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HBM

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  1. HBM

    "Migrantenschreck"

    §9 Ziff. 1 wäre evtl. möglich, wobei dabei wohl auch interssant ist - ob die Käufer auf ein deutsches Konto überwiesen haben - das Gericht den Händler als "Importeur" gesehen hat wobei auch Ziff. 2 durch die klar "adressierte" Webseite mit "...oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte..." ein Ansatz für eine Verurteilung in Deutschland wäre. Zum Thema Online-Poker gibt es hierzu eine recht gute Übersicht der Rechtslage unter https://kelbet.de/online-poker-legal-illegal-in-deutschland.html. Für europäischen und außereuroßäischen Waffenhandel gibts sowas anscheinend noch nicht. ?
  2. Könntest Du den von Dir herangezogenen Teil der Verwaltungsvorschrift bitte zitieren. Wenn man eine Glock oder PPQ, etc. (es ginge auch eine SIG P210 in 5 Zoll) als 9mm-Waffe besitzt und dann für Präzision 25 Meter eine Waffe zur Leistungssteigerung beantragt, dann ist es, je nach Wettkampfteilnahme, durchaus möglich ein Befürfnis für eine SIG P210 Super Target in 6 Zoll aufgrund §14 (3) 2. bestätigt zu bekommen. Ansonsten bräuchte es ja die Ziffer 2. nicht wenn nur zusätzliche Waffen möglich wären wenn noch keine Waffe für die Disziplin vorhanden ist, denn diesen Fall regelt die Ziffer 1. in §14 (3).
  3. Wenn dem so ist, dann hätte der Gesetzgeber doch statt in §12 (2) 1. gleich "von 1. bis 6." oder zumindest, wenn man das sofortige Verschießen noch regeln wollte, "von 1. bis 4. oder 6." definieren können. Oder noch besser man hätte sich §12 (2) 1. gleich sparen können und in §12 (1) einfach "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe und/oder Munition bedarf nicht" schreiben können. Da dies so nicht erfolgt ist, gehe ich "vorsichtshalber" davon aus, dass eine Leihe von Munition bzw. der Erwerb von Munition nach §12 (2) 1. den Erwerb und Besitz von geliehener Munition in Verbindung mit einer geliehenen Waffe regelt aber nicht die alleinige Leihe von Munition (ohne passende Waffe). Grundsätzlich hängt bei Sportschützen der Munitionserwerb doch immer an einer Waffe, entweder bei Gelb gleich für alle Waffen auf der WBK oder bei Grün für alle Waffen bzw. Austausch- und Wechselläufe am jeweiligen Eintrag zum Munitionserwerb bei der Waffe / beim Lauf. Wenn der Lauf bzw. die Waffe weg ist, dann ist auch die Erlaubnis zum Besitz der Munition weg. Bei Gelb würde ich das auf jeden Fall so sehen, bei Grün kann man evtl. noch steiten ob der Eintrag zum Munitionserwerb (wenn nicht beim Austragen der Waffe durchgestrichen) weiter gilt, ähnlich wie beim Thema "gilt mein Munitionserwerb schon vor Erwerb der Waffe aufgrund Voreintrag".
  4. Wieder was gelernt. Dann werd ich mal schauen ob ich für alle Kaliber meiner Einsteckläufe auch noch irgendwo eine Waffe mit Munitionserwerb auf der WBK habe. Dann kann man den Jagdschein auch mal nicht verlängern, wobei dann das Revier auch weg wäre und das wäre echt blöd. ?
  5. Das hatte ich jetzt so gar nicht auf dem Schirm, wobei es bei mir maximal ein Einstecklauf in einem Drilling und damit nach Österreich wäre und "gefühlt" (o.K., da kann man auch auf die Schnauze fallen) wird das in Österreich kein Problem darstellen wenn "nur" der Drilling im Feuerwaffenpass drin steht.
  6. Wenn ich mir aus dem Waffengesetz die Anlage 2 bzw. ... 2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. ... so durchlese, dann glaube ich nicht, dass mein Sachbearbeiter mir einen Einstecklauf in eine WBK, egal ob Gelb oder Grün (o.K., evtl. in Rot wenn ich keine passende Waffe dazu habe und das Sammelgebiet - gibts das Sammelgebiet "Einsteckläufe"? - passt) einträgt.
  7. Aus dem Gedächtnis heraus würde ich sagen, dass 1. zum Erwerb von Munition der Eintrag in der WBK berechtigt 2. zum Erwerb von Munition auch eine geliehene Waffe im betroffenen Kaliber berechtigt 3. zum Erwerb von Munition für Langwaffen ein Jagdschein berechtigt (auch wenn keine Waffe im Kaliber vorhanden ist) und dann nehme ich mal an bzw. hast Du geschrieben, dass 4. Du keinen Eintrag in der WBK hast 5. Du die Waffe nicht geliehen, sondern gekauft hast 6. Du keinen Jagschein hast und daher würde ich sagen "keine Munition für Dich". Ansonsten würde ich, wenn es mich betreffen würde, im Waffengesetz nachschlagen welche Möglichkeiten es für den Erwerb von Munition gibt bzw. welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
  8. "Ein Beamter erwidert aus seiner MP5 das Feuer, gibt einen Schuss ab, der den Täter tödlich trifft. Er stirbt wenig später um 20.20 Uhr in der Klinik in Meiningen." Hoffentlich kommen jetzt nicht irgendwelche "Deppenpolitiker" und fragen warum der Polizist den Täter nicht nur kampfunfähig geschossen hat. Schlimm genug für die bzw. vor allem den betroffenen Polizisten was passiert ist, auch wenn Gott sei Dank niemand (o.k., den Täter lass ich mal weg) verletzt wurde.
  9. Auf diese Frage Antwortest Du mit "Verfassungsschutz" obwohl es ums Ordnungsamt ging: Und Sofortvollzug heißt zwar nicht "Sofortvernichtung" aber ein ist halt doch ziemlicher Schmarn oder wie soll der Betroffene "rechtzeitig", also vor dem Sofortvollzug) erklären warum er einen Staatsangehörigkeitsnachweis gebraucht hat? PS: irgendwie gehst Du weder auf Fragen ein, noch bist Du anscheinend an einer sinnvollen Diskussion interessiert. Wenn Du zitierst, dann oft sinnentstellend, machst Du das im "echten Leben" auch so oder benimmst Du Dich da normal/er?
  10. Woher weißt Du, dass der Mitarbeiter im Ordnungsamt nicht die Info über die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises aus "niederen persönlichen Beweggründen" weiter gegeben hat?
  11. So können Meinung auseinander gehen. :-) Wenn ich von "Sofortvollzug" lese und Du schreibst "mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei ... sehr lang zugewartet hat...", dann scheinst Du "Sofortvollzug" nicht zu kennen, aber natürlich kennen wir beide den Sachverhalt nicht. Allerdings gehst Du ja, selbst bei Diesem Sachverhalt, nicht von Denunziation aus und das ist dann schon sehr realitätsverzerrend. ist aber Dein Problem, nicht meins.
  12. Wenn der Vorgang wie von frosch beschrieben stimmt: Dann kommt das einer "Denunziation" schon sehr nahe (auch wenn Du wahrscheinlich keinen "fremden" Behördenmitarbeiter, sondern Nachbarn, etc. gemeint hast).
  13. Rennfahrer B beantragt einen Rennwagen und bekommt diesen, da er mit dem Golf an diversen Rennen, offene und auch einem "Golf-Cup", teilgenommen hat natürlich auch genehmigt. Danach schlägt er Rennfahrer A natürlich auf der Rennstrecke (nach massivem Training mit dem neuen Rennwagen und einer natürlichen Begabung für die Rennstrecke). Schütze B schießt mit seiner PPQ neben IPSC-Produktion natürlich auch bei diversen 25 Meter Präzisionswettkämpfen aber irgendwie nervt es Ihn, dass er gegen Schütze A mit einer 6-Zoll-Metallwaffe und "Traum-Abzug" nicht gewinnt. Irgendwann beantragt Schütze B dann eine SIGSAUER P210 Supertarget und da er ja mit der PPQ und auch mit diversen anderen Waffen bis zur DM schießt bekommt er die "neue" P210 in 6 Zoll zur Leistungssteigerung natürich auch genehmigt. Nach einer Wartezeit von ca. 20 Monaten und einer unproblematischen Verlängerung des Voreintrages durch einen serviceorientierten Sachbearbeiter erwirbt er die Waffe. Danach schlägt er zwar nicht Schütze A (trotz massivem Training mit der neuen Waffe), aber ein besseres Ergebnis wie mit der PPQ erzielt er auf 25 Meter trotzdem. ?
  14. Meinst Du "(1) Auf der Festwiese dürfen nur durch das Kreisverwaltungsreferat überprüfte und für zuverlässig befundene Bewachungsmitarbeiterinnen und Bewachungsmitarbeiter eingesetzt werden. Das Kreisverwaltungsreferat holt hierfür - auch im Vorfeld des Oktoberfestes - insbesondere eine Stellungnahme der Polizei ein, ob Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen." oder "(4) Jede auf der Festwiese eingesetzte Bewachungsmitarbeiterin und jeder auf der Festwiese eingesetzte Bewachungsmitarbeiter ist verpflichtet, sichtbar auf dem äußersten Kleidungsstück im Brustbereich einen Ausweis zu tragen. Der Ausweis wird jährlich durch das Kreisverwaltungsreferat ausgestellt und verliert seine Gültigkeit mit Ende des jeweiligen Oktoberfestes. Der Ausweis enthält folgende Mindestangaben: · ein aktuelles Lichtbild der Inhaberin bzw. des Inhabers des Ausweises, · den Vor- und Zunamen der Inhaberin bzw. des Inhabers des Ausweises, wobei dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf der Rückseite des Ausweises angebracht wird, · den Namen des Bewachungsunternehmens, · die Ordnernummer. Das Kreisverwaltungsreferat kann auf dem Ausweis bei Bedarf weitere Angaben anbringen." ? Wobei das zweite Thema ja nur für private Sicherheitskräfte aber nicht für die Polizei gilt.
  15. Sorry, war wirklich nur lustig gemeint und keine ernstgemeinte Frage, daher auch der Smiley. Bin super zufrieden aber trotzdem danke für die Antwort. Jetzt mal eine ernstgemeinte Frage zu meinen Beiden "nackten" 10/22er bzw. den passenden Schäften. Folgende Schäfte würden mich interessieren: - https://www.brownells-deutschland.de/RUGER-10/22-STOCK-BULLPUP-Polymer-BLK-HIGH-TOWER-ARMORY-Black-100015471 - https://www.brownells-deutschland.de/ZK-22-10/22-BULLPUP-STOCK-ZK-22-10-22-Bullpup-Stock-AKLYS-DEFENSE-LLC-Black-Ruger-Drop-In-Polymer-100017065 - https://www.brownells-deutschland.de/RUGER-10/22-TAKEDOWN-FOLDING-STOCK-KIT-Ruger-10-22-Takedown-Folding-Stock-Kit-AGP-ARMS-INC-Black-Plastic-100019280 - https://www.brownells-deutschland.de/RUGER-10/22-TAKEDOWN-OVERMOLDED-STOCK-SPORTER-Rubber-BLK-HOGUE-Black-408000132 Allerdings wäre bei den Bullpup-Schäften die Gesamtlänge "interessant" - soll ja keine Kurzwaffe werden. ?
  16. Meinst Du die Meldung der Namen der Aufsichten an die Behörde?
  17. Gibt es eigentlich bei 7.407,65 Euro Umsatz innerhalb der "Cyber-Days/Black-Days/Wasweisich-Days" noch einen "On-Top-Rabatt" oder gilt das erst ab 100.000,- Euro Umsatz? ?
  18. Bei etwas über 200,- Euro hab ich mir jetzt noch 5x den TT-AR-15 bestellt und da setze ich voll auf Deine Bewertung im Vergleich zum Geissele NM. ? Da ich 1x Uhl und 1x NM verbaut habe und jetzt noch weitere 2 AR-Abzüge auszutauschen sind kommt überall der TT-AR-15 rein.
  19. Zumindest Eure Homepage kennt "Brwonells EDGE" schon - siehe https://www.brownells-deutschland.de/Zufriedenheitsgarantie. ?
  20. ja, hier passt alles. Bei mir sind beide Sachbearbeiter (Waffen und Jagd) sehr lösungsorientiert und sehen sich als Dienstleister für den Bürger. Daher kann ich mich nicht beschweren.
  21. ok, also gibts da im "Polizeipräsidium" oder wo auch immer eine eigene Abteilung mit den "Waffenrecht-Verwaltungs-Beamten" und die kontrollieren im Normalfall auch. Aber kann die Waffenbehörde (in dem Fall dann die Polizei) nicht einfach "normal" Vollzugsbeamte zum kontrollieren schicken und man muss das dann akzeptieren? Wohlgemerkt, natürlich nur in den Bundesländern in denen die Polizei für waffenrechtliche Genehmigungen, etc. zuständig ist, also nicht in Bayern. Hier in Bayern würde ich auch keine Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss (bzw. eine sehr gute Begründung) ins Haus lassen.
  22. Wie geht das in Bundesländern in denen die Polizei auch Waffenbehörde ist? PS; Komme aus Bayern, daher meine Frage nur aus reinem Interesse.
  23. Wenn die Waffe eine Gesamtlänge von mind. 60 cm hat, dann kein Problem, wenn nicht, dann nur als Kurzwaffe mit Voreintrag.
  24. Dann wäre / ist die Bewerbung als "Rescue Tool", zumindest in Deutschland, eher suboptimal. ?
  25. 1. Macht "so was" im Handschuhfach wenig Sinn und verschlossen ist mein Handschuhfach auch nicht. 2. Ist "so was" (allerdings ohne das Messer, sondern nur mit "Gurtschneider" und "Scheibeneinschlagspitze" - keine Ahnung wie das richtig heißt) bei mir an der Sonnenblende befestigt und ein zweites in der Mittelkonsole in der Hoffnung, dass ich auch mit einem einsatzfähigen Arm und vom Gurt "gefesselt" zumindest an eins der beiden Tools komme. 3. Spätestens bei 2. "führe" ich.
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