German
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.558 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von German
-
Vom Bild her kommt diese Einstellung der richtigen Kopfposition (NTTCH) am nächsten, wobei da noch locker eine Raste drin ist, bis die Nase am Ladehebel landet. Wäre der Schaft noch ein wenig mehr Richtung Brust, könnte die Schulterstütze auch noch ein wenig kürzer eingestellt werden. Aber ganz so schlecht wie vermutet sieht das gar nicht aus. Für das AR passende Optiken sollten hierfür einen entsprechenden Augenabstand bieten. ACOC, Elcan Specter & Co. sind für genau diese "Eye Box" konstruiert. Wenn ich es nicht übersehen habe, hast Du das genaue Modell des ZF nicht genannt? Mit der Angabe 76,25 mm für den Augenabstand finde ich auf Anhieb nix bei Steiner. T5Xi und M5Xi 1-5x24 haben beide ca. 90-110 mm, das M5Xi 3-15 liegt ebenfalls in dem Bereich und damit mehr oder minder perfekt in der oben beschriebenen Eye-Box, wenn man eine gekröpfte Montage (z.B. EraTac) verwendet. Auch das Ranger 1-4 hat 90 mm und die anderen Modelle die ich jetzt aus der zivilen Linie mal schnell durchgeklickt habe, die auf einem mittellangen AR Sinn ergeben, liegen ähnlich.
-
Indem Du z.B. den Schaft auf die Brust statt (ggf. noch außen) in die Schulter stützt, benötigst Du z.B. deutlich weniger Schaftlänge. Das kommt natürlich alles ein wenig drauf an, welche Disziplinen in welchen Anschlägen Du schiessen willst/musst und im Schwerpunkt ob Du offen für Neues bist. Arme haben üblicherweise ein Ellbogengelenk und die "Oberkörperlänge" hat mit der notwendigen Schaftlänge nur wenig zu tun. Die Positionierung der Schaftauflagepunkte am Körper ist aber ein wesentlicher Faktor. Erfahrungsgemäß haben 80-90% der Schützen ihren Schaft viel zu lang eingestellt für moderne Schiesshaltungen. Fast alle davon vollkommen unnötig.
-
Einen besseren Anschlag erlernen?
-
Da lese ich die §§ 3, 4 und 12 BeschG aber etwas anders, solange die Waffen von einer Art sind, die der Beschusspflicht unterliegen und die nicht durch einen Ausnahmetatbestand davon ausgenommen sind... Ich wüsste nicht, dass Waffen von Erben von der Beschusspflicht ausgenommen sind, nur weil sie kein Bedürfnis haben, diese zu schiessen. Sind sie nicht davon ausgenommen, müssen sie vor Inverkehrbringen beschossen werden. Bevor das geschehen ist, muss man sich über einen eventuellen Transport innerhalb Deutschlands nach der Einfuhr genau Gedanken machen.
-
Wem dürfen Waffen ohne Beschuss überlassen werden?
-
Zum einen ist der polizeiliche Schusswaffengebrauch zumindest in Deutschland ziemlich selten. Ein Großteil der Polizisten wird seine Schusswaffe vermutlich während seiner gesamten Dienstzeit nie ohne Gehörschutz abfeuern und die Gefahr, bei einer unbeabsichtigten Schussabgabe ohne Gehörschutz zugegen zu sein, dürfte statistisch wahrscheinlicher sein. Nicht geeigneter, nicht ordnungsgemäß angewendeter oder nicht ausreichender Gehörschutz beim Schiesstraining dürfte hier das größere Problem sein, auch wenn das Schiesstraining selber für die breite Masse auch nicht besonders häufig ist. Polizeiliche Spezialkräfte, die eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit haben, ihre Schusswaffe im Dienst auch einmal einzusetzen, besitzen i.A. deutlich besseren Gehörschutz und tragen den auch beim Einsatz, der ja deutlich vorhersehbarer ist als beim typischen Einzeldienst-"Streifenpolizisten". Wie Du schon selber anmerkst, ist die Umgebung in der geschossen wird für die tatsächliche Schallbelastung ein maßgeblicher Faktor. In freier Pläne gibt es deutlich weniger Schallreflektion und die gefühlte Lautstärke eines Schusses bzw. die Gesamtschallimmision in das Ohr ist eine ganz andere. Zusätzlich gibt es in Hochstresssituationen einen Effekt, den die Amerikaner "Auditory Exclusion" nennen, quasi ein "Tunnelblick" des Ohrs, in dem Schallereignisse nicht oder nur sehr abgeschwächt wahrgenommen werden können und der stressbedingt eine Weile andauern kann. Das schützt zwar nicht vor mechanischer Beschädigung des Gehörmechanismus, scheint aber die typische "Discotaubheit" eines Knalltraumas und damit verbundenen, vorübergehenden akuten Tinnitus zu reduzieren und trotz überschreiten der Schmerzschwelle von ca. 140 dB(A) das Schmerzempfinden zu dämpfen. Daher ist tatsächlich auch die unbeabsichtigte Schussauslösung gefährlicher als der bzw. die im Hochstress abgegebenen Schüsse, weil dort dieser Effekt nicht eintreten kann. Dauerhafte Hörschädigung ist dosisabhängig und kumulativ, entsteht also meistens durch dauerhafte Belastung bzw. Überlastung des Hörapparates, wie es z.B. bei Schiesstrainern mit schlechtem Gehörschutz (nur In-Ear, kein Kapselgehörschutz z.B.) der Fall sein kann, oder wie hier angesprochen bei Maschinenbedienern, Piloten gewisser Fluggeräte, etc. Wer Dienstwaffenträger ist, hat im besten Fall zumindes einen In-Ear Gehörschutz einstecken und setzt diesen, wenn ein Schusswaffengebrauch vorher absehbar ist, entsprechend ein. Dabei sollte der Gehörschutz aber geeignet sein und das normale Sprachhörvermögen nur möglichst wenig einschränken (elektronisch oder mit Filter für pegelabhängige Impulsschall-Dämmung). In echten Notwehrsituationen funktioniert das "vorab" naturgemäß nicht. Nachdem all das gesagt ist: Natürlich kann es im dümmsten Fall schon ein einziges oder einige wenige Schallereignisse sein, die das Gehör dauerhaft schädigen. Bei mir waren es 10 Schuss mit dem G3 30 cm vom rechten Ohr entfernt, die mir eine jetzt mittlerweile 23-jährige innige Beziehung mit meinem chronischen Tinnitus eingebracht haben. Man muss das Ding halt lieben lernen, sonst hasst man es... Das ist natürlich Unsinn. Im Gegenteil ist der Gasdruck bei polizeilicher Munition gemäß TR Patrone 9 mm x 19 mit 270 MPa schon jenseits des Pmax von CIP mit 2350 bar und liegt im Bereich des höchstzulässigen statistischen Einzelwerts einer 9 mm Luger gemäß CIP (1,15 Pmax; 2703 bar). Irgendwie muss das leichte Messinggeschoss ja ausreichende Geschossenergie bekommen. Schwere (Hohlspitz) Verteidigungsmunition mit 147 grs Geschossen hat häufig Geschossgeschwindigkeiten im Subsonic-Bereich. Der Mündungsknall liegt da aber auch jenseits der 150 dB(A), wenn auch etwas niedriger als mit 115 grs Geschossen. Die Schmerzgrenze knacken die beide. Subsonic ist dann interessant, wenn Du den Mündungsknall mit einem Schalldämpfer reduzieren kannst, ansonsten hat die Geschossgeschwindigkeit primär einen Einfluss auf den wundballistischen Wirkmechanismus des Geschosses. Der Geschoss(überschall)knall ist für den Schützen das kleinste Problem.
-
Eher nicht, wenn man sich mit der Materie beschäftigt. Das Ding aus dem Video ist eher eine verdeckte Tragetasche für's Mitführen, das Ding aus dem Link im Startpost ist grundsätzlich Murks. Holster sind beide nicht.
-
Zum Verbringen von den USA in den Geltungsbereich des Gesetzes benötigt man keine Erlaubnis? Die Ausfuhrgenehmigung aus den USA bezieht sich in meiner Aufzählung eher auf die ITAR-Thematik, wenn die Waffen denn davon erfasst werden.
-
So einfach gibt es zumindest keine Möglichkeit. Grundlegend gilt: Waffenrechtliche Erwerbsberechtigung/Besitzberechtigung notwendig. Hierfür gibt es diverse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, siehe WaffG §§ 4-8. Es muss eine Ausfuhrgenehmigung aus der USA vorliegen. Es muss eine Einfuhrgenehmigung nach Deutschland vorliegen. Hier müssen die Waffen (Typ/Ausführung) grundsätzlich erlaubt sein. Ohne entsprechende waffenrechtliche Genehmigung: Ja. "Deko"waffen sind bei uns ein definierter Begriff, der eine (mit normalen Mitteln möglichst) irreversible Unbrauchbarmachung der Waffe vorsieht. "Schlagstifte im Schließfach in der Bank" ist da keine Option. Die einzig für Dich richtigen Antworten bekommst Du von der für Deinen Wohnort zuständigen Waffenbehörde. Die werden sich am Waffengesetz orientieren, für das ich Dir oben ein paar Hinweise gegeben habe. Kurzum: Wenn Du keinen der Erlaubnistatbestände aus den §§ 13-20 WaffG geltend machen kannst (in Deinem Fall am ehesten §20), dann wirst Du voraussichtlich keine Erlaubnis erhalten. Sollen die Waffen dauerhaft deaktiviert werden, um als Deko genutzt zu werden, muss das nach den geltenden deutschen Richtlinien passieren. Ob das vor Einfuhr in Deutschland möglich ist, wäre zu klären. Auch hier die Waffenbehörde fragen.
-
Stimmt, Dir ist nur mal wieder die Punkte-Taste auf der Tastatur unkontrolliert aus dem Ruder gelaufen... Wärest Du selber Betroffener, wüsstest Du sicherlich, dass es bessere Anlaufstellen für so eine "Frage" gibt, als WO... Bzw. mit ein kleinwenig selber nachdenken, hätte man sie nicht stellen müssen. Aber hey, möglich ist natürlich alles.
-
Und eigentlich wolltest Du nur implizieren, dass Polizisten ("wieder mal!") bessergestellt werden als der arme, geschundene zivile Waffenbesitzer. Dabei gibst Du Dir die Antwort doch selber, ohne dass Du seherische Fähigkeiten besitzen musst: Gestern (zumindest in letzter Zeit, in weiter zurückliegender Vergangenheit war das in der Tat laxer gehandhabt, auch hier wurde spätestens seit 2003 verschärft) wie morgen werden die Aufbewahrungsanweisungen für Polizisten am WaffG ausgerichtet sein. D.h. wenn bisher eine Aufbewahrung in B stattfand, ist die weiter möglich, wer seine Aufbewahrung neu nachzuweisen hat (nicht immer und überall konkret als Nachweis gefordert, wird manchmal auch. ur als Erklärung akzeptiert), der muss die neuen Standards nachweisen. Und wenn doch etwas wegkommt, muss der Betroffene sich und seine Aufbewahrung erklären und der Dienstherr zieht ggf. Konsequenzen. Aber man kann da natürlich auch wieder ein dreiseitiges Thema draus machen. Die im Waffengesetz von diesem explizit ausgeschlossenen Behörden unterliegen nicht dem WaffG, dennoch ist es für sie und ihre Bediensteten - wie hier ja auch schon richtig erwähnt wurde - deutlich einfacher, sich auf bereits gesetzlich bestehende Regeln zur Aufbewahrung zu beziehen, von denen man dann ausgehen darf/kann/muss, dass sie der Gesetzgeber als ausreichend erachtet. Theoretisch kann man auch eine geringerwertige Aufbewahrung anweisen/zulassen, wenn dann was wegkommt, wird sich der Anweisende aber sehr wahrscheinlich diesbezüglich Fragen stellen lassen dürfen.
-
Zumindest aktuell sind mir keine bekannt. Da das Springfield SAR-48 explizit in Nr. 29 der Erläuterungen zur Kriegswaffenliste aufgeführt ist, gehe ich davon aus, dass auch das SAR4800 als Kriegswaffe zählt. DSArms scheint entgegen eigener Aussage auf der SHOT nicht wirklich am Export seiner Produkte interessiert zu sein. Abhängig davon, wer wen fragt, bekommt man auch die konkrete Antwort, dass ein Export auf den ausseramerikanischen Zivilmarkt nicht geplant ist. Wenn Du jemanden findest, der das trotzdem hinbekommt, würde ich mich über eine Info freuen. Die einzigen FAL, dass in letzter Zeit auf dem deutschen Markt vertrieben wurde, waren ehem. britische L1A1 von den Falklandinseln, die von LDT in Zivilwaffen umgebaut und durch Schumacher vertrieben wurden. Das war aber nur eine kleinere dreistellige Stückzahl ohne dass da nochmal etwas nachkommen wird. Beim einen oder andere Händler steht da vielleicht noch eins, wobei das in letzter Zeit echt selten geworden ist. Auf egun findet sich derzeit nur die Compact Version, und das von einem Händler, der sich in Foren ob seines Verhaltens nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert hat. Beim VDB hat Blendinger scheinbar noch eine Kurzversion im Angebot. Die L1A1 sind aber inch-Pattern und mit 365 mm Lauf für Sportschützen zu kurz.
-
Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
German antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Was für "generöser Aufschub"? Du musst den Erwerb innerhalb von 2 Wochen anzeigen. Für die Eintragung in die WBK gibt es keine einzuhaltende Frist, auch wenn es natürlich zeitnah zweckmäßig ist. Deine Waffenbehörde war nur so "generös", Deinen Anruf als fristgerechte Anzeige des Erwerbs zu akzeptieren. Viele wollen das schriftlich, wobei manche auf die Verwendung ihrer behördeninternen Formulare pochen, während anderen eine simple eMail mit den relevanten Daten reicht. -
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Rechtfertigen musst Du Dich nur vor Dir selbst. Der Rest kann hier halt nur das von Dir halten, wie Du Dich hier selber darstellst und wie Du mit anderen diskutierst und wie kritikfähig Du bist. Gleiches gilt für mich. Dass Du sowohl inhaltlich wie menschlich daneben liegst, merkt vielleicht der eine oder andere (wenn Dir Deine falschen Annahmen und daraus folgenden persönlichen Angriffe bei der Stressbewältigung helfen, so seien sie Dir gegönnt). Bei Dir kann man die Hoffnung dass Du das nochmal merkst wohl aufgeben, trotz aller wohlgemeinten Hinweise und Ratschläge. Dann ist das halt so. Schade, wie gesagt. Zumindest führt das schön vor, warum die Bundeswehr so ist, wie sie ist. Wenn auch nicht überall, denn es ging und geht tatsächlich bei identischer Vorschriftenlage auch anders. Im Übrigen kann ich die restlichen Elektronen schonen, das Wesentliche ist gesagt, wenn auch noch nicht von jedem.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Mehr als Du denkst, was mir aber auch egal sein kann. Aber genau Deine Art und Dein Verhalten macht Dich zum Teil des Problems, was Du hier (und in anderen Threads) jetzt schon zum wiederholten Male eindrucksvoll demonstierst. Und das, obwohl ich Dich expressis Verbis nicht einmal direkt gemeint habe und das systematische Problem der Bundeswehr mit diesem Thema ansprach. Aber dass Du nichtmal im Ansatz für Verbesserungen zugänglich bist, zeigt wo Du "grossgeworden" bist. Dass Du dann zwischen "Klugscheißereien" und Zweckmäßigkeit nicht differenzieren kannst und alles auf Dich beziehst, tut dann sein Übriges, so dass für Dich dann alles zu "Ankacken" wird. Glückwunsch.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Und da geht die nächste Diskussion den Bach runter... Schade.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Nicht umsonst steht auf der vorherigen Seite eine offene Frage, um Mr. "weil ich es kann" auf's Pferd zu helfen, die er aber gekonnt ignoriert hat: Das ist auch das, was ich damit meine, dass sich die Bundeswehr gerne selber im Weg steht. Andere Nationen haben es auch hinbekommen, in ihre Feldlager zumindest eine Zero Range für genau diese Zwecke zu integrieren. Das ginge - wenn man es denn wollte und den Kopf dafür offen genug hätte - sogar unter Beachtung aller wesentliche BW-Vorschriften. Aber wie gesagt, man kann ja alles, und das besser... Ausser halt das mit den Waffen. Da sind andere Dinge (Feldpost, Biergarten, etc.) natürlich viel wichtiger. Aber was interessieren schon Dumme und Ignoranten, die von rein gar nichts 'ne Ahnung haben, anstatt sich mal mit deren gutgemeinten Argumenten zu beschäftigen. Hamma schon imma so gemacht, isso. Geschlossenes Forum aufmachen, dann muss man sich mit solchen Ablenkungen gar nicht mehr beschäftigen.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Da sachste was. Lesen ist nicht Deine Stärke, oder? Aber gut, viel Spass beim sich weiter im Weg stehen. Das hat im Dienst gut geklappt, und jetzt einfach die Performance aufrechterhalten.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Jupp, Inzucht war schon immer die beste Lösung. Quasi eine Erweiterung der Ignore-Funktion für die Ignoranten. Wenn Du meinst... Vielleicht kenne ich auch nur die Bundeswehr. Aber auch nur vielleicht. Und genau deswegen ist der Laden auch so, wie er ist. Danke für das Beispiel.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Ich musste auch bei sowas improvisieren und wenn man will und kann, geht das problemlos. Wie Jacko richtig sagt, geht man zur Not sogar noch näher ran als 25m, wobei das üblicherweise schon ausreicht. Deine 50 cm Ablage auf 80 Meter sind auf 25 Meter "nur" noch ca. 16 cm. Das geht auf fast jeden Pappkarton und man bekommt eine grobe Vorjustierung schon beim Blick durch den Lauf und durch die Visierung ohne eine Schussabgabe hin. 16 cm auf 25 m sollte man damit zumindest schon erahnen können. Wenn man wollte und alle (eigentlich reicht einer, aber man kann ja noch träumen) das Verständnis für die Notwendigkeit haben und hätten und wenigstens in Grundzügen mit ihren Waffen umzugehen wüssten, würde das auch keine Einsatzlänge für 90% dauern sondern 1-2 Tage für alle. DF sollte vor Ort sein, Sandsäcke ebenfalls, und wenn man das 3-4 Mal gemacht hat, geht das recht fix und mit recht geringem Munitionsansatz (wenn man so sieht, wofür manchmal im Einsatz dann bei "Schiessausbildungen" Munition verbraucht wurde, wäre die beim Einschiessen zehnmal besser investiert. Das zieht sich aber schon über die Dekaden und ist nicht nur heutiges Problem). Macht man es richtig, würde man sogar vor jeder Patroullie jede genutzte Waffe kurz überprüfen. Und das ist wohl dabei auch das Hauptproblem. Wenn oben das Bewusstsein fehlt, werden eventuell unten zu findende motivierte Leute im dümmsten Fall auch noch ausgebremst. Wie gesagt, das Ganze ist ein systematisches Problem im Selbstverständnis der Truppe als Einsatzarmee. Teilweise hat man grade in AFG den Schwerpunkt auf Einsatzselbstverwaltungsarmee gelegt, zu Ungunsten der Einsatzfähigkeit. So, hier ging's aber eigentlich um Sturmgewehre in 7,62x51, sorry für den Exkurs.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Können wir vielleicht einmal beim Thema Waffen und Schießen bleiben und diese dumpfe Politik-Scheisse weglassen? Und wenn, dann wenigstens qualifiziert und nicht auf Stammtischniveau?- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit:
-
Haltepunktfeststellung bzw. -Korrektur bei der Bundeswehr
German antwortete auf checkinthedark's Thema in Allgemein
Was ich damit sagen will? Das es hochgradig unprofessionell ist, Waffen in einem Einsatz zu führen, deren Haltepunkt man nicht kennt und nicht selber überprüft. Dass es 10 Kontingente benötigt, das zu erkennen und zu ändern ist ein Armutszeugnis. Und bevor Du das in den falschen Hals bekommst: Das ist kein Vorwurf gegen Dich, das ist eine Erkenntnis meiner Jahre in dem Laden und bis vor einer Weile ein systematisches Problem gewesen. Wozu benötigt man Zielscheiben zum Einschiessen*? Wozu benötigt man eine Laserausrüstung, wenn man Munition hat und eine Schiessbahn improvisieren kann (das geht mit 'ner LKW-Ladung Hescos und einem Haufen Dreck). Da benötigt man für's Gröbste auch nichtmal 80 Meter, da reichen 25. Bis zum 10. Kontingent wo Du Dich dann um das Thema kümmern musstest hatte man aber sicher schon die Betreuungseinrichtungen perfektioniert, die Biervorräte im P8 waren ausreichend und einen Pool gab es vermutlich auch irgendwo. Schwerpunkte setzen halt. Wer muss schon seine Waffen einschiessen? * Papier - oder einfache Verpackungs-Pappe - und ein Satz Eddings reichen vollkommen. Grade auf 25 Meter ist ein schwarzes Kästchen von 25x25mm wunderbar. Das kann man dann auch mit Sprühfarbe machen, falls keine Stifte zur Hand sind. Das meinte ich mit "Einschiessen bzw. Überprüfen des Haltepunkts ist keine Raketenwissenschaft". Es ist eine Selbstverständlichkeit, die leider immer noch nicht überall und bei jedem selbstverständlich ist. Mit nSAK hat sich das wenigstens etwas verbessert in den Köpfen.- 169 Antworten
-
- bundeswehr
- auslandseinsatz
-
(und 2 weitere)
Markiert mit: