

HBM
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Hab noch mal nachgelesen und der BDS bzw. der für Dich zuständige Landesverband im BDS (aus welchem Bundesland kommst Du?) kann - nicht "muss" - die frühere DSB-Mitgliedschaft anrechnen. Siehe 2.1 Definition „... mindestens seit 12 Monaten ...“ entweder Mitglied und Verein sind seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt oder das Mitglied ist nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied im BDS, aber noch keine 12 Monate im derzeitigen Verein (war vorher in einem anderen BDS Verein) die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sind erfüllt. Hier ist unter Umständen die Bestätigung beider Vereine (vorheriger und aktueller) einzuholen. oder Mitglied und Verein sind/waren nachweislich seit mindestens 12 Monaten Mitglied in einem anderen anerkannten Verband, sind aber noch keine 12 Monate im BDS die Bedingungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WaffG können als erfüllt angesehen werden, jedoch ist eine mindestens 4 monatige Mitgliedschaft im BDS erforderlich
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Du hast ein Datum vergessen, den 01.10.2020 und dieses Datum würde ich als richtig ansehen da 1. ab diesem Datum eine Mitgliedschaft in einem Verband gegeben war. 2. der BDS Mitgliedschaften in anderen Verbänden (je nachdem wie bzw. wann und wie lange diese bestanden) anerkennt. 3. die Zahlung einer Gebühr nicht gleich Aufnahmedatum ist (manchmal entscheidet das z.B. der Vorstand in einer Sitzung). Evtl., wenn Dir das Dein Verein schriftlich bestätigt, wäre auch ein anderes "Vereins-Eintrittsdatum" möglich, z.B. der 20.09. oder der 01.09. aber dazu bräuchtest Du erst mal die Info vom Verein ab wann er (der Verein) Dich als Mitglied (nicht als Gast) führt.
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Keine Ahnung, deshalb hab ich ja @Seifert gefragt.
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Bist Du Dir da sicher? Welche Gebühren sind das?
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[V] Mikrometer Setzmatritze .223 Remington Sonderanfertigung
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Natürlich ne Matritze bzw. Matritzensatz. Die Knarre möchte ich behalten. :-) -
[V] Mikrometer Setzmatritze .223 Remington Sonderanfertigung
HBM antwortete auf EkelAlfred's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Hätte was in .454Socom anzubieten (zum Tausch) falls das für Dich interessant ist. -
Leider kommen, wie hier, immer wieder einzelne (nicht über den Tellerrand hinaus sehende) Schützen zu Wort auch wenn die Meinung des Verbandes (hier DSB) ganz anders ausschaut: Siehe z.B. https://www.fuldaerzeitung.de/regional/fulda/schutzenbund-prasident-kritisiert-schutzen-und-jager-stehen-unter-generalverdacht-NX9415197 (auch nicht optimal, aber klar kritisch gegenüber der Gesetzesänderung).
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V.: neues Originalmagazin für SIG 226 X-Five / X-Six
HBM antwortete auf AdventureQ's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
ge/verkauft 😉 -
@Sal-Peter Nur gibts auch (alte) gelbe WBKs nach § 14 Absatz 4.
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störende Kurzwaffe beim BÜMA gegen neuwertige gebrauchte tauschen?
HBM antwortete auf B52's Thema in Waffenrecht
Interessanter Ansatz den ich mal mit meinem Sachbearbeiter diskutieren werde. Bin gespannt ob sich die Auffassung zum Thema Kontingente dadurch ändert. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
HBM antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Wenn der Erbe die Schränke des Erblassers nicht vor dem Ableben zur Aufbewahrung von Waffen innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft genutzt hat, gibts keinen Bestandsschutz für den Erben. Die Aussage von Sal-Peter ist/war so (ohne weitere Einschränkungen) falsch. -
Altbesitz A-B / Jägerschrank; Umzug.
HBM antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Waffenrecht
Sehe ich nicht so. Da im Erbfall ein Erbe ohne eigene waffenrechtliche Erlaubins ein viel größeres (finanzielles) Problem mit der Blockierungspflicht hat sollte der Erbe innerhalb der Familie immer eigene Waffen haben und dann werden diese halt in den vorhandenen A- oder B-Schränken aufgehoben. Wenn der Erbe keine eigene waffenrechtliche Erlaubins hat, dann werden die Waffen ja eh voraussichtlich verkauft. Die Schränke sind dann nichts mehr wert, aber das sind sie bei Aufgabe des Hobbys Jagd bzw. Sportschießen ja, dank der tollen Gesetzgebung, auch ohne Erbfall schon so. -
Interessanterweise wird in Bayern das Geschlecht an praktisch jeden der überhaupt Zugriff auf die Daten hat, außer an das Finanzamt, die Bayerische Versorgungsbehörde und die Gerichtsvollzieher, übermittelt. Keine Ahnung warum bzw. wozu eine Wohngeldbehörde bzw. ein Gewerbeaufsichtsamt oder das Vermessungsamt, etc. das Geschlecht übermittelt bekommt. Bei Schulen, es gibt ja reine Mädchen-Realschulen, etc. macht das ja Sinn, aber ansonsten sind doch die meisten Regelungen "geschlechtsneutral". Ist das alleine nicht schon ein Problem bzgl. "Datensparsamkeit" bzw. "Übermittlung ohne Grund"?
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Und wenn man von Seite 26 auf Seite 25 zurück blättert dann steht als "Überschrift" für das von Dir zitierte: 2. Zuvor hat der Ausschuss für Inneres und Heimat den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Ausschuss-drucksache 19(4)401 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Änderungsantrag hat einschließlich der Begründung folgenden Wortlaut:
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Danke, dann machts ja noch irgenwie Sinn.
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Ab wann siehst Du eine Meldepflicht an die Behörde bzw. bis wann siehst Du Problem mit der DSGVO wenn in der Vereinssatzung steht, dass ein Mitglied nach Kündigung der Mitgliedschaft (z.B. im Januar) erst zum 31.12. als Mitglied ausscheidet. Nach meinem Verständnis des Gesetzestextes wird die Mitgliedschaft ja erst zum 31.12. beendet auch wenn das Mitglied seit Februar nicht mehr aktiv ist. Eine Meldung im Januar / Februar wäre dann ja falsch bzw. zu früh, evtl. wäre eine Meldung "... scheidet zum 31.12. als Mitglied aus." noch ok, aber da wäre ich mir auch nicht sicher.
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Woher hast Du diese Info bzw. Erkenntnis? Ist das in Bayern (hier könnte ich das evtl. prüfen) auch so?
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
HBM antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
... oder was der Händler sagt, wobei der ja nur eine Gelbe sieht.- 130 Antworten
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- black friday
- adventsverkauf
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https://www.anpdm.com/newsletterweb/46405E40784447594470454B59/43465E4079454A51467042405F4771 Vergessen? 😉
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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"
HBM antwortete auf Max_Earl's Thema in Waffenrecht
Bei mir steht "... auf jagdlich zugelassene Langwaffen.", wobei ich jetzt echt überlegen muss welche Langwaffe nicht jagdlich zugelassen ist. Evtl. sind hier automatische Langwaffen und Vorderlader (wobei die nicht verboten sind, sondern nur extrem "unpraktisch") ausgeschlossen, aber weitere Langwaffen fallen mir jetzt keine ein die nicht auch "jagdlich zugelassen" sind. Zumindest auf Vollautomaten darf der Schalldämpfer schon mal nicht. 😉 -
Rangebag ist perfekt, da kommt dann meine "Reserve-Jagd-Kleidung" rein, dann passt auch Euer Design / Farbe und das Zeug fliegt nicht mehr lose im Auto rum. Danke und ich freue mich schon auf die nächsten Einkaufstage bei Euch
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Danke für die schnelle Antwort und Du / Ihr könnt ja dann nach Ablauf der "Black Friday Week" entscheiden ob die 100,- Euro "Sondernachlass" dann noch "drin sind" oder nicht. 😉 PS: Gestern war der Warenkorb nicht sehr groß, aber heute dann doch etwas mehr. Warum habt Ihr denn keine Montagen für Eure ZFs mit im Angebot sondern "nur" 30er? Da würden doch bestimmt viele zum ZF gleich noch die Montage kaufen.
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Habt Ihr das Specter 1-3-9 absichtlich weg gelassen? 😉
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https://www.abc-tresore.de/modell/tresore/waffengesetz/waffenschraenke/modell/4061/m/p6
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Vergleich deutsches und "amerikanisches" Waffenrecht
HBM antwortete auf huhnelli's Thema in Waffenrecht
https://www.spiegel.de/forum/panorama/waffengewalt-chicago-der-kampf-gegen-das-alltaegliche-sterben-thread-144943-16.html Ganz interessante Diskussion zum Thema Waffenrecht in den USA bzw. einem Vergleich von Chikago (eher restriktives Waffenrecht) und versch. Städten in Texas. Dort finden sich auch interessante Fakten bzgl. der Entstehung einer Gesetzesverschärfung in New York: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das strenge Waffengesetz in New York trägt bis heute den Namen Sullivan Act, weil es auf Timothy Sullivan zurück geht. Das interessante dabei ist, das wir heute wissen, das Timothy Sullivan nicht nur Politiker sondern auch ein Gangsterboss war. Und sein Problem war das seine Gangster z.B. bei der Schutzgelderpressung immer öfter in den Lauf einer Pistole blickten statt auf ein Bündel Dollarnoten. Und wenn das ganze in eine Schießerei ausartete, wurde die auf Seite 1 der Zeitungen gemeldet und so viel Aufmerksamkeit gefällt Gangstern nicht. Sullivans Lösung für das Problem war das Waffengesetz und fortan hörte man auch nichts mehr von Schutzgelderpressungen denn nun mussten die Opfer wieder schweigen denn nun waren wieder nur die Gangster bewaffnet. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------