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HBM

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  1. Und wie glaubst Du gehen folgende Volksenscheide voraussichtlich (nach Deiner Meinung nach aus)? 1. Die Nutzung von KFZ mit mehr als 300 PS sollen in Deutschland verboten werden. 2. Der Besitz von Schusswaffen mit mehr als 200 Joule sollen für Privatpersonen in Deutschland verboten werden. 3. Der Mindestlohn in Deutschland soll innerhalb der nächsten 5 Jahre schrittweise auf 30,- Euro (zuzüglich Inflationsrate) erhöht werden. 4. Politiker sollen ab sofort für alle Entscheidungen persönlich (mit dem Privatvermögen) haften.
  2. Und "nach dem SuRT" ist "vor dem Wettkampf" sonst ist der SuRT auch wieder weg. 😉
  3. Das Thema findet sich unter und dort ziemlich ausführlich bereits diskutiert. Zusätzlich musst Du bzgl. des Erwerbs wie @Qnkel ja bereits angemerkt hat mit den aktuell vorhanden Waffen an Wettkämpfen teilnehmen. Da reichen aber, zumindest für die dritte Kurzwaffe auch Vereinsmeisterschaften. Und wenn Dich IPSC interessiert bzw. Du den SURT (den brauchst Du auch vor der Beantragung) behalten möchtest - wovon ich ausgehe - dann brauchst Du eh Wettkämpfe. Was dann irgendwann später ein dann zuständiger Gesetzgeber von Dir / uns fordert kann Dir aber niemand sagen. Aktuell hab Spaß mit Deinen Waffen und wenn Du "viele" Kurzwaffen haben möchtest, dann kommst Du in Deutschland an Wettkämpfen nicht vorbei. Aus eigener Erfahrung kann ich aber nur sagen, dass ich zwar Wettkämpfe "schießen müsste" aber bei weitem nicht so viele wie ich aus Spaß jedes Jahr schieße. 😉
  4. Wird halt dann problematisch wenn Frau / Mutter und / oder Kind/er ebenfalls Zugriff auf das Bankschließfach haben. 😉 Da es aber unwahrscheinlich ist, dass die Behörde das mit bekommt ist das alles sehr hypothetisch.
  5. ok, was ist "kein Bedürfnis für eine Waffe beim Erwerb zu haben" dann - außer "Dumheit" 😉 ? Immerhin beantrage ich als sachkundige Person für genau eine Disziplin eine Waffe bei meinem Verband. Der Verband bestätigt mir dann mein Bedürfnis für eine Waffe zu genau dieser (beantragten) Disziplin. Und die Waffenbehörde erteilt mir einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis) für .... a) eine beliebige Waffe in dem beantragten Kaliber. (so stehts in der WBK und das ist für den Verkäufer "bindend") = meine Meinung b) eine beliebige, für das beim Verband durch die Bescheinigung bestätigte Bedürfnis geignete, Waffe in dem beantragten Kaliber. (so stehts im Antrag an den Verband und in den Unterlagen für die Waffenbehörde und ist damit für den Erwerber "bindend") = meine Meinung c) - falls beim Verband ein genaues Waffenmodell angegeben wurde, was teilweise benötigt bzw. angefragt wird - genau das beantragte Waffenmodell. (so stehts - manchmal - im Antrag an den Verband und daher evtl. "bindend") = nicht meine Meinung Ich würde jetzt auf b) tippen, da der Voreintrag zwar für sich gesehen ein eigener Vorgang ist, aber in diesen Vorgang eben die Verbände in so weit eingebunden sind, dass die Verbände prüfen ob überhaupt noch eine zusätzliche Waffe gebraucht wird. Dadurch sehe ich die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes (also die Grundlage für die Erteilung der Erwerbserlaubnis) auch als Bestandteil der Erwerbserlaubnis für die neue Waffe. Allerdings ist mir, aber da könntest Du mir evtl. helfen, nicht ganz klar welche Konsequenzen (Odnungswidrigkeit, Straftat, Zuverlässigkeitsproblem, etc.) ein Erwerb einer Waffe die nicht zum beantragten und genehmigten Bedürfnis passt, dann wirklich haben könnte bzw. konkret hat (ok, das entscheidet dann eh ein Gericht).
  6. Verstehe ich Dich richtig, es ist ok wenn Du: 1. eine Waffe für BDS-Fallscheibe beantragst, einen Voreintrag für 9mm SLP bekommst und dann eine CZ Shadow 2 kaufst. 2. eine Waffe für BDS-Präzision-Standard beantragst, einen Voreintrag für 9mm SLP bekommst und dann eine zweite CZ Shadow 2 kaufst. 3. eine Waffe für BDS-Dienstpistole beantragst, einen Voreintrag für 9mm SLP bekommst und dann eine dritte CZ Shadow 2 kaufst. Meiner Meinung nach ist 1. ok, da die Waffe zur Disziplin passt. 2. evtl. noch ok wenn Du die zweite Shadow 2 so bearbeiten lässt oder das (evtl. die) Magazin/e so bearbeitest dass die Waffe ins Gewichtslimit für BDS-Präzision-Standard passt. 3. auf keinen Fall ok, da eine CZ Shadow 2 einfach nicht für die Disziplin BDS-Dienstpistole eingesetzt werden darf. Wenn ich Deine Aussage oben richtig verstehe ist das aber Deiner Meinung nach kein Problem bzw. der Erwerber muss nicht darauf achten, dass die Waffe auch in die beantragte Disziplin passt. Siehst Du das wirklich so oder verstehe ich Dich falsch?
  7. Was sind den aktuell die anderen Antwortmöglichkeiten (eins muss ja, soweit ich mich erinnere) angekreuzt werden? Da wird wohl die Verwendung beim Schuss auf Wild (maximal mit drei Schuss geladen) - evtl. "zur Verwirrung" - mit angegeben wobei die Antwort formal in dieser Formulierung falsch ist. Die Antwort vor der Klammer (bzw. ohne die Anmerkung in der Klammer) ist ja richtig bzw. die richtige Antwort ist "unbegrenzt viele Langwaffen die nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten sind" wobei, das wird aber hier nicht gefragt, die Behörde natürlich diverse - auch vom Gesetzt gedeckte - Möglichkeiten hat ab einer bestimmten Menge bzw. auch mehreren gleichen Waffen, etc. dem Jäger das Leben zumindest unangenehm zu machen.
  8. Interessant wäre es, wenn man neben die Staaten bzw. die Prozentwerte jeweils den prozentualen Anteil der Bevölkerung (oder falls möglich der Haushalte) mit Großkaliber-Schusswaffen schreiben würde. Mir kommt es, aber da kann ich mich auch irren, so vor, dass ja weniger Großkaliber-Schusswaffen legal (oder evtl. auch illegal) in der Bevölkerung vorhanden sind, um so weniger "motiviert" sind die Menschen "Ihr Land" zu verteidigen. In Japan z.B. gibt es praktisch keine Großkaliber-Schusswaffen in Privathand (legal) und in vielen Ländern der ersten Gruppe (75% plus x) sind wohl eher in vielen Haushalten Waffen vorhanden. Ist halt einfacher "sein Land" (oder was auch immer) zu verteidigen wenn man nicht nur mit Küchenmessern gegen vollautomatische Schusswaffen und Panzer "antritt". Wobei Österreich und die Tschechei mit der Möglichkeit "für jeden" eine Waffe zu erwerben schon auch zeigen, dass es halt evtl. auch ein Problem ist, wenn man als Bevölkerung eben nicht täglich (für was auch immer) eine Waffe braucht und dadurch dann auch den "Verteidigungswillen" verliert. Trotzdem möchte ich jetzt im täglichen Leben mit keinem Land (vor allem nicht als "Durchschnittsbürger") aus der ersten Gruppe (75% plus x) tauschen auch wenn ich dadurch über die Jahre sicherlich "wehrhafter" werden würde.
  9. Gelbe WBK voll und dann eine Waffe erwerben und weiteres "Formblatt Gelbe WBK" mit der Eintragung der Waffe beantragen. Oder braucht es einen freien Platz auf der Gelben WBK zur Überlassung der Waffe? Ich denke eher nicht, hab da aber keine Erfahrung/en.
  10. Schon mal selbst Bogen geschossen? Wenn nein, einfach mal ausprobieren, aber nicht enttäuscht sein wenns nicht so einfach ist wie es ausschaut. 😉
  11. Auch Schach oder Dart oder Fahrradfahren oder Segeln oder ... ist einfach nur ein Hobby aber halt auch im Verein / Verband zu betreiben. Selbst schieße ich nicht mit Blasrohren aber halt auch nicht (ok, noch nicht) mit VL-Langwaffen aber wenn ich anfangen würde, dann schon mit Leuten aus einem Verein aber das musst Du ja nicht so machen. Jeder ist anders und das ist gut so.
  12. Vielleicht hast aber auch Du ein Persönlichkeits- und Selbstwertproblem wenn Du nicht verstehen willst, dass es nicht an den Fakten hängt und wenn eine Argumentationshilfe weg fällt dann wird halt eine andere her genommen. Entweder entsteht Deine Meinung durch Neid oder Du bekommst die Zusammenhänge einfach nicht mit. Du schreibst hier von "Waffenhorter" und diskreditierst damit alle Sammler als Menschen mit Persönlichkeits- und Selbstwertproblemen oder bist Du einfach dafür, dass niemand legal Waffen besitzen sollte?
  13. Du meinst wirklich, dass wir die Waffengesetze aufgrund des Verhaltens der legalen Waffenbesitzer haben? Sorry, aber die Einstellung ist doch wirklich lächerlich. Wenn, speziell im Waffenrecht, die Gesetze faktenbasiert erlassen / geändert werden würden hätten wir wohl eher ein viel liberaleres Waffenrecht oder bist Du wirklich der Meinung, dass - die Verschärfung bei der Aufbewahrung gemacht wurde weil so viele A-Schränke aufgebrochen wurden. - die Einschränkungen bei Magazinen formuliert wurde weil man dadurch Attentate mit großen Magazinen verhindern möchte. - das Verbot für Sportschützen sich bestimmte Waffen zu kaufen (KW unter 2,5" / 3", LW mit "Anschein", etc.) deshalb erlassen wurde weil mit diesen Waffen so viele verbrecherische Sportschützen unterwegs waren. - etc. Wer kann denn "Otto Normalverbraucher" klar machen, dass man - überhaupt "scharfe" Waffen sammelt oder als Sportschütze verwendet? - eine Zweitwohnung zur Eigennutzung besitzt? - ein Motorrad zuzüglich zum Auto kauft? - etc. Warum ist es im Interesse der Allgemeinheit wie viele Waffen ein Mensch (vor allem über die erste Waffe hinaus) besitzt?
  14. Das ist wie bei jeder Statistik bzw. jeder Umfrage, es kommt in erster Linie mal auf die Fragestellung und da auf die genaue Formulierung an. Das Thema "max. 10 Langwaffen für Jäger" kann ja unterschiedlich "befragt" werden: 1. Brauchen Sie selbst mehr als 10 Langwaffen für die Jagd? 2. Reichen Ihnen 10 Langwaffen für die Ausübung der Jagd? 3. Wie viele Langwaffen werden zur sinnvollen Jagdausübung in unterschiedlichen Situationen / Jahreszeiten auf Wild sowie zum Training benötigt? (Zahl eingebbar oder "keine Obergrenze sinnvoll" anklickbar) 4. Ist es möglich und sinnvoll eine feste Obergrenze für jagdliche Langwaffen zur Jagdausübung und zum Training festzulegen? (ja/nein) Und das sind jetzt nur vier Fragestellungen, da gibt es bestimmt noch andere "sinnvolle" Möglichkeiten Fragen zu dem Thema zu stellen. Daher könnte ich mir schon vorstellen das ein Jäger bei der Version 1 mit "nein" antwortet obwohl er nicht für eine Deckelung der Anzahl der Langwaffen ist.
  15. Woher kennst Du meine Waffen? Echt interessant, dass ich genau eine solche EL-Büchse für die Gamsjagd habe.
  16. Und ganz kompliziert wird es, wenn es meine "eigene" Waffe ist an der ich das Eigentum erworben habe (ok, ich hab sie gekauft) aber aus welchem Grund auch immer nicht waffenrechtlich erwerbe. 😉
  17. Wie oft warst / bist Du schon als Aufsicht für Neuschützen tätig gewesen oder warst bei "Events" an denen Nicht-Schützen auch mal zum schießen kommen verantwortlich? Ich unterstelle jetzt mal "noch nie" oder zumindest "nicht oft", ansonsten wüsstest Du, das es einen extremen Unterschied macht ob (gerade Menschen die wenig mit Waffen zu tun haben) im Kopf haben "ist ungeladen" oder "ist geladen". Der Umgang mit der Waffe ändert sich sofort. Da reicht eben kein "ist ungeladen aber trotzdem darfst Du / musst Du ...". Spätestens bei der Frage "Würdest Du das mit einer geladenen Waffe auch machen?" kommt dann oft "Nein, natürlich nicht". Daher mag das wording "Eine Waffe ist immer geladen" zwar am Anfang komisch rüber kommen, aber es ist die einzige, schnell vermittelbare und auch im Stress (ja, für viele sind die ersten paar Stunden mit einer Waffe Stress, oft halt positiv) weiterhin präsente Option. PS: Es ist einfach "menschlich", das mein bei einer ungeladenen Waffe ganz schnell "da kann ja eh nichts passieren" oder "warum an die komische Regel halten, ist ja eh ungeladen" denkt. Auch nach Jahren hilft es, wenn man auch selbst die Aussage "alle Waffen sind immer geladen" verinnerlicht. Wenn man in seinen Tresor wieder mal Tetris spielt ist das dann allerdings immer etwas grenzwertig und da kontrolliere ich teilweise den Ladezustand einer Waffe auch mal zweimal hintereinander. 😉
  18. Und wenn ich für jedes Mal wenn ich den Satz "Aber die Waffe ist doch nicht geladen." (nach einem massiven Fehlverhalten eines/er Schützen/in) einen Euro bekommen hätte, dann wäre ich zwar nicht reich, aber für ein Abendessen würde es reichen. 😉
  19. Auch wenn das nicht 100%ig zum Threadthema passt, aber hier möchte ich Dich korrigieren: Auch wenn "man nachgeschaut hat" und den Ladezustand der Waffe (vermeintlich) fest gestellt hat ist die Waffe "immer noch geladen" bzw. jede Waffe ist immer und überall (egal welcher Ladezustand) so zu behandeln als wäre sie geladen bzw. die Waffe "ist eben immer geladen". Wenn man (oder Frau) das verinnerlicht hat, dann zeigt der Lauf immer nur dahin wohin man auch (evtl. zur Not) schießt und eben nicht auf einen Menschen und der Finger ist dann auch weit weg vom Abzug und es wird nicht mit der Waffe "rumgefuchtelt" und ...
  20. Jetzt wollte ich Dir doch glatt die in unserer Familie bevorzugte Lösung für das hypothetische Problem vorschlagen: 1. Partner/in bekommt eine eigene WBK mit eigener Waffe 2. gemeinsame Aufbewahrung gemeldet 3. geklärt ob Schalldämpfer und sportlich nicht erlaubte Waffen ein Problem darstellen (lt. unserem Sachbearbeiter schriftlich "kein Problem") 4. Kind/er bekommen mit 21 (vorher zu nervig, kann man aber auch ab 18 machen) bekommen ebenfalls eigene WBK mit eigener Waffe 5. siehe 2. (da 4. bzw. >21 kein Problem) 6. siehe 3. Aber wenn ich "... Partnerin auf die Waffen nicht besonders mag, eigentlich keine in der Wohnung haben will ..." lese, dann ist das wohl eher keine Option - leider. Die Option die ich bei solchen Diskussionen in meinem Fall in Erwägung ziehen würde mag ich Dir aber auch nicht vorschlagen, da zu privat. Aus diesem Grund kann ich Dir nur raten mehrfach und klar darauf hin zu weisen, dass schnellstmöglich der Notarzt zu rufen ist und evtl., wobei das ja schon ein Befassen mit der Materie voraussetzt, noch die Info "eine Waffe - evtl. noch auseinander gebaut - ohne Munition die niemand anlangt" ist einfach nur ein Metall und jedes Küchenmesser das auf dem Boden liegt ist bei weitem gefährlicher. Evtl. noch darauf hinweisen, dass vor allem Küchenmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge, vom Boden schnellstmöglich aufzuheben (nur am Griff anfassen, nicht an der Klinge) sind. 😉
  21. Nein, habe ich aber in diesem Thread noch nicht gelesen. Allerdings rechtfertigt die Tat eines Einzelnen (es gibt auch nicht nur diesen einen Fall, daher ist "Einzelner" hier eher die Frau, die sich erfolgreich mit einem Messer gewehrt hat) sehr wohl darüber nach zu denken ob man durch Veränderung von Gesetzen oder anderem Vorgehen durch die Behörden den "Einzelfall" (bzw. eine Wiederholung) vermeiden könnte. Im Fall von Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen ist es auch legitim darüber nachzudenken / zu diskutieren ob man durch Veränderung von Gesetzen oder anderem Vorgehen durch die Behörden den "Einzelfall" (bzw. eine Wiederholung) vermeiden könnte. Da kommt halt dann sehr oft dabei raus, dass eine Gesetzesänderung nichts verändert hätte und maximal bei den Behörden die bestehenden Gesetze bzw. vorhandene Informationen besser zu nutzen sind. Daher dann eben das Ergebnis - keine Veränderung (außer Behördenverhalten) sinnvoll. Beim aktuellen Thread-Thema kann man, auch ohne "jeden Syrer als Gewalttäter darzustellen" diskutieren ob eine veränderte Asylpolitik in Deutschland solche "Einzelfälle" (die Mehrzahl von Einzelfall ist auch immer interessant) verhindern bzw. verringern könnte. Wenn im Artikel von "Bei dem Mann handelt es sich um einen syrischen Asylwerber, der dem Vernehmen nach schon einiges auf dem Kerbholz haben soll." steht, dann ist eine Diskussion darüber ab welchen Straftaten bzw. "Vergehen" eine Abschiebung auch in problematische Länder sinnvoll / erlaubt / ethisch zu verantworten ist doch erlaubt. Oder siehst Du das anders? Und auch da sind es leider viele "Einzelfälle" innerhalb der Kirche, vor allem von Würdenträgern und auch da sollte man, ich würde sogar sagen "muss man", darüber reden / diskutieren ob man durch Veränderung von Gesetzen (incl. Kirchenrecht) oder anderem Vorgehen durch die Behörden (in dem Fall vor allem die kirchlichen) den "Einzelfall" (bzw. eine Wiederholung) vermeiden könnte. Wenn Würdenträger einfach versetzt werden ohne, dass die neuen Vergesetzten über die Vorgänge informiert werden, dann ist das einfach falsch. Da geht bzw. ging (bin mir nicht sicher wie es aktuell gehandhabt wird) der Täterschutz und der Schutz der katholischen Kirche leider vor dem Opferschutz und vor allem vor sinnvoller Prävention. Oder siehst Du das anders?
  22. In Bayern (das regelt das jeweilige Bundesland) gilt aktuell "Für ungeimpfte / nichtgenesene Trainerinnen und Trainer, die Kundenkontakt haben, gilt 3G, wenn an der Arbeitsstätte physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können. Das gilt auch für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer." Wobei hier halt von "ehrenamtlichen Trainern" gesprochen wird und nicht explizit von "Schießstandaufsichten" bzw. "ehrenamtlichen Arbeitsstunden". Daher kannst Du jetzt, für Bayern, das entweder so annehmen oder jemand fragen - bevorzugt nicht im Forum sondern bei der jeweiligen Behörde oder bei Deinem Verein.
  23. Interessant, wie Meinungen doch auseinander gehen können (mal von Impfen ja oder nein abgesehen). Ich würde selbst FFP2 Masken (und ich trage die aufgrund diverser Vorgaben im Betrieb sehr oft) eher nicht als Eigenschutz gegen Viren sehen sondern eher als "Spuckschutz" und damit eher Schutz für andere. Wenn man etwas intensiver diskutiert oder die Umgebungslautstärke hoch ist, dann gehen die Köpfe bei einer Diskussion eher näher zusammen und wenn man lauter spricht wird die Aussprache auch mal "feuchter". Da sehe ich schon einen Vorteil (für andere) wenn ich eine Maske trage. Für mich sehe ich das eher nicht, da die Maske nicht laufend gewechselt wird und daher eher kontaminiert ist / bleibt wenn jemand anderes mich "anspuckt" ;-). PS: Das Ausgangsthema bzgl. Australien und legalem Waffenbesitz in Verbindung mit Maskenatest hat sich ja wohl erledigt, zumindest finde ich so gar nichts dazu im Netz.
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