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HBM

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  1. Nein, jeder Sportschütze darf, genau wie jeder andere (nicht WBK-Inhaber) mit allem schießen was nicht nach § 6 Abs. 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Also auch mit Waffen die nicht der Sportordnung entsprechen (zu schwer, zu leichter Abzug oder was auch immer) aber trotzdem nicht grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. dann gilt "3." (siehe oben). Gibt es eigentlich eine Sportordnung für "jagdliches Übungsschießen"? Wenn ja, dann wäre doch auch "(1) 2. a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung" eine mögliche Grundlage für das Schießen. Allerdings bin bzw. wäre ich mir nicht sicher, wer beim "jagdlichen Übungsschießen" teilnehmen darf bzw. ob evtl. in der Sportordnung dann "nur mit Jagdschein" steht. Das Thema ist ja auch für Jäger nicht uninteressant wenn mal ein Sportschütze fragt "Kann ich mal ein paar Schüsse mit Deiner Waffe machen?".
  2. Gibts da schon Infos / Erfahrung bzgl. Wildbretentwertung? Je nach Höhe der Abschussplattform müsste das fast für unser komplettes Revier reichen. Und das Thema "Bleifrei" ist dann auch erledigt und das ohne neu Einschießen.
  3. Mir ist meine 1906 auch lieber als meine X-Six, P210, etc. ist. Vor allem der Abzug ist echt ein Traum.
  4. Wo, in welcher Stadt, schießt Du?
  5. Die Aussage "Das eine Prozent Toleranz ist nicht für Dich um noch was rauszukitzeln sondern..." war bestimmt so gemeint, dass eine "Küchenwage" halt evtl. etwas mehr anzeigt als die Waffe wiegt und es daher "für Dich" gefährlich ist wenn Du eine Waffe aufbaust die als Gesamtgewicht den Wert von Zulässiges Gewicht + Toleranz/Mehrgewicht hat. Wenn die Wage auf dem Wettkampf weniger oder richtig wiegt ist alles ok, wenn die Wage aber mehr wiegt, dann hast halt Pech gehabt.
  6. Möchte jetzt nichts verharmlosen, aber in der Krisenstudie von 2012 wird von einer Todesrate von 10% ausgegangen. Dieser Parameter ist Gott sei Dank in "real" nicht so hoch. Nur mal zur "Einordnung": In der Grippesaison 2017/2018 starben 25.000 Menschen in Deutschland an der Grippe. Aufgrund des milden Winters in dieser Saison sind wir aktuell bei etwas übe 200 Grippetoten in Deutschland. 2017/18 war heftig in Deutschland, aber irgendwie hat das damals keinen interessiert. :-(
  7. HBM

    3. Kurzwaffe

    Und schon ist eine andere 9mm Waffe mit "normalem" Korn notwendig um beim DSB starten zu können.
  8. HBM

    3. Kurzwaffe

    1x 4,2 Zoll Waffe für Präzision 1x 5 Zoll Waffe für IPSC-Produktion 1x 6 Zoll Waffe zur Leistunssteigerung für Präzision 1x 5 Zoll Waffe mit Optik für "mit Optik" (ausgefräster Schlitten) Jede Waffe, bis auf die dritte zur Leistungssteigerung, war notwendig da die anderen Waffen nicht in der zusätzlichen Disziplin zugelassen waren. Hätte ich auf meiner PPQ ein Wechselsystem mit Optik in 9 mm gehabt wäre wohl die 4. Waffe nicht möglich gewesen, da nicht notwendig. Ich glaube, aber wie gesagt für all das habe ich keinen "Beweis", dass ich auch meine 3. 9mm in 6 Zoll zur Leistungssteigerung nicht bekommen hätte wenn mein 9mm 6 Zoll Wechselsystem für meine .40 X-Six schon da gewesen wäre. PS: Wir bewegen uns jetzt auch nicht mehr im Grundbedürfnis, sondern im Bereich von vielen LM, DM, etc..
  9. HBM

    3. Kurzwaffe

    Ok, kann jetzt leider das Gegenteil nicht beweisen da ich mir meine 9mm Wechselsysteme zu den größeren Kalibern erst gekauft habe als ich bereits 4 Waffen in 9mm daheim hatte. Da kannst Du ja froh sein, dass er nicht von seinem Parker das hintere Stück auf Deine vordere Kappe (gehe jetzt auch mal von einem Parker aus) drauf geschraubt hat und seinen Namen geschrieben hat. 😉
  10. HBM

    3. Kurzwaffe

    der DSB, aber auch der BDS, der BDMP, die DSU und alle anderen Verbände machen das so, siehe z.B. https://www.dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/beduerfnis/: ------------------------------------------------------------------------ Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen. ------------------------------------------------------------------------ Ein vorhandenes 9mm Wechselsystem macht eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr "erforderlich" falls die vorhandene Waffe mit Wechselsystem für die beantragte Disziplin zugelassen ist. Das Wechselsystem wird also nicht als Waffe auf das Grundbedürfnis angerechnet, aber das vorhandene Wechselsystem macht halt evtl. eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr erforderlich. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit der "Leistungssteigerung" bzw. "Ersatzwaffe" aber das hat dann mit Grundbedürfnis gar nichts mehr zu tun.
  11. Würde die Geschosse nehmen, falls noch verfügbar.
  12. AWaffV = https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/ = gültig für alle WaffVwV = http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm = gültig für die Verwaltung
  13. Bei volljährigen Schützen habe ich das Thema noch nicht erlebt, aber bei minderjährigen Schützen kommt es teilweise vor, dass die Eltern (ohne WBK) vom Verein die Vereinswaffe (meistens in einem solchen Fall eine Waffe die nur von einem Schützen genutzt wird bis er alt genug ist eine eigene Waffe zu erwerben) zum Transport bis zum Wettkampfort und zurück zu transportieren. Diese Ausnahmen bzgl. "als Beauftragter eines Vereins" ist wohl primär für den Zweck aufgenommen worden eine Wettkampfteilnahme ohne den Trainer bzw. andere Mitglieder des Vereins duch die Eltern zu ermöglichen.
  14. Meine Waffen wollte der Schornsteinfeger noch nie sehen, ist da jetzt was falsch gelaufen? PS: Bin auch gerade "schniefig" und beim Einkaufen ist es echt toll wie viel Platz man an der Kasse hat. Beim Fliegen hab ich allerdings kräftig "Hustenstiller" eingeworfen um nicht ein "Du kommst hier nicht rein" zu hören. 😉
  15. Mutige Aussage und ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter falsch bzw. kann gut gehen, kann aber auch nicht gut gehen.
  16. 1. Bei erster Waffe evtl. problematisch, da müsste ich mich jetzt noch mal in den Gesetzestext einlesen. Evtl. kannst Du da ja mal nachschauen ob die Voraussetzung eine WBK mit Voreintrag reicht. 2. Wenn ein Kunde eine Waffe ersteigert / kauft und dann das Geld überweist sowie seine Lieferadresse nennt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Händler da einen Leihschein ausstellt. Zumindest bei mir war das nur so, wenn ich bei Gebrauchtwaffen danach gefragt habe und bei Neuwaffen hab ich nie gefragt, da ich selbst auch keine "schon mal nur kurz ausprobierte" Waffe als Neuwaffe kaufen möchte.
  17. Passt der Griff nicht oder hast Du andere Probleme mit der Waffe? Wenn Griff, dann gibts da bestimmt andere Griffe für die Waffe wobei da dann evtl. jemand helfen kann der die Waffe kennt. Hast Du die Waffe bereits erworben (also hast Du die Waffe bei Dir daheim)? Wenn ja, dann hast Du die Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde anzumelden. Alles andere, Ausnahmen, etc. kann nur Deine Behörde mit Dir besprechen. Wahrscheinlich hat der Händler den Versand auch schon an Deine Behörde gemeldet, aber manche Händler lassen sich da auch Zeit.
  18. Servus, normalerweise ist es üblich Zitate mit einem Satz vorher und einem Satz danach abzustimmen. Dies sollte man als derjenige der zitiert wird allerdins auch einfordern. Zumindest im Zeitungsbereich, Magazinerfahrung habe ich keine, absolut normal und üblich. Evtl. hätte es geholfen ein honorarfreies Bild mit zu schicken wobei da wohl wirklich der Journalist schon eine "Vorstellung" hatte und dann wirds schwer dagegen zu halten. Gruß HBM PS: Wenn das Zitat so falsch bzw. durch durch den Hinweis auf Hanau sinnentstellend veröffentlicht wurde sollte ein Anspruch gegeben sein dies, zumindest online zu ändern und falls gewünscht auch eine Gegendarstellung in Print zu veröffentlichen. Der Vorteil einer Gegendarstellung ist, dass ein Verlag verpflichtet ist diese ohne Änderungen / Kürzungen zu veröffentlichen. Der Verlag darf darauf aber auch "öffentlich" antworten, was ich hier aber als unproblematisch sehe.
  19. Du forderst doch die Verantwortlichen in Deinem Verein auf geltende Gesetze zu brechen und fändest den / einen Verein toll, wenn er Unsinn anstellt. Übrigens, die Aussage "Sowas tut man nicht." ist richtig, denn man hält sich an die Gesetze auch wenn diese manchmal nicht sinnvoll sind oder einem so gar nicht passen.
  20. Wenn man 3 Jahre nach der ersten WBK nicht laufend seine Sportschützenpflicht von 2 Waffen innerhalb jeder 6 Monaten erfüllt, dann fragt das Amt so an. Für alle, die genug Geld und Lust auf 2 Waffen pro Halbjahr haben fällt das Schreiben natürlich weg, da ja laufend die Sportschützeneigenschaft durch laufend neue Bedürfnisse nachgewiesen wird.
  21. Dann melde doch die anderen 3 noch zum Film unter
  22. Oder Repetierer ganz ohne "AR15-Design", z.B. http://www.voere.de/de/waffentechnik/jagdwaffen/s16-schonzeitrepetierer.html
  23. die sich ja dann bald erledigt hat. Bekommst Du dieses Schreiben der Behörde an Dich als Sportschütze alle drei Jahre (wäre falsch) oder ist das das Schreiben bezüglich der Prüfung drei Jahre nach Deiner ersten WBK (wäre richtig)?
  24. Vor allem 2:49 bis 2:52 find ich perfekt für eine RO-Schulung zum Thema "Sweeping". 😉 Wobei das schon fast wieder zu leicht ist wenn man als RO direkt in den Lauf schaut, allerdings hab ichs aufgrund der Dynamic und Kameraführung auch nicht sofort erkannt.
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