Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280115U6C1.14.0 wobei ich schon einen großen Unterschied zwischen "Chef der Bandidos" und "irgendwie auch bei den Reichsbürgern dabei" sehe.
  23. Da reicht es ja dann, wenn die "Rechtsstaatlichkeit der Waffenbehörde" nicht anerkannt wird. Es ist auch die Frage relevant, ob die betreffende Person die Autorität einer Behörde, in diesem Fall die Waffenbehörde anerkennt oder nicht. Und über die Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne entscheidet erst mal ein Sachbearbeiter (ganz "rechtsstaaatlich" - was auch immer Du damit meinst) und dann evlt. ein Gericht, falls die betreffende Person gegen den/einen Bescheid vorgeht. Nach meinem Verständnis habe ich zu wenig Informationen über die evtl. vor der Verhaftung und Beschlagnahme vorausgehende Kommunikation bzgl. den WBKs. Hat evtl. mit der relativ umfangreichen Religionsfreiheit in der BRD zu tun.
  24. ja, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ein "Abfangen der Betroffenen beim Verlassen des Hauses" wahrschienlich besser gewesen wäre.
  25. Leider wissen wir alle nicht genau in welcher Abfolge was erfolgt ist: Stimmt, aber stelle Dir mal vor, Du schreibst aufgrund eines Steuerbescheides über z.B. Umsatzsteuer bzgl. Dreiecksgeschäften einen Brief mit "Ich zahle auf keinen Fall und mein Flugticket nach Rio ist auch schon gebucht." und daraufhin werden Deine deutschen Konten gesperrt. Was würdest Du, aber jetzt sind wir wirklich nur noch am fantasieren, als Sachbearbeiter (oder Polizei, falls die dort zuständig ist) machen / veranlassen, wenn auf den Widerruf der WBK ein "Als Reichsbürger akzeptiere ich Sie nicht als hierfür zuständig und selbstverständlich werde ich meine legal erworbenen Waffen behalten." als Reaktion kommt?
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