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HBM

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  1. Lt. WaffG darf man sogar Munition / Waffen über Kreuz lagern, also in zwei Schränken jeweils Waffe/n und Munition für die Waffe/n im anderen Schrank. Also wie kommst Du darauf, dass in einem Blechschrank mit Schwenkriegelschloss nicht neben Munition 9mm Para noch zusätzlich Munition in 9mm P.A.K. und die dazugehörige Schreckschusswaffe aufbewahren darf? Tupperware ist auch kein Aufbewahrungsbehältnis für Munition und trotzdem "befülle" ich die Dosen mit Munition (ok, die befüllten Dosen kommen dann in den Blechschrank, aber die befüllten Magazine sind ja auch im Blechschrank). Daher bitte im kurze Info, was an Munition in Magazinen "nicht sachgemäß" ist? Das wäre (bei mir) jetzt ein größeres Problem, da meine Schreibtischfächer nicht abschließbar sind. Daher wäre das (bei mir) eine nach Waffenrecht verbotene Aufbewahrung für eine Schreckschusswaffe. Welche Schränke sind denn "genehmigungspflichtig"? Zumindest wurde mir jetzt keiner meiner A-Schränke, keiner meiner 1er-Schränke und auch keiner meiner Blechschränke genehmigt. Die A-Schränke habe ich gemeldet (wg. Bestandsschutz) und einen 1er-Schrank habe ich beim Erwerb der ersten Waffe mit angegeben. Für die weiteren 1er-Schränke habe ich Rechnungen (falls irgendwann mal 1er nicht mehr reichen bzw. es dafür dann wieder einen Bestandsschutzparagraphen gibt) um unproblematisch den Kauf nachweisen zu können. Aber genehmigt wurde mir da keiner der Schränke. Hab ich jetzt ein Problem, so ohne Genehmigung? Meinst Du mit Festlegungen den §36 WaffG? Dort sind Munition und frei erwerbbare Waffen in der gleichen Ziffer geregelt. Oder meinst Du die AWaffV und dort §13? Dort steht für erwerbspflichtige Munition (das "scharfe" Zeug?) ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss und für frei erwerbbare Waffen und Munition "mindestens ein verschlossenes Behältnis" also geht dafür auch ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss. Und wo steht jetzt bitte, dass nicht beides im gleichen Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden darf? Nach seiner Meinung nach nicht, nach meiner Meinung nach schon oder hast Du das "nicht" in Deiner Frage vergessen? Ansonsten würde mich schon interessieren warum ich eine Luftpistole nicht im gleichen Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss wie meine Munition lagern sollte.
  2. Auch nach wirklich intensiver Durchsicht des BKA Leitfadens finde ich keinen "Auto Sear Cut" in einem Lower (weder bei Colt noch bei HK). Evtl. meinst Du den Dauerfeuerhebel (Auto Sear) im Lower aber dann schreib das halt auch. Auch hier gilt / galt "Melden macht frei" ;-) . Welche Erfahrung hast Du denn mit bisher erlaubten Waffen / Zubehör (z.B. "normale" 20er AR-Magazine) und der Eintragung gehabt?
  3. Evtl. fehlt auch Dir das nötige Fachwissen um Upper und Lower zu unterscheiden. Spätestens jetzt solltest Du wirklich mal nachdenken, evtl. googeln und dann bemerken wie falsch Du liegst. Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen? Warum genau ist jetzt ein HK416 Lower ein verbotener Gegenstand? PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.
  4. Sei doch nicht so aggressiv zu einem User der Dir höflich sagen möchte, dass Du anscheinend so gar keine Ahnung von AR-15 hast. Man kann sich ja irren und auch mal was verwechseln, aber spätestens wenn man darauf hingewiesen wird sollte man (damit bist Du gemeint) halt mal googeln. Hast Du selbst eigentlich ein AR-15 oder zumindest mal damit geschossen? Wenn man, in einem Fachforum (und wehe jetzt lacht jemand ) diskutieren möchte, dann sollten zumindest grundliegende Kenntnisse zum Diskussionsgegenstand vorhanden sein oder man sollte freundliche Hinweise zumindest nicht ignorieren. PS: Zum Thema: Anmelden (egal wer, egal ob mit oder ohne passende Waffe), Eintrag abholen, erledigt. So wars vom Gesetzgeber vorgesehen und so wurde es umgesetzt. Also nicht wirklich interessant bzw. spannend.
  5. HBM

    Welche Waffen im WSB

    Vor allem muss ja auch noch das Korn gewechselt werden, was neben dem Aufwand noch mal ein paar Euro kostet. Trotzdem eine tolle Waffe, allerdings weniger für den DSB bzw. dessen Disziplinen "geeignet".
  6. HBM

    Welche Waffen im WSB

    Unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/_functions/tabelle_bild_dsb.html findest Du die aktuelle Sportordnung. Da kannst Du nachschauen ob die von Dir gewünschte Waffe "passt". Damit würdest Du auch gleich Argumente bzw. Wissen aufbauen falls irgend jemand (z.B. in Deinem Verein) ein "Problem" mit der Waffe sieht. Ansonsten kannst Du natürlich auch denjenigen fragen von dem Du die Waffe geschossen hast (falls das nicht bei einem Händler war) und wenn derjenige auch Mitglied in Deinem Verein / Deinem Verband ist, dann noch besser. Auch wenn Du nicht gefragt hast, aber die Waffe ist eine tolle Waffe (hab ich auch und bin sehr zufrieden), allerdings gibt es, wenn Du sportliche Ambitionen hast für 25m statisches Schießen besser geeignete Waffen. ;-)
  7. Ganz verstehe ich Deine Anmerkungen jetzt nicht: 1. der Schalldämpfer kommt vor das Korn und es kann weiterhin (wenn gewünscht) über Kimme / Korn geschossen werden 2. die Waffe macht (jagdlich) auch nur wirklich Sinn mit einem Schalldämpfer und Du schreibst ja "akzeptiere ich kürzere Läufe" also wo ist das Problem? 3. wie 2. ;-) bzw. nicht "sehr laut" da mit Schalldämpfer Aber evtl. bin ich auch "befangen" da meine Haupt-Jagdwaffe eine 8x57 mit 44 cm Lauf und SD ist, allerdings ohne eine so lange Pica-Schiene die wirklich sinnvoll wäre.
  8. Ist jetzt die Vereinsführung dafür verantwortlich die Mitglieder (nachträglich) waffenrechtlich zu beraten wenn von einem Dritten eine Waffe erworben wird? Wobei ich Dir in Teilen recht gebe, eine Vereinsführung (bzw. ein Mitglied der Vereinsführung) sollte "seine Grenzen" kennen und halt auch mal sagen "das kann ich Dir nicht sagen" und keine falschen Auskünfte erteilen. Und ja, in jedem Verein sollte es für diese Themen einen Ansprechpartner geben der soweit es geht "auf dem laufenden" ist.
  9. Bis jetzt hab ich mich immer mit 9mm "beholfen", war aber bisher auch "nur" Reh / Kitz. ;-( Mich würden aber 100 (oder 200) der 45er Geschosse für meinen 625er Revolver interessieren wenn noch welche da sind. Der ist mit Moon-Clips eigentlich sehr gut geeignet, zwar etwas schwer aber bei Sauen wahrscheinlich zuverlässiger wobei ich da bisher immer (ok, war noch nie auf einer Straße, etc.) mit LW 8x57 "agiert" habe.
  10. Nur Wolfszitzenchips aber die waren auch schon mal schmackhafter.
  11. Keine Ahnung wie das vor etwas über 10 Jahren (liege ich richtig mit der Zeit?) rechtlich geregelt war, aber mit Ende 20 war das jetzt keine "Jugendsünde" mehr und ein Verstoß gegen das Waffenrecht. Auch die Formulierung "entwendet" hört sich eher so an als würdest Du dich ungerecht behandelt fühlen. Kenn Dich nicht persönlich, aber darüber würde ich mit Dir reden wenn wir uns kennenlernen würden. Immerhin hat der sozialkompetent Ingenieur und verantwortungsvolle Familienvater mit Ende 20 - da warst Du doch sicher schon Ingenieur und evtl. auch schon Vater - anscheinend nicht verstanden was man darf und was nicht aber vor allem scheinst Du irgendwie der Meinung zu sein "das war ja alles nicht so schlimm und fair wurde ich auch nicht behandelt". Das kannst Du so sehen, aber solche Menschen - die sich immer unfair behandelt fühlen - mag ich nicht besonders. Aber wir müssen uns ja auch nicht mögen. 😉 PS: Denk mal lieber darüber nach wie Du zu Deiner "auffälligen Vergangenheit" stehst, so richtig "aufgearbeitet" scheinst Du die Themen noch nicht zu haben. Aber da ich weder Deine Frau, noch Dein Vorgesetzer, noch Dein Sachbearbeiter bin, geht mich das auch nichts an, ist eher ein freundlicher Tipp von mir.
  12. HBM

    Magnum Zündhütchen

    Gilt das auch für Munition in 6,5x55 mit ganz wenig Pulver - frage für einen Freund ohne Internet? 😉
  13. Beim BDS sind Vorderschaftrepetierbüchsen auch in der gleichen Klasse wie Unterhebelrepetierbüchsen, also z.B. ERMA EG 71 gemeinsam mit ERMA EG 72.
  14. Diverse Messer sind ebenfalls ab 18, daher sehr schwache Antwort, aber was viel wichtiger ist, was hilft es dem verletzten Kind, das "nur Essbesteck" was rumliegt der Grund für das fehlende Auge ist. Mir ging es auch nicht um die "Gängelung" bzgl. Messern, aber ein Restrisiko besteht immer, egal ob SRS oder Messer oder ... Gilt halt nur bei einem Hauptwohnsitz in Österreich und dann auch nur wenn EWR-Bürger, also z.B. türkischer Staatsbürger in Österreich = "nix Waffe" 😉
  15. In Deutschland zumindest musst Du Dir Gedanken machen und ja, ich mache mir da durchaus auch Gedanken wo und wie ich Werkzeuge bei Kindern - ok, bei einer 15-jährigen Tochter eher nicht mehr - aufbewahre. Zumindest der Autoschlüssel sollte nicht einfach so rum liegen bzw. es gibt Ärger für Dich wenn ein Jugendlicher aus Deinem Haushalt sich das Auto "leiht" und damit was passiert. Was sollte dann ein Gericht mit demjenigen machen, der ein Messer verliert / liegen lässt mit dem ein Kind ein anderes Kind ebenso schwer verletzen könnte? In einem Rechtsstaat (auch in einem "echten" Rechtsstaat) dürfen Regelungen durchaus unterschiedlich zwischen Aus- und Inländern (auch gegenüber anderen EU-Ländern) ausschauen. Wobei ich Dir recht gebe, innerhalb der EU wird es teilweise, je nach Rechtsbereich, schwierig, aber nicht unmöglich. Keine Ahnung was der Bürgermeister denkt, aber mein MP5-Clone macht Spaß (z.B. auch dem / unserem Bürgermeister) und wenn Du mir einen Selbstlader zeigst der präziser als mein AR-15 mit 22" Bull-Barrel-Lauf ist, dann würde ich für Wettkämpfe auch auf diesen (Deinen) Selbstlader umsteigen. Leider hat es bisher noch kein anderer Selbstlader auch nur annähernd geschafft 30 Schuss hintereinander präzise in die 10 zu tackern (ok, auch wenn mein Selbstlader das mit der richtigen Munition schafft, schaffe ich es nicht immer in die 10, aber das ist ja ein anderes Thema). a. Serbien; c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; f. Nordmazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Keine Ahnung wie es mit a-f bzw. h-j ist, aber wahrscheinlich hilft g schon mal etwas weiter bzgl. dem Thema SRS-Waffen aber natürlich, wie von anderen und auch schon von mir angemerkt, nur, wenn der Staat bzw. / und die Exekutive ein Interesse daran hat hier robust die bestehenden Gesetzte durchzusetzen bzw. anzuwenden. Keine Ahnung ob diverse Reichsbürger (so es die bei uns im Dorf gibt) integriert sind oder nicht, aber es ist sicher nicht meine Aufgabe Reichsbürger oder AfDler oder Grüne oder was auch immer bei uns im Dorf "zu integrieren". Mir wäre neu, kann aber durchaus sein, dass ich in Österreich (als Deutscher bzw. EU-Bürger) eine Kat-C-Waffe einfach so kaufen kann. Meiner Meinung nach dürfen das (in Österreich) nur Österreicher. Hast Du da andere Infos bzw. informierst Du dich bevor Du postest?
  16. Stimmt, mein Fehler, hatte bei "Plastekartuschenmunition" jetzt nicht an meine 12/76 bis /89 gedacht sondern eher bei "Jäger" auch an Munition für Langwaffen. Ist denn die .308 oder "meine" 8x57IS auch frei verkäuflich oder, und auch das ist spaßig gemeint - daher der Smiley, schießt man Wildsauen und Rehe nur auf dem Schießstand? 😉
  17. Schießt man dann das Flugwild auch als Jäger nur auf dem Schießstand wenn Munition nur dort, zum Verbrauch, verkauft wird? 😉 PS: Danke für die Infos. Ist in Europa halt wie in Amerika, andere Länder/Staaten, andere Sitten/Vorschriften.
  18. Meinte eigentlich eher Fälle wenn jemand mit einem Messer auf Polizisten zuläuft und dann Politiker/innen meinen warum der Polizist nicht auf die Beine gezielt hat. Bei Corona-Maßnahmen-Kritikern bzw. Aktivisten hab ich jetzt nicht so aufgepasst, allerdings ist das Vorgehen der Polizei auch oft schwer "fair" zu bewerten. War mal zufällig in einer unerlaubten Demo und hab das erst bemerkt als mir zum dritten oder vierten Mal eine Frau "Ich gehe hier nur spazieren!" ins Ohr gebrüllt hat. Dann hab ich mich umgedreht und mitbekommen wie Polizisten (meiner Meinung nach sehr höflich) einigen Menschen erklärt haben, dass Sie doch bitte jetzt heim gehen sollen. Auf meine Frage "Was passiert denn hier jetzt?" an einen Polizisten hat der gemeint "Wo wollens denn hin?". Nachdem ich Ihm das gesagt habe hat er nur gemeint "Kein Problem, gehen Sie aber besser etwas weiter links, dann gibts keine Verwechslung mit der Demo." und da die "Spaziergänger" eh noch etwas länger mit Erklärungen aufgehalten waren hab ich die weitere Entwicklung nicht mit bekommen.
  19. 1. Mehr Rückhalt für die Exekutive in Diskussionen / Anmerkungen wäre schon mal ein Ansatz - teilweise habe ich das Gefühl, dass Politiker erst mal schauen ob die Polizei nicht was falsch gemacht hat und erst dann die Täter kritisieren. 2. Wie in vielen Bereichen der Politik halt einfach mal auf die hören die die Gesetze umsetzen / durchsetzen müssen. Waffenverbote werden von den jeweiligen Waffenbehörden (je nach Bundesland auch mal die Polizei selbst oder halt Landratsämter) ausgesprochen, ein Gericht entscheidet dann wenn der Betroffene das nicht akzeptieren möchte und dagegen klagt. Daher braucht es noch nicht mal eine Anzeige und auch keine Verurteilung für ein Waffenverbot (erst mal, zumindest bis zur gerichtlichen Überprüfung).
  20. Das ist das Problem, die Politik unterstützt die Exekutive nicht und teilweise habe ich auch das Gefühl, dass die Exekutive es auch "leid ist" Dinge durchzusetzen die dann von der Judikative wieder "einkassiert" werden.
  21. Falsch, mit der aktuellen Gesetzgebung geht: 1. Alle SRS weg wenn ein Waffenverbot ausgesprochen wird. 2. Keine neue SRS in Deutschland wenn die Händler Zugriff auf die Waffenverbote haben (evtl. haben Sie das sogar schon, müsste ich mal fragen). 3. Höhere Strafen bei Verstoß gegen ein Waffenverbot wäre schon gegeben und "Gängelung" (höhere Strafen) für normale SRS-Besitzer braucht es nicht. 4. Kein Kumpel wäre so blöd und gibt eine registrierte Waffe weiter, aber was machst Du wenn er seine SRS als verloren meldet oder der Kumpel bzw. der Täter selbst die neue SRS im Ausland kauft? Also geht alles schon mit der aktuellen Gesetzeslage aber halt nur wenn das gewünscht ist (von der Politik und der Exekutive).
  22. 1. Dein Wissen ist falsch, Waffenverbote können auch für SRS-Waffen ausgesprochen werden: Siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-17019?hl=true 2. Nein, Küchenmesser sind erst mal nicht als Waffen eingestuft und zusätzlich bezieht sich ein Waffenverbot für SRS-Waffen eben nicht auf "Küchenmesser" (auch nicht auf Messer die als Waffen eingestuft sind und ja, es gibt auch Waffenverbote für solche Messer - in Deutschland - und nicht nur in der Schweiz in der z.B. Menschen mit bestimmter Staatsangehörigkeit einem Waffenverbot - auch Messer - unterliegen). 3. Nein, mit Waffenverbot könnte sich ein Täter keine neue SRS-Waffe kaufen wenn z.B. die Händler einen Zugriff auf alle Waffenverbote hätten. Aber das würde natürlich nichts daran ändern, dass sich ein Täter eine neue SRS-Waffe oder andere in anderen Ländern erlaubte Waffen dort besorgt und illegal nach Deutschland verbringt oder gleich illegale scharfe Waffen einführt. Aber Dir geht es ja darum Täter härter / besser zu bestrafen und das geht mit meinem Vorschlag der Durchsetzung und Anwendung der bestehenden Gesetze / Möglichkeiten. Eine WBK Pflicht wäre viel Aufwand ohne wirklichen Nutzen da 1. viel Altbestand (dann illegal aber auch "scheißegal" - den Besitzern) 2. Beschaffung im Ausland
  23. Es braucht keine Gesetzesänderung/en, keine Einführung einer WBK für SRS-Waffen und auch keine "Pflicht" für den Kleinen Waffenschein um die Vorgänge aufgrund derer jetzt diskutiert wird zu bekämpfen. Es braucht nur die Durchsetzung der Gesetze und die Anwendung der Möglichkeiten, insbesondere ein Waffenverbot für Täter. Damit verhindere ich zwar nicht die "Anschaffung" neuer Tatmittel (SRS-Waffen) z.B. im Ausland oder auch in Deutschland aber bei einem weiteren Verstoß werden die Strafen höher. Also erreicht man den selben Effekt wie mit einer Pflicht für WBK oder Schein auch mit einem Waffenverbot für den Täter und alle "normalen" Besitzer werden nicht gegängelt und die Händler haben auch kein Problem. Wenn denn irgendwas geändert werden muss / soll, dann halt die Waffenverbote im NWR mit einpflegen (braucht es ja eh irgendwo damit die Polizei nachschauen kann) und den Händlern Zugriff darauf geben und bei der Kontrolle des Ausweises (auf 18 Jahre) wird halt der Name noch kurz gecheckt, dann kann jemand mit Waffenverbot in Deutschland nichts mehr kaufen (ändert allerdings nichts am Erwerbe im Ausland, daher braucht es das auch nicht unbedingt).
  24. Wenn ich Deine Beiträge so lese, dann geht es Dir anscheinend darum, dass man gegen Verstöße mit SRS-Waffen konsequenter vorgeht und zusätzlich (bei einem Verstoß mit einer SRS-Waffe) auch alle weiteren SRS-Waffen einzieht. Optimalerweise bei weiteren Verstößen härtere Strafen. Dafür braucht es aber keine Gesetzesänderung sondern nur die konsequente Anwendung bestehender Gesetze und Möglichkeiten: 1. SRS-Waffe ohne Kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt - gerade an Sylvester habe ich eher das Gefühl, das das nicht kontrolliert wird. 2. SRS-Waffe gegen Einsatzkräfte "eingesetzt" - sofortiges Einschreiten, zusätzlich Kameras an den Einsatzfahrzeugen zur Beweissicherung. 3. Einziehung der verwendeten SRS-Waffe und weiteren SRS-Waffen aus der durchsuchten Wohnung (ok, hier könnte die Gesetzesgrundlage bzw. die Verhältnismäßigkeit fehlen, zumindest bei 1., aber spätestens nach 4. möglich und sinnvoll) 4. Verfügung eines Waffenverbots gegenüber dem Täter 5. Bei weiteren Verstößen mit einer SRS-Waffe siehe 3. Und dafür braucht es so gar keine Änderung irgendwelcher Gesetze sondern nur den Willen die bestehenden Gesetze auch durchzusetzen.
  25. Wenn Du den Thread in dem Du postest (also diesen hier) gelesen hättest (oder auch jetzt noch liest), dann ist Deine Frage beantwortet. 😉
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