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German

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  1. Ist das Dein voller Ernst?
  2. Damit Du das immer tust, wenn es notwendig ist. Dafür nimmt man in Kauf, dass man es auch mal macht, wenn es "eigentlich" nicht notwendig ist. Eben weil: Coopers erste Sicherheitsregel. Alle Waffen sind immer geladen. Und daher geht man auch so mit ihnen um. Ganz egal ob sie entladen sind, geladen, oder der Zustand tatsächlich unbekannt. Sie werden nicht "als geladen betrachtet" (was im Unterbewusst sein übersetzt wird in "ich tu' jetzt mal so ein bisschen, aber eigentlich ist sie ja nicht geladen" - und dann macht es eben doch "bumm". Auch vei Leuten die immer von sich gemeint haben zu wissen und sicher zu sein. Und genau deswegen checkt man lieber einmal zuviel als einmal zu wenig). Das hat nichts mit der "Befriedigung des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses", "Paranoia" oder "Übertreibung" zu tun, das ist eine absichtlich geschaffene Redundanz und ein Hilfskonstrukt, um den Folgen der menschlichen Unperfektheit zu begegnen.
  3. Um private Waffen privat zu führen, braucht auch ein Polizist einen Waffenschein. Ausgenommen Bayern, da reicht ein Ersatzwaffenschein. Um dienstliche Waffen privat zu führen, braucht er ein Bundesland und/oder Dienstherren mit entsprechender Erlasslage. Welche denn? Die meisten wenn nicht alle aktuellen Erlasse fordern für das heimische Aufbewahren die gleichen Voraussetzungen wie das WaffG, der Nachweis eines entsprechenden Behältnisses muss teilweise sogar nachgewisen werden. Auch hier gibt oder gab es zumindest mancherorts gewisse Einschränkungen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre kann sich das aber geändert haben. Diesbezüglich habe ich keinen aktuellen Überblick über mehr als 2-3 Bundesländer.
  4. Ich mache sicher nicht die Arbeit für Grafe und Co. Daher nur aus der Erinnerung heraus ein paar Vorfälle der letzten Jahre: Quickborn, Fehl-Ritzhausen, Neustadt, Winkeldorf, Pampin und der Fall beim (DSB?) Wettkampf, der zur Einführung der "Sicherheitsfähnchen" geführt hat. Tote, Verletzte und Geschosse, die gelandet sind, wo sie nicht hingehören. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn viele Fälle kommen gar nicht in die regionale und überregionale Presse. Bei mir im Verein (mit mehreren hundert Mitgliedern) gibt es mindestens 3 Mitglieder, denen Fingerglieder fehlen, die sie sich selber abgeschossen haben... Wie gesagt, trotz all dieser Regeln passiert dann doch immer wieder was ... Und nur durch die baulichen Gegebenheiten vieler Schiessstände wird vieles abgefangen, siehe die von mir gerne zitierten Löcher überall links/rechts/oben/unten auf den Schiessständen. Die und die Unfälle würde es alle nicht geben, wenn der Finger nicht zur falschen Zeit am Abzug wäre. Ein Bild, was man auf deutschen Sportschützenständen dauernd und dauernd und dauernd wieder sieht. Und wenn man Waffen nicht "als geladen betrachten" würde. Würde man statt der 13(?) Regeln aus dem Sachkundefragenkatalog oder z.B. den anderthalb Seiten aus der DSB-Sportordnung (gilt für andere Verbände ähnlich) - natürlich zuzüglich spezieller Sicherheitsbestimmungen - den Schwerpunkt auf einfache und pragmatische Sicherheitsregeln legen (eben "die 4"), wäre vieles davon unnötig.
  5. Ohje... Sicherheitsregeln abhängig von der Standgrösse? Richtig. 4 Stück. Wenn die jeder einhält, macht's keinen Unterschied, ob man zusammen auf 'nem Dixiklo eingepfercht ist oder auf 'nem leeren Fussballfeld steht. Oder auf einem Schiessstand beliebiger Größe. Diese Regeln sind auch einem Anfänger innerhalb kurzer Zeit beigebracht und innerhalb sehr überschaubarer Zeit sind sie verinnerlicht, wenn man ihn richtig heranführt. Da braucht es kein Dutzend oder zwei Dutzend verbandsspezifischer, standspezifischer, allgemeiner oder tageszeitanhängiget Sicherheitsregeln, die so komplex und kompliziert sind, dass sie einen Anfänger vollkommen überfordern und auch Fortgeschrittene noch stunden- und tagelang in Foren diskutieren lassen. Und trotz all dieser Regeln passiert dann doch immer wieder was und es werden wieder weitere Fädchen, Fähnchen und sonstiger Unsinn "erfunden" und zur Pflicht gemacht, anstatt jeden dazu zu bringen, 4 ganz einfache, simple Regeln zu befolgen. Japp, das ist Deutschland.
  6. Die Grenze zwischen Sicherheit und überbordendem Schwachsinn, der die Sicherheit nicht mehr fördert, dafür aber das Schiessen unnötig bürokratisiert, verkompliziert und spassbefreit, ist eigentlich deutlich zu erkennen. Wenn Dir Sicherheit so wichtig ist, würde ich mir vielmehr Gedanken über die ganzen Löcher in Wänden, Böden, Ablagen und Decken machen. Beim Aufheben von heruntergefallenen Patronen ist meines Wissens nach noch niemand gestorben. Durch den Finger am Abzug, wenn er da nicht hingehört, durchaus schon einige. Und trotzdem sehe ich das bei jedem verdammten Besuch auf dem Schiessstand. Von zur Aufsicht Qualifizierten, von Sportleitern, von vereinseigenen "Sachkundelehrern", von Meisterschützen, etc...
  7. Was ein Bullshit und vollkommen unnötiges Rumgefummel, das grade Anfänger noch viel unnötiger überfordert. Nur damit 'ne dämliche Patrone nicht eventuell auf den Boden fällt und in China vielleicht sogar noch ein Sack Reis umfällt... Die Waffe bleibt nach Möglichkeit bei allen Manipulationen im sicheren, festen, korrekten Griff der "starken" Hand. Punkt. Fällt eine Patrone, fällt sie halt.
  8. Und wo fällt da die Patrone durch den Magazinschacht? Weil A4S sicherlich vieles ist, aber sicher kein diesbezüglich zu empfehlendes Medium. Kaum. Selbst wenn das so wäre, würde dann aber nichts durch den Magazinschacht fallen.
  9. Wo haste das denn her?
  10. Und mit geeigneterem Holster, einer geeignetere Trageweise bzw. -position oder einer geeignetere Waffe ist das von Dir beschriebene "zu schwer und zu unbequem. Ständig der Druck auf 4 Uhr nervt" eben problemlos zu vermeiden. Man muss nur in geeigneter Weise mit "der Physik" umgehen. Auch andere tragen "jeden Tag zwei Päckchen Butter" spazieren und sitzen damit im Auto und bekommen das hin, ohne klagen zu müssen oder ohne das Zeug dann aus Bequemlichkeit nicht zu führen...
  11. Dann solltest Du Dich vielleicht ein bisschen intensiver mit der Thematik beschäftigen und ein geeigneteres Holster, eine geeignetere Trageweise bzw. -position oder eine geeignetere Waffe finden. Oder eine beliebige Kombination davon. Dann kann man auch ohne inneren Konflikt seinen "Waffenschein" verlängern. Ob nun alle 5 oder alle 3 Jahre...
  12. Und allen Waffenscheinen i.S.d. WaffG gemein ist es, dass sie auf maximal 3 Jahre ausgestellt und dann (ggf.) verlängert werden (müssen). Das macht durchaus einen Unterschied, denn die Voraussetzungen und auch die Nutzungsfelder für einen Waffenschein und eine Ersatzbescheinigung unterscheiden sich doch ziemlich. Gibt es. Vielleicht ein bissel weniger poltern. Hier gibt es vermutlich genügend Leute, die dabei nur müde schmunzeln können bezüglich "nur aus der Ferne" sehen und "zunächst unfassbar scheinen"...
  13. German

    PRO7 startet Casting

    Das ist Dir klar, das ist mir klar. Warum nicht den Anzeigenverantwortlichen bei DWJ? Haltlose Anzeigen wegen... nichts... bringen es da aber leider auch nicht.
  14. German

    PRO7 startet Casting

    Genauso wie ein DWJ-Leser mit funktinierenden Hirn meterweit Abstand von solchen Angeboten nehmen sollte. Und genauso, wie die DWJ von der Annahme dieser Anzeige hätte Abstand nehmen sollen... ...aber wie Du siehst, irgendwie geht's immer.
  15. German

    PRO7 startet Casting

    Ausser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen "die Sache" der Legalwaffenbesitzer. Hauptsache, die DWJ macht da... hm... 20-30 Euro dran?
  16. German

    PRO7 startet Casting

    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage? Nicht, dass ich davon "einfach so" viel halten würde, aber "stell'" Du mal schön Strafanzeigen...
  17. German

    PRO7 startet Casting

    Das kannste auch in Deutschland, wenn Du die Berechtigung dazu hast. Das geht zwar nicht auf jedem Stand, aber es gibt genügend, die dafür zugelassen sind. Mir stellt sich beim eigentlichen die Frage, wieso man beim DWJ solche Anzeigen veröffentlicht. War da am Tag davor Betriebsfeier?
  18. Weisst Du, aus welchem Jahr die jeweiligen Waffen sind? Glock hat zwischendrin mal das Beschichtungsverfahren geändert. Leider nicht unbedingt eine Verbesserung...
  19. Ohje. Wenn Du Dich nicht wirklich mit dem Thema auskennst und von der Praxis keine Ahnung hast, wäre es empfehlenswert, keine so pauschalen Aussagen mit Allgemeingültigkeitscharakter im Stile von... ...zu treffen. Insbesondere dann, wenn sie so pauschal schlicht und einfach falsch sind und wenn dann nur für eine nicht näher definierte Teilmenge von Waffenbehörden zutreffen. Und noch ein kleiner Tipp, auch wenn ich den schon mehrfach gegeben habe: Das Waffenrecht besteht aus mehr als dem reinen Gesetzestext des Waffengesetzes. Neben untergeordneten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften und z.B. Feststellungsbescheiden besteht es auch aus der Verwaltungspraxis und der aktuellen Rechtssprechung, die beide nicht unbedingt in einem Gesetz wiederzufinden sind. Da hilft es durchaus auch, mal Rechtskommentare zu lesen. Und zwar die aktuellen. Es hat schon seinen Grund, dass die immer wieder mal aktualisiert werden. Der reine Konsum des Waffengesetzes hilft nicht immer weiter. Auch wenn das hier einige nicht wahrhaben wollen.
  20. Und das weisst Du ganz sicher für 16 Bundesländern mit ca. 550 Waffenbehörden und dort jeweils jeden individuellen Sachbearbeiter? Respekt.
  21. Die Quelle für den eigentlich nur implizit im Waffenrecht formulierten "Grundsatz" ist die Gleiche, die die explizit formulierte Ausnahme enthält: §11 AWaffV, Ausnahme siehe Absatz 3.
  22. Gar nicht. Du brauchst halt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (weil Treibladung ausserhalb von Patronen quasi Sprengstoff ist und der eben in diesem Gesetz geregelt wird). Damit Du aber keine weitere Genehmigung nach WaffG benötigst, wird der Umgang mit Treibladung dort von einer eventuellen Genehmigungspflicht nicht erfasst. Ergo: Du brauchst eine Genehmigung, die der Gesetzeslogik nach aber von einem anderen Gesetz abgedeckt wird.
  23. Die sich seit 2010 nicht verändert haben... Aber Steffi hat's verstanden, passt. Das ist tatsächlich ein "Problem" und eine Herausforderung für den Dozenten, die einen nicht zu langweilen während man die anderen nicht überfordert und überrollt. Das ist nicht einfach, aber machbar.
  24. Und neben Sportschützen gibt es eben auch noch eine ganze Reihe anderer Bedürfnisgrundlagen, die eben nicht von den Vereinfachungen des §14.4 profitieren können. Soso. Hat er dazu eine Quelle? Davon gehe ich aus. Oder es hat jemandem dem die Fragen verstellenden und veröffentlichenden Bundesverwaltungsamt vergessen zu sagen. Genau dafür gibt es ja die Sachkundeschulung, in der didaktisch geeignete Lehrkräfte mit einem überprüften Lehrgangskonzept die Sachkundeschüler an dieses komplexe Thema heranführen und die Zusammenhänge erklären. Und parallel dazu lernt man dann. Dass das grade bei den Schiesssportverbänden manchmal etwas anders abläuft, ist schade, ändert aber trotzdem nichts am grundsätzlichen Umstand.
  25. Es gibt keine "aktuellen Fragen aus 2017 oder 2016". Der Fragenkatalog ist seit 2010 unverändert und für Sachkundeprüfungen verbindlich. Nur das, was da drinsteht, darf in der (schriftlichen) Prüfung gefragt werden. Das ist zwar weder IMHO optimal noch alles wichtig, geschweige denn alles richtig, aber das ist derzeit der Status Quo.
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