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German
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Die deutlich höheren Unfallzahlen pro Einwohner werden dabei aber geschickt weiter ignoriert. Dass diese Behauptung die Fakten ignoriert. Hat man hier ja bei einer entsprechenden Diskussion letztens auch gesehen. Aber keine Sorge, die fange ich nicht nochmal von Neuem an, dafür ist mir meine Zeit zu schade und hier interessiert das ja sowieso keinen. Genausowenig wie "da draussen" der hiesige Wunsch nach Volksführbewaffnung jemanden interessiert. In diesem Sinne schliesse ich mich dem eingangs geposteten Video an: #träumweiter
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wenn Du "nur" das hier gelernt hast: Dann bist Du auch ungeübt in der Selbstverteidigung mit der Schusswaffe im Nahbereich. Das wird bis auf ganz wenige Ausnahmen in der Bundeswehr nicht thematisiert. Und wenn man ehrlich ist, in der Polizei auch nicht... Und nein, das wird IMHO nicht an den Haaren herbeigezogen sondern ist realer Fakt. Bei den Bestands-Waffenscheininhabern passiert aber so wenig, dass die Effekte daraus nie zum Tragen kommen. Und weil es so wenige sind, passiert eben auch so wenig. Deswegen auch meine persönliche Abneigung gegen die Liberalisierung der Waffenscheinvergabe, wie hier schon mehrfach im Forum thematisiert und diskutiert. Je mehr das nämlich zahlenmäßig werden, umso mehr passiert auch, zum Teil dann eben wegen der mangelhaften Ausbildung. Der Waffenscheininhaber hätte solche Behauptungen ja entkräften können, wenn er eine durchgängige Dokumentation seines Inübunghaltens mittels geeigneter Übungen und Lehrgänge nachgewiesen hätte. Hat er aber scheinbar nicht können, weil eben Fehlanzeige. Versuch' mal, jemanden zu finden, der regelmäßig ordnungsgemäß angemeldete Verteidigungsschiessen durchführt. Da wirst Du lange suchen müssen, denn selbst die, die sowas auf ihren Webseiten anbieten machen das praktisch nie, weil kein Markt dafür da ist. Trotz knapp tausend §19er-Erlaubnissen und etwa 15.000-16.000 §28er Waffenträgern.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Der die Berechtigung aber nur bekommt, weil er Polizist ist und sie wird ihm im Gegensatz zu "normalen" Privatpersonen nicht von der Kreisverwaltungsbehörde sondern eben in Form einer Ersatzwaffenbesitzkarte und eines Ersatzwaffenscheins von der Polizei. Ich weiss ja, worauf Du rauswillst, aber ich hab' ein bisschen mehr Recht als Du.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Bis auf eine kleine Insel der Glückseligen im Süden dieser Republik, wo der gemeine Polizist tatsächlich auf Antrag eine eigene Waffe kaufen und führen darf. Also zumindest bisher noch. Mal schauen, wie lange sich das noch hält.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Bedürfnisgrundlage §19 WaffG (persönlich gefährdet) vs. §28 WaffG (Bewachungspersonal). Dabei ist es unerheblich, ob der Juvelier (oder z.B. der Waffenhändler) wegen seiner Arbeit oder aus anderen Gründen persönlich gefährdet ist. Ist er kein Bewachungsunternehmen, bekommt er einen "privaten" Waffenschein nach §19.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
German antwortete auf Thema in Waffenrecht
Aber nicht zwangsläufig die Qualifikation. Und wenn er Kunden berät, ist er abgelenkt. Der Sicherheitsdienst nicht (sofern er nicht grade mit dem Handy spielt...). Waffen sind für eine ungeübte Einzelperson nicht unbedingt geeignet, einen Angreifer rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Speziell ausgebildetes Sicherheitspersonal, dessen einzige Aufgabe es ist, Angreifer und Angriffe im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren, hat da deutlich größere Chancen und ist meistens nicht alleine. So sieht es die Behörde. Ob das in der Realität auch immer tatsächlich so ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Grundüberlegung ist aber nicht falsch. Mindestens ein Bundesland verlangt mittlerweile von Waffenscheininhabern (egal ob Neuanträge oder Verlängerungen) den Nachweis an der Teilnahme eines Verteidigungsschiessens. Bisher wurde das nicht überprüft... damit sind aber einige jetzt schon überfordert. Das ist schon seit Jahren und Jahrzehnten ein Problem der Branche. Langfristig planbare Aufträge und Projekte sind realisierbar, kurzfristige Aufträge bei noch nicht vorhandenem oder auf einzelne Aufträge eingeschränktem Waffenschein schwer bis gar nicht möglich. Das wird auch immer schlimmer und die Auslegung der Behörden immer restriktiver, so wie bei den Privatpersonen auch.- 79 Antworten
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Ich kenne das wie gesagt schon von früher. Da war's aber vielleicht nicht so augenscheinlich oder man hat als Beobachter vielleicht nicht so drauf geachtet. Früher wurden Waffenscheine auch deutlich liberaler verteilt, das hat man ja auch nicht unbedingt gesehen.
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Und was bringt das in der Praxis, ausser den Apparat zusätzlich zu belasten? Für die überwiegende Zahl der Langläufer gibt es sachliche Gründe, die eine solche Klage in's Leere laufen lassen. In waffenrechtlichen Themen hat die zuständige Behörde nur eingeschränkten Ermessensspielraum, dafür wird der Genehmigungs- und vor allem der Überprüfungsprozess immer weiter aufgebläht und verkompliziert. Damit gibt es genügend externe Faktoren, die eine gewünschte Entscheidung unmöglich machen und die nicht im Einfluss der beklagten Behörde liegen. Auch damit läuft sowas üblicherweise in's Leere. Aber ja, da bleibt gelegentlich auch einfach mal was liegen oder es wird ge- oder verschlampt. Da reicht in fast allen Fällen aber schon eine nette Nachfrage mit Bitte um Klärung des Bearbeitungsstandes. Die Rechtehaberfraktion kann natürlich gerne klagen. Das verspricht eine gute weitere Zusammenarbeit für die Zukunft.
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Woher nimmst Du die Information, dass er die Bedürfnisbestätigung schon hat? Steht das im angesprochenen anderen Thread, den ich nicht kenne? Hier steht's zumindest nicht. Aber grundsätzlich: Eigentlich™ war es früher mal so, dass man so einen Antrag beim Vorliegen aller Voraussetzungen (also auch die notwendige Dauer der Verbandszugehörigkeit erfüllt) abgegeben hat. Manch' einer kann und will aber keine 1, 2, 3 Monate warten oder braucht die Waffe dringend und meint, seinen Antrag auch vorher schon abgeben zu können oder müssen. Manch' eine Behörde meint, dass das OK ist, manch' eine Behörde meint, dass das nicht geht und alle Voraussetzungen bei Antragsstellung vorliegen müssen. Der Erfolg ist also abhängig von der zuständigen Waffenbehörde und/oder dem zuständigen Sachbearbeiter. Früher™ war das gefühlt aber auch kein Problem. Der Prozess der Zuverlässigkeitsüberprüfung war deutlich schlanker und die beteiligten Stellen deutlich weniger überlastet (grade durch solche Geschichten wie den unsinnigen KWS), so dass der teilweise nach Tagen durch war. Aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit heraus kann ich mich nicht an Vorgänge erinnern, die länger als ein paar Wochen gedauert haben, wenn überhaupt. Und für die paar wenigen Dinger, die sich hinzogen hatte es meistens eine Erklärung (Antrag falsch gestellt, Person... problematisch, Urlaubszeiten von irgendeiner beteiligten Stelle, irgendwas verschlampt...). Heute dauern wie hier schon oft diskutiert solche Anträge teilweise Monate und nicht immer ist für den Bürger und Kunden der Grund ersichtlich, liegt meist aber an einem Amalgam der von mir im vorherigen Beitrag aufgeführten Gründe. Und wenn es in manchem Bundesland phasenweise ein einziger Mitarbeiter war, der Zuverlässigkeitsüberprüfungen bearbeitet hat (und der auch mal Urlaub hat und krank wird...). Dadurch hat es sich als durchaus zweckmäßig etabliert, mit der Waffenbehörde mal Rücksprache zu halten, ob es Möglickheiten gibt, den Prozess zwar nicht zu beschleunigen, aber etwas früher als "üblich" einzusteigen. Ob diese Möglichkeit hier gegeben ist, können nur der Threadstarter und seine zuständige Waffenbehörde miteinander klären. Aber wenn er das hier schon so beschreibt, gehe ich davon aus, dass der Termin im September wohl passt. Über den beschwert er sich ja auch nicht sondern fragt nach der zu erwarteten Wartezeit. Aber letztendlich kann auch die nur seine zuständige Waffenbehörde abschätzen, da helfen selbst Erfahrungswerte aus vergangenen Zeiten wenig.
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Was kann man anderes aus... ...herauslesen? Manche haben mehr, manche weniger Personal. Manche haben qualifizierteres, manche weniger geeignetes Personal. Manche haben motiviertes, manche weniger motiviertes Personal. Manche haben eigene Meinungen, die sie in ihre Arbeit einfliessen lassen. Man stelle sich vor, solange da noch Menschen und keine Roboter sitzen, gibt es da aus vielerlei Gründen Unterschiede. Bla, bla, bla. Anlass für eine Untätigkeitsbeschwerde ist... wie überraschend... tatsächliche Untätigkeit. Wenn in den 6 Monaten was getan wird und die Behörde die Dauer begründen kann, dann geht diese Beschwerde in's Leere. Die Zahl der Vorgänge, die sich so lange hinzieht, wird sehr klein sein (die proportionale Zahl der Beschwerden darüber hoch, wer beschwert sich in Foren schon über eine zügige Abwicklung oder bedankt sich grade dafür) und wird meistens einen Grund haben, so z.B. im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung - die bedingt üblicherweise die meiste Wartezeit auf die Rückmeldung der angefragten Stellen.
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Können wir diese geschwurbelt-dumpfe Politik-Scheisse vielleicht mal aus einem Thread auf WO rauslassen? Das wäre echt mal erfrischend.
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Eine Inspirationsquelle für islamistische Attentäter und die, die es noch werden wollen... https://de.wikipedia.org/wiki/Inspire_(Magazin) Letztendlich aber Pflichtlektüre, wenn man wissen will/muss, wie die Gegenseite tickt. Sehe grade, der englische Wiki-Artikel ist deutlich umfangreicher: https://en.wikipedia.org/wiki/Inspire_(magazine)
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Ich kenne das Schreiben. Das ist keine "Rundmail von österreichischen Waffenhändlern", das ist eine Information des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich für Gewerbetreibende des Waffenhandels. Herausgegeben wurde es von der Landespolizeidirektion Niederösterreich am 30.06.2017. Quelle der Aufrufe, auf die diese Information sich bezieht, wird vermutlich das Inspire-Magazin gewesen sein. Da wurden vor ein paar Ausgaben Tipps gegeben, wie man sich bewaffnen kann.
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Du schreibst aber: Ohne den vorliegenden Fall zu kennen. Ich kenne Waffenhändler mit Absprachen, ich kenne Waffenhändler mit Waffenbesitzkarten nach §19 und ich kenne Waffenhändler mit Waffenscheinen. All das steht denen nicht auf die Stirn tätowiert. Wenn die (nicht) "geführten" Waffen aber mit dem Bedürfnis "Handelsgut", "Jagdwaffe" oder "Sportwaffe" besessen werden, ist das schuss- und zugriffsbereite Zurverfügunghalten zum Selbstschutz davon nicht umfasst. Daher auch die Absprachen oder Scheine. Oder halt das Risiko, an den Falschen in der Behörde zu geraten, denn eine gefährdete Person i.S.d.WaffG ist man nicht dadurch, dass man das meint zu sein, sondern wenn die Behörde das auch so sieht.
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Wohl eher aus dem A4S-Artikel von Tino, der von Dir selber exakt einen Beitrag drüber verlinkt ist... Nein, es wurde das bestellt, was HK liefern konnte. Aus der Nummer kommen die nicht raus.
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Glaubst Du das wirklich...
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Ich wollte grade sagen, das ist jetzt das 3. oder 4. Forum in ein paar Tagen mit ähnlich dämlichem Thema und "geschickt" verlinkter Werbung. Für wie doof hält man die User eigentlich?
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Ich denke, er wollte auch "vom Empfänger tatsächlich in Empfang genommen wird" schreiben.
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Um es kurz zu machen: Wenn Du die Kriterien für die Erteilung eines Waffenscheins nach §19 erfüllst, hast Du die Kriterien für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte nach §19 bereits ebenfalls erfüllt. Wenn das so sein sollte, bekommst Du beides. Wenn Du nur §19 Abs. 1 glaubhaft machen kannst, dann nur eine WBK. Wenn beides nicht nicht, dann beides nicht. Kann sein, muss aber nicht. Unter Umständen wird der Munitionserwerb aber über einen entsprechend eingeschränkten Munitionserwerbsschein realisiert.
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Das hat glaube ich noch nicht jeder so richtig verinnerlicht...
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Nein, aber sachundig muss jeder Waffenbesitzer sein. Und die Fristen des Waffengesetzes gehörden zum grundlegenden 1x1 der Materie und sind ja jetzt nicht erst seit vorgestern so, wie sie sind. Nicht, wenn er sachkundig wäre und das im Handumdrehen mit Verweis auf das Waffengesetz entkräften könnte...
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Die Absicht war, schutzwestendurchschlagende Kurzwaffenmunition vom Markt fernzuhalten. Da dieser Wert aber "nur" in einer Verordnung steht, weiss ich nicht so recht, wie viel da beim Verfassen über die möglichen praktischen Folgen nachgedacht wurde und wieviel Materialkunde da dahintersteht.
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Wäre es nicht schön, wenn Waffenbesitzer auch die Hintergründe verstehen würden, so dass sie irgendwann, in ferner Zukunft, vielleicht mal sowas wie sachkundig werden würden?
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Beantwortet Dir das ein Anwalt. Aber als Bausatz zum Selberherausfinden: WaffG, §10, Abs. 1a WaffG, §14, Abs. 4 WaffG, Anlage 1, Begriffsbestimmungen, Abschnitt 2: In welchem Deiner drei Beispielfälle erlangst Du die tatsächliche Gewalt?
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Bis er dann den KK-Repetierer auf Gelb verkauft.