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HBM antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Unter https://www.brownells-deutschland.de/StatGear-T3-TACTICAL-AUTO-RESCUE-TOOL-Folder-325-100013495 gibt es ein "Rescue Tool" für das Auto. Seht Ihr bei dem Tool kein Problem mit dem Führverbot in Deutschland für einhändig bedienbare Messer? -
Zumindest im Gymnasium wird im Rahmen von "Jugend debattiert" (siehe https://www.jugend-debattiert.de/mitmachen/schueler/gute-themen/) immer pro und contra argumentiert. Allerdings sind auch dort die Themen eher im "Sozialen bzw. Umweltbereich" angesiedelt. Wobei eine Argumentation "pro Plastiktüte" anspruchsvoller und damit leichter eine bessere Note erzielt als "contra Plastiktüte".
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Sorry, aber Dein Beitrag las sich für mich so, als ob Du nicht beim Verband bzw. Landesverband anfragen wolltest. Daher meine Antwort hier im Forum.
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https://www.vereinswelt.de/besteuerungsgrenze Frag doch einfach bei Deinem BDS-Landesverband an. Da bekommst Du neben fundierter Auskunft bzgl. Logos normalerweise auch Hilfe bei solchen Fragen.
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Dann wäre es besser, wenn die Schüler informiert werden wie man, evtl. auch anonym, die Schulaufsicht über evtl. Fehlverhalten bzw. fehlende Neutralität von Lehrern informiert. So lange das aber nicht wirklich gegeben ist, verstehe ich den Ansatz der AfD sogar, auch wenn er mir ebenso wenig gefällt wie Lehrer die ihre Neutralität vergessen. Und da Lehrer ja auch (nur) Menschen sind sollte ein Schüler mit Sympatien für die AfD diese nicht offen äußern und das finde ich schon sehr problematisch, allerdings ändert daran auch kein "Meldeportal" irgend etwas.
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Also brauchst Du "nur" einen anderen Schützen der beim Händler vorbei fährt, die Waffe dort leiht und Dir dann auf dem Stand zur Teilnahme am Wettkampf zur Verfügung stellt. Hatte ich in meinem ersten Jahr auch für ein paar Wettkämpfe und da war ich halt dann der Fahrer incl. Benzinkosten und zuständig für die Verpflegung. Wenn ich so zurückdenke, dann waren das gar keine so schlechte Zeiten für mich, so ohne Stress beim Zusammenpacken von Waffen und Munition, kein Putzen danach und das alles für "Fahren" und "in der Gaststätte zahlen". ?
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Kannst mir noch kurz schreiben um welchen Wettkampf (optimalerweise mit Link) es geht, da ich am 28.10. "noch" nicht dort gemeldet bin. Hast Du schon eine Flinte (z.B. bei einem Händler mit Stand) und es geht nur um den Transport?
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Wann willst Du wo teilnehmen? Vielleicht komme ich ja auch und bringe Dir eine Flinte mit.
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Jedes Jahr ertrinken Kinder in Gartenteichen aber niemand diskutiert darüber Gartenteiche zu verbieten. Sind diese Kinder Deiner Meinung nach weniger Wert? Oder geht es bei der / einer Verschärfung des WaffG doch nicht um Kinder bzw. die Geschädigten, sondern um die Durchsetzung einer politischen Position? Lt. "meinem" Sachbearbeiter werden / wurden die kontrolliert, die auch auf mehrfache schriftliche Anfragen des Amts keine Reaktion gezeigt haben. Daher sind Statistiken in diesem Bereich nicht repräsentativ.
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Wenn in einem Satz "in der Regel" steht, dann ist die Aussage "nicht eindeutig" und auch "grundsätzlich" ist nicht hilfreich bzgl. "eindeutig".
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DWJ-Artikel: Keine Waffenleihe zwischen Jägern und Schützen
HBM antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
So ziemlich das einzige in Deinem Beitrag das stimmt. Selbst "jagdliche" Schalldämpfer dürfen, zumindest die in Bayern in die WBK eingetragenen Schalldämpfer, auf sportlichen Wettkämpfen genutzt werden. Das das keinen Sinn macht, da man ganz schnell nur noch ein Flimmern sieht, ist ein anderes Thema, aber derfa dadat ma scho. ;-) Steht eigentlich in dem Kommentar in der DWJ auch, dass ich mir Waffen von einem Händler nur mit auf meinen Namen ausgestellten Waffenhandelslizenz ausleihen darf? -
Die bei Rennveranstaltungen incl. Training halt nicht gilt bzw. nicht zahlt. Da zahlt jeder seinen Schaden selbst, auch wenn ein anderer "Schuld" hat.
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Schalldämpfer für LW in Kaliber .45ACP/357 Magnum
HBM antwortete auf LaraHansen's Thema in Waffenrecht
Nein, aber ein MP5 "Klone", daher meine Antwort mit "MP5 ja, MP5K nein". -
Schalldämpfer für LW in Kaliber .45ACP/357 Magnum
HBM antwortete auf LaraHansen's Thema in Waffenrecht
MP5 ja, MP5K nein -
Schalldämpfer für LW in Kaliber .45ACP/357 Magnum
HBM antwortete auf LaraHansen's Thema in Waffenrecht
In Bayern lautet der Eintrag (sinngemäß - bin zu faul in den Keller zu gehen) "Schalldämpfer düfen nur auf jagdlich zugelassen Langwaffen verwendet werden.". -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
HBM antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Das Thema "Nachträgliche Bedürfnisprüfung für Sportschützen" habe ich schon verstanden, aber meine Frage zielt auf "Anders herum", also eine Bedürfnisprüfung bei Jägern mit gelöstem Jagdschein? Was meinst Du damit? -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
HBM antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Also als Jäger den Jagdschein vorlegen? In Bayern bzw. bei mir sitzen die SB "Waffen" und "Jagd" gegenüber am Schreibtisch, vertreten sich gegenseitig und ob ein Jagdschein gelöst ist oder nicht sieht der SB "Waffen" auch jederzeit im System. Daher die Frage: Was muss / soll ein Jäger "nachweisen"? -
Viel Spaß beim Match und lass Dir Zeit (beim ersten Match sollte Dein Ziel sein, nicht disqualifiziert zu werden, nicht zu stolpern, etc.). Deine Aufstellung ist schon o.K., evtl. noch was zum trinken und essen, falls es dort nichts gibt und nimm alle Magazine mit die Du zur Verfügung hast (zu viele geht praktisch nicht, aber je nach Match reichen Dir auch zwei, mehr Magazine sind aber immer besser / einfacher / stressfreier). Vor dem Match schau Dir genau an wo die Sicherheitszone eingerichtet ist. Dort auf keinen Fall mit Munition, auch nicht mit Pufferpatronen, etc. hantieren, aber das weißt Du ja aus dem Training und vom SURT. In der Sicherheitszone (und nur dort ohne Anweisung eines RO) darfst Du die Waffe auspacken, ins Holster packen, Zielübungen machen,etc.. Sollte Dir, kommt zwar nicht oft vor, aber man weis ja nie, die Waffe (aus welchem Grund auch immer) aus dem Holster fallen, dann nicht selbst aufheben, sondern auf einen RO warten, der sagt Dir dann, was zu tun ist. Und jetzt mach Dir keinen Stress, sondern freue Dich auf Dein erstes IPSC-Match und ich wünsche Dir einen tollen Tag.
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Lies das Urteil, die 60 Tagessätze waren eher für einen anderen Anlass bzw. in Summe zu sehen.
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Wenn das Verhalten der SLG wirklich wie von Dir geschildert war, dann kamen da gierige Grattler auf einen totalen Trottel. Wenn sich der Schütze beim Rauswurf aus einer SLG keinen neuen Verein (evtl. auch anderen Verband) sucht oder noch nicht mal Einzelmitglied beim BDMP (oder BDS, falls der Landesverband das her gibt oder halt als Einzelmitglied zur DSU) eintritt, dann hat man halt wenig Optionen. Wobei, wenn man laufend bei diversen Händlern in der Nähe gut einkauft, dann kann man dort auch mal ein paar Waffen und Munition "parken" bis man eine Lösung gefunden hat. Zumindest bei mir hat das bei einer Lieferverzögerung von zwei "Zusatztresoren" gut geklappt und aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehung auch nicht die Welt gekostet.
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Echt geile Begründung "war nicht gewollt und daher nicht fahrlässig". Wie unterscheidet sich nach Meinung dieses Vertreters denn "vorsätzlich" von "fahrlässig"? ;-)
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Da nicht explizit im WaffG geregelt steht da nur "Munitionsstempel in der WBK" = Berechtigung zum Erwerb und Besitz, also Zeitpunkt der Austragung.
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Interessant. Wurde in diesem Fall dem Mieter bzw. Nutzer klar gemacht, z.B. bei uns durch eine Preisliste (Deckenschuss = 100 Euro, etc.), was es kostet wenn ein Schuss daneben geht? Wobei ich noch nie erlebt habe, dass ein Schütze hier mit einer Haftpflichtversicherung agiert, da wird immer der Geldbeutel gezückt. ;-)
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Wieso, die Antworten waren doch bisher alle richtig: Wenn der Threadersteller einen Munitionserwerbsschein hat, der nach Ablauf der Dauer für den Erwerbe als Besitzerlaubnis unbefristet gilt, braucht er die Munition nicht abgeben. Wenn der Threadersteller eine Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition, die nach Ablauf der Gültigkeit noch für 6 Monate den Besitz der Munition erlaubt, hat, dann muss er die Munition innerhalb von 6 Monaten abgeben (wenn es sich um selbst widergeladen Munition handelt). Wenn der Threadersteller doch "nur" den Eintrag in seiner WBK hat, dann gibt es dann keine Übergangsfristen, sondern die Erlaubnis erlischt mit dem Austragen aus der WBK und er muss die Muntion mit der Waffe oder vorher abgeben. So stehts zumindest in dem von Dir verlinkten Gesetzestext und so waren auch die Antworten im Thread (zumindest bisher).
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Mich würde "Wartungsfreier Schusszähler im Gehäuse integriert, keine Energieversorgung notwendig." stören und die Gesamtlänge mit unter 60 cm ist auch problematisch. Gibt es eigentlich, ähnlich wie die üblichen "Anbau-Granatwerfer", auch "Anbau-Schrotflinten" (als Einzellader) um praktisch eine moderne um 180 Grad gedrehte Bockbüchsflinte zu bauen?