Zum Inhalt springen

HBM

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    4.347
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HBM

  1. Das ist mir schon klar, aber wenn auf dem Formular zur Meldung des erlaubnispflichtigen Erwerb eben der 1.10. angegeben wird, dann meckert spätestens die Software auf meiner Behörde bzgl. 2/6. Ist aber, wie vieles hier, extrem theoretisch.
  2. Nur um das ganze noch etwas komplizierter zu machen ;-). Habt Ihr schon darüber gesprochen, wenn (ich bleibe mal beim Beispiel) am 01.10. aufgrund von 2/6 noch gar keine Waffe erworben werden darf sondern erst am 19.10. ein Erwerb ohne Verstoß gegen 2/6 möglich ist?
  3. Kann Dich verstehen, aber ersetze "hochdienen" durch "fundierte Ausbildung" und dann ist das ganze effektiv und gar nicht peinlich. Selbst schieße ich zwar fast nur noch GK und manchmal KK, aber bzgl. Präzisionsschießen habe ich die meisten Infos bzgl. "A-Z des Schießens", also Atmung, Abzugstechnik bis Visierlinie und Zielpunkt noch aus meiner Zeit als Jugendlicher von einem sehr guten Jugendtrainer in einem BSSB-Verein. Herzlichen Glückwunsch und noch viel Spaß und Erfolg beim GK-Schießen. Ich möchte auch nicht "stänkern", aber betreibt die SLG einen eigenen Schießstand oder schießt Ihr auf einem "DSB-Stand"? Wenn DSB-Stand, dann übernehmt Ihr hoffentlich die Hauptarbeit im Verein bei der Instandhaltung des Standes bzw. vor allem des Kugelfangs. Wenn ich mir anschaue wie viel Blei ich in den Kugelfang jage, wenn ich für Mehrdistanz oder Speed trainiere, dann ist der komplett durchschossene Gummi noch das kleinste Problem. Da sind bei mir 3 Stunden 25m KK-Präzisionstraining echt lächerlich bzgl. "Stand-Abnutzung". In den GK-Vereinen die ich kenne gibt es nur bedingt ausgebildete Trainer und beim Thema Jugendtrainer schauts echt sehr schlecht aus. Für "ich hab Spaß am Schießen und will noch mehr Spaß" ? reicht das aus. Beim IPSC schauts recht gut aus, auch mit guten Schützen / Trainern die Ihr Wissen gern weiter geben, aber das möchte ich eher nur "zum Spaß" schießen, daher habe ich in dem Bereich evtl. auch etwas niedrigere Ansprüche. Eine solide Schießausbildung, egal ob bei einem DSB- oder BDS- oder BDMP- oder ...-Verein, ist sicherlich langfristig nicht von Nachteil wenn man erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen möchte, aber natürlich gehts auch ohne, dann aber evtl. etwas "holpriger". Wenn man ohne großere Wettkampf-Ambitionen schießen möchte, dann braucht es eine solche Ausbildung allerdings nicht, Schießen (egal ob GK, KK oder Luft und egal ob LW oder KW) macht auch ohne Wettkämpfe sehr viel Spaß.
  4. Ok und ich dachte wir diskutieren über das "Ausgangsproblem im Thread" und nicht über etwas, worüber man nicht diskutieren muss, aber egal. Es geht ja um folgenden Fall (anscheinend nicht konstruiert, sondern real, zumindest lt. Threadstarter): - Waffen auf einer schwedischen WBK - mit EFP und "Jagdeinladung" zur Jagd mit nach Deutschland mit genommen - von Deutschland aus direkt in den Urlaub nach Frankreich - dann wieder zurück nach Deutschland - und dann mit dem Auto wieder nach Schweden Die Frage lautet jetzt ob die "schwedische Waffe" während des Frankreichsurlaubs in der Zweitwohnung in Deutschland "gelagert" werden darf? Die beste Antwort bis jetzt ist da "gefühlt" die Waffe mit EFP und Jagdeinladung eben für diese Jagd incl. An- und Abtransport incl. Übernachtung, etc. in Deutschland sein darf und nicht zur Aufbewahrung während eines Frankreichurlaubs.
  5. Bei Waffen auf einer schwedischen WBK die mit EFP zur Jagd mit nach Deutschland genommen werden und dann während des Urlaubs in Frankreich in der Zweitwohnung in Deutschland "gelagert" werden gelten die "normalen Aufbewahrungsmodalitäten"?
  6. Waren ja zwei Fragen bzw. zwei Sätze mit Fragezeichen am Ende. Bin echt gespannt was mit meiner Raniero Testa dann passiert bzw. ob ich dann eine Ausnahmegenehmigung für eine "Kat. A - Waffe" bekomme. Echt alles sehr strange.
  7. Ist dann eine Magazinverlängerung für Selbstladeflinten der "Magazinkörper"? Wenn ich mir meine Winchester Raniero Test anschaue ( https://www.theduke.de/produkt/langwaffen/winchester-super-x4-raniero-testa-world-record-edition/ ) dann gehen da in den Magazinkörper recht viele Schrotpatronen. Ist das dann Kat-A?
  8. HBM

    Rep. Büchse auf Gelb

    Dann ist doch alles gut, Du klärst mit Deiner Behörde vorab die Eintragung und zahlst und alle sind glücklich. ?
  9. Für mich bitte 2x SKU: HKP-00837 PWS HK FSC 91 Compensator - Gen 2 - 15 X 1 Threads https://www.hkparts.net/shop/pc/PWS-FSC-HK-Threaded-Barrel-Compensator-15X1-8p837.htm
  10. 1. Aus der klaren Definition für "Erwerb einer Waffe" mit "Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe: 1. Im Sinne dieses Gesetzes erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, ". Daher kann ein waffenrechtlicher Erwerb erst durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt und damit mit der Auslieferung an mich erfolgen und damit ist das Datum in der / meiner Erwerbsanzeige das Datum an dem ich die Waffe geliefert bekommen habe. 2. Aus der Tatsache, dass eine Auslieferung eines Paketes durch einen Paketboten auch mal länger als 14 Tage dauern kann und dann die Anmeldefrist von 14 Tagen nicht eingehalten werden kann oder meldest Du den Erwerb bei Deiner Behörde bevor die Waffe bei Dir angekommen ist - wäre ja nur konsequent bei Deiner Sichtweise. 3. Aus der Tatsache, dass die Abgabe eines Paketes an einen Paketboten nicht immer zur Auslieferung an den Empfänger führt, sondern z.B. auch mal als "unzustellbar" zurück geschickt wird. Nach Deiner Sichtweise müsstest Du als Empfänger dann ja erst den Erwerb anmelden und dann gleich die Überlassung an den Vorbesitzer, der ja jetzt wieder die tatsächliche Gewallt über die Waffe ausübt. Welches Datum trägst Du denn dann als "überlassen am" ein?
  11. Wenn eine Waffe vom Händler auf Voreintrag erworben wird ist der Händler verpflichtet die Waffe selbst in die WBK einzutragen. Mir ist auch klar, dass das manchen Behörden nicht wollen, aber das ist nur ein weiterer Punkt an dem sich manche Behörden nicht an das Gesetz halten.
  12. Fraglich ist auch ob überhaupt BW-Angehörige dabei waren oder nicht? Fraglich ist auch warum das Geschehen erst ein Jahr später "gemeldet" wurde? Fraglich ist ob der Angehörige der US-Streitkräfte Gäste mitnehmen durfte? Fraglich ist ob der 13-jährige Sohn ein Gast der BW war?
  13. Wenn ich "Nur zwei Monate zuvor hatten im gleichen Jahr Bilder von Kindern, die bei einem Tag der Offenen Tür bei der Bundeswehr mit Waffen hantieren durften, für Aufregung gesorgt. Die Ministerin kündigte danach strengere Regeln für Werbestände der Truppe an, gegen die beteiligten Soldaten wurden Ermittlungen aufgenommen." lese, dann ist klar, dass die Bundeswehr weder sinnvollen Nachwuchs haben möchte noch eine Verankerung in der Bevölkerung wünscht. Keine Ahnung ob ein solches Verhalten in Österreich akzeptiert wird oder auch dort irgendwelche "Friedensaktivisten" (was machen die überhaupt auf einer solchen Veranstaltung?) ein Fass aufmachen. Nach mehreren Besuchen im Imst zum "Jedermann- bzw. Edelweißschießen" des Bundesheeres kann ich nur sagen, dass dort natürlich auch Kindern die Waffen gezeigt werden. Und alle haben viel Spaß und vor allem die Suppe ist wirklich sehr gut. ?
  14. https://www.jagderleben.de/news/jaeger-rettet-frau-gewalttaetigen-maennern
  15. Du bist also wirklich der Meinung, dass es ein Gericht nicht interessiert wenn mich eine Mitarbeiterin um 12.15 Uhr aus dem Laden schmeist mit dem Hinweis "Wir verkaufen hier keinen Alkohol vor 20.00 Uhr." und in der Hausordnung steht "Kein Verkauf von Alkohol vor 12.00 Uhr"? Da würde ich jetzt schon davon ausgehen, dass wenn mein Anwalt die Hausordnung vorlegt und dieser nicht widersprochen wird, das Gericht die Hausordnung bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
  16. Keine "allgemeingültige Definition zusätzlich zum Gesetz", aber wenn sich ein Bürger an das hält, was die Regierung der Verwaltung als interne Handlungsanweisung gegeben hat, dann sollte (für ein "muss" kenne ich mich zu wenig aus) ein Gericht bei einer Klage eines Bürgers schon berücksichtigen ob sich die Verwaltung an ihre interne Handlungsanweisung hält oder nicht.
  17. "Probleme" habe ich mit Deiner Aussage nicht, sie ist nur einfach falsch. Wenn ein Gericht darüber zu urteilen hat ob die Verwaltung falsch handelt und darum geht es, dann haben Verwaltungsvorschriften (daran hat sich die Verwaltung zu halten) sehr wohl eine Bedeutung für das Gericht. Es hat diese Verwaltungsvorschriften bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Ähnlich ist das übrigens auch bei Verträgen zwischen den streitenden Parteien, diese Verträge hat das Gericht auch zu berücksichtigen auch wenn diese z.B. privatrechtlichen Verträge keine "bindende Wirkung auf die Gerichte" haben. Sehe ich änlich. Anscheinend zieht sich das Thema schon über Jahre und wie hier begründet / argumentiert wurde bzw. was evtl. im Umgang mit der Behörde (z.B,. Vorlage Schießbuch statt Verbandsbescheinigung, etc.) kann man auch nicht genau wissen.
  18. Da gäbe es ja noch, analog zur Schweiz, ein Waffenverbot für alle Flüchtlinge bzw. Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten zu fordern. Dann wäre es eher unwahrscheinlich eine Mehrheit zu bekommen und eine Thematisierung würde statt finden.
  19. Du hast schon gelesen, dass das Gericht der irrigen Meinung ist jede Waffe auf WBK muss 12/18 mal geschossen werden. Einige meiner Waffen kann ich sinnvoll (z.B. 50 BMG) gerade mal 2-3mal im Jahr "bewegen" und auch bei VRFs wirds eng mit 18x (wenn ich den Termin ein mal im Monat versäume). Bei "Letzter" geb ich Dir recht, bei DQ nach meiner Meinung (die übrigens mit meinem Sachbearbeiter übereinstimmt) falsch, da der Gesetzgeber von "erfolgreicher Teilnahme" spricht. Bei einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter (ich war total Stolz auf meinen ersten dritten Platz bei einer Landesmeisterschaft) habe ich erwähnt, dass ich "sehr erfolgreich als Dritter an einer LM teilgenommen habe", darauf hat der recht trocken geantwortet "erfolgreich ist für mich nicht disqualifiziert". ? Du hast schon gelesen, dass das Gericht der irrigen Meinung ist jede Waffe auf WBK muss 12/18 mal geschossen werden. Die Selbstladeflinte mit der ich bei meiner letzten LM Erster geworden bin habe ich in 2018 und 2019 genau einmal, das war bei der Landesmeisterschaft, geschossen. Lt. dem Gericht wäre ich also (in Bezug auf diese Waffe) kein Sportschütze. Sorry, mehr als lachhaft was bzw. wie das Gericht hier begründet. Allerdings auch vom Kläger mehr als doof wenn ich über mehrere Jahre anscheinend "den Weckruf" nicht höre und dann, meine Meinung, schlecht vertreten werde bzw. schlecht / falsch argumentiere. Und genau so sieht das auch der Gesetzgeber, nur leider halt nicht jedes Gericht. Manchmal, immer öfter und nicht nur beim Waffenrecht, habe ich das Gefühl, dass gerade Richter nicht viel von Gewaltenteilung halten und sich die Gesetze über "kreative" Auslegung, Interpretation ohne Berücksichtigung weiterer Dokumente (z.B. Verordnungen) genau so hinbiegen wie es Ihnen passt.
  20. Möchtest Du die Q5 SF mit offener Visierung oder mit Rotpunkt schießen? Die Q5 SF hat einen für verschiedene Visierungen augefrästen Schlitten incl. Adapterplatten (das ist der, meiner Meinung nach, größte Vorteil der SF) und daher perfekt geeignet für eine Disziplin mit optischer Visierung.
  21. Stimmt, außer bei Fallscheibe geht da nicht viel im BDS.
  22. Passt, nach Deinen weiteren Infos verstehe ich Dich jetzt etwas besser wobei ich trotzdem kein Freund von Gerichtsentscheidungen bin auch wenn meine "Bilanz" (beruflich) sehr gut ist. ?
  23. Diese Infos reichen mir und dann verstehe ich auch die Klage gegen jemand, der anscheinend, zumindest nicht klar, als Standbetreiber berechtigt ist ein solches Verbot auszusprechen. Ob es nicht besser gewesen wäre denjenigen vom "echten Standbetreiber" zurück pfeiffen zu lassen kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, daher wohl ok.. Sehe ich anders, siehe meine Anmerkungen zum Thema "Versäumnisurteil". Ich möchte jetzt nicht "oberlehrerhaft" klingen, aber bist Du wirklich der Meinung, dass eine öffentliche Diskussion in einem Forum für die weitere Zusammenarbeit bzw. das Zusammenleben förderlich ist?
  24. Würdest Du die WaffVwV bzw. den Sinn dahinter "erfüllt sehen" wenn man bei einem Antrag auf eine weitere Kurzwaffe (nur) Kopien aller WBKs mit Kurzwaffen an den Verband sendet?
  25. zu 1., das ist keine Hypothese von mir, sondern eine Rückfrage ob derjenige, der sich als Schießstandbetreiber identifiziert hat - ein Angestelter auf dem Schießstand - ein Vorsitzender des Betreibervereins - der Besitzer / Hauptpächter / gewerblicher Vermieter ist? Wenn Du auf meine Frage nicht antworten möchtest, analog zu , dann brauchst Du nur zu schreiben "Geht Dich nichts an." oder auch "Ich möchte nicht weiter mit Dir diskutieren.". zu 2., aufgrund der Schilderung von Dir und in Verbindung mit Deiner Info zur schriftlichen Darstellung vor Gericht bin ich von einer zumindest "intensiven Diskussion" auf dem Schießstand ausgegangen. Mein Fehler bzw. da ich nicht dabei war kann ich nur nachfragen was genau von wem gesagt / erwiedert wurde. Eine "aufgeheizte Stimmung" entsteht aber normalerweise nicht, wenn nach einer klaren Ansage, selbst incl. Beschimpfungen, Belehrungen und Beleidigungen, die Ansage akzeptiert wird und der Aufforderung des Standbetreibers umgehend gefolgt wird. Aber auch da kann ich mich in Deinem speziellen Fall irren da ich ja nicht selbst dabei war. Die Antwort bin ich noch schuldig. Jeder, der schon mal vor Gericht ein Versäumnisurteil erlebt hat hätte auch gedacht, dass ein Gericht aufgrund der Abwesenheit einer Partei ein Versäumnisurteil erlässt. Warst Du überrascht?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.