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HBM

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  1. ja, halt weniger Training, daher auch die "", sondern einfach nur Spaß. Entweder nur auf Zeit mit z.B. 6 Magazine a 10 Schuss jeweils stehend, knieend und liegend abwechselnd und dann "klassisch" Treffer / Zeit. Oder halt "mit Ansage" der zu beschießenden Ziele - optimalerweise auf einer 300 Meter Bahn. Aber ja, Du hast recht, so nach 2-300 Schuss reichts dann eigentlich auch, aber wenns überden ganzen Tag geht, dann ist mir auch schon mal mit "nur" 600 Schuss (20 "Packerl" a 30 Schuss) die Munition ausgegangen. 😉 Seit dem hab ich immer eine "Reserve" dabei.
  2. Das ist reiner Selbstschutz bei uns, denn ansonsten wäre der Munitionsverbrauch viel zu hoch. Bei "halbautomatischem Training" gehen ja schon mal 500-1.000 Schuss raus wenn die Fallscheiben automatisch wieder aufstehen. Da möchte ich mir gar nicht vorstellen was bei "Vollauto" dann so passiert. 😉 Was bin ich froh, dass sich der Gesetzgeber darum bemüht, dass ich nicht zu viel Geld für meine Hobbys ausgebe.
  3. Wenn der "Filmer im Auto" nicht zur verbotenen Demo unterwegs war, dann hats eher nichts gebracht. Wenn doch, dann wirds wohl kein Öl brauchen bzw. jemand der zu einer verbotenen Demo fährt mag die Polizei wohl eh schon nicht besonders. Stimmt, aber ich erinnere mich an eine Polizeikontrolle als der Polizist mich erst fragte woher ich komme - Antwort "vom Fußballspiel ...." (ok, die Kontrolle war ca. 200 m nach der Ausfahrt aus dem Stadionparkplatz), dann wohin ich fahre - Antwort "nach Hause" und als er dann nach "Haben Sie Alkohol getrunken?" - Antwort "nein" noch fragte "Was machen Sie denn beruflich?" kam mir das komisch vor und auf mein genervtes "Sorry, aber warum wollen Sie das denn wissen?" kam ein ebenso genervtes "Dann hauchen Sie mich halt bitte mal kurz an" und ich hab dann nur gelacht, meinen Kopf etwas mehr zum Polizisten gedreht und über das Spiel und den Abend erzählt. Er hat dann auch gelacht und mich weiter fahren lassen (ohne einen Alkoholtest, da mein Atem halt nicht auffällig war). Wenn mir der Polizist das mit dem "Dann hauchen Sie mich halt bitte mal kurz an" irgendwie erklärt hätte wäre ich aber auch evtl. etwas sauer geworden wenn er noch weiter gefragt hätte. Ein Alkoholtest hätte zwar auch "kein Alkohol getrunken" ergeben aber ich wäre halt später nach Hause gekommen. 😉
  4. Naja, ob es jetzt zur Privatsphäre gehört wenn mich jemand fragt "In welcher Straße wohnt Ihr Freund zu dem Sie jetzt gerade fahren?" ist sicher diskutierbar. Keine Ahnung wie viele Teilnahmen dadurch verhindert wurden. Aber wie schon mehrmals geschrieben, den Namen der Straße in dem der Freund wohnt zu dem ich unterwegs bin kann man schon sagen. Und würdest dann den Namen der Straße nennen und dann einfach weiter fahren und nicht "rumstammeln" was von "das Stadtviertel in dem ...". Also sind wir uns ja einig, sehr effektiv ist das so nicht, aber die Antworten im Video waren halt nicht (nur) "geht Sie eigentlich nichts an, warum fragen Sie?" sondern halt schon teilweise komisch. Aber das kann ja jeder sehen wie er möchte.
  5. Bin jetzt auch nicht "so jung" - eher schon alt 😉 - aber es geht ja nicht um einen Fake (es wird ja nicht behauptet, das das Video von gestern ist) sondern darum das Video bzw. die Fragen im Kontext der Kontrolle zu sehen. Also Du hättest dem Polizisten nicht die Straße (ohne Hausnummer und ohne Namen des Freundes) genannt? ok, kann man natürlich machen, aber dann darf man sich auch nicht beschweren wenn die Polizei wie in diesem Fall davon ausgeht, dass Du zur Demo möchtest und die Behauptung "Freund besuchen" nur eine Schutzbehauptung ist. Ist das Video denn von dem "Angestellten in leitender Position eines Kunden" oder "nur" von dem geteilt?
  6. Bist Du Dir sicher, dass das Video von gestern ist oder evtl. auch schon vor einer Woche als in Weimar eine Demo verboten und die Anreise zu der "verbotenen Demo" dann großräumig unterbunden wurde stammt? Die Frage des Polizisten nach "In welcher Straße wohnt der Freund?" und dann die ausweichende Antwort obwohl die Straße zu nennen nun nicht so problematisch wäre, macht mich etwas stutzig. Auch das laufende Filmen ohne Info an die Betroffenen / Gefilmten empfinde ich als nicht ok. Ob ich jetzt das Verbot einer Demo als richtig oder falsch empfinde ist erst mal egal, aber wenn das Video vom 01. Mai stammt, dann würde ich das Verhalten der Polizei verstehen bzw. wäre es für mich dadurch erklärbar. Wie sonst soll man die Anreise zu einer verbotenen Demonstation unterbinden als durch die Frage "Wohin wollen Sie?" und dann eine Einzelfallentscheidung je nach Antwort des Kontrollierten.
  7. Ist der Grund denn so wichtig bzw. zählen denn nicht einfach die Fakten? 😉
  8. Klar, so sehe ich das auch, allerdings sind alle meine Autonummern bei der Polizei bekannt und daher ist es mir auch egal wenn da jemand etwas "meldet". Komischerweise sind es immer die Grundbesitzer die freundlich fragen und völlig Fremde (teilweise noch nicht mal aus der Gegend bzw. zumindest "noch nie gesehen") die eher "oberlehrerhaft" das Gespräch gleich mit "Wie kommen Sie dazu hier zu fahren?" oder "Ihnen ist schon klar, dass hier keine Straße ist." beginnen.
  9. Sorry, dass Du mich falsch verstanden hast. Mir ging es darum, dass ich niemanden der mit dem Handy fotografiert fragen würde ob er das gewerblich macht, wenn jemand das mit Profi-Equipment und Stativ macht eben eher. Nur darum ging es mir. Also um die Wahrscheilichkeit für "gewerblich" kontra "privat" (bzw. Erholung). Ist aber egal, da lag ich halt falsch (eben weil ich niemanden kenne der mit Fotostativ durch den Wald rennt). Es geht (zumindest mir) auch nicht um "positiv" oder "negativ", sondern darum, dass ich es eben verstehen kann wenn die Polizei jemand der mit einem Fotostativ durch den Wald schleicht fragt was er da tut. Und das Recht möchte, zumindest ich, den Menschen nicht nehmen, weder auf meinem Grundbesitz noch in meinem Revier. Was ich allerdings nicht gut ab kann ist, wenn man den Forstweg neben der Straße abfährt um ein totes Reh zu suchen, dafür entweder seine Arbeit oder private Termine "sausen lässt", und dann von Menschen angemacht wird warum man hier fährt. Gerade wenn ich direkt von der Firma raus fahre weil es Probleme gibt oder man nur schnell was auffüllen / nachschauen muss kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass "Waldnutzer" demonstrativ nicht aus dem Weg gehen oder dann eine Diskussion bzgl. "Sie dürfen hier gar nicht fahren" anfangen. Ist halt aktuell aufsteigend da anscheinend mehr Leute die früher nie in der Natur unterwegs waren ihr "Recht auf Erholung" (ohne die Pflichten bzw. die Rechte anderer zu kennen) nutzen. Dann natürlich noch die Hundebesitzer denen nicht klar ist, dass Hundescheiße im Heu auch nicht so optimal ist aber "die Natur regelt das schon". aber denen halt nicht klar ist, dass es um landwirtschaftliche Nutzfläche geht.
  10. Ja, das Waffenrecht ist zu kompliziert, da gebe ich Dir recht. Und ja, bevor man fremden Besitz nutzt sollte man zwar keinen Fachanwalt konsultieren sondern darüber nachdenken was sinnvoll ist und was nicht und ja, auch mal nachdenken was man nicht tun sollte (ob jetzt aus rechtlichen Gründen oder zum Eigenschutz oder einfach aus Rücksichtnahme). Kennst Du Bauern und deren Probleme mit ihrem Eigentum? Kennst Du Jäger und deren Probleme mit Menschen die der Meinung sind das "Ihnen der Wald gehört" (obwohl gerade diese Menschen halt keine Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind)?
  11. Klar ist das möglich und anscheinend ist es wohl wirklich (nach den diversen Beiträgen hier) üblich als Hobby bzw. zur Erholung mit einem Stativ im Wald Vögel zu fotografieren. ok, wieder was dazu gelernt. Wir hatten bisher noch niemanden mit Stativ im Revier sondern eher mit relativ großen Aufnahmegeräten und die haben vorher gefragt (auch um zu wissen wie man wo am besten hin kommt und wo wir Wildkameras haben - damit die teuren Aufnahmegeräte auch mal über Nacht draußen bleiben können ohne abhanden zu kommen). Ja, "fotografieren zur Erholung bzw. als Hobby" ist auch ohne Genehmigung des Grundbesitzers erlaubt aber eben "gewerbliches fotografieren" nicht. Und ja, das finde ich gut so, da der Grundbesitzer (wenn auch indirekt über die Jagdgenossenschaft) von mir Geld dafür bekommt, dass ich auf seinem Grund meinem Hobby nachgehen darf. Das mit dem "immer ein Stativ dabei" hab ich ja jetzt dazu gelernt, aber es geht bzw. ging hier darum was die Polizei denn "zu belehren" hat und zumindest in Bayern ist die Nutzung des Waldes halt nur ohne Erlaubnis des Grundbesitzers erlaubt wenn keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Aber, zumindest in Bayern halt nicht für gewerbliche Zwecke. Grundsätzlich hast Du auf fremdem Grund nichts zu suchen bzw. darfst nicht einfach ein fremdes Grundstück betreten. Lt. §14 Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet, aber eben nicht um mit Models ein Foto-Shooting zu gestalten, zumindest eben nicht ohne Einwilligung des Besitzers. Meinst Du die Frage ernst? Wenn es kein "privates" Gelände ist, dann gehört der Wald halt der Gemeinde, dem Land oder dem Bund oder der Kirche und dann braucht es halt für gewerbliche Nutzung trotzdem die Erlaubnis des Besitzers. Ja, merke ich. Wenn ich mit meinen Waffen zum Spaß auf Papierscheiben schieße, dann kann es mir passieren, dass jemand (Polizei oder auch mal der Standbetreiber) mich fragt was ich mache. Wenn ich z.B. im Wald mit meiner Waffe "rum renne", dann kann es ebenso passieren, dass mich die Polizei kontrolliert und wenn ich den Polizisten nicht kenne (bzw. er mich nicht), dann muss ich meinen Jagdschein vorzeigen. Und wenn jemand auf fremdem Grund mit Stativ fotografiert und den dann die Polizei anspricht, dann hat derjenige wohl auch keine Probleme damit. Also verstehe ich Dein "Merkst Du was?" nicht.
  12. Stimmt, das Mitführen eines Photostativs ist irrelevant, aber ein Indiz dafür, dass evtl. gewerblich fotografiert wird. Zumindest kenne ich niemanden der "zur Erholung" in den Wald geht und dann ein Stativ dabei hat um auch noch ein paar Fotos zu machen. Und wenn eine Horde Photografen mit ihren Models zur Erholung durch den Wald geht ist das ja auch ok, nur spricht eben ein "Catering-Tisch" plus mehrere Fotografen plus Models in Dirndl plus VW-Bus zum Umziehen nicht für "Erholung" als Zweck der Nutzung des fremden Grundstücks. Ob eine professionelle Kamera incl. Stativ ebenfalls dafür spricht, dass nicht "Erholung" sondern ein gewerblicher Zweck vorliegt ist halt nicht so klar, aber es ging ja darum was die Polizei "belehrt" hat und da sehe ich die Frage "Warum sind Sie hier?" bzw. "Was machen Sie mit den Fotos?" jetzt nicht so ungewöhnlich wenn jemand mit einem Stativ durch den Wald rennt. Auch "Waldbaden" als Kurs / Veranstaltung / etc. ist halt nur mit Einwilligung des Grundstücksbesitzers möglich oder ein Waldkindergaren kann nicht einfach seinen Bauwagen irgendwo in den Wald stellen ohne zu fragen, etc.. Nur das wollte ich damit sagen.
  13. Bin mir noch nicht mal sicher ob Photostative (zumindest wenn die Fotos gewerblich genutzt werden) nicht "verboten" (ok, halt gewerbliche Fotos nur mit Einwilligung des Eigentümers) erlaubt sind. Daher nicht unwichtig warum er fotografiert hat. In wie weit es "Erholung" ist, wenn man in der Natur mit Stativ professionelle Fotos macht, darüber kann man halt diskutieren. Wir hatten schon mal ein Team von Fotografen incl. mehrerer "Trachten-Models" im Revier die gemeint haben, dass sie auch ohne Erlaubnis des Besitzers einfach so im Wald ein Foto-Shooting machen dürfen. Jetzt wissen sie, das das nicht erlaubt ist. 😉 PS: Da kam dann noch etwas Müll (allerdings nicht 100%ig ob von denen, aber "sehr frisch") mit dazu und ziemlich pampige Konversation (ok, ich hatte keine Jagdkleidung an und das falsche Auto da "nur mal noch kurz ins Revier schauen"). 🙂
  14. Evtl. wurde Ihm https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/wandern_recht.htm "vorgelesen".
  15. Also wünscht Du das keinem einzigen der betroffenen Politiker. Hast Du den Text ganz gelesen? Es gab Enthaltungen von mehreren Parteien da die jeweiligen Änderungsanträge (teils mit Verschärfungen in diversen Bereichen des Gesetztes) nicht angenommen wurden. Bist Du jetzt für noch schärfere Besprafung bzw. Verschärfung der Gesetze oder passt der aktuell beschlossene Entwurf für Dich? Zumindest dagegen war keine einzige Partei bzw. kein Abgeordneter. PS: Ich mag die Politik der Grünen und der Linken auch nicht, aber das was Du geschrieben hast hat halt nichts mit den Ereignissen im Parlament zu tun.
  16. Du meinst damit sicher "Einfuhr gewerblich interessiert den Zoll", oder? Zumindest wenn ich mir https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html durchlese, dann interessiert das den Zoll schon ab 1 Stück wenn "gewerblich", also Widerverkauf im Raum steht. Das auf Antrag des Geschädigten (also des Originalherstellers) der Zoll auf diversen Messen ganze Stände dicht macht weil Plagiate beworben werden ist ja auch klar, aber auch die Einfuhr von Privatleuten (bzw. der Verkauf auf Plattformen) ist ganz schnell "gewerblich".
  17. Aber öffnen nur bei folgenden 4 Gründen: ------------------------------------------------------------------------------------------------ (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um 1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen, 2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern, 3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln, 4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ist Dein Zitat aus dem Gesetzesentwurf oder aus einem Artikel bei dem ein Redakteur sich die Formulierung "zusammen gebastelt" hat?
  18. Wenn ich mir den ja jetzt schon gültigen Absatz anschaue ------------------------------------------------------------------------------------------------ (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um 1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen, 2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern, 3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln, 4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ dann verstehe ich das ganze so: a) Öffnen darf "die Post" ein Paket nur aufgrund der 4 aufgeführten Gründe und nur bei 2. und 3. geht das Paket unter bestimmten Voraussetzungen an die Ermittlungsbehörden. b) Wenn also ein Paket "einfach so" geöffnet werden soll, dann muss es beschädigt sein (ok, das bekommt man evtl. noch hin). Also werden "illegale Inhalte" jetzt einfach noch besser verpackt (falls das nicht eh schon der Fall ist). c) Wenn von einem Paket "körperliche Gefahren ausgehen", also z.B. Säure austritt oder Sprengstoff erkannt wird (ok, wird schwierig ohne zu öffnen, aber beim Durchleuchten wäre das möglich), dann darf dieses Paket nicht den Behörden übergeben werden. Das kommt mir zumindest "komisch" vor oder verstehe ich hier was falsch? Steht ansonsten noch irgendwo anders im neuen Entwurf, aus welchen Gründen Pakete / Postsendungen einfach so geöffnet werden dürfen? Wenn nein, dann hat sich doch an den Gründen warum "die Post" öffnen darf nichts geändert und was an den 4 obigen Punkten ist grundsätzlich problematisch? Mir ist klar, dass ein "das Paket war kaputt" schnell konstruiert werden kann aber ein "wir öffnen mal alle Packete von x an y" wird schon schwieriger. Interessant ist allerdings die Formulierung zur Weitergabe "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", da Beschäftigte bei der Post ja dann diverse Nahrungsergänzungsmittel von Drogen unterscheiden sollen bzw. sind "Pillen in Dosen" schon "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" und da hätte ich als Postler dann doch mit der neuen Regelung eher ein Problem, da ich ja jetzt verpflichtet bin bei "zureichende tatsächliche Anhaltspunkten" das Paket weiter zu geben. Und ich würde mir nicht zutrauen das zu entscheiden.
  19. https://www.armstrongeconomics.com/armstrongeconomics101/regulation/here-it-is-the-bill-to-destroy-gun-ownership/ Here we have it. They are going after EVERYONE who has a gun or ammunition. They are deeply concerned about a revolution and they want to know every person who has a gun or ammunition. The object of this bill will be to identify every person who has a gun. They will be able to revoke a license and confiscate the gun under rules to be created by the Attorney General. Biden swore he would end the NRA. He was not joking. Like a diverse license, once they create this federal license, they effectively limit the Second Amendment claiming if you obey all their regulations which they can change at any time, then you have that right. But all such rights are eliminated whenever they say so.
  20. Unter https://de.wikihow.com/Messing-schmelzen steht unter anderem "Du kannst warten, bis der Schmelzofen teilweise erhitzt ist, weil das Messing dann schneller schmilzt. Auf diese Weise hat das Zink weniger Zeit, sich aus der Verbindung zu lösen und zu verbrennen."
  21. https://www.buntmetalle24.de/produkt/messing-patronenhuelsen/ https://www.hn-sport.de/de/wiki/huelse-patronenhuelse Keine Ahnung (habe noch nie Messing geschmolzen) in wie weit Du Kupfer und Zink durch den Vorgang wieder trennst, aber das wäre evtl. ein Ansatz für die ca. 2/3 Volumen.
  22. Auch wenn viele etwas anderes behaupten, aber es kommt, wie so oft, auf die Länge an, ob mit oder ohne Noppen ist beim Thema "B" oder "C" egal. 😉
  23. Kann man so sehen, aber es ist halt ein "rechtlicher" Unterschied ob man "Arbeiten im Sinne von Vereinsleben" oder "Ausübung einer gewerblichen Tättigkeit" einschränkt. Grundsätzlich bin ich da auch froh, dass hier ein Unterschied gemacht wird und alle Besonderheiten / Eventualitäten kann man auch nicht regeln. Aber ja, auch mir erscheinen einige Regelungen zumindest mal "nicht komplett durchdacht", aber ich möchte auch nicht mit denen tasuchen die die Entscheidungen treffen müssen. Daher halte ich mich mit Kritik auch eher zurück bzw. oft ist dann der Satz "Nachher ist man immer schlauer." auch nicht so falsch.
  24. Keine Ahnung, aber da mische ich mich eher nicht zu sehr ein - bin nicht in der Vorstandschaft und helfe halt nur, wenn notwendig. Für mich auch eher "unwichtig", da ich im Revier jederzeit und auch in diversen Schießständen "auf Anruf" schießen kann. Problematisch ist das ja eher für Neuschützen bzw. Schützen die nur in einem Verein sind.
  25. In NRW weis ich jetzt auch nichts, aber ich bin mir sicher, dass gewerbliche 100 Meter Stände offen haben oder Du schießt die Waffe im Revier ein (Kugelfang muss natürlich gegeben sein).
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