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Benutzer0815

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  1. Danke für die Antworten und Ratschläge. Habe mir nicht vorstellen können, dass es Probleme damit geben könnte, wenn man eine vorhandene Waffe quasi "umtauschen" möchte. Man besitzt ja dann nicht mehr oder andere Waffen und wird durch den "Tausch" auch nicht gefährlicher oder was auch immer.
  2. Hallo, auch wenn meine Frage unter Umständen zu der Bemerkung provoziert, wie ich durch die Sachkundeprüfung gekommen bin, möchte ich sie hier stellen, weil ich mir einfach nicht sicher bin: Ich besitze eine grüne WBK und habe mein Grundbedürfnis durch den Besitz zweier Pistolen gegenwärtig ausgereizt (eine 45er und eine 9mm). Ich möchte die 9mm durch eine andere 9mm ersetzen; also die momentane an einen Händler verkaufen und "im gleichen Atemzug" dort eine neue kaufen. Zuvor benötige ich ja den Voreintrag durch die Behörde für die neue Waffe. Ich gehe aber nicht davon aus, dass mir ein dritter (Vor)eintrag gewährt wird - auch wenn ich rein faktisch zu keinem Zeitpunkt drei Waffen besitze, da ich die alte beim Händler ja direkt "eintausche". Muß ich: 1. zuerst die alte Waffe verkaufen 2. danach zur Behörde und die alte Waffe austragen und gleichzeitig den neuen Voreintrag holen 3. nochmal zum Händler und die neue kaufen (4. logischerweise nochmal zur Behörde und den Neukauf eintragen) oder würde mir die Behörde vor dem Verkauf einen dritten Eintrag gewähren (unter Umständen mit der Auflage, innerhalb 2-3 Wochen den Verkauf der alten nachzuweisen)? Weil mein Wohnort, der Sitz der Behörde und der Händler alle in einiger Entfernung zueinander liegen, will ich vermeiden, unnötig zwei Mal zum Händler zu müssen. Ich benutze auch zunächst das Forum, weil ich gegenwärtig für einige Wochen nicht ins Vereinshaus komme, um dort zu plaudern und ich möchte auch nicht unnötig erst zur Behörde, wenn es mir dort garantiert nicht genehmigt würde.
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