Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis


HBM
WO Premium-
Gesamte Inhalte
4.347 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von HBM
-
Wenn ich "Nach bisherigen Erkenntnissen hat der Rentner offenbar selbst Munition hergestellt und diverse Waffen baulich verändert - und dann vermutlich im Internet angeboten." lese, dann wird "Deutschland in diesem Fall evtl. wirklich etwas sicherer". Ist zwar selten dämlich eine umgebaute SSW mit selbstgebauter Munition zu kaufen, aber falls das wirklich stimmt, dass solche Waffen von dem Rentner an andere verkauft wurden, dann ist, zumindest für die Klientel, Deutschland jetzt sicherer. Aber für den "unbedarften Käufer" ist eine solche umgebaute Waffe incl. Munition auch ein Sicherheitsrisiko bzw. hat massives Potential für schwere Verletzungen.
- 1.040 Antworten
-
- 3
-
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Zum Thema Sicherheit bzw. Sicherheitsgefühl ist der Artikel https://www.welt.de/wirtschaft/article164005803/Warum-Deutschland-im-Sicherheitsranking-aus-den-Top-50-rutscht.html auch recht interessant. Zumindest erklärt dieser Artikel die Hintergründe bzw. Grundlagen für ein Sicherheitsranking sehr gut. Hier arbeitet die Welt bzw. der Redakteur sehr gut, leider wird nicht immer so gut hinterfragt, sondern oft nur, wenn das Ergebnis nicht passt. Wobei hier wohl auch die Einstufung von Ruanda auf Platz 9 und Deutschland auf Platz 51 jeden Leser nachfragen / nachdenken lässt.
- 1.040 Antworten
-
- 2
-
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ich glaube eher, dass es darum geht, dass ein Sachbearbeiter (zumindest war das bei meinem Tausch einer Waffe) schaut, wie alt die Bedürfnisbescheinigung ist und zusätzlich haben sich ja evtl. auch die zu erfüllenden Grundlagen für die Erteilung einer Bescheinigung geändert. Wobei wir da auch wieder bei "das entscheidet nur der jeweilige Sachbearbeiter" sind, alles andere ist Spekulation und ich bin mir sicher, dass ich keinen "Anspruch auf einen Tausch" hatte, aber dank eines verständigen Sachbearbeiter und einer ca. 1,5 Jahre alten Bedürfnisbescheinigung wars kein Problem.
-
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
HBM antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Bis jetzt hab ich noch keinen Fehler von Dir gelesen, daher hätte die Bemerkung "... das ich das noch erleben darf..." auch von mir kommen können und ich halte sehr viel von Deinen Beiträgen und ich sehe auch keine "Unterstellung" in der Bemerkung. -
Jugendjagdschein und Teilnahme an GK-Wettkämpfen
HBM antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mir "Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner" durchlese, dann glaube ich nicht, dass "jeder" (also ohne besondere Erlaubnis) mit 14 bereits Mehrlader-Flinten schießen darf. Meiner Meinung nach nur Einzellader oder wo ist eine weitere "Sonderregelung" zu finden die §27 WaffG aushebelt? -
Stimmt, wobei ich da zumindest einen meiner Anwälte im "Direktzugriff" hatte, daher wärs dann auch wieder lustig geworden. ;-) Am Flughafen bin ich inzwischen etwas vorsichtiger mit "Schießen vor dem Fliegen" da ich mir nicht sicher bin wie fein die Geräte bzgl. der "Sprengstoffprüfung" eingestellt sind. Hatte zwar bisher, bei zwei Kontrollen auf Sprengstoff (beim ersten Mal - ein Nachtflug - vorher beim Schießen) noch keine Probleme, aber gerade an der Kleidung / Jacke hat man schon schnell mal Pulverreste, vor allem wenn man Abends aufräumt/kehrt/etc.. Als Erklärung hab ich auf dem Handy ein Foto einer WBK und meines Jagdscheins - evtl. hilft das ja zumindest als Grundlage für eine Diskussion zum Thema "Warum zeigt das Gerät bei Ihnen Sprengstoff an?". Wobei ich es inzwischen vermeide vorm Fliegen noch zu Schießen, da ist mir dann der Flug doch wichtiger. :-)
- 1.040 Antworten
-
- 1
-
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Meine leere Hülse in der Brusttasche des Hemds - vom Schießen am Morgen vor der Arbeit ;-) hat die Einlasskontrolle am Gericht eher als lustig empfunden. Wobei mein erster Gedanke als ich die Hülse gefunden hatte schon war "Super, wieder eine unnütze Diskussion", aber es gibt halt auch intelligente Security.
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Perfekt, endlich einer, der genau weis, wie es geregelt ist. Wenn Du jetzt noch einen kurzen Link oder ein Zitat aus einem Gesetz und/oder Vorschrift die besagt, dass Munition getrennt und abgeschlossen transportiert werden muss, hier rein stellst, dann würde sich meine Einstellung zum Thema bestimmt ändern.
-
Wobei für das Gespräch mit der Behörde, als Grundlage und damit Du auch verstehst, was die Behörde Dir "anbietet" bzw. vorschlägt, das lesen und begreifen der obigen Beiträge incl. der Links zu den Gesetzen nicht unwichtig wäre. Dann ist das Gespräch mit der Behörde sehr viel einfacher und zielführender.
-
Und Du hältst Dich an das, was dort geschrieben wird? Wenn ich "Die Waffe ist nicht schussbereit, d.h. entladen (auch evtl. vorhandene Magazine dürfen nicht gefüllt sein)" lese, dann frag ich mich schon, welche rechtliche Grundlage es zu "Magazine dürfen nicht gefüllt sein" gibt, evtl. meint der DSB aber auch "Magazine in der Waffe dürfen nicht gefüllt sein".
- 82 Antworten
-
- 10
-
-
-
Je nach LRA (zumindest war das bei mir so) kann man die Nummer auch selbst einschlagen.
-
Unabhängig davon, dass ich so gar nicht mit der Meinung von Peter Huth übereinstimme, akzeptiere ich seine Meinung und wenn in der Welt Kommentare des Chefredakteurs veröffentlicht werden, dann ist das auch o.K.. Der Chefredakteur hätte sich und "seiner" Zeitung allerdings einen Gefallen getan wenn er einen zweiten Kommentar mit dem Thema bzw. dem Tenor "Verbote sind nicht die Lösung" oder "Der Islam gefährdet unsere säkularisierte Gesellschaft" oder auch "Und es hat sich doch etwas geändert" von einem Kollegen (mit kritischerer Einstellung zu Verboten, dem Islam, etc.) schreiben hätte lassen. Meinungsfreiheit ist, mir zumindest, sehr wichtig und die gilt auch für Chefredakteure, allerdings eben auch die Verantwortung die mit diesem Job einhergeht und da vermisse ich die Ausgewogenheit inzwischen schon sehr. Immerhin erklärt er in seinem Kommentar, dass junge Männer ein höheres "Problempotential" haben als der Durchschnitt der Gesellschaft. Damit erkennt Hr. Huth zumindest, dass junge Männer mit wenig Bildung, einer schlechten Ausbildung und Mitglieder einer bestimmten sozialen Schicht, ein Problem darstellen. Ist ja schon mal ein Anfang.
-
Ich kann Dir versichern, bei Dir verunsichert bzw. schockiert mich gar nichts mehr. ;-) Nein, Du kannst mich nicht mehr überraschen. Schade für Dich, wenn Du nicht merkst, dass Du auch nicht besser bist als diejenigen die Probleme mit Deinen/unseren Waffen haben. Nein, siehe mein vorheriges Post. Liest Du eigentlich, bevor Du antwortest?
-
Warum? Hast Du dich informiert oder neutrale Untersuchungen dazu studiert? Neigst Du evtl. dazu nicht zwischen Spiel und Wirklichkeit unterscheiden zu können? Zumindest wenn Du die letzte Frage mit einem "ja" beantwortest, dann könnte das der Grund dafür sein, dass das Thema "schwierig" findest oder sogar sagst kann "mMn nicht sein". Bevor ich mit dem Schießen begonnen habe konnte ich mir auch nicht vorstellen diverse Großkaliberwaffen im Tresor daheim zu haben, aber im Gegensatz zu Dir ist mir damals und würde mir auch jetzt nie einfallen bei einem Thema über das ich nur sehr wenig weis zu sagen "kann doch nicht sein". Möchtest Du Ego-Shooter verbieten? Dann bist Du nicht besser als die, die Dir deine Waffen verbieten möchten. Oder möchtest Du nur den Schützen, die Zugriff auf echte Waffen haben das spielen mit Ego Shootern verbieten? Selbst mag ich die Spiele auch nicht und ich verstehe auch nicht, warum jemand so was spielt, aber ich verstehe auch nicht, warum jemand Bierdeckel sammelt oder im Männerchor singt. Ich muss aber nicht alles verstehen um damit kein Problem zu haben. Sorry, aber genau diese Einstellung zu Dingen, die für einen selbst keine Bedeutung haben ist das Problem in unserer Gesellschaft. Was bringt dich dazu darüber zu urteilen ob das Spielen mit einer Erbsenpistole auf der Straße, da war man "tot", wenn man getroffen wurde - falls es einer mitbekommen hat ;-) oder das Einschlagen aufeinander bis einer umkippt und der der stehen bleibt bekommt eine Medaille, besser ist als beim Ego-Shooter das nächste Level zu erreichen?
-
Zum gleich mit nehmen. ;-) Bisher war der Stand immer sehr voll und ich hab mich nicht hin getraut, evtl. schau ich dieses Mal vorbei, die Schäfte sind schon sehr interessant.
-
Bei .308 wohl recht gut, bei .223 wohl nur "auf Anfrage" (egal wo), aber auf jeden Fall danke für die Info.
-
Kannst Du mir evtl. sagen wo eine PAR in .223 erhältlich bzw. lieferbar ist? Bisher hatte ich, wie gesagt die Waffe, nur auf der IWA in der Hand und danach versucht über 2 versch. Händler zumindest einen Liefertermin zu bekommen. Leider ohne Erfolg.
-
Hast Du, außer auf der IWA, schon mal eine bei einem Händler gesehen oder in der Hand gehabt? Meine Bestellung habe ich wieder storniert nachdem die Lieferzeit noch nicht mal genannt wurde, von eingehalten will ich jezt gar nicht reden ;-).
-
Das der Erwerb nicht identisch mit dem Kauf, egal ob Waffe oder Munition, ist, darüber sind wir uns sicherlich einig. Das jeder so viel Munition, wie auch Waffen, kaufen kann wie er Geld hat (z.B. als Geschenk für einen Dritten der eine EWB besitzt), das ist hoffentlich auch unstrittig. Erwerben darf jeder, der dafür eine Erlaubnis hat bzw. dem das Gesetz einen Erwerb erlaubt und das gilt auf jeden Fall für Munition vom Verleiher (sonst würde der § 12 II Nr. 1 WaffG überhaupt keinen Sinn ergeben). Meiner Meinung nach und da bin ich der gleichen Meinung wie der für mich zuständige Sachbearbeiter gibt es keinen Unterschied zwischen "Erwerb von Munition vom Verleiher" und "Erwerb von Munition von einem Dritten mit Grundlage Leihschein", außer und da sind wir auch einer Meinung, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist Munition "auf Leihschein" zu verkaufen. Eine Prüfung des Leihscheins ist noch weniger möglich, wie die Prüfung der WBK auf "Original" und daher hätte ich auch kein Problem mit einem Händler der mir keine Munition "auf Leihschein" verkauft. Evtl. probier ichs mal, wenn ich eine Waffe ausprobiere und wenn der Händler nicht möchte kann ich ja immer noch die EWB vorzeigen. ;-)
-
Und der für mich zuständige Sachbearbeiter hat mir auch bestätigt, dass er kein Problem hat, siehe Post von P22, wenn auf Leihschein auch Munition erworben wird (auch von einem Dritten). Er hat allerdings auch angemerkt, dass andere Sachbearbeiter das anders sehen und nur Munition des Verleihers akzeptieren. Für mich nur bedingt relevant, da LW-Munition eh auf Jagdschein geht und bei KW-Munition vermeide ich eine Leihe von Waffen für die ich nicht schon einen Munitionserwerb eingetragen habe. Zusätzlich könnte ich auch noch, zur Not, die Munition für die geliehene Waffe selber laden, daher interessiert mich das Thema eher "theoretisch".
-
Die 45er kannst im BDS in der Disziplin Fallscheibe über 9mm einsetzen (Gewicht maximal 1500 Gramm). Ansonsten wurde schon alles gesagt zum Bedürfnisantrag beim BDS.
-
Der Satz steht zum einen im Kontext zu A- bzw. B-Schränken (eigentlich sogar zu S1 / S2 Schränken) und zum anderen wäre es doch idiotisch eine Aufbewahrung in Schränken unter 200 kg zu regeln (genau zu schreiben, wie viele Waffen in diesen "leichten" Schränken aufbewahrt werden dürfen) wenn man alle diese Schränke mit einem Abreißgewicht von mehr als 200 kg "andübeln" müsste. Dann gäbe es ja keine Schränke "unter 200 kg" mehr.
-
Daher mein Aussage "Wenn es nur um ..."
-
Wenn es um Kurzwaffen in Großkaliber geht, dann könnten die "max. 4" daher kommen, dass es beim DSB (wenn ich richtig gelesen habe) nur vier verschiedene Disziplinen (Pistole 9mm und .45ACP sowie Revolver .375 und .44) gibt, also nur vier mögliche Waffen. Wobei auch dort bei Wettkampfschützen normalerweise Reservewaffen genehmigt werden sollten. Da ich aber nur sporadisch bei DSB-Wettkämpfen mit mache kann ich hierzu nichts genaues sagen. ;-)
-
Sorry, hab ich mit Stahlruten verwechselt, ändere ich gleich. Im Ausgangsbeitrag lässt sichs allerdings nicht mehr ändern. :-(
- 1.040 Antworten
-
- elektroschocker
- bundespolizei
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit: