German
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"Der Erfinder" geht zu garnix, denn der ist kein Berufswaffenträger... ...aber letztendlich wurde die Patrone für's FBI nach oder zumindest entlang deren Wünschen entwickelt. Und die gehen jetzt zurück zur 9x19 mit modernen Geschossen, weil in Summe besser.
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Es wäre zwar echt typisch, wenn wir jetzt damit anfangen würden, während die Erfinder grade davon weggehen, aber nein. Das wird nicht passieren. Die weiter oben erwähnte "Spezialeinheit" hätte auch gerne .40 S&W gekauft. Durften sie nicht weil 9x19.
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"Wir" waren die letzten 12+ Jahre im "Krieg" und haben dabei durchaus einige praktische Erfahrung mit diesen Hilfsmitteln gesammelt. Wenn Dich das Thema interessiert, wirst Du Mittel und Wege finden, Dich mit Kollegen aus Ulm oder Koblenz austauschen zu können (siehe auch Link weiter unten, da findest Du einige Ansprechpartner und Verweise). Aber auch innerhalb Deutschlands gibt es Kollegen, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und entsprechende Einsätze mitbegleiten und so schon umfangreiche praktische Erfahrung sammeln und die Nützlichkeit bei gegebener Indikation verifizieren konnten. Dazu kommen jetzt mittlerweile eine ganze Zahl innereuropäischer Anwendungsfälle in Sonderlagen. Ganz so groß ist der Mangen al "ansatzweise realistischen Erfahrungen" also nicht, und "graue Theorie" ist das schon lange nicht mehr. Im Gegenteil explodiert die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Fallstudien förmlich, im Vergleich zu den über 20 Jahren Verweigerungshaltung davor... https://www.dgai.de/aktuelles-2/433-dgainfo-tourniquet/file Wie hier schon erwähnt, das ist alles kein Hexenwerk und keine Magie. Es ist ein Werkzeug im Werkzeugkasten und wie mit allen Werkzeugen sollte man damit richtig umgehen können.
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Vollkommen korrekt. Deswegen auch der Hinweis: Erfahrungsgemäß ist ein selbst angelegtes TQ praktisch nie ausreichend fest. Das zu trainieren ist auch schwer, weil es eben Schäden bedeutet. Darauf wurde hier ja schon hingewiesen. Daher werden in den Ausbildungen viel zu oft falsche Bilder gestellt. Das bisschen Ausbildungszeit, das ein Normalbürger in Erste Hilfe investiert, kann man getrost erstmal in das richtige Anlegen eines guten Druckverbandes investieren. Wenn man das dann im Schlaf beherrscht, gibt's noch diverse andere Sachen, die gut zu wissen sind. Und dann irgendwann kommt das TQ. Wie gesagt, für bestimmte Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko mag das anders aussehen.
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Und trotzdem statistisch noch so unsignifikant wahrscheinlich, dass ich mich vorher auf viele, viele andere Sachen vorbereiten müsste und sollte, bevor ich anfange, im Alltag ein TQ mit mir rumzuschleppen... Die Leute, die nicht in der beruflichen Situation sind, mit höherer Wahrscheinlichkeit einmal in ihrem Leben ein TQ zu benötigen und des deswegen auch entsprechend ausreichend trainieren, werden im Ernstfall kaum in der Lage sein, ein TQ richtig und vor allem ausreichend fest anzulegen, dass es wirklich hilft. Auch hier ist eher der Wunsch "etwas getan zu haben" Vater des Gedanken. Nicht vergessen, wir leben in einem Land, in dem 95%+ der Bevölkerung höchstens einmal im Leben einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen... Wie gesagt, ich gehe hier vom durchschnittlichen Deutschen Michel innerhalb Deutschlands aus. Nicht vom Krisen- oder Kriegsgebiet und von Sicherheitskräften oder gar Soldaten... - da mag das etwas anders aussehen. Da gibt's aber auch keine Rettungskette wie in D. Und ja, mir ist bewusst, dass die Rettungskette in Extremlagen auch in D Probleme haben wird, sowohl situativ als auch kapazitätsseitig. Darauf kann man sich einstellen und sollte das wie gesagt in bestimmten Bereichen/Tätigkeiten auch. Aber für den normalen Bürger ist das realistisch gesehen Unfug - allerdings ist auch wieder richtig, dass jedes noch so kleinste Bisschen medizinischer Ersthelferausbildung nicht falsch sein kann. Zumindest solange die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten realistisch und vernünftig sind. Und das wiederum bedeutet, dass das TQ erst ziemlich spät kommt.
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Wer sollte es Dir auf welcher Basis verbieten? Wenn Du denn wirklich damit hilfst, wäre es ja doof, es nicht zu tun. Nix. Der Punkt ist halt, dass man sich so ein Ding nicht einfach kauft und dann ist alles gut. Man muss auch lernen, damit richtig umzugehen. Und dazu gehört eben auch, zu wissen, wann man es besser nicht einsetzt und wenn doch, wie richtig. Und zeitgleich sollte man lernen, wie man einen guten Druckverband richtig, schnell und zuverlässig anlegt. Und spätestens wenn man das kann, braucht man innerhalb Deutschland eigentlich auch kein Tourniequet mehr, wenn man nicht in bestimmten Berufen tätig ist oder gewissen Gefahren überdurchschnittlich ausgesetzt ist. Dafür ist die Rettungskette in D zu zuverlässig. Natürlich kann man sich auch noch auf die unwahrscheinlichste Eventualität vorbereiten, dann sollte man aber auch noch einen Kevlar-Regenschirm gegen Flugzeugabstürze mitführen. Kurzum: Den richtigen Umgang mit einem TQ zu erlernen ist sicherlich nicht falsch, dabei ist aber das, was man dabei drumrum noch zusätzlich lernt in der Praxis des Normalbürgers wichtiger als der Umgang mit dem Ding selber. Der 08/15-Bürger braucht sicherlich kein griffbereites TQ, der ist mit dem Erlernen der stabilen Seitenlage und 'nem Druckverband sowie dem richtigen Absetzen eines Notrufs schon ziemlich ausreichend qualifiziert. Als z.B. Motorradfahrer (Amputationsgefahr) oder Sportschütze (Gefahr durch Schussverletzungen) kann man sich damit durchaus mal beschäftigen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit das nicht dringend erscheinen lässt.
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Das denke ich auch. Aber grade deswegen ist es wichtig, unbedarfte(re)n Dritten gegenüber klarer zu formulieren. Da wo ein Tourniquet notwendig ist, ist ein Druckverband nicht gleichwirksam und evtl. überhaupt nicht einsetzbar. Da wo ein Druckverband wirksam anlegbar ist, ist er einem Tourniquet vorzuziehen. Diese Anlegbarkeit kann sich aus der Lage der Verletzung oder der zur Verfügung stehenden Zeit und der aktuellen Situation drumrum ergeben. Insofern ist Deine Aussage eben nicht ganz richtig, auch wenn Du sicherlich das Richtige meinst. Jaja, Erbsenzähler. Story of my life...
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So, nochmal genauer geschaut: Das braune Päckchen hinter dem SAM Splint ist Celox Gauze. Das Ding in der transparenten Verpackung links daneben ist ein SAM Pelvic Sling. Das ausgebreitete Teil in schwarz/orange ist ein SAM XT Tourniquet, genauso wie das noch verpackte TQ links neben den beiden SAM Chest Seals. Kurzum hat man wohl ziemlich viel Geld bei SAM Medical gelassen.
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Das sind zwei SAM Chest Seals - der Verpackung nach die Variante mit Ventil. Damit verhindert man einen Spannungspneumothorax. Wenn es reicht und geht, legt man einen Druckverband an. Wenn es nicht reicht und/oder nicht geht, muss man halt ein Tourniquet verwenden. Das geht wiederum natürlich nur da, wo es anlegbar ist, also an den Extremitäten. Ansonsten bleibt nicht viel mehr als Druckverbände oder die verschiedenen Formen von Hämostatika. Wobei man ein TQ auch ganz pragmatisch zum Sichern eines Druckverbandes verwenden kann, grade wenn der Betroffene bewegt werden muss, damit muss man nicht zwangsläufig nur abbinden. Die Entscheidung ist - wie eigentlich alles immer und überall - lageabhängig. Ein TQ ist spätestens dann ziemlich zweckmäßig, wenn die Alternative der Tod durch Volumenverlust ist. Und pauschaler dann, wenn ich aufgrund der Lage keine Zeit für eine ausgefeiltere Verwundetenversorgung habe. Dann verschafft mir ein TQ Zeit für eine spätere "richtige(re)" Folgeversorgung.
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"Die Spezialeinheit"? Ich weiss nur von ein paar bestimmten Herrschaften, die da die PPQ nutzen, aber bei Weitem nicht alle. Üblich sind in "der Spezialeinheit" in RLP P226, ein paar P99Q und ein paar Glocks. Und auf letztere wird wohl langfristig umgestellt, weil die SIGs langsam am Ende sind und der Service sich grade nicht mit Ruhm bekleckert...
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Dass es sich bei Enzo und Vincenzo um zwei verschiedene Personen handelt, hättest Du vermutlich erst in der dritten Minute Google herausgefunden. Zwei Minuten reichen also scheinbar doch nicht...
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Kommt auf das genaue Modell des "namhaften ZF" an. Je nach Ausführung und Typ kann es unter SME (significant military equipment) der USML (united states munitions list) fallen und nach ITAR exportbeschränkt sein und dafür eine Exportgenehmigung notwendig werden. Das gilt für viele andere Waffenteile genauso, aber nicht für alle - was die Sache nicht unbedingt einfach macht. Sich "einfach so" was mitzubringen oder von Freunden oder bekannten was zuschicken zu lassen, ohne das vorher genau abzuchecken ist aber eine schlechte Idee. Wenn man dabei erwischt wird, sind die Strafen nicht unerheblich. Dazu gibt es aber auch schon mehrere Threads hier im Forum, die das recht ausführlich behandeln. Von der Exportthematik mal ganz abgesehen ist die Garantieabwicklung von in den USA direkt gekauften Optiken häufiger mal ein Drama (Stichwort Marktaufteilung, Generalimporteure, Reimport - besonders interessant, wenn man beim ursprünglichen Import keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat) und kann sich über halbe Ewigkeiten hinziehen. Auch bei namhaften Herstellern. Da weiss man erst, was die Produkthaftungsregularien in D wirklich wert sind und warum man dafür einbvisschen mehr zahlt...
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P99Q Die bei der Polizei RLP eingesetzte Q-Version wird zumindest auf dem freien Markt nicht angeboten.
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Wenn die Waffe vor 2003 anscheinsfrei erworben wurde und damals sportlich einsetzbar war, dann ist sie in diesem Zustand auch heute sportlich nutzbar und die Einschränkungen des §6 AWaffV greifen nicht, wie meine Vorredner richtig festgestellt haben. Lediglich bei den nachträglichen baulichen Veränderungen muss man sehr vorsichtig sein. Form und Funktionselemente z.B. des Vorderschaftes können (zumindest aus Sicht des BKA) den Anschein aufleben lassen. Siehe hierzu auch den aktuellen Thrad zum Hera 9er. Im Zweifelsfall lieber so lassen, wie es ist.
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Deine Aussage ist natürlich richtig (man denke an die technische Lösung z.B. bei den C-Mags), trotzdem liegt MT80 damit ja nicht falsch, dass keine 100 Patronen (plus Mechanismus) in der Trommel liegen sondern eben 80-85 plus entsprechendem Mechanismus. Wie der Mechanismus aussehen könnte, um zwei- oder dreireihig auf so engem Raum so viele Patronen unterzubringen und sie dann noch für militärische und polizeiliche Belange ausreichend zuverlässig und funktinssicher bewegen zu können, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.
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... Ich redete auch vom beabsichtigten Zweck dieser Regelung, nicht von dem, was man im Rahmen der gängigen Rechtssprechung "darf". Einfach mal die Gesetzesbegründung zum Thema lesen. Dürfen darf man vieles, was nicht unbedingt richtig ist. Insofern kann ich die Reaktion des Händlers vollkommen verstehen, auch wenn der Kunde am Ende vermutlich Recht bekommen würde.
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Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen. Die Magazinböden weisen unwidersprochen die gewünschten und erwarteten Eigenschaften auf, das sind keine Schuhe oder Kleidungsstücke, die zu gross oder zu klein sind und nicht passen. Wenn der Händler seine Arbeitszeit frecherweise mitkalkuliert, ist er bei so 'ner Bestellung jetzt vermutlich schon im Minus. Und das dann jeden Tag zwei, drei mal, da hätte ich auch keine Böcke mehr drauf. Tritt lieber Deinem Mitbesteller berechtigterweise in den Arsch und fordere von ihm das Geld ein und drück' ihm die Magazinböden in die Hand anstatt dem Händler und Dir ein schweres Leben zu machen. Und die nächste Sammelbestellung dann nur noch für Freunde und nicht mehr für "Freunde".
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Nur dass das Calico-Magazin mit 100 Patronen 9x19 grob etwa 3-4 mal so groß ist... Wenn man sich die Größen und Kapazität von vergleichbaren Magazinen anschaut, wie z.B. Calico (50 oder 100), PP-19 (53 oder 64), CF05 (50), VD-01 (33), PP-90 (64) und was es da sonst so geben mag vergleicht, dann sind die alle größer und voluminöser und haben trotzdem bis auf die Calico alle weniger im Tank. Insofern ist die Frage durchaus gerechfertigt und ich würde mal vorsichtig davon ausgehen, dass da eher ein Dummy zu sehen ist denn ein voll funktionales Magazin. Das dürfte beim Volumen von ca. 85 Patronen (Rest im graden Teil) plus Mechanik und Federn ansonsten ziemlich eng werden.
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Nachdem jetzt einige seitenlang Zeit hatten, sich für die Diskussion über moderne Sturmgewehre erfolgreich zu disuqalifizieren, kurz eine Feststellung, die an 'nen etwas älteren Beitrag zum 433 anschliesst: Der auf der Enforcetac gezeigte Konstruktionsstand ist wieder ein anderer als der, der bisher veröffentlich war. Das Griffstück und der Übergang von Griffstück zum oberen Waffengehäuse war wieder anders. Und soviel davon war noch Rapid Prototyping, dass man die Allgemeinheit lieber nicht damit spielen liess, sonst wär das Ding vermutlich noch am ersten Tag kaputt gewesen. Insofern bleibt für 'ne abschliessende Bewertung abzuwarten, wohin sich der finale Konstruktionsstand noch entwickelt. Zwangsläufig besser geworden ist es jetzt nicht unbedingt. Vielleicht durfte sich da aber auch nur mal unverbindlich ein Designer austoben...
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Wenn es denn stimmt, was er geschrieben hat, ist er das nicht. Und Du würdest Dich wundern, was manche "Atomkraftwerkbewachungsfuzzis" für kurioses Waffenzeugs führen... da habe selbst ich nicht schlecht gestaunt. Und das will was heissen. Aber das gehört nicht hier hin. Wenn es Schäden an der Waffe gibt und beim Auftreten der Schäden oder davor nicht-dienstliche und damit für die Waffe nicht-zugelassene Munition verwendet wurde, schliesst der Hersteller üblicherweise jegliche Gewährleistung aus. Welche Munition das im jeweiligen Bundesland ist, ist ziemlich genau festgelegt. Und zivil ist die üblicherweise nicht erhältlich. Ein Schelm, der... Ob sich der Dienstherr dann für den verursachenden Beamten die Mühe macht, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der verwendeten Munition haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Insbesondere wenn er entgegen der Weisungslage eben ausserdienstlich mit nicht dienstlicher Munition geschossen hat.
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Das erfolgt dann aber häufig unter "Kraft eigener Arroganz" bzw. "Wird schon nicht schiefgehen und es wird schon keiner merken" oder "Mein Chef hat gesagt...". Insofern sind Aussagen wie "Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht. Polizisten dürfen hier..." sehr vorsichtig zu verwenden. Je nachdem, wer um Erlaubnis gefragt wird und wie der einzelne Beamte zu demjenigen steht kann es durchaus auch mal ein "OK, kannste machen" geben. Ob der Erlaubnisgeber zu dieser Freigabe aber berechtigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Kleiner Tipp: Meistens ist er es nicht. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in praktisch keinem Bundesland den Polizisten erlaubt ist, ihre Dienstwaffen ausserhalb des Dienstes und ausserhalb des dienstlichen Trainings mit nichtdienstlicher Munition zu schiessen. Zum einen hat das Haftungsgründe, zum anderen "versaut" das die bei der Beschaffung erfolgte Kalkulation zur durchschnittlichen Schussbelastung und vorgesehenen Lebens- bzw. Verwendungsdauer der Waffen. Es mag punktuell einzelne Ausnahmen zur Verwendung ausserhalb des eigentlichen Dienstes geben, aber selbst da erfolgt die Verwendung der Dienstwaffen meist über dienstliche Abstellungen und unter Verwendung dienstlicher Munition, um den entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen. In Bayern gibt es hierfür sogar Ersatzerlaubnisse, da könnten sich die anderen Bundesländer durchaus mal eine Scheibe abschneiden...
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Hast Du dafür einen schriftlichen Erlass? Ist diese "Erlaubnis" von höherer Stelle oder drückt da ein Chef ein oder beide Augen zu?
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Ein Rechtschreibkundiger wäre auch nicht schlecht gewesen. Wenn man etwas publiziert (und davon ausgehen kann, dass das gewisse Runden dreht), sollte man etwas mehr sorgfalt walten lassen. Das macht - grade auf der Gegenseite - keinen guten Eindruck und stellt die eigentliche Argumentation in ein unnötig schlechteres Licht.
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Wenn die Beschaffung der Waffe sowieso nicht der TR unterliegt (wäre das so, wär's ja keine Glock), kann ich mir (leider) durchaus vorstellen, dass da irgendwer aus irgendeinem Grund seinem Spieltrieb unterlag. Notwendig ist - vom Visier und (IMHO) dem Magazinlöser abgesehen - keine der genannten Änderungen. Aber das lässt sich ja recht einfach rausfinden, ob das individueller Trieb oder dienstliche Notwendigkeit war. Mal schauen, wann ich die Herrschaften wieder mal treffe. Bei einzelnen Waffen kann es sich übrigens wie gesagt auch um beschlagnahmte Waffen handeln, die nach Verurteilung ggf. weiterverwendet werden. Das wird vermutlich nicht in jedem Bundesland gemacht, gelegentlich aber schon. Dazu müssen aber einige Beteiligte in der Entscheidungskette ihre Zustimmung geben.
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Ab Werk gibt es soetwas nicht, das wird dann eher ein Aftermarket Teil sein. Doch, tut sie, Nr. 2.2 Solange die Einheit den Regularien der TR Pistolen unterliegt und nicht davon ausgenommen ist, gilt dieser Punkt auch für die. Zumal "die Kriminalpolizei" sicherlich keine eigenen Waffentests durchführt. Das Saarland hat "erst" 2001 auf die HK P10 umgestellt, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieses wirtschaftlich florierende Bundesland grade mal 16 Jahre später schon wieder etwas Neues beschafft, auch wenn Glocks die wirtschaftlich bessere Anschaffung gewesen wären - dem entgegen steht halt wie gesagt die TR. Wenn der Kollege woanders ist und das Woanders sich nicht nach der TR richten muss, kann das aber durchaus sein, dass er eine Glock als Dienstwaffe führt. Und wenn sie aus einer Beschlagnahme ist und andere woanders andere Waffen führen... Eingefräste Kühlrippen zur Ableitung der zusätzlichen Abwärme durch die heisser verbrennende Dienstmunition. Das ist zumindest der belächelte Teil.