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HBM

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  1. Ein einfaches "Nein" ist von Kindern gegenüber Erwachsenen am effektivsten. Ob der Erwachsene, der nach dem Weg fragt dann nach dem zweiten Nachfragen, ein "deppertes Kind" denkt / sagt / etc. ist egal, aber ein "Nein" passt in so einem Fall immer. Kein Erwachsener nötigt ein Kind "sinnvoll" zu antworten und Du hast auf jeden Fall recht, Kinder werden nicht "weggeschleppt" sondern fast immer "weggeredet" mit "Ich habe Hundewelpen im Auto" oder ähnlichem.
  2. Je nachdem in wie vielen Vereinen man Mitglied ist kann man das doch entspannt betrachten. 😉 Wenn ich in drei Vereinen austrete bin ich immer noch in einem Verein und zusätzlich in einem anderen Verband (Einzelmitglied). 🙂 PS: Du hast aber natürlich recht, man muss das Konstrukt der "Zwangsmitgliedschaft" zwar nicht gut finden, aber sich danach richten bzw. das auf dem Schirm haben macht schon Sinn.
  3. HBM

    Waffenbörse Gießen 2022

    @chapmen Mir gehts weniger um deutsche Militiaria sondern eben aus dem Ausland. War bisher noch auf keiner "Militaria Messe" aber aus Erzählungen geht das von "sehr viele Orden / Abzeichen" bis zu "nur Schrott" aber eben oft auch Uniformen, etc.. Allerdings interessieren mich weder Orden noch Uniformen, Fahrzeuge (da reicht der Platz nicht aus), etc.. Mir geht es da aber eher um alles "um die Waffen drum rum", also z.B. historische Bücher (vor allem mit Abbildungen, Zeichnungen, Fotos im Buch) und Fotos, Unterlagen, etc. sowie halt Reparatur-Kits, Werkzeug, Taschen, Kisten, etc. - aber halt eher aus dem Ausland. Hab zwar auch einen K43 und diverse K98 aber zu denen habe ich schon genug "drum rum", bei meinen K11, K31 und Vorgängern sowie 1906 Parabellum und die diversen Schweden incl. Ljungman und Hakim / Rasheed hab ich halt noch fast nichts "drum rum".
  4. HBM

    Waffenbörse Gießen 2022

    Finde ich jetzt eine recht einschneidende Änderung. War zwar noch nie in Kassel, aber mit der Änderung fahre ich evtl. nach Gießen. Gibt (bzw. gab es in Kassel) es dort auch "Devotionalien" aus anderen Ländern oder eher nur Deutschland? Für einen geplanten Waffenraum bräuchte ich noch etwas Deko aus der Schweiz - keine Alphörner und Kuhglocken 😉 - und aus Schweden - kein Surströmming 😉 - und evtl. noch anderen Ländern (England, Ägypten).
  5. Sorry, hab mich evtl. falsch ausgedrückt bzw. missverständlich formuliert. Beim BDS, beim BDMP und anscheinend auch beim DSB sind Gastschützen mit versichert (eine Einschränkung auf Anzahl der Gasttermine kenne ich, zumindest beim BDS und beim BDMP nicht) aber beim BDMP (und nur bei diesem Verband kenne ich die Regelung so) ist die Voraussetzung für die Versicherung ein anwesender BDMP-Schießleiter. Lt. BDMP-Versicherungsbestätigung (z.B. zur Vorlage beim Schießstandbetreiber) ohne Einschränkung bzw. "Mitversichert sind auch Gastschützen.".
  6. Du hast schon recht, die BDMP-Versicherung ist ziemlich idiotisch, vor allem im Vergleich mit der BDS-Versicherung in der auch Gastschützen mit versichert sind. Beim DSB ist es, allerdings war das letzte Mal als ich das brauchte auch schon etwas her, daher evtl. "veraltete Info", so, dass man aus einem "Versicherungsblock" für jeden Gastschützen ein Blatt ausfüllt und dann für den Schützen raus reißt (mit Durchschreibeblatt das drin bleibt) und der Block für einen Betrag x gekauft wurde. Zumindest bist Du als BDMP-Mitglied ohne Schießleiter nicht versichert. Ob Du jetzt über den Standbetreiber oder privat oder wie auch immer anderweitig versichert bist, kommt halt drauf an.
  7. Ja, ist bescheuert vom BDMP, vor allem wenn das nicht alle Schützen / Mitglieder wissen, aber wie so vieles "ist halt so". 😉 Ob, im unwahrscheinlichen Fall eines Unfalles, jemand überhaupt und wenn ja was dokumentiert ist natürlich fraglich, aber was bitte sollen mehrere BDMP-Mitglieder denn sportlich auf dem Stand geschossen haben? Und auch ohne das mir das schon mal passiert ist, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass bei einem Unfall "irgend jemand" fragt was gemacht / was (Disziplin, Verband, etc.) geschossen wurde, wer Aufsicht hatte, wer den Stand angemietet hat, wer genau was gesehen hat, welche Waffe/n dort waren, etc. und eben spätestens die Versicherung des BDMP auch fragt, wer als Schießleiter anwesend war. PS: Wenn ich auf einen Stand bzw. bei einem Schießen zu Besuch / eingeladen bin merke ich an den Scheiben recht schnell welcher Verband zumindest "dominant" ist. Ich habe nicht umsonst immer BDS-Spiegel mit dabei da meine Waffen alle Fleck eingeschossen sind und in DSB-Vereinen halt andere Spiegel "üblich" sind. Wobei mir DSU und BDMP auch immer Spaß machen da ich aufgrund "schlechter Sicht" eher mit Höhenstreuung (Kimme / Korn) zu kämpfen habe. 😉
  8. Vor allem sind Schießleiter (verbandsunabhängig) die Menschen die dafür sorgen, dass Wettkämpfe (z.B. als Grundlage für den Waffenerwerb) durchgeführt werden können, in Ihrer Freizeit die Auswertung der Ergebnisse machen und, ja das kommt öfters vor, dann noch Ihr eigenes Equipment für den Wettkampf zur Verfügung stellen. Oft sind die Schießleiter (verbandsunabhängig) auch die Schützen im Verein die Neuschützen auf die Wettkämpfe vorbereiten, Trainings durchführen und auch mal eigene Waffen zur Verfügung stellen. Beim DSB "brauchst" Du "für Dich" keinen DSB-Schießleiter aber wenn Du als Aufsicht an vielen Terminen Verantwortung übernimmst und im Verein auch bei anderen Aufgaben hilfst, dann wird Dich evtl. mal jemand auf das Thema DSB-Schießleiteransprechen. Beim BDMP macht eine BDMP-Schießleiterschulung für Dich auf jeden Fall Sinn, da ohne einen anwesenden BDMP-Schießleiter kein Versicherungsschutz während des sportlichen BDMP-Schießens gegeben ist. Beim BDS "brauchst" Du "für Dich" keinen BDS-Schießleiter, allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Ausbildung, vor allem der praktische Teil, sehr viel Spaß (ok, auch recht stressig) gemacht hat. Beim BDS kannst Du Dich auch selbst zu einem solchen Lehrgang anmelden. Grundsätzlich gut erklärt, aber "leiten" muss ein BDMP-Schießleiter das Training nicht, er muss nur anwesend sein. Auch gibt es, zumindest früher, eine Ausbildung zur BDMP-Aufsicht. Jede BDMP-Aufsicht und jeder BDMP-Schießleiter bekommt vom Verband einen "eindeutigen" (hat eine Nummer) Stempel und damit kann dann der Verband auch bei z.B. vorgelegten Scheißnachweisen nachvollziehen wer die Termine "bestätigt" hat. ja, alle gehen nach Hause oder alle schießen ohne Versicherungsschutz oder die Schützen sind noch Mitglied im BDS und hängen dann halt keine BDMP-Scheiben auf und sind beim sportlichen BDS-Schießen dann auch ohne BDMP- / BDS-Schießleiter versichert. Wenn der Vermieter BDMP-Schießleiter ist, dann geht das, wenn nicht und Du schießt sportlich auf BDMP-Scheiben, dann schießt Du ohne BDMP-Schießleiter ohne Versicherung. PS: @Delaborierer Wichtig für Dich ist, dass es nicht den einen "Schießleiter" gibt sondern jeder Verband für sich als Verband das Thema "Schießleiter" (meistens über die Sportordnung) definiert. Allerdings ist es z.B. auch so, dass man als BDS-Schießleiter beim BDMP zwar den Lehrgang des BDMP mit machen muss aber dann keine Prüfung (ok, die ist gut machbar, aber trotzdem) mehr machen muss. Da geht es primär darum, dass beim jeweiligen Schießleiter-Lehrgang eben spezielle Themen bzgl. Wettkämpfen (im jeweiligen Verband) besprochen werden und da gibt es, neben den einzelnen Disziplinen halt auch grundsätzliche Unterschiede zwischen den Verbänden. Beim BDS z.B. ist es so, dass eine Waffenstörung während eines Wettkampf "zu Lasten des Schützen" geht und der Schütze die Störung innerhalb der vorgegebenen Wettkampfzeit zu beheben hat, beim DSB sieht das ganz anders aus. 😉
  9. Evtl. ein 10er Magazin für .458Socom, wobei ich da beim Erwerb, egal was auf dem Magazin steht, schon lieber ein AR in .458Socom im Schrank stehen hätte. 😉
  10. Der Unterschied ist, dass die / Deine "erlaubnispflichtige Schusswaffe" auch für / gegenüber Dir eine "erlaubnispflichtige Schusswaffe" ist und bei den normalen 20er/30er Magazinen diese bei Anmeldung als Altbesitz eben für den Anmelder nicht als "verbotene Magazine" gelten. Die "erlaubnispflichtige Schusswaffe" ist auch für Dich als Eigentümer eine "erlaubnispflichtige Schusswaffe" aber das (für alle anderen) "verbotene Magazin" ist für Dich (als Anmelder) eben kein "verbotenes Magazin". Anders wäre es, wenn Du jetzt über das BKA eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb weiterer 20er/30er Magazine beantragst und bekommst. Diese Magazine sind die auch für dich "verbotene Magazine" aber Du bekommst dann eine Erlaubnis dafür (mit diversen Einschränkungen / Vorgaben). Diese mit BKA-Ausnahmegenehmigung erworbenen Magazine dürftest Du dann nicht weiter geben. Für den Erwerber sind aber die Magazine mit Deiner BKA-Ausnahmegenehmigung und Deine Altbesitz-Magazine gleich "böse" bzw. eben "verbotene Magazine" - außer er hat ebenfalls eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb. Staubfänger ist relativ. Mein 33er Glock-Magazin habe ich mir gemeinsam mit einem Carbine-Kit schon vor der ersten Waffe für unsere Vereins-Glock incl. einem Reddot gekauft damit ich auch mal kurzfristig im Verein Spaß haben konnte. Ein 50er "Packerl" Munition geht dann bei einer Glock17 perfekt in 2 Magazine und da sind dann auch mal schnell 150 oder 200 Schuss raus. Damals war 9mm auch noch etwas günstiger. 😉 PS: Eine eigene Glock habe ich aber nicht, auch kein AR mit Glock Magazinen, aber das 33er halt als Altbesitz angemeldet und damit (für mich) kein verbotener Gegenstand.
  11. Da bin ich mir nicht sicher ob das "Überlassen" für den, der überlässt, ein Problem darstellt. Wobei da dann wahrscheinlich das Thema "Zuverlässigkeit" je nach Sachbearbeiter zum Problem werden könnte auch wenn lt. Gesetz das angemeldete 20/30er AR-Magazin kein verbotener Gegenstand ist - allerdings halt nur gegenüber dem Anmelder / Eigentümer. Auf jeden Fall ein Problem hat derjenige der das Magazin (ohne es es selbst angemeldet zu haben) benutzt. Mit der Anmeldung des Altbestandes wird das Magazin - gegenüber dem Eigentümer der den Altbesitz angemeldet hat - nicht zum verbotenen Gegenstand, erst wenn das angemeldete Magazin jemand anderes verwendet, dann wird es zum verbotenen Gegenstand und die Waffe bei der Verwendung dann zur Kat-A-Waffe. PS: Zumindest verleihe ich meine 20er und 30er AR-Magazine aktuell nicht mehr.
  12. Zwar etwas off Topic, aber hat Dein K98 noch das Originalkorn oder schon eins mit dem man was sieht? 🙂
  13. DAR-15 mit Super-Bullbarrel in 22 Zoll und 10er Drall in .223 mit 52gr HPBT Munition oder 55gr Lapua VM wobei die langsam "unpräzise" wird, daher wohl bald mal wieder einen neuen Lauf, evlt. dann mit 14er Drall. 😉
  14. HBM

    Zwei Grüne WBKs?

    Da gibt es eine viel einfachere Lösung: Du trittst erst gar nicht in den Schießsportverein ein (oder bist Du schon Mitglied?) und den Jagdschein machst Du auch nicht. Das spart viel Aufwand, viel Geld und jetzt kommt das Beste - Du musst dann gar nicht schießen.
  15. HBM

    Zwei Grüne WBKs?

    Dann werde jetzt mal Mitglied im Verein und mach dann so schnell wie möglich die Sachkundeausbildung/-prüfung. Dort kannst Du dann auch viele Fragen stellen. Bzgl. der Jagdausbildung kannst Du ja dann im Verein die "vorhandenen" Jäger fragen wie / wo sie die Ausbildung gemacht haben und dann entscheiden wie Du das handhaben möchtest. Die Anzahl der WBKs ist, wie oben schon angemerkt, nicht relevant - je Waffe geht auch eine eigene Grüne WBK. Alles andere bekommst Du (hoffentlich) während der Ausbidlung zur Waffensachkunde erklärt. Je nachdem welche Waffenbehörde (da gibt es durchaus Unterschiede innerhalb Deutschlands) dann für Dich zuständig ist (geht nach Deinem Wohnort) spielt die Behörde auch noch eine Rolle beim Thema "Nutzungsmöglichkeiten von Waffen je nach Bedürfnisgrundlage", aber das ist für Dich nur relevant wenn die / Deine Behörde das anspricht. PS: Nur mal so als Beispiel - wenn ich meine Langwaffen die ich auf der Grundlage eines jagdlichen Bedürfnisses erworben habe nicht sportlich (nicht nur auf "sportlich genutzten" Schießständen sondern auch auf Meisterschaften) nutzen dürfte, dann bräuchte ich mindestens 3-5 Flinten und 8-10 Gewehre "doppelt". 😉
  16. HBM

    Zwei Grüne WBKs?

    Nur um noch mal kurz Deine Situation zusammen zu fassen: Du machst aktuell Deinen Ausbildung zum Jäger - in einer Jagdschule oder bei der Kreisjägerschaft? - oder bist Du am überlegen die Ausbildung zu beginnen? Du überlegst Dir, ob Du, wenn Du denn mal einen Jagdschein gelöst hast, mit den erworbenen Waffen auf dem Schießstands "Deines Sportschützenvereins" (aufgrund er Formulierung gehe ich davon aus, dass Du Mitglied in einem Sportschützenverein bist) scheißen darfst. Wie lange bist Du dort schon Mitglied und wann hast Du "Deinen" Termin bzgl. Sachkunde-Ausbildung? Der Lehrgang ist übrigens genau der richtige Moment bzw. die beste Möglichkeit Deine Fragen zu stellen. Du bekommst in "Deinem Sprtschützenverein" mit, dass dort mit Waffen die über das Bedürfnis "Jagd" erworben wurden geschossen wird und trotzdem fragst Du im ersten Post ob dieses Vorgehen erlaubt ist. Warum?
  17. Du bist echt der einzige Mensch den ich kenne, und ich kenne viele Menschen die mit mir über "Behördendinge" reden, der zwei unterschiedliche Behörden / Sachbearbeiter hat die von einem Brief die Briefmarke incl. Poststempel entfernen. Vielleicht liegt es gar nicht an Deinem fehlenden "Charme" sondern Du ziehst evtl. auch genau solche Sachbearbeiter an. Ansonsten müsste ich davon ausgehen, dass der einzige gemeinsame Nenner eben Deine Person ist.
  18. Du bist / warst mit dem Anwalt aus diversen Gründen nicht zufrieden, der Anwalt hat, nach Deinen Angaben, diverse Dinge von Dir nicht vorgebracht, verschlampt oder was auch immer und Du bist der Meinung Dein Anwalt (ja, es war "Dein Anwalt", den Du Dir gegenüber der Behörde ausgesucht hast - die Behörde konnte sich den / Deinen Anwalt nicht aussuchen) sich gegenüber der Behörde so verhalten hat, dass die Behörde so richtig froh über Deinen Anwalt bzw. Dich ist. Wenn das wirklich Deine Meinung ist, dann denke noch mal darüber nach und nur mal so zur Info, wenn mir jemand Schreiben von einem Anwalt zukommen lässt, dann werde ich es vermeiden mich mit diesem Menschen noch weiter zu beschäftigen, außer über meinen Anwalt. Das gilt vor allem dann, wenn ich (wie die Behörde) meinen Anwalt noch nicht mal selbst bezahlen muss.
  19. Evtl. hast Du den Post von @Proud NRA Member nicht gelesen oder nicht verstanden aber um es kurz zu fassen: 1. Du kommst hier im Thread (und in anderen Treads) nicht besonders sympatisch rüber 2. Ich wünsche Dir und das ist nicht polemisch gemeint, viel Erfolg aber vor allem "Frieden mit Dir selbst"
  20. Warum "komisch"? Der Besitzer wird die Waffe halt an jemanden (nicht über egun) verkauft haben und sich dann abgemeldet haben oder was denkst Du ist das Problem? Wenn der (ehemalige) Besitzer die Waffe (incl. dem Wechsellauf) nur als Fangschusswaffe genutzt hat sehe ich jetzt kein Problem mit dem Kaliber bzw. der Kurzwaffe, bei einer MR223 als Kurzwaffe wäre das natürlich anders.
  21. Du hast doch schon mehrfach diverse "sachdienliche" Hinweise bekommen, dass ein Feststellungsbescheid wahrscheinlich nicht notwendig ist. Das ist aber dann "Dein Ratschlag" und nicht aus dem WO-Forum, zumindest finde ich, außer von Dir, für die von Dir bzw. deinem Freund angefragte Kombination, niemand anderen der zu einem BKA-Bescheid rät. Hat denn Dein Freund gefragt was Du von der Kombination hältst oder "hilfst" Du Ihm ohne, dass Du gefragt wurdest? Welche Sportordnung bzw. welchen Verband meinst Du? Und ja, mit Deiner letzten Aussage hast Du recht, aber die Frage war ja bzw. und da sind die Antworten aus dem Forum halt "er darf draufbauen und damit sportliche schießen" (also entgegen Deiner Annahme) und "Er braucht keinen neuen Bescheid." (ebenfalls entgegen Deiner Annahme).
  22. In Bayern gilt aktuell: § 163 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 7 ersetzt: „(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten. Also muss die Staatsanwaltschaft nicht selbst "einladen" sondern die Polizei kann das für die Staatsanwaltschaft übernehmen. In wie weit man sich dann vorab den "Auftrag der Staatsanwaltschaft" zeigen lassen kann oder es reicht wenn die Polizei schreibt "im Auftrag der Staatsanwaltschaft laden wir ..." kann ich nicht sagen da ich bisher nur freiwillig ausgesagt habe. 😉
  23. HBM

    IPSC Training mit/ohne SuRT

    Wo wird das gezahlt?
  24. Also doch lieber keine Volksabstimmungen oder hab ich Dich jetzt wieder falsch verstanden? Bzgl. Schweiz wäre ich vorsichtig bzgl. "erfolgreichen" Volksabstimmungen. Zwar wurde dort mit 56,3 % Nein-Stimmen ein Antrag der eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt, aber 56,3% sind recht knapp und wenns in der Schweiz schon so knapp zugeht würde ich in Deutschland lieber keine Volksabstimmung zu Themen die "Randgruppen" betreffen durchführen. Sorry, aber bzgl. der Einkünfte kennst Du sicher https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit, oder? Wir können natürlich darüber diskutieren, dass die "Aufsicht" über die Veröffentlichungen eher lax geführt wird und aufgrund diverser Änderungen (Verschärfungen) in 2021 noch keine aktuellen Infos abrufbar sind, aber grundsätzlich sind wir doch von Deinem Wunsch nicht so weit entfernt, oder? Wenn die Nebentätigkeiten die Arbeit meines Beschäftigten nicht beeinträchtigt, dann habe ich als Arbeitgeber keine Möglichkeit die Nebentätigkeit zu verbieten oder einzuschränken. Die meisten Einkünfte von Abgeordneten sind Einkünfte als Gesellschafter von Firmen (Gewinne) oder Erträge aus Landwirtschaft. Daher weis ich jetzt nicht genau auf was Du hinaus möchtest, aber wenn einer meiner Kollegen / Mitarbeiter Mieteinnahmen oder Dividenden oder Gewinnausschüttungen erhält, dann bekomme ich das, im Gegensatz zu Abgeordneten, noch nicht mal mit. Allerdings ist eine Beteiligung an Firmen die mit uns in Konkurrenz stehen meldepflichtig bzw. vor Einstellung anzugeben.
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