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Vorschlag Anleitung Anscheinsbeurteilung §6 für Aufsichten
HBM antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Herzliches Beileid -
Nach 10,5 Monaten hatte ich fast 100 Trainings- und Wettkampftermine hinter mir, also auf jeden Fall mehr als 18 innerhalb von 12 Monaten, selbst wenn ich dann 1,5 Monate Pause / Auslandsurlaub oder was auch immer ohne Schießen gemacht hätte. Wenn man sich allerdings auf 1x pro Monat also auf das "12" aus "12/18" bezieht, dann gebe ich Dir recht, da wäre nur ein Nachweis maximal knapp ein Monat vorher möglich.
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Zwischen und könnte ein Zusammenhang bestehen. PS: Mit Reichsbürgern bzw. Waffenbesitzern hat das allerdings recht wenig zu tun, daher eher o.T. 😉
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In Bayern noch für die 9. Klasse "verfügbar" (wenn denn der Lehrer möchte).
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Es geht bei der von Dir zitierten Stelle im Video darum, dass eine Witwe den Waffenhandel Ihres Mannes erbt und bei Waffen in einem Waffenhandelsbuch erbt. Gilt in so einem Fall das „Erbenprivileg“ von der Blockierpflicht für mehrere 100 Waffen ganz abgesehen überhaupt?
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Nein, geht nicht.
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ja, das ist dann mal eine ganz neue Variante an eine private Handynummer zu kommen ? Muss ich mir merken. PS: Bisher bin ich noch nie beim Transport (als Sportschütze) kontrolliert worden sondern nur einmal bei der Fahrt (nachts) ins Revier. War zuerst ein etwas komisches Gefühl mit geholsterter Waffe (entladen und offener Verschluss) und einem Magazin in der Zwischenablage sowie einer Langwaffe am Beifahrersitz gelehnt mit einem Polizisten durch das Fenster zu reden. Da hatte ich meine Hände während der Erklärung "Bin als Jäger nach ... unterwegs, Ihr Kollege - PI ... - hat angerufen wg. einem Wildunfall zwischen ... und ..." schön oben auf dem Lenkrad. ? War dann aber sehr entspannt und nach einem kurzen Blick auf mein Nummernschild (meine Autokennzeichen sind bei der Polizei gemeldet damit ich nicht dauernd das Thema "fahren auf landwirtschaftlichen Wegen" erklären muss) und einer Rückfrage in der PI wünschte mir der Polizist nur noch "Gute Fahrt und viel Erfolg".
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Wenn ich "... die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können" lese und interpretiere, dann betrifft das nicht nur "Kurzwaffen", sondern auch alle Langwaffen die nach aktueller Regelung zwar mit eingeklapptem Schaft unter 60 cm kommen aber dann nicht mehr schussfähig sind und daher aktuell als Langwaffe gelten.
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Mit meinen .308 Halbautomaten war ich noch nie auf der Pirsch, allerdings sind die auch eher Schwergewichte ?. Sind bei Euch auf der Schießbahn viele AR-15 "unterwegs" oder eher nicht? Am meisten Spaß macht mir auf 100 Meter 5 Schuss in 8 (oder 6) Sekunden mit dem AR oder 10 Schuss incl. Magazinwechsel in 40 Sekunden.
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124gr, 145/147/148gr, 155gr oder 168gr, 175gr oder 200gr (Subsonic), je nach Waffe schießt halt mal die eine und mal die andere bessere Streukreise. Auch gibts, wie schon geschrieben mehr Auswahl an fertiger Munition als bei der 30-06, da gibts halt weniger Fabrikmunition, meistens nur 150gr und 168gr. Wobei Du jagdlich recht hast, da ist die Auswahl (meistens auch bei den Händlern) für .308 und 30-06 ähnlich, bei sportlicher Nutzung liegt die .308 bzgl. Menge an unterschiedlicher Fabrikmunition halt weit vorne oder siehst Du das wirklich anders?
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Aber bei der .308 habe ich "sportlich" (teilweise auch "jagdlich") viel mehr Auswahl mit unterschiedlichen Geschossgewichten und in allen Preislagen mehrere Optionen an Herstellern sowie meistens auch mehr lagernd bei Händlern (zum ausprobieren oder auch mal günstig einkaufen). Da ist ein riesen Unterschied zur 30-06.
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Empfehlung ist schwierig, da ich Dich und Deine Vorlieben, etc. nicht kenne. Zwischen einem Repetierer in .308 und einem Halbautomaten in .308 liegen Welten, egal ob "sportlich" oder "jagdlich". Wie lange schießt Du schon? Was schießt Du am liebsten? Der Unterschied zwischen 25m Präzision KW, 15m Fallscheibe Flinte und IPSC KW ist beachtlich (mir macht alles sehr viel Spaß, aber Du fragst ja nach einer Langwaffe) und wenn Du hier Vorlieben hast hilft das evtl. bei der Entscheidung bzw. Empfehlung. Gerne jagdlich: Ansitz mit Repetierer in 8x57JS oder .308 bzw. an einem Sitz auch .338LM, Drückjagd entweder Repetierer in 8x57JS (wenn es etwas weiter zu schießen ist) oder Sauer303 in 8x57JS mit Rotpunkt (wenn es um 20-40 Meter geht), in den Bergen in ca. 3-4 Wochen Kipplaufbüchse in 6,5x68 und aktuell noch recht selten AR-15 in .458SOCOM, auf Enten meistens Bockflinte und manchmal Doppelflinte sportlich: Flinten in allen Ausführungen am liebsten aber SL-Flinten und VR-Flinten seltener BF bzw. DF, Präzision (ja) und dynamisch am liebsten mit .223 AR-15 aber auch Repetierer in .223 und .308 und MR-308 sowie Repetierer in anderen Kalibern Meine Erfahrungen mit meinen Vorlieben und meinen jagdlichen Möglichkeiten sowie meinen sportlichen Wettkämpfen werden Dir allerdings nicht so viel helfen, außer, dass mir fast alles Spaß macht, je nach Zeit und Laune halt mal das eine und mal das andere. Ohne Antworten auf Deine Fragen (bzw. wenn Du eher nicht so "dynamisch" unterwegs bist) würde ich Dir zu einem Repetierer in .308 mit einer Optik 4 bis 16 bzw. 2 bis 12 (oder wenns etwas teurer werden soll auch 2 oder 2,5 bis 16 mit Beleuchtung) raten. Welcher Repetierer und welcher Schaft das können Dir andere bestimmt besser empfehlen wenn Du Dich für Repetierer entschieden hast. Auch bzgl. Optik können Dir andere sicher besser helfen. Begründung: - einen Repetierer in .308 sollte man im Schrank stehen haben und der macht auch jagdlich sehr viel Sinn - Munition in .308 ist zu Trainingszwecken günstig und jagdlich in großer Auswahl zu haben - sportlich gibt es Disziplinen die max. 4 fach Vergrößerung erlauben und andere die max. 12 fach erlauben (da ein ZF auch mal in seinem Leben auf andere Waffen / für ander Disziplinen verwendet wird machen solche ZFs Sinn, bis 2fach kann man das ZF auch mit etwas Übung mit beiden Augen offen nutzen und ein beleuchtetes Absehen macht sportlich auf schwarzen Scheiben und jagdlich Sinn) Gruß HBM
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Gibts nicht für die Sig P210 sogar extra "Läufe für Bleigeschosse" mit anderem Drall bzw anderem Laufprofil?
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Nein, hab sogar einiges an Ordonanzwaffen mit denen ziemlich wahrscheinlich auch Leute erschossen wurden und ja, damit kann ich leben und mir gefallen diese Waffen auch sehr gut. a) nein b) dann sehe ich das wie Du, nur ein "Anpreisen einer aktuellen Tatwaffe" empfinde ich halt als unangemessen gegenüber den/dem Opfer/n. c) ja, allerdings sind da die Opfer und meistens auch die direkten Angehörigen auch schon nicht mehr am Leben und es geht dann wirklich um Waffen mit historischer Bedeutung (soweit nachweisbar) d) sorry, aber ich habe Deinen ersten Beitrag als extrem flapsig, polemisch und Und noch mal, falls Du meinen ersten Beitrag in diesen Thema überlesen hast "Ich bin grundsätzlich dafür Waffen die sichergestellt werden zu verkaufen, analog zu Fahrzeugen, etc..".
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Was soll der Scheiß, wenn jemand aus Deiner Familie erschossen wird, möchtest Du dann, dass diese Waffe in einer Vitrine steht mit "Hiermit wurde xyz erschossen."'?
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Bei einem Raubüberfall ohne Personenschaden mag das noch irgendwie erklärbar sein, wobei ich das auch nicht verstehe - ist aber natürlich nur meine Meinung, aber wenn z.B. die Glock des Amokläufers aus München mit Beschreibung angeboten wird, dann muss ich nicht mit einem Opfer verwandt sein um das vorsichtig ausgedrückt mehr als unangemessen zu finden.
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Unter "Straftat" meinte ich jetzt z.B. Raubüberfall mit Waffe oder auch Mord und da würde ich es nicht gut finden wenn hier der Staat oder ein Händler mit der "Historie" der Waffe also z.B. "Mit dieser Waffe wurde xyz erschossen, bieten Sie auf dieses historische Unikat." Geld verdient. Da geht es mir eher um evtl. Angehörige der Opfer die dann damit auch noch klar kommen müssen. Damit muss man kein Geld verdienen, auch nicht als Staat. Wenn es nur um unterlaubten Besitz geht, dann natürlich verkaufen.
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Das ist ja auch üblich und gut so. Wobei das zwei ganz verschiedene Baustellen sind. Die dauernde Gängelung bzw. Verschärfung, Vorverurteilung, Generalverdacht, etc. regt mich auch auf, aber was soll der Staat denn mit den "Fundwaffen" tun? Wenn die vernichtet werden heißt es "hier wird Kulturgut vernichtet" und wenn der Staat die Sachen verkauft ists anscheinend einigen auch nicht recht. Bin in Sachen Waffenrecht sicher kein Freund der aktuellen aber vor allem der geplanten staatlichen Regelungen, aber im Falle von Fundwaffen kanns der Staat gar nicht richtig machen bzw. ich bin ganz klar für einen Verkauf wenn keine Straftat mit der Waffe begangen wurde, wenn Straftat, dann vernichten.
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Dürfen Holster dieser Bauart beim sportlichen Schießen verwendet werden? Meine mich zu erinnern, dass ein oder mehrere Verbände aufgrund der Konstruktion der Entriegelung mit dem "langen" Zeigefinger diese Holster verboten haben. Hilft Dir zwar nicht konkret weiter, aber evtl. interessant wenn Du das Holster sportlich verwenden möchtest.
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Mein Schießbuch führe ich für mich und nur einmal, nach Absprache mit dem Verband, habe ich ein Jahr dem Sachbearbeiter incl. weiterer Unterlagen als Kopie überlassen. Da ging es um meine ersten drei Waffen (anstatt von zwei) und aufgrund der "Soll-Bestimmung 2/6" konnte ich aufgrund Schießbuch, Wettkampf-Teilnahmen, etc. den Sachbearbeiter überzeugen, dass drei Waffen zum Start besser sind als nur zwei. ? Danach hat aber auch kein Sachbearbeiter mehr danach gefragt und er hätte es auch nicht bekommen. Nein, evtl. will man das Schießbuch auch nur nicht zeigen, weil es den Sachbearbeiter nichts angeht (ok., meinen interessiert es auch nicht welchen Platz ich auf der Meisterschaft gemacht habe) sondern er nur die Verbandsbestätigung sehen muss. Wenn das nicht reichen sollte, dann klärt das der Verband und nicht ich mit dem Sachbearbeiter, schließlich wird dann ja vom Sachbearbeiter die Richtigkeit der Bestätigung vom Verband angezweifelt und keine Unterlagen von mir. Also darf sich Sachbearbeiter mit Verband unterhalten. Evtl. will man auch ein Schießbuch mit einer dreistelligen Zahl an Schießtagen nur deshalb nicht "zu Protokoll" geben weil einem selbst klar ist, dass das im Breitensport und der wird vom Gesetzgeber explizit erwähnt eben eher unrealistisch ist und man damit andere Schützen oder sich selbst in späteren Jahren einfach nur Probleme macht. Nein, da man damit den Verbänden in den Rücken fällt und sich selbst auch nichts gutes tut. Anders ist das bei einem Bedürfnis nach §8 und wenn dort "besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen," als Grund angegeben wurden. Dann hat kein Verband was damit zu tun und dann steht evtl. in einer WBK was der Sachbearbeiter verlangt, aber den Fall hatte ich noch nicht in meinem Umfeld.
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HBM antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Stimmt "Nachtsichtkompatibilität: No" oder "10 Helligkeitsstufen, die untersten 2 sind kompatibel mit Nachtsichtgeräten." oder hab ich einen Denkfehler? -
Wenn wir vom gleichen Urteil "reden", dann wurde dem Kläger (da hat der Waffenbesitzer geklagt) der 132 K98 nicht mehr auf gelbe WBK eingetragen weil schon über 100 K98 vorhanden waren und der Sachbearbeiter wie auch dann das Gericht meinten "beantragen Sie doch eine rote Sammel-WBK oder weisen Sie nach, dass Sie den 132 K98 wirklich sportlich brauchen". Von einem Hinweis auf Training weis ich jetzt nichts, aber evtl. reden wir von unterschiedlichen Urteilen.
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Das ist mir schon klar, aber wenn auf dem Formular zur Meldung des erlaubnispflichtigen Erwerb eben der 1.10. angegeben wird, dann meckert spätestens die Software auf meiner Behörde bzgl. 2/6. Ist aber, wie vieles hier, extrem theoretisch.
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Nur um das ganze noch etwas komplizierter zu machen ;-). Habt Ihr schon darüber gesprochen, wenn (ich bleibe mal beim Beispiel) am 01.10. aufgrund von 2/6 noch gar keine Waffe erworben werden darf sondern erst am 19.10. ein Erwerb ohne Verstoß gegen 2/6 möglich ist?
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Kann Dich verstehen, aber ersetze "hochdienen" durch "fundierte Ausbildung" und dann ist das ganze effektiv und gar nicht peinlich. Selbst schieße ich zwar fast nur noch GK und manchmal KK, aber bzgl. Präzisionsschießen habe ich die meisten Infos bzgl. "A-Z des Schießens", also Atmung, Abzugstechnik bis Visierlinie und Zielpunkt noch aus meiner Zeit als Jugendlicher von einem sehr guten Jugendtrainer in einem BSSB-Verein. Herzlichen Glückwunsch und noch viel Spaß und Erfolg beim GK-Schießen. Ich möchte auch nicht "stänkern", aber betreibt die SLG einen eigenen Schießstand oder schießt Ihr auf einem "DSB-Stand"? Wenn DSB-Stand, dann übernehmt Ihr hoffentlich die Hauptarbeit im Verein bei der Instandhaltung des Standes bzw. vor allem des Kugelfangs. Wenn ich mir anschaue wie viel Blei ich in den Kugelfang jage, wenn ich für Mehrdistanz oder Speed trainiere, dann ist der komplett durchschossene Gummi noch das kleinste Problem. Da sind bei mir 3 Stunden 25m KK-Präzisionstraining echt lächerlich bzgl. "Stand-Abnutzung". In den GK-Vereinen die ich kenne gibt es nur bedingt ausgebildete Trainer und beim Thema Jugendtrainer schauts echt sehr schlecht aus. Für "ich hab Spaß am Schießen und will noch mehr Spaß" ? reicht das aus. Beim IPSC schauts recht gut aus, auch mit guten Schützen / Trainern die Ihr Wissen gern weiter geben, aber das möchte ich eher nur "zum Spaß" schießen, daher habe ich in dem Bereich evtl. auch etwas niedrigere Ansprüche. Eine solide Schießausbildung, egal ob bei einem DSB- oder BDS- oder BDMP- oder ...-Verein, ist sicherlich langfristig nicht von Nachteil wenn man erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen möchte, aber natürlich gehts auch ohne, dann aber evtl. etwas "holpriger". Wenn man ohne großere Wettkampf-Ambitionen schießen möchte, dann braucht es eine solche Ausbildung allerdings nicht, Schießen (egal ob GK, KK oder Luft und egal ob LW oder KW) macht auch ohne Wettkämpfe sehr viel Spaß.